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Begleitschutz, der
Grammatik
Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Begleitschutzes · wird nur im Singular verwendet
Bedeutungen
- 1.
die
Bewegung einer gefährdeten Person in
der Öffentlichkeit, wertvoller Waren während ihres Transports, von Fahrzeugen oder
Einheiten in kriegerischen Situationen o. Ä. absichernde Bewachung durch
Sicherheitskräfte, militärische Einheiten o. Ä.
- a) [metonymisch] zu diesem Zweck abgestellte Person(en), Sicherheitskräfte,
militärische oder polizeiliche Einheit(en) o. Ä.
- b) [gelegentlich] [scherzhaft, Mannschaftssport] ⟨(nur) Begleitschutz geben⟩
- 2. [übertragen, salopp] unterstützende Absicherung einer Person, eines Vorhabens o. Ä.
vor Kritik, der Gefahr des Scheiterns o. Ä.
- ● [metonymisch] jmd., der diese Unterstützung leistet
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