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„Begleitschutz“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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Begleitschutz, der

Grammatik

Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Begleitschutzes · wird nur im Singular verwendet

Bedeutungen

  1. 1. die Bewegung einer gefährdeten Person in der Öffentlichkeit, wertvoller Waren während ihres Transports, von Fahrzeugen oder Einheiten in kriegerischen Situationen o. Ä. absichernde Bewachung durch Sicherheitskräfte, militärische Einheiten o. Ä.
    1. a) [metonymisch] zu diesem Zweck abgestellte Person‍(en), Sicherheitskräfte, militärische oder polizeiliche Einheit‍(en) o. Ä.
    2. b) [gelegentlich] [scherzhaft, Mannschaftssport] ⟨(nur) Begleitschutz geben⟩
  2. 2. [übertragen, salopp] unterstützende Absicherung einer Person, eines Vorhabens o. Ä. vor Kritik, der Gefahr des Scheiterns o. Ä.
    1. ● [metonymisch] jmd., der diese Unterstützung leistet

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

Quelle: exit_to_app DWDS-Wortprofil

abkommandieren anfordern anordnen bewaffnet Flugzeugträger gewähren Handelsschiff Konvoi militärisch männlich polizeilich professionell publizistisch Tanker verzichten

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