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„Klausur“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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Klausur, die

Grammatik

Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Klausur · Nominativ Plural: Klausuren

Bedeutungen

  1. 1. Zustand, in dem jmd. (freiwillig) keinen Kontakt zu anderen, zur Außenwelt hat
  2. 2. [Politik] Sitzung oder Tagung einer Gruppe führender Politiker, meist einer Regierung oder Partei, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet
  3. 3. [Pädagogik] angekündigte, meist mehrstündige schriftliche Prüfung in der Sekundarstufe II oder an einer Hochschule
  4. 4. Bereich eines Klosters, der nur für Ordensmitglieder zugänglich ist und den diese nur mit besonderer Erlaubnis verlassen dürfen

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

Quelle: exit_to_app DWDS-Wortprofil

begeben bestanden Bundeskabinett Bundestagsfraktion Bundesvorstand CDU-Bundesvorstand Cdu-Vorstand CSU-Bundestagsabgeordnete CSU-Landesgruppe CSU-Landtagsfraktion dreitägig Fraktionsspitze Fraktionsvorstand fünfstündig Genshagen Hausarbeit Irsee Kloster klösterlich kreuther Landesgruppe Landtagsfraktion mehrtägig mitschreiben nachschreiben Parteivorstand vierstündig viertägig Wildbad zweitägig

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