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„Leihbeamter“

Neologismenwörterbuch

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Leihbeamter (Neubedeutung, Nullerjahre)

Bedeutung

Lobbyist, der als Berater der Regierung auftritt und mit deren Einverständnis Aufgaben übernimmt, die ggf. nicht dem Gemeinwohl dienen, sondern allein im Interesse der von ihm vertretenen Branche sind

gehört zur Sachgruppe Politik

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Leihbeamter (Neulexem, 90er Jahre)

Bedeutung

Beamter aus den alten Bundesländern, der in den ersten Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern für eine bestimmte Zeit am Aufbau der dortigen Verwaltung mitgearbeitet hat

gehört zur Sachgruppe Politik

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