Neologismenwörterbuch
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Leihbeamter (Neubedeutung, Nullerjahre)
Bedeutung
Lobbyist, der als Berater der Regierung auftritt und mit deren
Einverständnis Aufgaben übernimmt, die ggf. nicht dem Gemeinwohl
dienen, sondern allein im Interesse der von ihm vertretenen Branche
sind
gehört zur Sachgruppe Politik
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Leihbeamter (Neulexem, 90er Jahre)
Bedeutung
Beamter aus den alten Bundesländern, der in den ersten Jahren nach der
deutschen Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern für eine bestimmte Zeit
am Aufbau der dortigen Verwaltung mitgearbeitet hat
gehört zur Sachgruppe Politik
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