Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
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gerichtsthür
thür am oder im gerichtsgebäude, welche zum ort der gerichtsverhandlung führt: wie erwünscht müszte nicht unseren heimlichen richtern die öffnung der gerichtsthüren (die öffentlichkeit des gerichtsverfahrens) sein, um alle die nachrede zu verscheuchen. Maurer gerichtsverf. 261.
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