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„haften“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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haften

Grammatik

Verb · haftet, haftete, hat gehaftet

Bedeutungen

  1. 1. ⟨etw. haftet (an, auf, in etw.)⟩ fest an, auf, in etw. kleben, sitzen, hängen
  2. 2. ⟨jmd. haftet (für etw., jmdn.)⟩
    1. a) [Recht] die juristische Verantwortlichkeit tragen bzw. bei Eintreten eines Schadens die Kosten für Ersatz, Entschädigung o. Ä. tragen müssen
    2. b) [allgemeiner] für etw., jmdn. verantwortlich sein

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

Quelle: exit_to_app DWDS-Wortprofil

aneinander Bestimmer Eigentümer Fahrlässigkeit Gedächtnis Generalunternehmer Gesamtschuldner gesamtschuldnerisch Gesellschafter Halter Makel persönlich Privatvermögen Reiseveranstalter Richtigkeit Schaden Schadensfall Schuld solidarisch Sparer Steuerzahler unbegrenzt unbeschränkt Urheberrechtsverletzung Verbindlichkeit Verkäufer Vermögen

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