Deutsches Fremdwörterbuch
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1. Aufl. Band 6 (1983)
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V.trans., um 1400 im Zuge der Rezeption des römischen Rechts entlehnt aus lat. citare in seiner Bed. ‘vor Gericht laden, herbei-, aufrufen, vorladen, auffordern; sich auf die Zeugenaussage jmds. berufen’, anfangs auch in unterschiedlichen Schreibungen; a zunächst als Fachausdruck der Rechtsspra[...]
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