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„Arbeitnehmervertreterin“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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Arbeitnehmervertreterin, die

Grammatik

Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Arbeitnehmervertreterin · Nominativ Plural: Arbeitnehmervertreterinnen

Bedeutungen

  1. 1. weibliches Mitglied einer Arbeitnehmervertretung wie Betriebs- oder Personalrat als Organ der betrieblichen Mitbestimmung
  2. 2. weibliches Mitglied einer Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat eines Unternehmens
  3. 3. weibliches Mitglied und Vertreterin einer Gewerkschaft, besonders bei Verhandlungen

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

Quelle: exit_to_app DWDS-Wortprofil

Aufsichtsrat

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