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„Fahrberechtigung“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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Fahrberechtigung, die

Grammatik

Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Fahrberechtigung · Nominativ Plural: Fahrberechtigungen

Bedeutungen

  1. 1. von Personen, die Fahrzeuge steuern (wollen)
    1. a) [besonders CH ] Synonym zu Fahrerlaubnis (a α), Lenkberechtigung
    2. b) [besonders CH ] Synonym zu Fahrerlaubnis (a β)
    3. c) [seltener] [metonymisch, umgangssprachlich] Synonym zu Führerschein, Führerausweis
    4. d) [seltener] behördliche Erlaubnis, auf bestimmten Wegen oder Straßen zu fahren
    5. e) [selten] [Eisenbahn] (meist durch ein optisches Signal erteilte) Erlaubnis durch einen Fahrdienstleiter, mit einem Schienenfahrzeug auf einem bestimmten Gleis zu fahren
  2. 2. [besonders D , CH ] von Fahrgästen

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