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Jedermannsrecht, das
Grammatik
Substantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Jedermannsrecht(e)s · Nominativ Plural: Jedermannsrecht
Bedeutungen
- [Recht] jedem Menschen (ohne Nachweis einer besonderen persönlichen
Betroffenheit) zustehendes Recht
- a) [Recht] vor allem in Bezug auf skandinavische
Länder: Gewohnheitsrecht, das allen Menschen bestimmte Formen von
Nutzung privaten oder öffentlichen Landeigentums (abseits bewohnter Gebiete)
einräumt
- b) [seltener] [Recht, D ] Menschenrecht als jedem zustehendes, unveräußerliches und unantastbares Recht (im Gegensatz zu den nur Staatsbürgern zustehenden Bürgerrechten)
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