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„Jedermannsrecht“

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Jedermannsrecht, das

Grammatik

Substantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Jedermannsrecht(e)s · Nominativ Plural: Jedermannsrecht

Bedeutungen

  1. [Recht] jedem Menschen (ohne Nachweis einer besonderen persönlichen Betroffenheit) zustehendes Recht
    1. a) [Recht] vor allem in Bezug auf skandinavische Länder: Gewohnheitsrecht, das allen Menschen bestimmte Formen von Nutzung privaten oder öffentlichen Landeigentums (abseits bewohnter Gebiete) einräumt
    2. b) [seltener] [Recht, D ] Menschenrecht als jedem zustehendes, unveräußerliches und unantastbares Recht (im Gegensatz zu den nur Staatsbürgern zustehenden Bürgerrechten)

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

Quelle: exit_to_app DWDS-Wortprofil

erlauben schwedisch sogenannt

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