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„Menschenrecht“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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Menschenrecht, das

Grammatik

Substantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Menschenrecht(e)s · Nominativ Plural: Menschenrechte

Bedeutungen

  1. angeborenes, universelles und unveräußerliches, aus dem Naturrecht fließendes (häufig in Verfassungen zudem als Grundrecht verankertes) Recht eines jeden Menschen gegenüber jedem Staat (der es anerkennt)
    1. ● [Staatsrecht] Grundrecht, das nicht nur den Staatsbürgern eines Landes, sondern allen Menschen zukommt

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

Quelle: exit_to_app DWDS-Wortprofil

Achtung Beachtung Demokratie Einhaltung Erklärung Frauenrecht Grundfreiheit Lage Meinungsfreiheit Menschenwürde Mißachtung Pressefreiheit Rechtsstaatlichkeit Religionsfreiheit Respektierung Schutz Umweltschutz Umweltstandard Verletzung Völkerrecht Wahrung elementar fundamental grundlegend universal universell unteilbar unverletzlich unveräußerlich verletzen

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