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„Monitorium“

Deutsches Fremdwörterbuch

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1. Aufl. Band 2 (1942)

Monitorium

N. ‘Mahnungsbrief’ schon mittellat. in der juristischen Fachsprache belegt, später auch in die Kaufmannssprache übergegangen und bis ins 19. Jahrh. bezeugt und gebucht.

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