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„Regierung“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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Regierung, die

Grammatik

Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Regierung · Nominativ Plural: Regierungen

Bedeutungen

  1. 1. Gruppe von Personen, die als Institution (Exekutivorgan) das Recht und die Macht hat, wichtige politische Entscheidungen zu treffen und ein Land, eine Region oder eine Organisation nach außen zu vertreten
    1. a) an der Spitze eines souveränen Staates
    2. b) an der Spitze einer Region oder eines Teilstaates mit eigener Verwaltung
    3. c) [häufig vergleichend, umgangssprachlich] an der Spitze der Europäischen Union
    4. d) [allgemeiner, häufig vergleichend, umgangssprachlich] als Leitung einer Institution oder Organisation
  2. 2. vollziehende, ausführende Gewalt in einem Staat
  3. 3. Zeitraum, in dem eine Person oder Gruppe die Regierung ausübt
  4. 4. [selten] das Regieren, Ausüben der exekutiven Staatsgewalt

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

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