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Stadtrat, der
Grammatik
Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Stadtrat(e)s · Nominativ Plural: Stadträte
Bedeutungen
- 1. in
Deutschland
und der Schweiz: von den Bürgern einer Stadt als kommunale Volksvertretung gewählte Gruppe von Personen, die wie ein Parlament über die Aufgaben der
Stadtverwaltung, für die jeweilige Stadt gültige Vorschriften usw. berät und
entsprechende Entscheidungen trifft; Teil
der Legislative
- 2. [metonymisch] in
Deutschland und der Schweiz: Person, die sich als Mitglied der kommunalen Volksvertretung
während der gemeinsamen Sitzungen an Diskussionen beteiligt und an Abstimmungen
teilnimmt; Teil der Legislative
- 3. [gelegentlich historisch] in manchen Städten in Deutschland, besonders in
Hessen: Mitglied
des Magistrats
o. Ä. (meist als Ehrenbeamter oder als Wahlbeamter) mit selbstständiger und eigenverantwortlicher Zuständigkeit für
Aufgaben, die der
Bürgermeister
delegiert; Teil der Exekutive
- a) ⟨berufsmäßiger Stadtrat⟩ in Bayern; Teil der Exekutive; Amtsbezeichnung
- b) ⟨Erster Stadtrat⟩ in Hessen und Schleswig-Holstein; Teil der Exekutive; Amtsbezeichnung
- c) ⟨Zweiter Stadtrat⟩ in Hessen und Schleswig-Holstein; Teil der Exekutive; Amtsbezeichnung
- 4. in
Österreich
und der Schweiz: Teil der Exekutive
- a) vom Gemeinderat einer Stadt gewählte Gruppe von Personen,
die für die Leitung der Behörden und Einrichtungen in den ihnen jeweils
zugewiesenen Geschäftsbereichen zuständig sind
- b) [metonymisch] Person, die als Mitglied der vom Gemeinderat einer Stadt
gewählten Gruppe einen bestimmten Geschäftsbereich und die dazu gehörenden
Behörden und Einrichtungen selbstständig und eigenverantwortlich
leitet
- 5. [selten] [regional, umgangssprachlich] Sitzung des Stadtrats
- 6. ⟨der Kleine Stadtrat⟩ in Luzern
- 7. [historisch, DDR] Mitglied des Berliner Magistrats; Teil der Exekutive
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