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ausweisen
Grammatik
Verb · weist aus, wies aus, hat ausgewiesen
Bedeutungen
- 1. ⟨jmd. weist jmdn. aus⟩ des Landes verweisen, zum Verlassen des Landes
zwingen
- 2. einen Nachweis, Beleg (über einen Sachverhalt)
erbringen
- a) ⟨jmd. weist sich aus⟩ (durch Vorweisen bestimmter Dokumente) seine Identität,
seine Berechtigung zu etwas bzw. bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten,
Eigenschaften o. Ä. belegen, nachweisen
- b) ⟨jmd. weist sich (als jmd.) aus⟩ (seine Fähigkeiten, Kenntnisse o. Ä. anwenden, einsetzen und
auf diese Weise) sich beweisen, sich bewähren
- c) (jmdm., etw.) (bestimmte Eigenschaften, Qualitäten, einen
bestimmten Status o. Ä.) bescheinigen
- d) ⟨etw. weist etw., jmdn. aus⟩ (durch bestimmte Eigenschaften) auszeichnen, kennzeichnen,
charakterisieren; (nachweislich, deutlich erkennbar) über etw.
verfügen
- 3. zeigen
- a) ⟨etw. weist etw. aus⟩ (in Schriftform) dokumentieren, angeben
- b) [häufig Bauwesen] ⟨jmd., etw. weist etw. (als etw.) aus⟩ (einer bestimmten Kategorie zuordnen und entsprechend)
kennzeichnen, angeben; (für einen bestimmten Zweck) zur Verfügung
stellen
- c) ⟨etw. weist sich (als etw.) aus⟩ sich herausstellen, sich zeigen
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