Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
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fürgrif
s. vorgrif.
1)
ein unberechtigtes ansichnehmen einem andern oder andern voraus und ihnen weg.
2)
ein unbefugtes zuvorthun dessen das einem andern oder andern zukommt. beide bedeutungen bei Ludwig (1745) 676 nach fürgreifen 2) und 3).
3)
eine übereinkunft, in welcher leistung und gegenleistung oder bezahlung bedungen ist, ein accord. mhd. unde sie (die mit eisen arbeitenden handwerk...
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