Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
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gerichtsamt
1)
das richteramt, s. gerichtamt.
2)
die gerichtsbehörde, welche innerhalb eines kleineren bezirkes die rechtspflege (niedere gerichtsbarkeit) ausübt, amtsgericht.
3)
das haus, in welchem die verhandlungen des amtsgerichts stattfinden und in dem der richter wohnt.
4)
der bezirk, über welchen sich die gewalt des amtsgerichts erstreckt.
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