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„geschiff“

Jacob Grimm und Wil­helm Grimm, Deut­sches Wör­ter­buch (DWB)

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geschiff

coll. zu schiff in seiner ursprünglichen bedeutung 'gefäsz': das geschiff und geschirr (s. d.), alles zur landwirtschaft oder zu einem gewerbe erforderliche geräte Schm.² 2, 385.

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