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„haften“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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haften

Grammatik

Verb · haftet, haftete, hat gehaftet

Bedeutungen

  1. 1. ⟨etw. haftet (an, auf, in etw.)⟩ fest an, auf, in etw. kleben, sitzen, hängen
  2. 2. ⟨jmd. haftet (für etw., jmdn.)⟩
    1. a) [Recht] die juristische Verantwortlichkeit tragen bzw. bei Eintreten eines Schadens die Kosten für Ersatz, Entschädigung o. Ä. tragen müssen
    2. b) [allgemeiner] für etw., jmdn. verantwortlich sein

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

Quelle: exit_to_app DWDS-Wortprofil

aneinander Bestimmer Betreiber Eigentümer Fahrlässigkeit Gedächtnis Generalunternehmer gesamtschuldnerisch Gesellschafter Halter Makel Oberfläche persönlich Privatvermögen Reiseveranstalter Richtigkeit Schade Schadensfall Schuld solidarisch Sparer Steuerzahler unbegrenzt unbeschränkt Urheberrechtsverletzung Verbindlichkeit Verkäufer Vermögen Verursacher zivilrechtlich

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