Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
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holzrichter
1)
vorsitzender eines holzgerichts, oberaufseher des zu diesem gehörigen reviers: der holzrichter (in den östlichen provinzen Hannovers) tritt nicht auf als ein haupt der gemeinde, sondern er ist der herr eines geschlossenen forstreviers, in dem die genossen berechtigt erscheinen. Stüve wes. u. verf. 116.
2)
im Clevischen ein angestellter, der das holz nach gewissem masz in haufen setzen ...
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