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„infam“

Deutsches Fremdwörterbuch

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1. Aufl. Band 1 (1913)

infam

Adj. ein Wort der Gerichtssprache, aus der es schon um 1700 allg. bekannt geworden ist (gebucht bei Stieler 1691). Die juristische Bed. ‘wer seine bürgerliche Ehre verloren hat, ehrlos’ (1) wurde dabei zu ‘schändlich, schlecht’ entwickelt (2). Der adverbielle Gebrauch zeigt noch weitergehende A[...]

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