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„küchengeld“

Jacob Grimm und Wil­helm Grimm, Deut­sches Wör­ter­buch (DWB)

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küchengeld

1) ein 'trinkgeld', das von einem gaste nach einer gastung der köchin oder dem koche gegeben wird (Frisch 1, 337ᶜ. 552ᶜ, 'verehrung und trinkgeld in die küche'), kuchengelt coqui merces Schönsleder g 7ᵃ; z. b. der verlorene sohn heiszt seine geliebte eine mahl anrichten und sagt zur magd, der ers aufträgt: doch allen unkost sampt dem mahl ich ir allein zu dank bezahl, dir auch ein ehrlich...

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