Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
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leibfall
1)
hinfall der persönlichen, namentlich besitzrechte eines leibeigenen bei seinem ableben, und die abgabe die seine angehörigen für übertragung solcher rechte auf sich an den herrn zu entrichten haben: item me ist recht und herkomen, daʒ alle die menschen und lüte, es sigent manne knaben frauwen und dochtere, die über xiiij jare alt, und zu yren tagen kommen sint, yre yglichs nach synem tode...
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