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„mündlich“

Jacob Grimm und Wil­helm Grimm, Deut­sches Wör­ter­buch (DWB)

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mundlich

was munden kann, schmackhaft, vergl. anmündlich th. 1, 408; von einem mädchen, anmutig, nett: bringt mir mägdlein hold und mundlich zu dem wein! Arndt ged. (1840) 323.

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mündlich

dem munde nach oder gemäsz, mit dem munde. 1) in bezug auf speise und trank: er redet ja vom mündlichen leiblichen essen. Luther 3, 529ᵃ; als adv.: das (im sacrament des altars) warhaftig der leib und blut im brot und weine werde mündlich geessen und getrunken. 511ᵇ; die nicht gleuben wollen, das des herrn brot im abendmal, sei sein rechter natürlicher leib, welchen der gottlose oder Jud...

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mündlich

wie mündig, majorenn: mündliche kinder. Schm. 1, 1623 (aus der Wirzburger landger.-ordn. von 1618).

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mündling

1) der unter der gewalt eines andern ist, schützling; ahd. mundiling, vergl. Grimm rechtsalt. 311; später im sinne von mündel, und vielleicht daraus aufs neue hervorgebildet: wie es aber nu für ein kirchenraub und für das höchste bubenstück gehalten wird, wenn ein vormund seinen mündling veruntrauet. Mathes. Syr. 1, 124; in freierem, nicht rechtlichem sinne: so lang er (der jugendliche kaise...

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