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„rechtlich“

Jacob Grimm und Wil­helm Grimm, Deut­sches Wör­ter­buch (DWB)

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rechtlich

dem recht gemäsz; nach verschiedenen bedeutungen des einfachen subst. und adj.; ahd. rehtlîh, mhd. rehtlîch und rehteclîch. 1) wie es recht ist und sich schickt, schicklich, ordentlich, in bezug auf eine ausführung: das wil ich ietzo voran gemelt haben, das unser teutsche sprach mer sich der kriechischen dan der lateinischen vergleicht ... darumb rechtlicher und artlicher mit kriechisch...

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richtlich

1) gerichtlich, zum gericht gehörig, judicialis. Steinbach 2, 279; besonders nd. ye hey der yrsten truwen richtlich untleidigt wer. Kölner stadtr. 15 bei Dief.-Wülcker 819. 2) was gerichtet werden kann, bereit zum vergleich. Scherz-Oberlin 2, 1302.

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