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„reichsvikar“

Jacob Grimm und Wil­helm Grimm, Deut­sches Wör­ter­buch (DWB)

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reichsvikar

einer der beiden reichsverweser in der ehemaligen deutschen reichsverfassung, kurfürst von Sachsen und von der Pfalz, die nach dem tode eines kaisers bis zur wahl des nachfolgers ihr amt ausübten: bisz dahin sollen die reichsvicarien in seinem nahmen die regierung führen. Moser kürz. einl. 21. dazu: besagte reich-vicariate seynd das sächsische und rheinische. Moser kürz. einl. 60.

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