Ergebnisse für

„schieszgeld“

Jacob Grimm und Wil­helm Grimm, Deut­sches Wör­ter­buch (DWB)

exit_to_app Mehr über das DWB

Hinweis: Dieser Treffer wurde durch eine Ähnlichkeitssuche ermittelt.

schieszgeld

1) bezahlung für schieszen; besonders, das ein jäger von seiner herschaft für geschossenes wild bekommt. Adelung, vgl. schuszgeld und pürschgeld. für erlegte raubthiere: zwar ist in den groszen provintzen .. Deutschlandes die löbliche anordnung, dasz den jagd- und forst-bedienten ein gewisses fange- und schiesz-geld zur auslösung von den raub-thieren gegeben wird. Döbel 3, 120ᵃ. 2) im b...

Vollständigen Artikel im DWB lesen