Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
exit_to_app Mehr über das DWB
Hinweis: Dieser Treffer wurde durch eine Ähnlichkeitssuche ermittelt.
schieszgeld
1)
bezahlung für schieszen; besonders, das ein jäger von seiner herschaft für geschossenes wild bekommt. Adelung, vgl. schuszgeld und pürschgeld. für erlegte raubthiere: zwar ist in den groszen provintzen .. Deutschlandes
die löbliche anordnung, dasz den jagd- und forst-bedienten ein gewisses fange- und schiesz-geld zur auslösung von den raub-thieren gegeben wird. Döbel 3, 120ᵃ.
2)
im b...
Vollständigen Artikel im DWB lesen