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„schuldherr“

Jacob Grimm und Wil­helm Grimm, Deut­sches Wör­ter­buch (DWB)

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schuldherr

inhaber einer (activen) schuld, schuldforderung, gläubiger; in der ältern sprache sehr gewöhnlich: mhd. schultherre Lexer handwb. 2, 815. Scherz-Oberlin 1449, mnd. schulthere Schiller - Lübben 4, 150ᵃ, nl. schuld - heere creditor Kilian, nhd. schuld-herr creditore Kramer dict. 2, 676ᵃ, creditor Schottel 1410. Stieler 811. Frisch 2, 233ᵃ. Gottsched 140. so noch bei Adelung und Campe aufgeführt...

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