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„schwarzsod“

Jacob Grimm und Wil­helm Grimm, Deut­sches Wör­ter­buch (DWB)

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schwarzsod

als bezeichnung eines gerichts (vgl. mhd. sôt, m. n. brühe und schwarz I, 2, i, β): sie (die frau) schonet haar und haut, sie scheut den küchenrauch, und läst sich, musz sie dran, wie jene leicht verlachen; ach mutter! soll ich denn das schwartz-sod gelbe machen? Günther 446.

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