Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
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schwarzsod
als bezeichnung eines gerichts (vgl. mhd. sôt, m. n. brühe und schwarz I, 2, i, β):
sie (die frau) schonet haar und haut, sie scheut den küchenrauch,
und läst sich, musz sie dran, wie jene leicht verlachen;
ach mutter! soll ich denn das schwartz-sod gelbe machen?
Günther 446.
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