Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
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standgenosse
in nd. form stant(ge)note, standenote, bezeichnung der schöffen oder beisitzer im ältesten niedersächs., besonders westfäl. gerichtswesen, s. Haltaus 1729 f. Schiller - Lübben 4, 363ᵃ. Brinckmeier gloss. diplom. 2, 573ᵇ: dair over und an weren die frommen und vesten man, als stantgenoten und dingpflichtigen des gerichts .., alle fryschöffen des richs. urk. v. 1458 bei Haltaus 1729; mit einer ...
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