Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
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stillgeld
zu ¹stillen 2 c, 'ein kind nähren' (vgl. stillfähigkeit): weibliche versicherte, ... erhalten als wochenbeihilfe ... solange sie ihre neugeborenen stillen, ein stillgeld in höhe des halben krankengeldes satzung der allg. ortskrankenkasse Berlin (1934) 35. —
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