Deutsches Fremdwörterbuch
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1. Aufl. Band 6 (1983)
usurpieren
V. trans., im späteren 16. Jh. entlehnt aus lat. usurpare ‘gebrauchen; in Anspruch nehmen, ein Recht auf etwas geltend machen, in Besitz nehmen, erwerben; sich widerrechtlich aneignen, anmaßen’ (〈 usu rapere ‘durch tatsächlichen Gebrauch eine Sache in seinen Besitz bringen’, aus usus ‘Gebrauch’[...]
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