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„vereinnahmen“

Di­gi­ta­les Wör­ter­buch der deut­schen Spra­che

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vereinnahmen

Grammatik

Verb · vereinnahmt, vereinnahmte, hat vereinnahmt

Bedeutungen

  1. 1. [papierdeutsch] ⟨jmd., etw. vereinnahmt etw.⟩ einnehmen, kassieren
  2. 2. ⟨jmd., etw. vereinnahmt etw.⟩ requirieren, sich (widerrechtlich) aneignen bzw. in Besitz nehmen
  3. 3. ⟨jmd. vereinnahmt jmdn., etw. (für sich, für etw.)⟩ ganz (für sich) beanspruchen
    1. ● [spezieller] meist ungerechtfertigterweise in eigenen Belangen (gegen andere) einsetzen, zur Durchsetzung eigener Absichten (gegen andere) beanspruchen
  4. 4. ⟨etw. vereinnahmt jmdn., etw.⟩ jmdn., etw. (vollauf) beschäftigen, beanspruchen; jmds. (ganze) Aufmerksamkeit, Kraft, Zeit binden

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Ty­pi­sche Ver­bin­dun­gen

Quelle: exit_to_app DWDS-Wortprofil

Alleinstehende Ausschüttung Beteiligungsertrag Ideologie ideologisch instrumentalisieren Kapitalertrag Kupon Kursgewinn Lohas Mainstream Mindesthaltedauer missbrauchen Nationalsozialist Nazi parteipolitisch propagandistisch Provision Risikoprämie steuerfrei umstandslos ungefragt verausgaben Veräußerungsgewinn Zinsertrag Zwecke

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