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„verloben“

Jacob Grimm und Wil­helm Grimm, Deut­sches Wör­ter­buch (DWB)

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verlob

verlobung: welche freykürliche ... gemeynschafft ... vor gott und der welt als ein notwendige lebensfrist .. wird gerechnet und gestattet .. auch solcher contract, verlob, handschlag und verbündnüsz, von der ewigen trewleistung ... ein rechtmeszige eh, die contrahenten und verlobte aber ewige ehleut .. geachtet, bestimmet und gepreiset. Garg. 118 (1590).

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verloben

subst. infin. versprechen der heirat: auffs erst, wenn solchs verloben geschicht hinder vater und mutter wissen und willen. Luther 2, 167; sollen uns bewegen, die groszen fehrlichkeit und unrat so viel mal aus solchem heimlichen verloben komen ist, und noch kömpt. 5, 239ᵇ.

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verloben

geloben, durch gelöbnis verpflichten, mhd. verloben, mnd. vorloven, ahd. nicht nachgewiesen. zusammensetzung mit loben, welches zunächst zwar laudare heiszt, aber doch auch als geloben, vovere sich findet, durch die bedeutungen 'den vorzug geben, auswählen' vermittelt (s. th. 6, 1082), besonders auch mnd. Schiller-Lübben 2, 736ᵇ. somit haben die composita mit ge oder ver die bedeutung des e...

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