Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
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zehntknecht
der vom zehntherrn bestellte beamte, der den zehnten erhebt, also auf dem felde des zehntpflichtigen ohne hinderung des grundherrn die garben auszählt; s. bes. Fischer 6, 1086; schweiz. id. 3, 733; B. Auerbach schr. 11, 124. —
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