Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch (DWB)
exit_to_app Mehr über das DWB
Hinweis: Dieser Treffer wurde durch eine Ähnlichkeitssuche ermittelt.
zuerkennen
als wort der rechtsprache ebenso alt wie erkennen th. 3, 868, 5, ggth. aberkennen.
1)
durch richterliches urtheil einem ein recht, eine pflicht oder eine strafe zusprechen: weil aber die ordnung den gewercken zuerkent, das sie ... on gfar ertz hawen Mathesius Sarepta 21ᵃ; dem beweisführenden wird der gegenstand der klage zuerkannt, dem beweisfälligen ... aberkannt J. Grimm rechtsalterth...
Vollständigen Artikel im DWB lesen