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Gesellschaftsordnung Staatsordnung

Politik & Gesellschaft

Kurz gefasst

Das Kompositum Gesellschaftsordnung begegnet bereits im 17. Jahrhundert, hier vornehmlich in Bezug auf die Fruchtbringende Gesellschaft und in der Bedeutung gesellschaftliche Rangordnung einer Vereinigung von Menschen mit gemeinsamen Zielen. Auch in späteren Jahrhunderten wird das Wort in Bezug auf solche Vereinigungen verwendet, kann nun mindestens partiell aber auch die (rechtlichen) Statuten eines solchen Zusammenschlusses bezeichnen. Die heute dominante Lesart Struktur, innere Ordnung der Gesamtheit von Menschen, die zusammen unter bestimmten politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnissen leben bildet sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts aus. Sie weist gewisse semantische Überschneidungen mit Staatsordnung auf, das allerdings stärker als Gesellschaftsordnung auf die politischen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Grundlagen und Strukturen eines politischen Gemeinwesens abhebt.

Wortgeschichte

Gesellschaftliche Ordnung in der Frühen Neuzeit

Das Substantiv Gesellschaftsordnung, ein Kompositum aus den beiden deutlich älteren Wörtern Gesellschaft und Ordnung, begegnet im Deutschen gelegentlich bereits im 17. Jahrhundert (1675). Es ist damit älter als von der Forschung bislang wahrgenommen: Pfeifer etwa setzt es mit der Bedeutungsangabe Struktur und Gliederung der in gleichartigen ökonomischen, sozialen und politischen Verhältnissen lebenden Menschen auf einer bestimmten historischen Entwicklungsstufe erst für das 19. Jahrhundert an (vgl. Pfeifer unter GesellschaftsordnungDWDS), und auch das 1DWB bucht das Kompositum ausschließlich mit der auf das Abstraktum Gesellschaft bezogenen Bedeutung die sociale einrichtung der menschlichen gesellschaft (1DWB 5, 4066).

In den frühen Bezeugungen wird Gesellschaftsordnung in Bezug auf Vereinigungen oder Zusammenschlüsse von Menschen mit gemeinsamen Zielen oder Interessen, hier insbesondere die Fruchtbringende Gesellschaft, verwendet (1647, 1675). Gesellschaftsordnung bezieht sich hier wohl auf die vereinigungsspezifische gesellschaftliche Rangordnung bei Treffen, die von der gesamtgesellschaftlich geltenden Standes- bzw. Rangordnung bis zu einem gewissen Grad abweicht (vgl. zu Organisation und Kommunikation der ersten deutschen Akademie Fruchtbringende Gesellschaft Briefe). Gesellschaftsordnung bedeutet hier also zunächst innere gesellschaftliche Struktur einer Vereinigung, eines Zusammenschlusses von Menschen mit gemeinsamen Zielen, Ansichten oder Interessen. Inwieweit das Wort allerdings als allgemein lexikalisiert gelten kann, ist angesichts der dünnen Quellenlage an dieser Stelle schwer zu entscheiden.

(Rechtliche) Statuten einer Vereinigung

Auch in späteren Jahrhunderten begegnen Verwendungen von Gesellschaftsordnung in Bezug auf Vereinigungen von Menschen mit gemeinsamen Interessen (1843). Dabei bezeichnet das Wort nunmehr mindestens teilweise auch die (rechtlichen) Statuten solcher Zusammenschlüsse im engeren Sinn (1856). Diese juristische Verwendung ist neu: Zwar hatte auch die Fruchtbringende Gesellschaft in Form verschiedener Absichtserklärungen bereits eine Vorform der Statuten, eine im engeren Sinn rechtliche Bindung hatten diese aber nicht.

Gegenüber der heute dominanten auf die Gesellschaft als ganze bezogenen Lesart bleiben die Lesarten innere gesellschaftliche Struktur, Rangordnung einer Vereinigung, eines Zusammenschlusses von Menschen mit gemeinsamen Zielen oder Interessen und (rechtliche) Statuten einer Vereinigung, eines Zusammenschlusses von Menschen mit gemeinsamen Zielen oder Interessen insgesamt wenig verbreitet.

Gesellschaftsordnung und das Abstraktum Gesellschaft

Seine heute geläufige Bedeutung erhält Gesellschaftsordnung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts: Das Wort begegnet nunmehr in Bezug auf die Gesellschaft als Ganze und trägt die Bedeutung Struktur, innere Ordnung der Gesamtheit von Menschen, die zusammen unter bestimmten politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnissen leben (1780b, 1793). Das ist kein Zufall: Auch das Substantiv Gesellschaft bildet erst zu dieser Zeit die Bedeutung Gesamtheit der Menschen, die zusammen unter bestimmten politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnissen leben; Gesamtheit der sozialen Strukturen, Beziehungsgefüge und sozialen Teilbereiche aus, die ihrerseits ein Abstraktum ist. Es ist also anzunehmen, dass ein Zusammenhang zwischen der Bedeutungserweiterung von Gesellschaft und der Etablierung von Gesellschaftsordnung in der Bedeutung Struktur, innere Ordnung der Gesamtheit von Menschen, die zusammen unter bestimmten politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnissen leben besteht. Frühe Belege lassen darüber hinaus vermuten, dass die Bedeutungserweiterung auch unter Einfluss des Französischen zu verstehen ist, jedenfalls begegnet Gesellschaftsordnung in dieser neuen Lesart zunächst in Übersetzungen aus dem Französischen (1770, 1780a; es handelt sich hier um eine Übersetzung des 1777 publizierten De l’ordre social, ouvrage suivi d’un traité élémentaire sur la valeur, l’argent, la circulation, l’industrie & le commerce intérieure & extérieur).

In der Lesart Struktur, innere Ordnung der Gesamtheit von Menschen, die zusammen unter bestimmten politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnissen leben begegnet das Wort bis in die Gegenwart (1867, 1912, 1960b, 1980a, 2002).

Gesellschaftsordnung und Staatsordnung. Semantische Überschneidungen, semantische Abgrenzung

In der Lesart Struktur, innere Ordnung der Gesamtheit von Menschen, die zusammen unter bestimmten politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnissen leben verbinden sich mit dem Wort Gesellschaftsordnung neben Vorstellungen von bestimmten Normen (1946, 2000a) vor allem Vorstellungen einer wie auch immer gearteten inneren sozialen Struktur der Gesellschaft (1900, 1923, 2000b) sowie der wirtschaftlichen (1952, 1980b) und politischen Verfasstheit (1945, 1960a). Hier sind zugleich semantische Überschneidungen sowie die Abgrenzung zu Staatsordnung anzusetzen.

Staatsordnung, seinerseits ein Kompositum aus Staat und Ordnung, ist mindestens seit der Mitte des 17. Jahrhunderts belegt (1652) und wird 1691 bereits mit der Bedeutungsangabe ordinatio politica in Kaspar von Stielers Wörterbuch Der Teutschen Sprache Stammbaum aufgenommen (vgl. Stieler 1399). Die Bedeutung des Wortes hebt, insofern die Bezugsgröße hier der Staat ist, stärker als Gesellschaftsordnung auf die politischen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Grundlagen und Strukturen eines politischen Gemeinwesens ab (1652, 1797, 1835, 1848, 1897, 1948, 2001). Das 1DWB bucht Staatsordnung entsprechend mit der Bedeutung geregelte Einrichtung eines Staates (1DWB 17, 314). Gesellschaftsordnung und Staatsordnung sind damit zwar nicht synonym, gleichwohl aber durchaus eng aufeinander bezogen (1887) und begegnen häufiger auch gemeinsam (1865, 1960c).

Literatur

1DWB Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Bd. 1–16. Leipzig 1854–1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971. (woerterbuchnetz.de)

Fruchtbringende Gesellschaft Briefe Die deutsche Akademie des 17. Jahrhunderts: Fruchtbringende Gesellschaft. Reihe I: Briefe der Fruchtbringenden Gesellschaft und Beilagen. Hrsg. von Klaus Conermann. Bd. 1–9. Tübingen u. a. 1992–2019. (hab.de)

Pfeifer Pfeifer, Wolfgang u. a.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache. (dwds.de)

Stieler Stieler, Kaspar von: Der Teutschen Sprache Stammbaum und Fortwachs oder Teutscher Sprachschatz/ Worinnen alle und iede teutsche Wurzeln oder Stammwörter/ so viel deren annoch bekant und ietzo im Gebrauch seyn/ nebst ihrer Ankunft/ abgeleiteten/ duppelungen/ und vornemsten Redarten/ mit guter lateinischen Tolmetschung und kunstgegründeten Anmerkungen befindlich. […] Nürnberg 1691. (mdz-nbn-resolving.de)

Belegauswahl

Solche unterschiedene kostbare/ nach der Ordnung zusammengefügte Stükke/ machen die allerprächtigste und zierlichste Tapezereyen/ so in der gantzen Welt den Menschen können für Augen kommen: massen dieselben in des höchstgeehrten Nehrenden Fürstl. Schloß zu Cöthen/ auf dem prächtigen Saal der hochlöblichen Fruchtbringenden Gesellschaft zu stetswärenden Ehren und Andenken vorgestellet/ und mit höchstnachdenklicher Verwunderung anzuschauen seynd. Bey welchem auch insonderheit die wolangestelte Gesellschaftsordnung gleichfalls zu beobachten; daß gleichwie von Jahren zu Jahren die Gesellschafter ohn Unterschied des Standes und Würden/ auch nach Beliebung des Urhebers eingenommen; Also auch dieselbe ohn Unterschied in Schriften und Gesellschaftszusammenkunften gezeichnet und gesetzet werden sollen; damit der vorfallende Ehrengeprängsstreit dadurch aufgehoben/ und die Gesellschafter zur Einigkeit/ nach dem Alter der Eintretung/ und nicht des Standes Vorzug/ angewiesen werden mögen: allermassen wie auch in den Italiänischen Gesellschaften die Gesellschaftsnamen zu solchem Ende gegeben werden/ daß sie dadurch als Gesellschafter/ und Mitglieder eines Leibes seyn sollen; ohne Beobachtung ungleichen Herkommens Dieser Ordnung ich nachgehends in Benannung der Gesellschafter/ welcher in dieser Lobrede rühmlichen geacht werden muß/ schuldig gehorsamt.

Hille, Karl-Gustav: Der teutsche Palmenbaum. Nürnberg 1647, S. 68. (books.google.de)

Hat nicht unſer Sonaxien f ſein eigenes Landrecht in dieſer Sprach? Haben nicht auch alle andere Reichs Staͤnde und Staͤdte jhre abſonderliche Staatsordnung * in derſelben?

Birken, Sigmund von: Die Fried-erfreuete Teutonje. Eine Geschichtschrifft von dem Teutschen Friedensvergleich […]. Nürnberg 1652, S. 13. (deutschestextarchiv.de)

Wie solches der [a]dle Unverdrossene in seinem Palmenbaum von Stiftung der Gesellschaft mit diesen Worten angezeiget: Bey welchem auch insonderheit/ die wolangestellte Gesellschaftsordnung ebenfals zu beoabachten; Daß/ gleich wie von Jahren zu Jahren/ die Gesellschafter/ ohne Unterschied des Standes und Würden/ auch nach Beliebung des Urhebers/ eingenommen; also auch dieselbe ohne Unterscheid in Schriften und Gesellschafts-zusammenkunften/ gezeichnet und gesetzet werden sollen.

Neumark, Georg: Christlicher Potentaten Ehrenkrohne. Zweiter Theil. Weinmar/Jehna 1675, S. 150. (books.google.de)

Damit aber die Magistratspersonen das von ihrem Dienst unzertrennliche Geschäfft, dieses wichtige Geschäfft die Rechtmäßigkeit dieser Landesordnungen durch Vergleichungen mit den natürlichen und wesentlichen Gesetzen der Gesellschaftsordnung zu untersuchen, gehörig vollziehen; so müssen sie, wie wir schon angemerkt haben, in jenen ersten Grundgesetzen aller und jeder Gesellschaften sehr gründlich unterrichtet seyn.

N. N.: Von dem Ursprung und Fortgang einer neuen Wissenschaft. Aus dem Französischen übersetzt von S. M. Vierordt. Carlsruhe 1770, S. 41. (books.google.de)

Giebt es gleichwohl eine Staats- oder Gesellschafts-Ordnung, die von der Natur herrührt; so muß dieselbe einfach, beständig, unveränderlich, nothwendig, und so beschaffen seyn, daß sie it einleuchtender Deutlichkeit erkannt werden kann.

Guillaume François Le Trosne: Des Herrn Le Trosne […] Lehrbegriff der Staatsordnung […]. Aus dem Französischen übersetzt […] von M. Christian August Wichmann. Leipzig 1780, S. 309. (books.google.de)

Das Volk ist nie völlig gesichert, daß der Regent seine oberste Gewalt nur zur Beschüzung des Eigenthums der Glieder des Staats, und nur zur Aufrechterhaltung der ächten Gesellschaftsordnung zur größtmöglichen Erweiterung des Genießungskreißes seiner Kinder anwendet, wenn er besondere Regalien hat, die ihm durch eine eigene Verwaltung Einkünfte tragen sollen.

Schlettwein, Johann August: Archiv für den Menschen und Bürger in allen Verhältnissen […]. Bd. 1. Leipzig 1780, S. 160. (books.google.de)

Heinrich war eben im Begriffe, seinen Klerus zu reformieren, und denselben, da er sich durch usurpierte Kirchenfreyheit ganz von der bürgerlichen Gesellschaftsordnung trennte, wieder näher an den Staat zu knüpfen.

Wolf, Peter Philipp: Geschichte der römischkatholischen Kirche. Unter der Regierung Pius des Sechsten. Bd. 1. Zürich 1793, S. 137. (books.google.de)

Ueberall findet er lauter gehäufte Hinderniſſe, von den Angelegenheiten des Staates, von den Bedürfniſſen und Hülfsquellen der Nation, von der Verwaltung einige Begriffe zu erhalten:] , von dem Ungluͤcke der Deutſchen, groͤßtentheils durchs Haus Oeſtreich, von dem Mangel eines Oberhaupts, oder einer legalen Kraft zur Aufrechthaltung der Staatsordnung im deutſchen Reiche; von der Schwaͤche und den Maͤngeln der Reichsgerichte und der Reichsgrundgeſetze […].

Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale, von ihm selbst beschrieben. Vierten Theils zweite Abtheilung […]. Leipzig 1797, S. 202. (deutschestextarchiv.de)

Fuͤnftes Capitel. Von der Staats-Regierung in der Form des Koͤnigthums.

100. Wir ſagen Koͤnigthum, weil unter demſelben ſeit lange die vollkommenſte Form fuͤrſtlicher Herrſchaft, uͤber einen groͤßeren Staat gefuͤhrt, verſtanden wird. Die Forderung des Koͤnigthums iſt 1) Erblichkeit der Regierung im koͤniglichen Hauſe; 2) ein Inbegriff von Regierungsrechten, welcher aus der ausuͤbenden Gewalt, verbunden mit einem Antheile an der geſetzgebenden Gewalt (der nicht kleiner ſeyn darf als der Antheil, welcher nicht in koͤniglichen Haͤnden liegt) hervorgeht; 3) Reichthum; 4) Unverletzlichkeit und Unverantwortlichkeit.

Die Frage iſt, ob die Erfuͤllung dieſer Forderungen mit einer guten Staatsordnung beſtehe.

Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1. Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen 1835, S. 82. (deutschestextarchiv.de)

IV. Geſchichte der Hanauer Turngemeinde nebſt deren Geſellſchaftsordnung.

N. N.: Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Erstes Heft. Hrsg. von Karl Euler. Danzig 1843, S. 19–21. (deutschestextarchiv.de)

Und dieser einmüthige Wille das Vaterland zu schützen ist vorhanden: das deutsche Volk will keine Fremdherrschaft, es will auch keinen Umsturz der innern Staatsordnungen, es will keine Republik – alles was es verlangt sind Bürgschaften für die Gewährung und Erhaltung einer gesetzlichen bürgerlichen und politischen Freiheit.

Allgemeine Zeitung, 14. März 1848, Nr. 74. (deutschestextarchiv.de)

2. Rechtsverhältnisse.

[…]

§. 408. Für die Organisation von Schachgesellschaften kommen in juristischem Sinne drei Beziehungen in Betracht, deren eine, ihr Verhältniss zum Staate, sie mit anderen Gesellschaften u. Corporationen theilen können, während zwei weitere Fragen nach ihrer Verwaltung und ihren Gesetzen durch das Wesen jener Gesellschaften specielle Beantwortung finden. […]Die Verwaltung liegt meist in den Händen eines alljährlich wählbaren Vorstandes, welcher gewöhnlich aus drei Mitgliedern, einem Präsidenten, Vicepräsidenten und Rechnungsführer oder Secretair zusammengesetzt ist. Die Gesetze regeln als Statuten die Gesellschaftsordnung und die Spielordnung; sie begrenzen in ersterer die Rechte wie Pflichten der einzelnen Mitglieder und des Vorstandes, in letzterer das Arrangement des praktischen Spielens.

Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale) 1856, S. 233. (deutschestextarchiv.de)

In dem Bewußtſein, durch dieß Princip mit dem Weſen der ganzen Staats- und Geſellſchaftsordnung in Widerſtreit zu ſtehen, müſſen ſie ſich ſelbſt und ihre Thätigkeit verbergen; ſie werden geheime Vereine, und als ſolche fallen ſie gleich anfangs unter die Thätigkeit der Sicherheitspolizei.

Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Erster Theil: Die Lehre von der vollziehenden Gewalt, ihr Recht und ihr Organismus. Mit Vergleichung der Rechtszustände von England, Frankreich und Deutschland. Stuttgart 1865, S. 533. (deutschestextarchiv.de)

In der ſtändiſchen Geſellſchaftsordnung dagegen tritt die berufsmäßige Bildung ſelbſtändig auf, und zwar einerſeits mit corporativer Verwaltung und Rechten des höheren Heilperſonals, der Doctores medicinae, andererſeits aber auch mit ſtrenger ſtändiſcher Ausſchließung gegenüber der nicht berufsmäßig Gebildeten.

Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Dritter Theil. Die Jnnere Verwaltung. Stuttgart 1867, S. 94. (deutschestextarchiv.de)

Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundlagen der Staatsordnung ins Auge fassend schrieb er darin eine groſsartig konstruierte Geschichte der Landeigentümer.

Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 1. Leipzig 1887, S. 18. (deutschestextarchiv.de)

Daraus ergiebt sich endlich, dass ohne die Erlangung des Stimmrechts, oder in rein repräsentativen Staatsordnungen des Wahlrechts, für die Frauen, alles Reden über Frauen rechte und jede sogenannte Frauenbewegung grösstentheils leeres Gerede bleibt.

Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. Hrsg. von Carl Hilty. Bern 1897, S. 254–255. (deutschestextarchiv.de)

So sehr für die Denkweisen, denen das Maß der Freiheit zugleich das Maß alles sozial Notwendigen ist, die Beseitigung von Über- und Unterordnung eine durch sich selbst begründete Forderung ist, so Wäre doch die auf Über- und Unterordnung ruhende Gesellschaftsordnung an und für sich nicht schlechter als eine Verfassung völliger Gleichheit, wenn nicht mit jener Gefühle von Unterdrückung, Leid, Entwürdigung verbunden wären.

Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. In: Philosophie von Platon bis Nietzsche, Berlin 2000 [1900], S. 62348. [DWDS]

Waffen für den großen Kampf gegen die bürgerliche Gesellschaftsordnung und ihren würdigen Sachwalter und Spießgesellen, den Klassenstaat.

Selinger, Berta: Das Bürgerrecht – ein Recht der Mütter. In: Frauenwahlrecht! Stuttgart 1912, S. 6, hier S. 6. (deutschestextarchiv.de)

Erst die Herrschaft der Bourgeoisie, deren Sieg die Abschaffung des Ständeaufbaues bedeutet, macht eine Gesellschaftsordnung möglich, in der die Schichtung der Gesellschaft zur reinen und ausschließlichen Klassenschichtung hinstrebt.

Lukács, Georg: Geschichte und Klassenbewußtsein. In: Neuwied u. a. (Hrsg.): Leuchterhand 1970 [1923], S. 132. [DWDS]

Wichtig sei der Ausbau der Gesellschaftsordnung nach demokratischen Grundsätzen.

N. N.: Innenpolitik. Außenpolitik. Wirtschaft. Kriegsverbrechen. In: Archiv der Gegenwart, Bd. 15, 10. 3. 1945, S. 135. [DWDS]

In den Kreisen des Hofes ist alles gestattet, doch nicht als edle Freiheit, sondern als Frechheit, Korruption und Heuchelei; im Volk herrscht der dumpfste Begriff von Tugend; ein Mädchen, das sich einem Manne ergibt, welcher es nach der geltenden Gesellschaftsordnung nicht heiraten kann, würde sogleich als Dirne angesehen und verachtet werden […]; die herrschende Gesellschaftsordnung selbst wird von den Untertanen, ja von Luise selbst, als «allgemeine ewige Ordnung» anerkannt, dumpfe Unterwerfung wird überall zur christlichen Pflicht, und davon profitieren die Machthaber, insbesondere der Präsident, ein kläglicher Miniaturtyrann, dem Schiller freilich etwas Imponierendes, einige Größe des Auftretens zu verleihen bemüht ist, obgleich dazu jede innere Begründung fehlt; denn seine Verbrechen und Intrigen dienen nur dem beschränktesten persönlichen Zweck, nämlich sich die Macht zu gewinnen und zu bewahren, ohne daß ein Wille sachlich zu wirken oder ein Gefühl sachlichen Berufenseins zur Macht irgendwo zum Ausdruck käme.

Auerbach, Erich: Mimesis, Bern: Francke 1959 [1946], S. 408. [DWDS]

Es ist ein Grundsatz demokratischer Staatsordnung, daß klare Verantwortlichkeit die erste Voraussetzung guter Staatsführung ist.

Die Zeit, 2. 9. 1948, Nr. 36. [DWDS] (zeit.de)

Von den vielen Triaden interessiert ihn freilich nur eine einzige: die kapitalistische Gesellschaftsordnung, deren Antithesis im Proletariat und die zu erkämpfende Synthesis in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft.

Hirschberger, Johannes: Geschichte der Philosophie, Bd. 2: Neuzeit und Gegenwart. In: Bertram, Mathias (Hrsg.) Geschichte der Philosophie. Berlin 2000 [1952], S. 10586. [DWDS]

Sie waren 1948 nach der kommunistischen Machtübernahme mit der Begründung entlassen worden, es sei unvereinbar mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung, wenn jemand das Gepäck eines anderen schleppen müsse.

Die Zeit, 18. 3. 1960, Nr. 12. [DWDS] (zeit.de)

Diese Koexistenzpolitik – die These vom friedlichen Nebeneinanderleben von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung bei gleichzeitiger Fortsetzung des ideologischen Kampfes – ist ideologisch von Moskau damit begründet worden, daß Lenins These vom Imperialismus heute nicht mehr gültig sei.

Die Zeit, 27. 5. 1960, Nr. 22. [DWDS] (zeit.de)

Auch darin zeigt sich die Überlegenheit unserer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung gegenüber dem klerikal-militaristischen Regime und der diesem Regime dienenden Justiz in Westdeutschland.

Neues Deutschland, 1. 12. 1960, S. 2. [DWDS]

Auch wenn in unserer Gesellschaftsordnung die Unterdrückung der Frau ein Nebenwiderspruch ist.

Merian, Svende: Der Tod des Märchenprinzen. Hamburg 1980 [1980], S. 322. [DWDS]

Und darauf legen sie auch großen Wert, denn Tarifautonomie gehört zu den ehernen Grundsätzen unserer Gesellschaftsordnung.

Die Zeit, 8. 2. 1980, Nr. 07. [DWDS] (zeit.de)

Das Versprechen, eine gerechtere Gesellschaftsordnung aufzubauen, lösten sie nicht ein.

Berliner Zeitung, 18. 2. 2000. [DWDS]

So behielt die Gesellschaftsordnung über alle Kaiserhäuser hinweg fast ohne Modifikationen ihre Struktur.

Die Zeit, 13. 7. 2000, Nr. 29. [DWDS] (zeit.de)

Das Hauptziel dieser nationalistisch ausgerichteten islamistischen Partei sei die Errichtung einer islamischen Staatsordnung in der Türkei nach den Gesetzen der Scharia.

Der Tagesspiegel, 19. 9. 2001. [DWDS]

Bis in den Sprachduktus hinein gab sich der DDR-Mensch unauffällig, dialektnah gekleidet. Die schleichende Auflösung all dieser Uniformität war in den späten achtziger Jahren das sichere Anzeichen des Zerfalls der Gesellschaftsordnung.

Berliner Zeitung, 15. 6. 2002. [DWDS]