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privilegieren Privilegierung

Politik & Gesellschaft

Kurz gefasst

Privilegieren ist eine Entlehnung aus dem Mittellateinischen und wird seit Bezeugungsbeginn überwiegend partizipial verwendet. In der Hauptsache wird es dazu gebraucht, um auszudrücken, dass jemand oder etwas mit bestimmten Vorrechten oder einer Sonderstellung versehen ist. Daneben ist bereits früh die Lesart jemanden oder etwas aufgrund bestimmter Umstände oder Merkmale bevorzugen oder begünstigen üblich. Seit dem 18. Jahrhundert ist zudem die Ableitung Privilegierung mit ähnlichen Bedeutungsaspekten bezeugt.

Wortgeschichte

Wortherkunft und -form

Das Verb privilegieren ist aus dem mittellateinischen privilegiare mit der Bedeutung ein Privilegium erteilen entlehnt (vgl. 1DWB unter privilegieren, Pfeifer unter PrivilegDWDS). Privilegieren ist seit dem Spätmittelhochdeutschen und vorwiegend partizipial bezeugt (vgl. 1DWB unter privilegieren). Das Partizip tritt in attributiver, vermehrt in prädikativer Verwendung in Erscheinung, wobei das Wort insgesamt seit dem 19. Jahrhundert eine höhere Bezeugungsfrequenz aufweist (s. Abb. 1).

Die Abbildung zeigt die verhältnismäßige Bezeugungsfrequenz der Wortformen „privilegieren“, „privilegiert“ und „Privilegierung“ seit Bezeugungsbeginn.

Abb. 1: Wortverlaufskurve für die exakten Wortformen „privilegieren“ „privilegiert“ und „Privilegierung“ auf Basis des DWDS-Referenz- und -Zeitungskorpus

DWDS (dwds.de) | Bildzitat (§ 51 UrhG)

Die Erteilung eines Ausnahmerechts

Das Bedeutungsspektrum des Verbs schließt an das des Substantivs PrivilegWGd an. Ein Bedeutungsschwerpunkt liegt insbesondere auf der Lesart jemanden oder etwas mit bestimmten Vorrechten, einer Sonderstellung versehen, zu etwas berechtigen. Hintergrund für diese Lesart ist die Erteilung eines Rechts oder einer Ausnahmegenehmigung durch eine Urkunde. Der enge Bezug zu einem mit dem Privileg in Verbindung stehenden Rechts- bzw. Hoheitsakt ist besonders in frühen Bezeugungen deutlich zu erkennen (1587, 1614, 1663; jünger auch unter explizierter Nennung von berechtigen noch 1817a).

In demselben Zusammenhang steht der wirtschaftliche Aspekt des privilegierenden Aktes, der ein bestimmtes Gewerbe oder einen Betrieb erlaubt (1668, 1706, 1848a, 1952, 2017a). Unter diesem Gesichtspunkt mitzubeachten sind die im Laufe des 15. und 16. Jahrhunderts im Bereich des Buchwesens zum Schutz von Nachdruck erteilten Privilegien, die bis in das 19. Jahrhundert üblich waren (vgl. Janzin/Güntner 2007, 167). Das Verb erhält in diesen Zusammenhängen die Bedeutungsnuance für den Buchdruck berechtigen (1690, 1740, 1817b, 1908a).

Bereits in frühen Bezeugungen ist für das Verb ferner die Lesart jemanden oder etwas aufgrund bestimmter Umstände oder Merkmale bevorzugen oder begünstigen erkennbar. In der Regel wird auf einen bestimmten gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Status, eine bestimmte Position oder Fähigkeit, die dazu führt, dass diese Person oder Sache einen Vorteil gegenüber anderen hat, Bezug genommen (1585, 1617, 1729, 1775, 1859, 1971). Der Bedeutungsrahmen wird daneben unter Nennung von Verben wie begünstigen (1908b) und bevorzugen (1997) umrissen. Anzunehmen ist, dass das Verb in dieser Verwendung auch zu einer entsprechenden Bedeutungsentwicklung beim Substantiv PrivilegWGd beigetragen hat (vgl. 2DFWB unter Privileg). Vor allem jünger ist das Wort in dieser Lesart Bestandteil von Betrachtungen von Lebenssituationen (1999, 2017b). – Antonym zu privilegieren wird unterprivilegierenWGd verwendet (1957, 2011).

Die Ableitung Privilegierung

Das vom Verb abgeleitete Substantiv Privilegierung ist seit dem 18. Jahrhundert bezeugt und seit dieser Zeit in Gegenüberstellung zu dem Verb privilegieren annähernd ähnlich frequent (vgl. Abb. 1). Die Bedeutungsposition Ausstattung mit Privilegien ist für die Ableitung lediglich peripher und jünger nur mit historischem Bezug bezeugt (1714, 1872, 1950). Daneben bildet sich die Lesart rechtliche Besserstellung heraus, die zunächst eher allgemein in gewerblichen Kontexten auftritt (1848b, 1914). Zudem ist die Implikation einer gesetzlich festzustellenden Ungleichbehandlung mitzulesen. Vor allem in jüngeren Bezeugungen ist diese Ungleichbehandlung von dem Umstand der milderen Sanktion begleitet und die Verwendung der Rechtssprache zuzuordnen (1892, 1977, 2017c). Allgemeinsprachlich fest etabliert ist dagegen die Lesart bevorzugte Behandlung einer Person, Personengruppe aufgrund ihrer Eigenschaften oder Position, welche in unterschiedlichen Zusammenhängen gebräuchlich ist (1901, 1967, 2016); als eigene Bedeutungsnuance tritt steuerliche Begünstigung hervor (1953, 1975, 2015a).

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In verschiedenen Fachdiskursen ist es zudem üblich geworden, zwischen positiver und negativer Privilegierung zu differenzieren. Zurückzuführen ist dies auf die Arbeit Max Webers, der zwischen positiven und negativen Privilegien unterscheidet. Während positive Privilegien bestimmte Gruppen bevorzugen und ihnen Vorteile gewähren, werden bei negativen Privilegien bestimmte Gruppen benachteiligt und ausgeschlossen. Die Wortverbindung negative Privilegierung ist zuerst in Max Webers Schriften zur Religionssoziologie zu finden (1920). In verschiedenen fachlichen Ausführungen wird sich, an die von Weber getroffene Unterscheidung anschließend, mit der Wortverbindung negative Privilegierung auf Situationen bezogen, in denen eine Gruppe von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt wird, indem man ihnen wirtschaftliche, soziale oder politische Möglichkeiten verwehrt, die anderen Gruppen gewährt werden (1924, 1966, 2015b). Auf ein vergleichbares Bedeutungsspektrum verweist die ab dem 1950er Jahren gebräuchliche Lehnübersetzung unterprivilegiertWGd.

Literatur

2DFWB Deutsches Fremdwörterbuch. Begonnen von Hans Schulz, fortgeführt von Otto Basler. 2. Aufl., völlig neu erarbeitet im Institut für Deutsche Sprache von Gerhard Strauß u. a. Bd. 1 ff. Berlin/New York 1995 ff. (owid.de)

1DWB Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Bd. 1–16. Leipzig 1854–1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971. (woerterbuchnetz.de)

Janzin/Güntner 2007 Janzin, Marion/Joachim Güntner: Buch vom Buch. 5000 Jahre Buchgeschichte. 3., überarbeitete und erweiterte Aufl. Hannover 2007.

Pfeifer Pfeifer, Wolfgang u. a.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache. (dwds.de)

Belegauswahl

Darauß wir dann zu lernen haben/ das alle Menschen/ so wol die frommen als die bösen/ grosse vnd kleine/ Arm vnd Reiche dem todt vnder worffen sein/ vnd sey niemandt Freyer oder Knecht/ vor dem todt gefreyet/ wie hoch auch sonst einer hie auff erden priuilegiert vnd andern fürgezogen werde.

Lutz, Wilhelm Friedrich: Ein Christliche Predig/ Vber der Leych/ deß wolgebornen Herrn/ Herrn Hansen Rübers/ zu Puvendorff/ vnd Grauenwörth. In: Lutz, Wilhelm Friedrich: Ein Christliche Predig. Tübingen 1585. (deutschestextarchiv.de)

Ein Exempel […]deren die GOtt also mitgenommen / vnd die dieses lebens müde worden / haben wir an vnser seligen Hertzogin […]/ J. F. G. sein eine Tochter Sarae gewesen / haben an Christum gleubet / jhre Hoffnung auff GOtt gesetzet / jhre Eltern vnd jhren Herrn geliebet vnd gechret / vnd haben doch in jhrem gantzen leben wenig frewd gehabt. Im ersten Jahr jhres Ehestandes / das GOtt sonst im Gesetz selbs priuiligiert / haben sie stets erstlich wegen des abgangs jhrer Fraw Mutter / vnd denn auch des Herrn Vatern getrawret […].

Satler, Basilium: Zwo Predigten/ gehalten Vber der Leich weiland der Durchleuchtigen Hochgebornen Fürstin und Frawen/ Frawen Dorothea/ gebornen zu Sachsen/ Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg […]. Wolfenbüttel 1587, Bl. C ij v. (deutschestextarchiv.de)

Anno Christi 1391. ist die hohe Schule zu Erfurt fundiret/ vnnd von Bonifacio 9. vnd Pio 2. hohe priuilegiret worden.

Beatum, Georgium: Amphitheatrvm Naturae, Schawplatz Menschlicher Herzlichkeit: In zwey unterchiedliche Theil verfasset. Franckfurt 1614, S. 150. (deutschestextarchiv.de)

Gleich wie aber kein Orth in der gantzen Welt iſt/ der da Freyheit hett wider den Todt/ alſo iſt auch kein Menſch weß Standts/ Ehren vnd Wuͤrden er auch ſey/ der deßwegen privilegirt wer oder jrꝛgendt einen Vortheil hette.

Vietor, Johannes: Tabea Joppensis: Das ist/ Die trostreiche Legenda auß GOttes Wort/ von der frommen Gottseligen Tabea zu Joppen […]. Erkläret in der Pfarrkirchen zu Darmbstatt bey Christ. Ehrlicher Begräbnuß/ weyland der erbarn vnd tugendsamen Frawen Susannae Biegerin. Darmstadt 1617, S. 10. (deutschestextarchiv.de)

[…]Summa/ beſehet den Calender wol/ ſo werdet ihr finden/ daß in gantz Teutſchland die allervornehmſten Jahrmaͤrckt werden am Sonntag und an den allerhoͤchſten Feyertagen gehalten. Jhr werdet vielleicht gedencken/ das ſey eine alte Gewonheit/ die ſo viel hundert Jahr hero gewehret hab/ und die Jahrmaͤrckt ſeyn gemeiniglich privilegirt von Roͤmiſchen Kaͤyſern/ Fuͤrſten und Herren […]/ und es haben ſo viel vornehme Theologi hiebevor gelebt/ und haben dieſes Ding nicht abſchaffen koͤn nen/ es werde ſich auch nun ſchwerlich laſſen abſchaffen.

Schupp, Johann Balthasar: Doct: Joh: Balth: Schuppii Schrifften. Hrsg. v. Anton Meno Schupp. Hanau 1663, S. 66. (deutschestextarchiv.de)

[…]Alſo auch iſt dieſer Handl andern vorzuziehen/ von welchen viel Menſchen in der Gemeind leben. Jn allen dieſen Puncten kan ein Lands-Fuͤrſt/ Statt/ oder Republic kecklich ſolche Compagnien privilegiren/ dann ſie gereichen dem Landt zum beſten/ und thut man ſicherer/ daß man gewiſſe Compagnien fundirt, derer man verſichert iſt/ und welche man in gewiſſe Leges reſtringirn kan […].

Becher, Johann Joachim: Politischer Discurs Von den eigentlichen Vrsachen/ deß Auf- und Abnehmens/ der Städt/ Länder/ und Republicken, in specie, Wie ein Land Volckreich und Nahrhaft z[u] machen/ und in eine rechte Societatem civilem zu bringen. Auch wird von dem Bauren-Handwercks und Kaufmannsstand/ derer Handel und Wandel/ item Von dem Monopolio, Polypolio und Propolio, von algemeinen Land-Magazinen/ Niederlagen/ Kaufhäusern/ Montibus pietatis, Zucht- und Werckhäusern/ Wechselbäncken und dergleichen/ außfürlich gehandelt. Frankfurt a. M. 1668, S. 37. (deutschestextarchiv.de)

Jſt daun der Buchhandel ſo wichtig/ſo noͤthig und nuͤtzlich/ ſo verdienet er billich einigen Favor und Ergoͤtzligkeit/ Und ſolte vor andern privilegiirt ſeyn. Fragt ſich ſolchem nach/ ob die Buchhandlung auch/ und womit ſie privilegiiret/ woriñen die beſtehen/ wer ſie gegeben?

Beier, Adrian: Kurtzer Bericht/ von Der Nützlichen und Fürtrefflichen Buch-Handlung/ und Deroselben Privilegien. Jena 1690, S. 48. (deutschestextarchiv.de)

Nun muͤſſen die Maͤrckte und Meſſen alſo privilegiret ſeyn darmit die Kaufleute in ihren Handel nicht geſtoͤhret werden/ alſo das ſie ſicher und frey kommen moͤgen/ auch wiederum abreiſen. […]Es ſeynd gleichſam Salvi Conductus vor die Kauffleute und ihre Waaren/ und moͤge keiner arreſtiret werden wegen andrer Dinge/ nur allein mag ein Kauffmann den andern wohl anhalten/ wegen in dieſen Marckt oder Meß verfallene Schuld oder gemachte Schuld in dieſen Marckt baar zu bezahlen/ doch ſo er Caution in Waaren oder anders ſtellet/ iſt er befreyet/ dann ein iedweder bringet nicht Geld zu Marckte/ ſondern vermeinets aus ſeinen Waaren zuerloͤſen/ und daraus ſeine gemachte Schuld auff ſolchen Marckt zu bezahlen und abzufuͤhren/ daß aber bißweilen fehlet/ wann die Marckten oder Meſſen ſchlecht ſeyn/ und wenig Abzug iſt.

Gladov, Friedrich: Sorgfältiger Negotiant und Wechßler, das ist: Wohlmeynendes Bedencken So wohl über das Comercien-Wesen insgemein/ zur See und zu Lande/ als auch über das Wechsel-Negotium insonderheit/ und was von beyden dependiret. Wie denn darinnen zufinden/ 1. Wohlgegründete Observationes in Wechsel-Sachen […] 2[.] Ein Müntz-Gespräch über das heut zu Tage gäng- und gebe schlechte Geld […] 3. Gewisse Requisita, welche zu einen vollkommenen Kauff- und Handelsmanne erfodert werden. 4. Eine accurate Tabelle von Jtaliänischen Buchhalten und dessen Grund-Reguln/ desgleichen 5. Die Hamburgische Banco-Ordnung. Leipzig 1706, S. 130. (deutschestextarchiv.de)

Also versichern wir auch Eure Käyserliche Majestät hiermit auf unser Königlich Wort, daß wir gantz und gar die Meynung nicht haben, die Stadt Nordhausen um ihre Freyheit und andere Gerechtsame zu bringen, oder ihr davon das geringste zu entziehen, sondern bloß allein bey demjenigen, was uns von GOtt und Rechts wegen, ratione der Euer Käyserlichen Majestät und dero glorwürdigsten Vorfahren, in Privilegirung der Stadt Nordhausen, vorbehaltenem, hernach dem Churfürsten von Sachsen verliehenen, nunmehro aber auf uns devolvirten Käyserlichen Reservation zukömmt, uns auf rechtmäßige, in den Reichs-Constitutionen und gemeinen Rechten wohl erlaubte Weise zu mainteniren […].

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil.nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig 1714, S. 603. (deutschestextarchiv.de)

Jnſonderheit ſind die Fuͤrſtlichen Schlaf-Zimmer vor andern ſehr privilegirt, und wird, zumahl in Teutſchland, nicht ein iedweder in dieſelben hineingelaſſen, ob er gleich ſonſt in den uͤbrigen Zimmern des Schloſſes herum gefuͤhret wird.

Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin 1729, S. 76. (deutschestextarchiv.de)

Denn uͤber dieſes Buch haben Hohe Haͤupter Privilegia ertheiler. […]Geſtuͤnde man Wayſenhaͤuſern dieſes zu, ſo waͤren ſie privilegirte Brodtdiebe. Oder vielleicht hat Paul Pater nicht gewußt/ daß dieſes Buch privilegirt ſey. Vors andere koͤnnen wir den Gewinn nicht ſehen, den Buchhaͤndler davon haben ſollen, wenn ſie auf hundert und mehr Exemplaria einlegten.

Gessner, Christian Friedrich: Der so nöthig als nützlichen Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Zweyter Theil. Leipzig 1740, o. S. (deutschestextarchiv.de)

[…][…] und endlich muß diejenige Tochter ſchon einen ſehr großen Grad von Vernunft beſitzen, welche bey einem feinen Geſchmack und einer vorzuͤglichen Einſicht ihre edlere und zaͤrtlichere Glieder nicht in alle die krauſen, gehackten, gezierten, friſirten und Namenloſen Huͤllen kleiden ſoll, wodurch jetzt ſo viele zu einer ordentlichen Hausarbeit ungeſchickt werden. Wann eine Perſon von vornehmen Stande ſich dergleichen erlaubt, ſo denkt man endlich, ſie ſey zum Muͤßiggange privilegirt; und die vornehmen Haushaltungen wuͤrden ſchon ſo lange mit Unordnung gefuͤhret, daß man es geſchehen laſſen muͤſſe.

Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Erster Theil. Hrsg. von Jenny von Voigts. Berlin 1775, S. 2. (deutschestextarchiv.de)

IV) Die höhern Lehranstalten (Akademieen in dem weitern Sinn), so fern sie für Unterweisung in allen Wissenschaften gestiftet, und auf Ertheilung der akademischen Würden in allen Facultäten privilegirt sind, heiſsen Universitäten: hohe Schulen, wenn sie zu Verleihung der akademischen Würden nur zum Theil, Akademieen in dem engern Sinn, wenn sie dazu gar nicht berechtigt sind.

Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt a. M. 1817, S. 689. (deutschestextarchiv.de)

Das BücherRegal, das Recht, Kunst- und Buchhandlungen, Buchdruckereien und Bücher zu privilegiren.

Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt a. M. 1817, S. 694. (deutschestextarchiv.de)

[…] wenn er, durch die Stadt gehend, noch immer nichts anderes sieht, als k. k. privilegirte Schuh- und Stiefelmacher, k. k. privilegirte Zuckerbäcker, k. k. privilegirte Schneider u. s. fort durch alle Gewerbe und Handthierungen? Er wird bezweifeln, daß wir jemals eine Revolution gehabt, und wird dem dummen Deutschland, welches den Sieg des Windischgrätz, d. h. die Rückkehr der alten scheußlichen Wirthschaft quasi mit Jubel begrüßte, die bittersten Vorwürfe machen.

Neue Rheinische Zeitung, 29. Dezember 1848, Nr. 181, S. 974. (deutschestextarchiv.de)

Astouin, ziemlich ergrimmt, eilte auf die Tribüne und wies nach, daß es hohe Zeit sei, sich mehr des Arbeiters als des Kapitals anzunehmen. […]Das letztere sei schon dergestallt begünstigt, daß man aus Spekulation Bankerott mache (Ah. Ah!). Für den Arbeiter gebe es keine Gerechtigkeit (Lärm). Er dringe also auf Privilegirung des Arbeiterlohns auf mindestens drei Monate vor Ausbruch eines Konkurses.

Neue Rheinische Zeitung, 24. Juli 1848, Nr. 54, Sp. 269–1. (deutschestextarchiv.de)

Polizeicommiſſär.

La-La-La-La-Larifari. Weiter: Stand — das heißt: Wa-wa-wa-was Sie ſind?

Casperl.

Wa-wa-wa-wa-wa-wartens a bißl; da muß ich mich erſt b’ſinnen — — — —

Polizeicommiſſär.

Jch bin Budldienter beim Herrn Maler Schmierpinſel und privilegirter Farbenreiber.

Pocci, Franz von: Lustiges Komödienbüchlein. Bd. 1. München 1859, S. 205. (deutschestextarchiv.de)

[…]So unſcheinbar und auf die Anſtrengungen einzelner Perſönlichkeiten ſich ſtützend das erſte Auftreten dieſer Akademie war, ſo gewann ſie doch bald ein ziemliches Anſehen. Der erſte Schritt hierzu geſchah durch die Beſtätigung der Statuten und die Privilegirung der Akademie durch Kaiſer Leopold im Jahre 1677 und 1687, eine Auszeichnung, deren Erlangung ſchon längere Zeit vorher eines der thätigſten Mitglieder, Philipp Jakob Sachs von Lewenhaimb in Breslau, als für den Aufſchwung der neuen Stiftung äußerſt wünſchenswerth bezeichnet hatte.

Carus, Julius Victor: Geschichte der Zoologie bis auf Joh. Müller und Charl. Darwin. München 1872, S. 409. (deutschestextarchiv.de)

[…]In der spätkarolingischen Zeit sind es hauptsächlich volksrechtlich verpönte Verbrechen, wie Raub, Diebstahl, Frauenraub, Aufruhr, Verschwörung, Eingriffe in Kirchengut, durch welche neben der compositio eine Harmschar als Zusatzstrafe verwirkt wird. Als solche hat sie [die Strafe] die praktische Bedeutung, daſs sie den Reichen ebenso hart oder noch härter trifft, als den Armen, so daſs sie die in der Natur des Buſssystems liegende strafrechtliche Privilegierung des Reichtums bis zu einem gewissen Grade auszugleichen vermag.

Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 2. Leipzig 1892, S. 597. (deutschestextarchiv.de)

Allerdings war seit der Beilegung des Ständekampfes der Gegensatz von vornehm und gering, von hoch und nieder nicht mehr das Ergebnis einer ständischen Privilegierung, welche den Tieferstehenden von Rechts wegen hinderte, sich auf die Höhen des politischen und gesellschaftlichen Lebens emporzuschwingen.

Pöhlmann, Robert von: Geschichte der sozialen Frage und des Sozialismus in der antiken Welt – Zweites Buch. In: Geschichte des Altertums, Berlin 2001 [1901], S. 14124. [DWDS]

In der Geschichte dieser Druckereien ein beständiges Drängen und Schieben seitens der Universitäten, Magistrate, Regierungen der privilegierten Offizin resp. den privilegierten Offizinen gegenüber: da wird bald ein billiger Preis verlangt oder fixiert, bald die Anschaffung genügender Lettern, bald neuer Pressen verlangt, bald billigerer Verkauf der Schulbücher gefordert u. dergl.

Goldfriedrich, Johann: Geschichte des Deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode. In: Lehmstedt, Mark (Hrsg.): Geschichte des deutschen Buchwesens. Berlin 2000 [1908], S. 1823. [DWDS]

Einerseits ist ihr [der Monarchie]das Erbprinzip des Adels innerlich verwandt; sie bildet dessentwegen eine Partei mit ihm findet eine Stütze an ihm und begünstigt ihn daraufhin; andrerseits kann sie oft nicht dulden, daß ein Stand, der aus erblichem, also eignem Rechte privilegiert ist, neben ihr bestehe, sie muß wünschen, daß jedes Individuum von ihr besonders privilegiert sei.

Simmel, Georg: Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. Leipzig 1908, o. S. [Faksimile Nr. 181] (deutschestextarchiv.de)

Die Auferlegung einer 10jährigen Karenzzeit für die bisher aus wirtschaftlichen Gründen zurückgehaltenen Gerechtsame ist keine Schutzbestimmung für die Kali-Industrie im Sinne einer durchgreifenden Werksverminderung; denn gegenüber steht die nach der neuen Novelle beibehaltene Privilegierung der Bundesstaaten und die grosse Zahl der bereits begonnenen und durch kein Gesetz aufballbaren Schacht-Anlagen.

Berliner Tageblatt (Morgen-Ausgabe), 1. 3. 1914, S. 28. [DWDS]

Mindestens für diejenigen unreinen Gastarbeiter und Pariavölker, bei denen solche Normen und Vorstellungen praktisch in Kraft stehen, muß man um deswillen ihre Zugehörigkeit zur hinduistischen Gemeinschaft trotz ihrer wesentlich nur negativen Privilegierung behaupten und hat diese auch seit Jahrhunderten als unzweifelhaft gegolten: sie bilden nicht fremde Barbarenstämme, sondern die »unreinen Kasten« der hinduistischen Klassifikation.

Weber, Max: Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. In: Weber, Marianne (Hg.) Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie. Bd. II. Tübingen 1921 [1920–1921 [zuerst 1920]], S. 13. [DWDS]

Die Monopolisierung hat im Systeme der Merkantilismus eine sehr große Rolle gespielt. Sie besteht grundsätzlich in der Ausschließung anderer; ist also, wie man sagen könnte, eine Art negativer Privilegierung.

Sombart, Werner: Der moderne Kapitalismus. Bd. 1. München/Leipzig 1922, S. 376. (books.google.de)

Daß mit dieser Tatsache und nicht mit der Annahme besonders schwieriger Verhandlungen des Hochmeisters mit Konrad von Masovien die Lücke zwischen der Privilegierung von 1226 und der Arbeitsaufnahme in Preußen auszufüllen sei, hat die Quellenkenntnis und die Quellenkombination von Walther Hubatsch erwiesen.

Heimpel, Hermann: Hermann von Salza, Gründer eines Staates. In: Ders.: Der Mensch in seiner Gegenwart. Göttingen 1957 [1950], S. 101. [DWDS]

Welche Hindernisse dabei noch zu überwinden sind, zeigt z. B. in den englischen Kolonien das Problem der staatlichen ‚Marketing Boards“, die, aus der Kriegszeit ins Heute hinübergerettet, allein zum Handel mit Landesprodukten privilegiert sind.

Die Zeit, 24. 4. 1952, Nr. 17. [DWDS] (zeit.de)

Daß das Körperschaftsteuerproblem aber aufgegriffen werden muß, ergibt sich zwangsläufig aus der Entwicklung, die nicht zuletzt durch das erste Kapitalmarktförderungsgesetz hervor gerufen wurde und zu einer einseitigen Förderung der festverzinslichen Papiere und insbesondere zu einer Privilegierung der Emissionen der öffentlichen Hand geführt hat.

Die Zeit, 15. 10. 1953, Nr. 42. [DWDS] (zeit.de)

Zu einer fast gleichen Bestimmung der »Unterprivilegiertheit« kommt auch Burkart Lutz […]in betriebssoziologischen Untersuchungen von Belegschaften der Montanindustrie; in Abhebung von den »privilegierten« Gruppen der Belegschaft sieht er »die Situation dieser unterprivilegierten Gruppen … einerseits gekennzeichnet durch ein hohes Maß an physischer Arbeitsbelastung […]und durch gleichzeitig geringen geistigen Wert ihrer Arbeit, der zumeist wieder in engem Zusammenhang mit dem sozialen Prestige einer Arbeit steht, und andererseits durch eine relativ niedrige Entlohnung.

Schelsky, Helmut: Die skeptische Generation. Düsseldorf 1957, S. 209. [DWDS]

Zunächst ist daran zu denken, daß es früher eine privilegierende Heraushebung bestimmter Gesellschaftskreise gab: vgl. die Steuerfreiheit des Adels und der Geistlichkeit im Ancien Régime. Andererseits ist eine negative Privilegierung möglich, z. B. in der Judenabgabe von 1938.

Kolms, Heinz: Finanzwissenschaft. Bd. II: Erwerbseinkünfte. Gebühren und Beiträge. Berlin 1966, S. 58. (books.google.de)

Eine Frau, die heute einen Offizier heiratet, hat also in den Augen der Gesellschaft an Prestige gewonnen. Ist es da ein Wunder, wenn sie allmählich selbst an jene Privilegierung glaubt, die ihr die Öffentlichkeit freiwillig zugesteht?

Die Zeit, 20. 10. 1967, Nr. 42. [DWDS] (zeit.de)

Kaum einer in dieser Gesellschaft ist weniger privilegiert als die große Masse der Arbeiter. Das mag der Grund dafür gewesen sein, daß die Literatur ihn kaum wahrgenommen hat, daß „Arbeitswelt“ von ihr nicht thematisiert wurde.

Die Zeit, 1. 10. 1971, Nr. 40. [DWDS] (zeit.de)

Und tatsächlich gab es immer Lenkungen: durch Steuern und Steuererleichterungen, durch Subventionen und andere Privilegierungen der Investitionen – von der Landwirtschaft bis zum Schiffsbau.

Die Zeit, 26. 9. 1975, Nr. 40. [DWDS] (zeit.de)

Der legitime Anspruch einiger Länder, die Privilegierung politischer Straftäter beizubehalten, und die Schwierigkeiten, Terroristen von anderen, schutzbedürftigen politischen Straftätern rechtlich zu trennen, lassen die Konvention immer noch als einen politischen Erfolg bei der gemeinsamen Bekämpfung des Terrorismus in Europa erscheinen.

Die Zeit, 18. 11. 1977, Nr. 47. [DWDS] (zeit.de)

Denn er hat auf ein echtes Problem hingewiesen – wenn auch auf die falsche Art und Weise. Es ist eine Tatsache, daß das derzeitige internationale Finanzsystem und seine Liberalisierung jene bevorzugt, die bereits jetzt privilegiert sind und die Weltwirtschaft dominieren. Die Kosten haben die Entwicklungsländer zu tragen, besonders die ärmsten unter ihnen.

Die Zeit, 17. 10. 1997, Nr. 43. [DWDS] (zeit.de)

Ich habe früher in der DDR fantastisch gelebt, privilegiert sogar. Nach der Wende habe ich auch immer gut bezahlte Arbeit gehabt.

Berliner Zeitung, 5. 10. 1999, o. S. [DWDS]

Talent und harte Arbeit sollten jedem den sozialen Aufstieg ermöglichen. Mit keinem Wort wurde jedoch erwähnt, dass der soziale Aufstieg talentierter, aber unterprivilegierter Kinder zwangsläufig auf Kosten weniger talentierter, aber dafür privilegierter Kinder ginge. […]Unter den großen Wirtschaftsnationen in der OECD steht Großbritannien im Ranking der Chancengleichheit an viertschlechtester Stelle.

Die Zeit, 29. 4. 2011, Nr. 18. [DWDS] (zeit.de)

„Aus unserer Sicht sollten Preise auch die ökologische Wahrheit widerspiegeln“, sagte Krautzberger. Die Privilegierung von Diesel bei der Energiesteuer koste den Staat jährlich sieben Milliarden Euro.

Die Zeit (online), 17. 12. 2015. [DWDS] (zeit.de)

[…]Doch bei der hier gemeinten Umsetzung von Positionsungleichheiten in Ungleichheiten zwischen Menschen handelt es sich vielmehr darum, daß die Ungleichheiten zwischen Positionsinhaber die ganze soziale Stellung des betreffenden Menschen dauerhaft prägen. Da jeder Mensch mehrere Positionen innehat, kann die negative Privilegierung, die er in Bezug auf eine seiner Positionen erleidet, durch eine positive Privilegierung in einer anderen Position möglicherweise kompensiert werden […], ein sehr häufig auftretender Fall, der zur Abschwächung der Ungleichheit zwischen Positionsgefügen beiträgt und dazu führt, daß die Vielzahl der Positionsungleichheiten auf eine geringe Zahl von Ungleichheitsrelationen zwischen Menschen reduziert wird.

Lepsius, Rainer: Soziale Schichtung in der industriellen Gesellschaft. Tübingen 2015, S. 118. (books.google.de)

Wenn nicht mehr Bürger, sondern gesellschaftliche Gruppen zu Adressaten von Politik gemacht werden, dann wird sich am Ende die Gruppe, die wegen traditioneller Privilegierung immer unerwähnt bleibt, nämlich die heterosexuellen Weißen, selbst als bedrohte Gruppe fühlen und sich hinter den Mann scharen, der aus seiner Verachtung für Minderheitenrechte keinen Hehl macht.

Die Zeit, 2. 12. 2016, Nr. 50. [DWDS] (zeit.de)

Lange hat das auch den Gesetzgeber überzeugt. Die Plattform-Betreiber wurden stark privilegiert bei der Haftung für das, was die Nutzer von sich geben. Die gedankliche Parallele waren die Telefonunternehmen, die ja auch nicht dafür verantwortlich sind, was die Leute in ihre Handys quatschen.

Die Zeit, 3. 6. 2017, Nr. 23. [DWDS] (zeit.de)

Als wir dieses Jahr einen Klassenausflug auf die Philippinen machten, um dort zu helfen, ein Waisenhaus instand zu setzen, und ich die Armut sah, wurde mir klar, wie privilegiert ich lebe.

Die Zeit, 4. 12. 2017, Nr. 50. [DWDS] (zeit.de)

Paragraf 216 ist eine Privilegierung zu Paragraf 212, der allgemeinen Strafvorschrift, die vorsätzliche Tötungen mit Freiheitsstrafen zwischen fünf und fünfzehn Jahren bedroht (in besonders schweren Fällen sogar lebenslang).

Die Zeit (online), 28. 2. 2017. [DWDS] (zeit.de)