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Verwalter Verwalterin · Verweser

Politik & Gesellschaft

Kurz gefasst

Das Substantiv Verwalter ist seit dem 16. Jahrhundert bezeugt und ebenso wie Verwaltung eine Ableitung des Verbs verwalten. Die Semantik von Verwalter entfaltet sich zunächst von den Bedeutungen des Verbs her. Unter Verwalter – im früheren Verständnis bedeutungsverwandt mit Verweser – wird jemand verstanden, der für etwas zuständig ist und in diesem Sinn etwas (legal) in seiner Gewalt hat. Im landwirtschaftlichen Kontext hat Verwalter die Bedeutung eine des Haushaltens fähige Person, die mit der Besorgung fremder Angelegenheiten betraut ist. An die Semantik der Besorgung fremder Angelegenheiten knüpft auch das heutige Verständnis von Verwalter an – so zum Beispiel in Komposita wie Insolvenzverwalter und Hausverwalter. Im IT-Bereich erhält Verwalter eine semantische Neuakzentuierung.

Wortgeschichte

Verwalter als Ableitung von verwalten

Das Wort Verwalter ist sprachgeschichtlich jünger als das Substantiv Verwaltung und seit dem 16. Jahrhundert bezeugt, während sich Belege für VerwaltungWGd schon im 15. Jahrhundert finden lassen (vgl. Pfeifer unter VerwalterDWDS). Bei beiden Wörtern handelt es sich um Ableitungen vom Verb verwaltenWGd, das seinerseits seit dem 12. Jahrhundert belegt ist und Bedeutungen wie in Gewalt haben, sorgen für, regieren und bevollmächtigt ausführen trägt. In diesem Bedeutungsspektrum bewegt sich auch die Semantik von Verwalter (1558a, 1727a). Ein Verwalter ist, seit dem frühen Wortverständnis, wer für etwas zuständig ist und derjenige, dem die Aufsicht über etwas anvertraut ist (1569, 1851a; vgl. Pfeifer unter verwaltenDWDS).

Anders als die Ableitung Verwaltung, die heute vor allem mit staatlichen Behörden, kulturellen Einrichtungen und Betrieben assoziiert ist, wird der Ausdruck Verwalter im Laufe der Bedeutungsgeschichte weniger kontinuierlich mit dem Kontext der vollziehenden staatlichen Gewalt verknüpft, auch wenn sich die Semantik von Verwalter zunächst – in ähnlicher Weise wie die von verwalten und Verwaltung – auch in Referenz auf Regierungstätigkeiten entfaltet (1647). Im weiteren Verlauf der Bedeutungsgeschichte spielen staatliche Bezüge zwar immer wieder eine Rolle (1859, 1865a), diese sind aber nicht so dominant wie in der Semantik von Verwaltung.

Bevollmächtigung und Amtsausübung

Verwalter ist schon in früher Zeit die Bezeichnung für eine Person, die mit Bevollmächtigung ein bestimmtes Amt ausübt. Bedeutungsverwandte Ausdrücke in diesem Sinn sind Beauftragter (1865b), Angestellter (1635a, 1830), Stellvertreter (1631a), Beamter und auch Vorsteher (1631b, 1724a, 1851b, 1876). Die Amtstätigkeiten zeichnet aus, dass der Verwalter mit Aufgaben zum Beispiel in der königlichen Regierung (1652), am Gericht (1656) oder mit religiösen und anderen Ämtern (1558b, 1697) betraut ist und dabei – auch in Bezogenheit auf andere Verwaltungskontexte – eine leitende, repräsentative Rolle (1877) einnehmen kann (vgl. 1DWB 12, 2102). Aufgrund der zumeist fremden Bevollmächtigung (1868) ist ein Verwalter jedoch überwiegend – mit seltenen Ausnahmen – nicht mit eigener Machtvollkommenheit ausgestattet (vgl. 1DWB 12,2102). Die Assoziation von Verwalter und Beamtentum bzw. die Zuordnung zum Gemeindewesen bleibt auch in späterer Zeit bestehen (1835a).

Verwalter wird in unterschiedlichen Bereichen als Berufs- und Funktionsbezeichnung verwendet (vgl. 1DWB 12, 2103). Auch Gouverneur (1911), Befehlshaber (1635b) und Statthalter (1558b, 1861) zählen in früherer Zeit zu den mit Verwalter assoziierten Ämtern (vgl. 1DWB 12, 2103). Eine semantische Nähe besteht auch zu Ausdrücken wie Prokurist (1603), Administrator (1809) oder Minister (s. hier auch das Kompositum Verwaltungsminister bspw. in 1865c), was sich durch die frühen Bezüge zu lateinisch administer, administrātor und prōcūrātor erklären lässt (vgl. 1DWB 12, 2102).

Des Weiteren gehören landwirtschaftlicher Beamter, Haushalter und der heute in dieser Form veraltete Beruf Schaffner (1835b) zu den Bedeutungen von Verwalter (vgl. 1DWB 12, 2103).

Die Besorgung fremder Angelegenheiten

Was die Semantik von Verwalter grundlegend auszeichnet, ist, dass Verwalter meist – wenn auch nicht immer (1729) – mit der Besorgung fremder Angelegenheiten betraut ist (1622, 1751). Das kann fremdes Vermögen (1900) und Vormundschaften (1680) ebenso umfassen wie die Aufsicht über Ländereien, Städte, Schlösser (1874), Landwirtschaften (1758a), Landgüter (1832, 1893), Güter anderer Art (1663, 1701), Höfe (1626), Klöster (1669), Hauswesen, Haushalte (1875a) und andere Einrichtungen (1849, 1875b, 1913, 1996a). In diesem Aspekt besteht eine große Bedeutungskontinuität bis in die Gegenwart. Die Tätigkeit des Verwalters involviert auch die Befugnis, das Geschäft im Auftrag eines anderen abzuwickeln (1821). In diesem Sinne ist mit Verwalter auch Aufseher (1660) oder Handhaber (1711) gemeint. Das Handhaben kann sich auch auf Abstrakta wie beispielsweise Gesetze oder Gerechtigkeit (1774) beziehen. Mit Verwalter sind auch Bezeichnungen wie Pfleger (1835b) und Versorger (1558a) sowie in früherer Zeit Maier (1758b) verbunden.

Der agrarökonomische Kontext

Insbesondere im agrarökonomischen Kontext wird unter Verwalter eine in der Landwirtschaft kundige und des Haushaltens fähige Person verstanden (vgl. 1DWB 12, 2103; 1775a, 1853a, 1882, 1900, 1930). In diesem Zusammenhang sind Herr (1650, 1754) oder Besitzer und Eigentümer (1701) Gegenbegriffe zu Verwalter (vgl. 1DWB 12, 2102).

Zu bedeutungsähnlichen Wörtern des landwirtschaftlichen Verwaltens gehören Substantive wie Verweser und Pächter (1861) bzw. Verpachter (1717; vgl. auch 2Adelung 4, 1170).

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Die Bedeutungsverwandtschaft zu Verweser

Der teilweise synonym gebrauchte und heute veraltete Ausdruck Verweser trägt dabei noch einen anderen Bedeutungsakzent als Verwalter: Im Unterschied zu Verwalter ist Verweser mehr mit der Bedeutung Vorsteher und Stellvertreter verknüpft, was eine größere Macht und Obergewalt einschließt, die einem Verwalter meist nicht zukommt (vgl. 1DWB 12, 2242). Gerade in Bezug auf das Verwalten eines Reiches, eines Landes oder Herrschaftsbereichs ist der Verweser im Vergleich zum Verwalter nicht bloß Stellvertreter eines souveränen Herrschers, sondern stellvertretender Regent (vgl. 1DWB 12, 2242; 1670, 1727b). Seit dem 18. Jahrhundert ist Verweser kaum noch geläufig, bleibt als Ausdruck aber noch in Komposita wie Amtsverweser (2002), Pfarrverweser (1970) und Reichsverweser (2004a) erhalten (vgl. 1DWB 12, 2242).

Während im weiteren Verlauf der Verwaltungsgeschichte die Ableitung VerwaltungWGd semantisch enger mit BürokratieWGd verbunden wird, bleibt die Semantik von Verwalter überwiegend mit dem sorgenden Aspekt des Haushaltens auch im Sinne von Organisieren assoziiert.

Die Movierung Verwalterin

Die Abbildung zeigt die DWDS-Wortverlaufskurve der Substantive „Verwalterin“ und „Verwalter“ mit einer deutlich höheren Belegfrequenz des Wortes „Verwalter“.

Abb. 1: Wortverlaufskurve zu „Verwalterin“ und „Verwalter“

DWDS (dwds.de) | Bildzitat (§ 51 UrhG)

Neben Verwalter gibt es auch die weibliche Form Verwalterin, zunächst mit der Bedeutung Frau oder Gattin des Verwalters (vgl. 2Adelung 4, 1170 u. 1DWB 12, 2104; 1692). Verwalterin ist mit dem wohl frühesten Beleg von 1634 rund hundert Jahre später als Verwalter anzusetzen (1531). Auch in der Verwendungsfrequenz ist Verwalter das deutlich häufiger gebrauchte Wort (s. Abb. 1).

Ebenso wie Verwalter dient auch Verwalterin als Berufs- und Funktionsbezeichnung (vgl. 1DWB 12, 2104). Verwalterin umfasst heute veraltete Berufe wie Schaffnerin, Versorgerin, Ausgeberin und Beschließerin (vgl. 1DWB 12, 2104), die allesamt – wie auch Verwalter – insbesondere dem ökonomischen Kontext zuzuordnen sind (1808).

Eine entscheidende Differenz in der Semantik von Verwalterin im Vergleich zu der von Verwalter ist, dass die Verwalterin insbesondere dem häuslichen Bereich zugeordnet wird (1724b, 1775b, 1853b, 1870a, 1870b, 1934, 1952, 1955). Höhere Verwaltungsaufgaben wie etwa die Verwaltung von Ämtern auf Regierungsebene oder größerem (Wirtschafts-)Vermögen werden Frauen bis zum 20. Jahrhundert nur in Ausnahmefällen oder in Stellvertretung zugetraut. Erst mit der Frauenrechtsbewegung des ausgehenden 19. Jahrhunderts ändert sich die geschlechtsbezogene Differenz in den Bedeutungen von Verwalter und Verwalterin (1898, 1966, 1972, 1997, 2007, 2017a).

Der heutige Wortgebrauch. Treuhänderische Sorge und IT

Im heutigen Wortgebrauch dominiert die Bedeutung, die unter Verwalter eine Person versteht, die sich – auch im treuhänderischen Sinn – um etwas kümmert (vgl. DWDS unter VerwalterDWDS; 1995, 2000a). Diese Bedeutungslinie kommt in Komposita wie Nachlassverwalter (2017b), Hausverwalter (2004b) oder Insolvenzverwalter (2017c) zum Ausdruck. Seltener wird mit Verwalter derjenige assoziiert, der in der Verwaltung im Sinne einer Behörde oder der Bürokratie tätig ist (vgl. DWDS unter VerwalterDWDS; 2001, 2010). Dem bürokratischenWGd Kontext ist etwa auch das Kompositum Sachverwalter (2000b) zuzuordnen.

Weiterhin wird Verwalter auch auf Personen bezogen, die mit den Verwaltungsaufgaben eines Guts (2014a), Schlosses (1999) oder Landsitzes (2012) betraut sind.

Seit Ende des 20. Jahrhunderts spielt der Ausdruck Verwalter – ebenso wie verwalten – im IT-Bereich eine Rolle. Verwalter kann sich hier auf Personen beziehen, die ein IT-System, eine Software oder eine Personengruppe betreuen (1998) oder auch, in Abstrahierung von der Personengebundenheit, eine Software meinen, die zur Verwaltung bestimmter Daten verwendet wird (2014b). Im IT-Bereich gehören Systemadministrator (2015), Administrator (2017d) und Systemoperator (1996b) zu den bedeutungsverwandten Ausdrücken von Verwalter (vgl. DWDS unter VerwalterDWDS).

Literatur

2Adelung Adelung, Johann Christoph: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der Oberdeutschen, 2. vermehrte und verbesserte Ausg. Bd. 1–4. 2. Nachdr. d. Ausg. Leipzig 1793–1801. Hildesheim u. a. 1990. (woerterbuchnetz.de)

1DWB Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Bd. 1–16. Leipzig 1854–1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971. (woerterbuchnetz.de)

DWDS DWDS. Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute. (dwds.de)

Pfeifer Pfeifer, Wolfgang u. a.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache. (dwds.de)

Belegauswahl

Ihesus Christus / vnd nicht S. Peter / vnd nach jm der Bapst / noch eine Creatur jnn himel vnd erden / wie sie denn nach jrem eussern wesen / hat jre diener / verwalter vnd versorger etc.

Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Durch Alexium Crosner von Colditz auff dem Schlos zu Dresden jnn Meissen/ gepredigt. Mit einer vorrede Mart. Luther. Wittenberg 1531, Bl. G r. (deutschestextarchiv.de)

Darnach die Subdiaconi vnnd Diaconi / sind nicht mehr verwalter vnnd versorger der armen / sonder diener der superstition vnnd aberglaubens worden / vnnd muͤssend dienen zuͦ der Baͤpstischen Maͤssz.

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich 1558, Bl. Ppp ij v. (deutschestextarchiv.de)

Aber nun lang dahar wüssend wir / das daß ampt diser Statthalteren vnnd verwalteren (die man yetz Weychbischoff nennet) vil ein anders inn den verwaltungen vnnd Bistummen der Bischoffen worden ist.

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich 1558, Bl. Ppp v. (deutschestextarchiv.de)

[…]DIeweil auch / wo ein Prelat der zeitlichen verrichtung des Closters / ohne einen Gehülffen / außwarten solte / jnen an dem mehrern / als der Kirchen vnd Schul verhindern möchte / So ist vnsere meinung / das ein jeder Prelat hierzu / neben jme eine auffrichtige / der Haußhaltung wol erfarne Person / zu seinem Verwalter / bestelle vnd annehme / Welcher die Haußhaltung / andere Closter gescheffte / vnnd die arbeit / einnemens vnd außgebens / vnder handen habe […]/ auchjederzeit / dem Prelaten derwegen / auffrichtige / vrkundtliche Rechnung vnd anzeig thue / auch nichts namhaffts / one des Prelaten vorwissen handle / oder schliesse / wie dann jme jederzeit / ein richtiger vnd nützlicher Stat / vnnd Rechen Ordnung / zugestelt.

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt … gehalten werden sol. Wolfenbüttel 1569, S. 398. (deutschestextarchiv.de)

Endlich befahl er dem Procurator oder verwalter des Kloſters/ der nach jhm Abt ward/ vnd ſchiffete mit 14. Bruͤdern gegen Morgen/ vnnd kam in ein Jnſel/ da war ein heilig Vater/ der hieß Enoch, bey dem blieben ſie drey tage.

Rollenhagen, Gabriel: Vier Bücher Wunderbarlicher biß daher vnerhörter/ vnd vngleublicher Jndianischer reysen/ durch die Lufft/ Wasser/ Land/ Helle/ Paradiß/ vnd den Himmel. Magdeburg 1603, S. 158. (deutschestextarchiv.de)

Hie lernen wir abermahl/ wie kurtz zuvorhin auch/ das wir vber das vnſere nicht Herren/ ſondern nur Haußhalter/ vnd alſo Verwalter eines frembden Guttes ſein/ ſintemahl Gott vns von vnſer Verwaltung vnd Haußhaltung/ alle Stunden vnd Augenblick/ abſetzen kan.

Hentschel, Adam: Exeqviae Primogeniti Begängnüß Dem Holdseligen Knäblelin Andreas Cunerten. Liegnitz 1622, Bl. B 2 v. (deutschestextarchiv.de)

Er forderte den Cerioviſt vnd die Sicambre/ welche jhn in ſeiner Kindtheit erzogen/ nach Hofe: machte den Cerioviſt/ der deß Haußhaltens gewohnet war/ zum Verwalter ſeines Hofes; die Sicambre vbergab er der Mutter/ ſo in kurtzer Zeit den fuͤrnembſten Matronen gleiche gehalten wardt.

Barclay, John: Johann Barclaÿens Argenis Deutsch gemacht durch Martin Opitzen. Hrsg. von Martin Opitz. Breslau 1626, S. 744. (deutschestextarchiv.de)

Es were des Koͤniges Vetter/ der ſein Verwalter/ vnd an ſeiner ſtatt die Regierung haͤtte.

Gottfried, Johann Ludwig: Newe Welt Vnd Americanische Historien. Frankfurt a. M. 1631, S. 413. (deutschestextarchiv.de)

Jn der Statt la Plata genannt/ ſo in dem Lande de los Charcas ligt/ hats die Hoffhaltung vnd ein mit Præſidenten/ Richtern vnd Verwaltern/ Fiſcalen/ ſampt andern Koͤniglichen Beampten beſetztes Parlament.

Gottfried, Johann Ludwig: Newe Welt Vnd Americanische Historien. Frankfurt a. M. 1631, S. 101. (deutschestextarchiv.de)

[…] vnd GOtt kein ſtattlichers Koͤnigreich den Menſchen geben koͤnne/ denn dieſes/ welches er vor Zeiten dieſer Stadt der Herꝛſcherin deß Erdkreiſes/ vnd Verwalterin deß Himmels mit getheilet hat.

Meyfart, Johann Matthäus: Teutsche Rhetorica. Oder Redekunst/ Darinnen von aller Zuge- hör/ Natur vnd Eygenschafft der Wohlredenheit gehandelt. Coburg 1634, S. 95. (deutschestextarchiv.de)

Soll demnach die obgedachte Gesellschafft Macht haben / in vnserm Namen / jnnerhalb den vorbenannten Grentzen vnd Limiten / allerhandt Contracten vnnd Verbündnusse zu machen mit den Fürsten vnd natürlichen Besitzern der darinnen begriffenen Landẽ / auch Casteel vnd Vestungen zu bawen / Verwalter / Kriegsvolck / Obrigkeit / vnd anders / so zu Erhaltung dero Orten / vnd zu guter Policey vnnd Ordnung von nöthen / zuverordnen vnd anzustellen / auch eyn: vnd abzusetzen / wie sie solches nach Notdurfft der Sachen vor gut / dienstlich vnnd notwendig befinden werden.

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum. Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt a. M. 1635, S. 647. (deutschestextarchiv.de)

Zum XI. Damit diese Gesellschafft einen Bestandt haben möge / mit gutem Nutz aller deren / so darinnen Gemeinschafft haben / als haben wir verordner / daß die Administration vnd Verwaltung derselben stehen soll bey fünff Cammern der Befelchhabere […]/ als einer zu Ambsterdamb / die haben soll die Verwaltung vber vier neundte Theil: Einer in Seelandt vber zwey Neundte theil: Einer auff der Maas vber ein Neundte theil: Einer im Norder Quartier vber ein Neundte theil: vnd die fünffte in Frießlandt / samptden Stätten vnd Landen / auch vber ein Neundte theil / mit Condition vnd Bedinge / so im Register vnser Resolution verzeichnet / vnnd die Acten dieser Handlung außweissen: vnnd sollen die Provintzen / in welchen Cammern seyn / mit so viel Befelchshabern vnd Verwaltern verschẽ / vnd in die respectivè Cammern vertheilt werden / so viel hundert Tausendt Gülden dieselben in diese Gesellschafft contribuiren vnd verschiessen werden.

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum. Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt a. M. 1635, S. 648. (deutschestextarchiv.de)

[…]LOb/ Ehre/ Macht vnd Gnade uͤber den Propheten Mahumed vnd uͤber alle/ ſo von ſeniem Geſchlechte oder Gebluͤte ſeynd. Aber dieſem nach/ was die Schrifft belanget/ iſt der Jnhalt ſolcher hohen Wort dieſer: Daß ſein Gebet mit reinem Hertzen gethan hat Ruſtam in dem heiligen Garten (oder Acker) der Klarheit/ der Hoheit/ ja wo der Grad oder Stuffen der hoͤchſten Hochheit vmb verlengerung vnd vermehrung des Lebens vnd der Guͤter eines Herꝛn hohes Namens/ welcher als ein Verwalter vnd Regierer vieler Landen die Gerechtigkeit ſo hochruͤhmlich als Gott ſelbſt handhabet vnd befordert/ in deſſen gewaltige obacht vnd verwahrung Hoch-Koͤnigliche […] (f) Guͤter vntergeben vnnd anvertrauet ſeynd/ nemblich ſeiner Excellens Tzanichan kurtzi baſchi.

Olearius, Adam: Offt begehrte Beschreibung Der Newen Orientalischen Rejse. Schleswig 1647, S. 342. (deutschestextarchiv.de)

Es haben aber E. H. Allerheiligſter/ vnd zwar mit recht Allerheiligſter Vatter/ die vom Geiſt Gottes vnterwieſen/ […]neben derſelben alten Klugheit geſehẽ/ als E. H. dieſes jhr ließ zum allerhoͤchſten angelegen ſeyn/ damit die Kirch Chriſti/ ſo E. H. zu verſorgen/ nach geheylter Schwachheit zu guter Geſundheit wider gelangen moͤcht/ vnd zwar recht vnd wol geſehen/ daß man mit der Artzney an dem jenigen Orth muͤſſe anfahen/ da die Kranckheit erſtlich her entſtanden/ vnd wil/ zu folge deß Apoſtels Pauli Lehr/ ein Verwalter vnd nicht ein Herꝛ/ ja ein getrewer von dem Herꝛn erfunden werden; […].

Wartmann, Sigismund Friedrich: Germaniae Pertvrbatae et Restavratae sive Vnpartheyischer wolmeynender Theologo-Politicorum Discvrsvm Ander vnd dritter Theil. Frankfurt a. M. 1650, S. 5. (deutschestextarchiv.de)

Solche Leute wolten auch die Papiſten nicht mehr an jhren Richterſtellen dulten Wie nun der Celſæ Commiſſioni die execution anbefohlen/ begab ſich Wilhelm Haig/ Koͤniglicher Verwalter/ ſo die Schrifft auß guter Meinung abgefaſſet/ in Sicherheit/ vnd ſahe all ſein Haab vnd Guͤter confiſcirt, wie auch etliche vom Adel in gleicher Forcht.

Wartmann, Sigismund Friedrich: De Statv Pertvrbato Germaniae et Franciae Vnpartheyischer wolmeynender Theologo-Politicorum Discvrssvvm, Vierter vnd letzter Theil. Frankfurt a. M. 1652, S. 29. (deutschestextarchiv.de)

Vnd ſoll Erzu dieſem Ende/ ein außfuͤhrlich nahmentlich Verzelchniß aller vnſerer Beampten/ auch aller vnſerer Staͤnde die vnter vns vnd vnſere Cantzeley ohne Mittel geſeſſen/ bevorab aber derer die Gerichte haben/ vnnd ihrer Raͤthe oder Gerichtsverwalter/ in der Cantzeley beyhanden halten laſſen.

Seckendorff, Veit Ludwig von: Teutscher Fürsten Stat. Frankfurt a. M. 1656, S. 312. (deutschestextarchiv.de)

Orſillos erboht ſich biß ans Meer mit zureiten/ aber Fabius ließ ihm ſolches nicht zu/ ſondern erhielt bey Statiren/ daß ſie ihn zum Verwalter und Auffſeher über ihre Landguͤter annam.

Bucholtz, Andreas Heinrich: Des Christlich: Teutschen Königes Herkules und der Teutschen Königin Valiska Wunder-Geschicht. Ander Teil. Braunschweig 1660, S. 209. (deutschestextarchiv.de)

Hierzu gehoͤret auch ein fleiſſiger Buchhalter/
Der Güter vnd Vorraths verſtaͤndiger Verwalter.

Furttenbach, Joseph: Mannhaffter Kunst-Spiegel. Augsburg 1663, S. 269. (deutschestextarchiv.de)

Wann ich aber wegen uͤblen Wetters in Waͤldern und Feldern nicht herumb konte ſchwermen/ ſo laſe ich allerhand Buͤcher/ die mir deß Cloſters Verwalter leyhete.

Grimmelshausen, Hans Jakob Christoffel von: Der Abentheurliche Simplicissimus Teutsch. Nürnberg 1669, S. 243. (deutschestextarchiv.de)

Der man/ ſagten ſie/ der des Koͤniges Verweſer/ und Herſcher des Reichs iſt/ redete ſehr hart mit uns. Er hielt uns vor Kundſchaffer und verraͤhter des landes.

Zesen, Philipp von: Assenat, das ist Derselben/ und des Josefs Heilige Stahts- Lieb- und Lebens-geschicht. Amsterdam 1670, S. 270. (deutschestextarchiv.de)

Ferner sol kein Vormundt / Vorsorger / oder Verwalter / er sey gleich in einem Testament / oder sonst vorerzehlter gestalt verordnet / sich einiger administration und Verwaltung unterpfangen / ehe und zuvor ihm dieselbe von Uns als der Obrigkeit decernirt und anbefohlen / auch darauff sein Nahme in das Vormunder Buch verzeichnet worden.

Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg [1680], S. 334. (deutschestextarchiv.de)

Adam war der erſte Verwalter im Paradeiß/ ſein Kleid/ und der Frau Eva als Verwalterin Kleid war ein Schaf-Fell/ aber der Zeit iſt eines manchen Pflegers Kleid gar ein Baurenhaut/ die er dem armen Tropfen abgeſchunden.

Clara, Abraham a Sancta: Judas Der Ertz-Schelm/ Für ehrliche Leuth/ Oder: Eigentlicher Entwurff/ vnd Lebens-Beschreibung deß Iscariotischen Bößwicht. Worinnen vnderschiedliche Discurs, sittliche Lehrs-Puncten/ Gedicht/ vnd Geschicht/ auch sehr reicher Vorrath Biblischer Concepten. […] Der Dritte Theil. Salzburg 1692, S. 31. (deutschestextarchiv.de)

Mir anhero zur Regierung des Fuͤrſtenthumbs Halberſtadt verordnete Stadthalter/ Praͤſident/ Vice Cantzlaͤr und Raͤhte/ ꝛc. Fuͤgen allen und Jeden Obrigkeiten/ Beambten/ Magiſtraten/ und Befehlichshabern/ auch Zoll Verwaltern und Geleits Leuten/ nicht weniger allen und ieden Einwohnern und Vnterthanen im Fuͤrſtenthumb Halberſtadt ſambt darzu gehoͤrigen Graffſchafften/ hiermit zu wiſſen […]/ Was maſſen hoͤchſtgedachte Seine Churfuͤrſtl. Durchl. bereits den 8. Octobris nechſt verwichenen Jahres/ wegen der Ziegeuner nachfolgendes Edict publiciren laſſen.

Friedrich III. von Brandenburg: [An das Fürstentum Halberstadt adressiertes Edikt vom 3. 5. 1697 über die einzuschränkende Bewegungsfreiheit von „Zigeunern“, das auf ein weitgehend gleichlautendes Edikt vom 8. 10. 1696 zurückgeht.] Halberstadt 1697, o. S. (deutschestextarchiv.de)

Wofern ſie aber auch ſelbs in ſolche vereuſſerung gehellen wolte/ weil er als ihr vormund und verwalter ihrer guͤter iſt/ bringet die ſchuldige treue mit ſich/ ſie weißlich und zum beſten der eigenthuͤmer zu verwalten/ dem allerdings entgegen ſtehet/ wo er ſie mercklich verringern oder gar verthun wolte/ ſo ich wider ſein amt zu ſeyn davor halte/ als darzu ſie ihm nicht anvertrauet ſind/ und ihm alſo kein recht ſolches zu thun daruͤber zukommet.

Spener, Philipp Jakob: Theologische Bedencken. Halle (Saale) 1701, S. 341. (deutschestextarchiv.de)

Aus den Wolcken kommen zwey Genii herfuͤr/ welche dieſe Tugenden mit dem Waſſer der Unſterblichkeit begieſſen/ alldieweilen doch gerechte und dabey milde Handhaber und Verwalter der Geſetze/ allbereit in dieſem Leben unſterbliches Lob verdienen/ und lebend vergoͤttert werden.

Decker, Paul: Fürstlicher Baumeister/ Oder: Architectura Civilis. Wie Grosser und Herren Palläste/ mit ihren Höfen/ Lusthäusern/ Gärten/ Grotten/ Orangerien/ und anderen darzu gehörigen Gebäuden füglich anzulegen/ […]. Erster Theil. Augsburg 1711, Bl. [A ii] v. (deutschestextarchiv.de)

Die dritte Sorte/ welche von der Kauffmannſchafft dependiret/ begreiffet in ſich die Buchhalters und alle Contoir- und Krahm-Bediente/ die Maͤcklers/ Schiffer/ Arbeits- und Fuhr-Leute/ zum Theil das Poſt-Amt/ die Handwercks-Leute/ und auch den Bauer-Stand/ ſelbſt die Edelleute nicht ausgeſchloſſen/ wann ſolche durch ihre Verpachters und Verwalters ihre Feld-Fruͤchte an den Kauffmann verſilbern muͤſſen.

Marperger, Paul Jacob: Der allzeit-fertige Handels-Correspondent. 4. Aufl. Hamburg 1717, S. 661. (deutschestextarchiv.de)

Bißweilen ſchluͤſſen einige Verwalter oder Beamten mit hohen Herrſchafften allerhand Floß-Contracte ohne Zuziehung der Forſt-Bedienten.

Fleming, Hans Friedrich von: Der Vollkommene Teutsche Jäger. Leipzig 1724, S. 283. (deutschestextarchiv.de)

Wenn ſie, um nicht das Anſehen zu haben, als ob ſie Geſchencke naͤhmen, diejenigen, ſo ihnen dergleichen bringen, abweiſen, dennoch aber geſchehen laſſen, daß man der Frau Verwalterin etwas in die Kuͤche ſpendiret.

Fleming, Hans Friedrich von: Der Vollkommene Teutsche Jäger. Leipzig 1724, S. 471. (deutschestextarchiv.de)

Commiſſionaire, Commiſſionarius, ein Factor oder Verwalter, welchem ein Kauffmann Gewalt gibt zu kauffen und zu verkauffen.

Gladov, Friedrich: A la Mode-Sprach der Teutschen Oder Compendieuses Hand-Lexicon. Nürnberg 1727, S. 130. (deutschestextarchiv.de)

Rector, ein Regierer, Herꝛſcher. Alſo wird der oberſte Lehrer in einer Schule genennet. Rector Academiæ iſt der oberſte Regent auf einer Univerſitaͤt, ſo alle halbe oder gantze Jahre (nach dem es die Statuta erfordern,) aus einem Mitglied und Profeſſore erwaͤhlet, und alsdann Rector Magnificus betitult wird. Rector heiſet bey denen Jeſuiten das Haupt und der Oberſte eines Collegii. Jn dem Venetianiſchen Gebiet iſt Rector der Land-Vogt oder Verweſer einer Stadt und zugehoͤrigen Crayſes, oder auch der Befehlhaber uͤber das Kriegs-Volck daſelbſt.

Gladov, Friedrich: A la Mode-Sprach der Teutschen Oder Compendieuses Hand-Lexicon. Nürnberg 1727, S. 560. (deutschestextarchiv.de)

Es gehet aber dieſe Erbſchaft nicht erſt in jenem Leben an, ſondern ſie iſt auch ſchon in gewiſſer Maſſe in dieſem Leben mit der Kindſchaft verknuͤpfet. Denn iſt die Rede von ſolchen Kindern, welche der Vormundſchaft entwachſen und wie Beſitzer, alſo auch Verwalter ihrer eigenen Guͤter worden ſind.

Lange, Joachim: Apostolisches Licht und Recht, oder Richtige und erbauliche Erklärung Der sämtlichen Apostolischen Briefe. Bd. 1. Halle (Saale) 1729, S. 535. (deutschestextarchiv.de)

Um deswillen betrachtete er ſich nicht anders, als einen Verwalter fremder Guͤter, von welchen er einmal Rechnung ablegen muͤßte.

Rabener, Gottlieb Wilhelm: Sammlung satyrischer Schriften. Leipzig 1751, S. 169. (deutschestextarchiv.de)

Man nennt aber ein Handlungs- oder Wirthſchaftsgeſchaͤfte (negotiationem quæſtuariam), welches man des Gewinns wegen treibet; und der Verwalter, oder Factor (inſtitor), heiſt der, welcher dazu beſtellet wird; derjenige aber welcher den andern beſtellt, heiſt der Herr (præponens).

Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts, worinn alle Verbindlichkeiten und alle Rechte aus der Natur des Menschen in einem beständigen Zusammenhange hergeleitet werden. Halle (Saale) 1754, S. 443. (deutschestextarchiv.de)

Dem verwalter wird nach der regel alles, was zur haus- und land-wirtſchaft gehoͤrig iſt, zu beſorgen anvertrauet.

Estor, Johann Georg: Der Teutschen rechtsgelahrheit. andrer teil. Hrsg. von Johann Andreas Hofmann. Marburg 1758, S. 738. (deutschestextarchiv.de)

Es bedeutet aber das wort: maier ſo wohl einen verwalter, als auch einen aufſeher; inzwiſchen da die verwaltungen unterſchidlich ſind, ſo ſind auch die maier unterſchidlich, als haus-hoftaͤgt- oder zehnt-maier ꝛc.

Estor, Johann Georg: Der Teutschen rechtsgelahrheit. andrer teil. Hrsg. von Johann Andreas Hofmann. Marburg 1758, S. 634. (deutschestextarchiv.de)

Er kann ſich ſo viel Ehr erwerben, als der Feldherr, oder, als der Verwalter der Gerechtigkeit, oder als der die Menſchen erleuchtende Philoſoph. Weh ihm, wenn er ſich ſelbſt durch unbedeutende, oder gar niedrige Werke, dieſer Ehre beraubet!

Sulzer, Johann Georg: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, in einzeln, nach alphabetischer Ordnung der Kunstwörter auf einander folgenden, Artikeln abgehandelt. Zweyter Theil. Leipzig 1774, S. 631. (deutschestextarchiv.de)

Der Verwalter gehoͤrte zu den Leuten, von denen man zu ſagen pflegt, daß ſie wiſſen, wie es in der Welt zugeht.

Nicolai, Friedrich: Das Leben und die Meinungen des Herrn Magister Sebaldus Nothanker. Zweyter Band. Berlin/Stettin 1775, S. 196. (deutschestextarchiv.de)

In der That konnte er, ſeiner Erfahrung nach, eine Frau auch für nichts weiter, als für die Verwalterinn der kleinen häuslichen Geſchäfte halten, und da ſeine Mutter dieſem Theile der Wirthſchaft noch auf das beſte vorſtund, ſo ſchien ihm eine Frau allerdings ein ſo überflüßiges Geräthe zu ſeyn, als ein Krückſtock für einen, der ſich noch auf den Gebrauch ſeiner Füße verlaßen kann.

Blum, Joachim Christian: Spatziergänge. Berlin 1775, S. 19. (deutschestextarchiv.de)

Die Frau, die ein ganz gemeinſchaftliches gleiches Intereſſe mit dem Manne haben ſoll, iſt die natuͤrliche Verwalterin des Vermoͤgens, (ſofern es nicht ſelbſt Berufsobject des Mannes iſt); und ſelbſt die Sitte hat darinn der Frau eine eigenthuͤmliche Sphaͤre ſo entſchieden zugewieſen, daß der Mann, der in dieſe Art von Geſchaͤfte eingreift und ſich damit befaßt, dies nur ganz heimlich thun muß, wenn ihn nicht Spott und ſelbſt Spottnamen, die darauf haften, treffen ſollen.

Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena 1808, S. 341. (deutschestextarchiv.de)

Dieſen nenne ich Aufſeher oder Inſpektor; jenem freihandelnden Dirigenten der Wirthſchaft gebuͤhrt eher der Nahme Verwalter oder Adminiſtrator, ob man gleich mit jenem Titel einen hoͤheren Rang wie mit dieſem verbunden glaubt.

Thaer, Albrecht Daniel: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Erster Band. Begründung der Lehre des Gewerbes. Oekonomie oder die Lehre von den landwirtschaftlichen Verhältnissen. Berlin 1809, S. 182. (deutschestextarchiv.de)

Dasselbe gilt bei solcher Fahrniſs (Mobilien), die er in anderer als gesandschaftlicher Eigenschaft besitzt, z. B. als Fabrikant, als Kaufmann a), als Gutsbesitzer, als Verwalter fremder Geschäfte, u. d. Endlich steht ihm auch die genannte Befreiung nicht zu, wenn er zugleich Staatsdiener, oder in anderer Hinsicht Unterthan desjenigen Staates ist, bei welchem er als Gesandter steht b), oder wenn er die Gerichtbarkeit eines inländischen, nicht gehörigen Richters erlaubterweise prorogirt hat c).

Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Erster Band. Stuttgart 1821, S. 342. (deutschestextarchiv.de)

Den Sitten und Uebungen des Landes fremd, und vermuthlich ohne Kenntniß ſeiner Sprache, unbekannt mit dem hier üblichen Kulturverfahren und mit der angemeſſenen Behandlung der Sklaven, wird er genöthigt ſeyn, einen Verwalter für die Beſorgung ſeiner Beſizungen anzuſtellen, und ſich ihm anzuvertrauen, was bei der Schwierigkeit völlig zutrauenswerthe Perſonen zu finden, oft große Nachtheile mit ſich führt.

Beilage zur Allgemeinen Zeitung, 4. 1. 1830, Nr. 4, S. 14. (deutschestextarchiv.de)

Mit dem Aufenthalte in dem kleinen Städtchen Wiedecke, wo der vieljährige Bekannte des Förſters, ein jovialer behaglicher Sechziger, als Verwalter eines edelmänniſchen Guts wohlhabend wie ein kleiner Fürſt lebte, begann für Agnes bald eine ganz andere Art den Tag hinzubringen, als ſie es bisher gewohnt war.

Mörike, Eduard: Maler Nolten. Novelle in zwei Theilen. I. Stuttgart 1832, S. 83. (deutschestextarchiv.de)

Die erſte Staͤdte-Ordnung hatte dem Magiſtrat die Polizey genommen, nur ihre Koſten der Gemeine gelaſſen; es kam darauf an, ob der Staat ſie dem Magiſtrat uͤbertragen wollte; von nun an bleibt ſie in der Regel dem Magiſtrat (meiſt dem Buͤrgermeiſter oder einzelnen Mitgliedern), aber ſie wird ausgeuͤbt im Namen des Staats und man unterſcheidet ſchaͤrfer zwiſchen dem Magiſtrat als Verwalter der Gemeindeangelegenheiten und dem Magiſtrat als Organ der Staatsgewalt […].

Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen 1835, S. 228. (deutschestextarchiv.de)

Er erhebt das Einkommen jeder Art ſelbſt oder durch ſeine Untergebenen, ausgenommen das Einkommen beſonderer Stiftungsfonds, welche ihre beſonderen Verwalter (Pfleger, Schaffner) haben.

Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Handbuch der Kameralwissenschaften und ihrer Literatur für Rechts- und Verwaltungs-Beamten, Landstände, Gemeinde- Räthe und Kameral-Candidaten. Heidelberg/Leipzig 1835, S. 527. (deutschestextarchiv.de)

Die Bahnhofsverwalter, resp. die Cassiere der Zwischenstationen, behandeln den Telegraphen-Apparat ihrer Station und haben denselben unter Verschluß zu halten.

Polytechnisches Journal 112 (1849), S. 398. (bbaw.de)

Wegen Untreue werden mit Gefängniß nicht unter drei Monaten, ſowie mit zeitiger Unterſagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte beſtraft:

1) Vormünder, Kuratoren, Sequeſter, Teſtaments-Exekutoren und Verwalter von Stiftungen, wenn ſie vorſätzlich zum Nachtheile der ihrer Aufſicht anvertrauten Perſonen oder Sachen handeln;

[…]2) Mäkler, Güterbeſtätiger, Schaffner und andere Gewerbtreibende, welche zur Betreibung ihres Gewerbes von der Obrigkeit beſonders verpflichtet ſind, wenn ſie bei den ihnen übertragenen Geſchäften vorſätzlich diejenigen benachtheiligen, deren Geſchäfte ſie beſorgen.

Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig 1851, S. 467. (deutschestextarchiv.de)

Die Vorſteher und Verwalter öffentlicher Armenanſtalten ſind als Staatsbeamte anzuſehen.

Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig 1851, S. 628. (deutschestextarchiv.de)

Der Verwalter verſtand ſeine Sachen trefflich, machte das Gut nach und nach immer beſſer, verliebte ſich in dasſelbe, betrachtete es und behandelte es zulezt wie ſein eigenes, und gewöhnte ſich zu ſeinem Herrn zu ſagen, er ſolle ſich nicht in fremde Sachen miſchen; nur daß ſie Geld und Geldſachen in einer eigenen Truhe behandelten, zu der jeder einen Schlüſſel hatte, daß ſie das Geld wie das eines Dritten anſahen, und ſich ihre Bezüge davon auszahlten.

Stifter, Adalbert: Bunte Steine. Ein Festgeschenk. Bd. 2. Pest/Leipzig 1853, S. 222. (deutschestextarchiv.de)

Der Arzt richtete im Schloſſe ein Hospital ein, und die Verwalterin kochte für Freunde und Feinde.

Stifter, Adalbert: Bunte Steine. Ein Festgeschenk. Bd. 2. Pest/Leipzig 1853, S. 255. (deutschestextarchiv.de)

Auch wird zweckmäßigerweiſe von allen Verwaltern von Staatsgut eine entſprechende Sicherheitsleiſtung verlangt werden. In beſtimmten, nicht allzu langen Zeitabſchnitten muß jeder Verwalter von Staatsgut, und namentlich von Staatsgeldern, regelmäßig Rechnung ablegen, d. h. aufzählen und mit Beweiſen belegen, was er thun „ſollte“, was er wirklich gethan „hat“.

Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen 1859, S. 683. (deutschestextarchiv.de)

Kann nicht contractlich ausgemacht werden, daß die Verwalter, Statthalter (Großknechte), Ausgeberinnen u. ſ. w. der Pächter jedesmal von dem Baron beſtätigt werden müſſen?

Spielhagen, Friedrich: Problematische Naturen. Erster Band. Berlin 1861, S. 216. (deutschestextarchiv.de)

Das Königthum ſeinerſeits beginnt auf ſeinem Grundbeſitz und für ſeine Regalien ein Syſtem von Organen einzuſetzen, welche in dem Könige perſönlich ihren Herrn finden; ſie ſind zwar „Amtleute“ im alten Sinn des Wortes, aber weder Beamtete noch Obrigkeiten. Sie ſind die Verwalter des Königs und ſeiner Rechte. So ſehen wir jetzt zwei formell ganz gleiche Organiſationen entſtehen; das eine die auf dem Rechte des ſouveränen Grundbeſitzes beruhende Ordnung der verwaltenden Gewalten, das zweite die Ordnung der königlichen Verwaltung.

Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Erster Theil: Die Lehre von der vollziehenden Gewalt, ihr Recht und ihr Organismus. Mit Vergleichung der Rechtszustände von England, Frankreich und Deutschland. Stuttgart 1865, S. 246. (deutschestextarchiv.de)

Es iſt daher natürlich, daß die Verwalter dieſer Rechte die Stellung perſönlicher Diener oder Beauftragter des Königs haben; es gibt durchaus keine andere Formel, welche im Sinne eines Privatrechts dieß Verhältniß anders als durch den Begriff des Mandats bezeichnen könnte.

Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Erster Theil: Die Lehre von der vollziehenden Gewalt, ihr Recht und ihr Organismus. Mit Vergleichung der Rechtszustände von England, Frankreich und Deutschland. Stuttgart 1865, S. 343. (deutschestextarchiv.de)

Die eigentlichen Miniſter als Verwalter der Hoheitsrechte ſind der Lord Privy Seal, der First Lord of the Exchequer, der Chancellor of the Treasury, und der Lord Kanzler. Höchſte Verwaltungsbehörden, eigentliche Verwaltungsminiſter ſind die ſogenannten Staatsſecretäre des Innern, des Aeußern, der Colonien und des Krieges.

Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Erster Theil: Die Lehre von der vollziehenden Gewalt, ihr Recht und ihr Organismus. Mit Vergleichung der Rechtszustände von England, Frankreich und Deutschland. Stuttgart 1865, S. 321. (deutschestextarchiv.de)

Er kann z. B. einen Verwalter beſtellen und ermächtigen, der in ſeiner Abweſenheit die Wirthſchaft beſorge, einzelne Sachen veräußern, Verträge abſchließen, ein Teſtament machen u. ſ. f. Nur thatſächlich werden manche Anordnungen wegen der Verhinderung der Communication nicht ausführbar ſein.

Bluntschli, Johann Caspar: Das moderne Völkerrecht der civilisirten Staten. Nördlingen 1868, S. 400. (deutschestextarchiv.de)

Bedürft Ihr nicht der ernsten Erzieherin für Eure Söhne, der vorsichtigen Beratherin für Eure Töchter, der klugen Verwalterin Eures Erwerbes?

Lewald, Fanny: Für und wider die Frauen. Vierzehn Briefe. Berlin 1870, S. 107. (deutschestextarchiv.de)

Neu eingegangene Bücher. Die gebildete Hausfrau als wirthschaftliche Einkäuferin und Verwalterin von Dr. Klencke […](Verlag von E. Kummer in Leipzig).

Der Arbeitgeber, 29. 10. 1870, Nr. 704, Sp. 8799. (deutschestextarchiv.de)

Sie richteten daher an den Kaiser Rudolf II. die Bitte, das Kapitel unter seinen Schutz zu nehmen, und jener, das zusagend, bestellte den Erzherzog Ferdinand als vorläufigen Verwalter des Kapitels, der Schlösser, Städte und

Ländereien; gleichzeitig ermahnte er den Magistrat, in keiner Weise die protestantischen Domherrn zu unterstützen […], sondern sich ihren Absichten, sofern sie den seinigen widersprächen, energisch entgegenzustellen.

Die Grenzboten 33/2 (1874), S. 17. (deutschestextarchiv.de)

Die Erziehung der Kinder wurde griechischen Sklaven, die Führung des Hauswesens besonderen Verwaltern, die Küche fremden, theuer erkauften Köchen, die Bestellung des Feldes und Besorgung der mannigfaltigen Hausgeschäfte unzuverlässigen Sklaven überlassen.

Cassian, Heinrich: Weltgeschichte für höhere Töchterschulen und den Privatunterricht mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Frauen. Bd. 1: Geschichte des Alterthums. 4. verbesserte u. vermehrte Aufl. Mainz 1875, S. 239 [zuerst 1858]. (google.de)

Ein Gefängnißverwalter, der von der Befugniß, einen Arbeitszwang aufzuerlegen, Gebrauch macht und sich entschuldigt, daß das Gefängniß zu einer angemessenen Beschäftigung keine Gelegenheit biete, verstößt gegen den Sinn des Gesetzes, denn beide Vorschriften des Gesetzes: der Zwang und die angemessene Beschäftigung bedingen sich wechselseitig.

Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstages. 2. Legislatur-Periode. II. Session 1874/75. Bd. 2. Berlin 1875, S. 1422. (digitale-sammlungen.de)

Da es ſonach Beamte gibt, welche kein Amt verwalten, und andererſeits Verwalter von öffentlichen Aemtern, welche nicht Beamte ſind, ſo folgt, daß nicht das Amt für den Begriff des Beamten ausſchlaggebend iſt. Charakteriſtiſch iſt vielmehr das Dienſtverhältniß.

Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Erster Band. Tübingen 1876, S. 385. (deutschestextarchiv.de)

Verwalter. Für eine Fabriksniederlage wird als Leiter und Verwalter eine repräsentationsfähige Person gesucht. Gefordert werden vollst. Kenntnisse der Nürnberger Waaren=Branche und womöglich der französischen Sprache […], ferner Erlag einer Baarcaution von fl. 4000, welche sichergestellt wird. Jahresgehalt fl. 1200 und 2% Tant. Offerten unter Z. M. 4515 an d. Exped. d. Arbeitg.

Der Arbeitgeber, 10. 3. 1877, Nr. 1036, S. 14410. (deutschestextarchiv.de)

Dem Monarchen war Wittgenſtein als geſchickter Verwalter des königlichen Hausvermögens unentbehrlich; auch an den andern deutſchen Höfen ſtand er in hohem Anſehen, bei allen fürſtlichen Familienangelegenheiten zog man ihn zu Rathe, und ſogar der eigenwillige Kurfürſt von Heſſen hörte zuweilen auf ſeine Rathſchläge.

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Zweiter Theil: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig 1882, S. 187. (deutschestextarchiv.de)

Da iſt zunächſt die familia rustica, welche produktiven Zwecken dient: auf jedem Landgut ein Verwalter und Unterverwalter mit einem Stab von Aufſehern und Werkmeiſtern, welche über eine große Schar von Feld- und Weinbergsarbeitern, Hirten und Viehwärtern, Küchen- und Hausgeſinde, Spinnerinnen, Webern.

Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen 1893, S. 25. (deutschestextarchiv.de)

So verlangten und erhielten sie in einigen zwanzig Staaten das Schulwahlrecht, das Recht, als Schulräthinnen und Schulcuratorinnen ernannt zu werden, gleiche Eigenthumsrechte für Mann und Frau, das Vormundschaftsrecht, gleiche elterliche Gewalt für Vater und Mutter, das Recht als Fabrikinspectorinnen, Hospital-Irrenärztinnen, gerichtliche Verwalterinnen und Polizeimatronen ernannt zu werden, die Hinaufsetzung des Schutzalters für Mädchen u. a. m.

Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin 1898, S. 69. (deutschestextarchiv.de)

Sie und die wachſende Zahl der Beamten müſſen fähig ſein, gute Geſchäfte, techniſche Fortſchritte, organiſatoriſche und kaufmänniſche Verbeſſerungen durchzuführen und doch zugleich ſich als Verwalter fremden Vermögens, wie der Rechtsanwalt, der Vormund, der Konkursverwalter, der Staatsbeamte zu fühlen. Es handelt ſich um das ſittliche und pädagogiſche Problem, ob es möglich ſei, Leute zu finden und zu erziehen, welche Ehrlichkeit und Uneigennützigkeit mit Energie, Geſchäftsklugheit, Organiſations- und Spekulationstalent verbinden.

Schmoller, Gustav von: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Erster größerer Teil. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. Leipzig 1900, S. 443. (deutschestextarchiv.de)

Hier wohnt auch der Gouverneur (der kaiserliche Verwalter) der Kolonie, dem eine Schutztruppe von 2000 Mann zur Verfügung steht, welche aber an verschiedenen Orten untergebracht ist.

Riebandt, Johannes: Präparationen für den erdkundlichen Unterricht in den Volksschulen. Bd. 1: Das Deutsche Reich mit seinen Kolonien. 2. Aufl. Goslar 1911, S. 395. (gei.de)

Otto v. Schaching, wurde am 23. Juni 1853 zu Schaching in Niederbayern als der Sohn eines Fabrikverwalters geboren, beſuchte ſeit 1858 das Erziehungsinſtitut Kloſter metten, ſpäter das Gymnaſium zu Regensburg u. widmete ſich 1869 bis 1871 im Seminar zu Straubing dem Lehrerberuf.

Brümmer, Franz: Lexikon der deutschen Dichter und Prosaisten vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Erster Band. Aar bis Dennemark. Sechste völlig neu bearbeitete und stark vermehrte Auflage. Leipzig 1913, S. 479. (deutschestextarchiv.de)

Verdienen tut der, der verwalten kann: der ist für die Wirtschaft der richtige Mann.

Tucholsky, Kurt: Die Ortskrankenkasse. In: Ders.: Kurt Tucholsky, Werke – Briefe – Materialien. Berlin 2000 [1930], S. 7537. [DWDS]

In der Familie ist der Vater das Oberhaupt, der Erwerbende, die Mutter die Verwalterin und die treue Hüterin des Gutes; die Kinder sollen die Freude und der Stolz der Eltern werden.

Schütte, Carl: Willst du erfahren was sich ziemt? In: Werner Zillig (Hrsg.): Gutes Benehmen. Berlin 2004 [1934], S. 13995. [DWDS]

Großmutter Giuseppina blieb uneingeschränkte Verwalterin der häuslichen Geschäfte.

Die Zeit, 18. 9. 1952, Nr. 38. [DWDS] (zeit.de)

Die Mutter und die Hausfrau weiß als Verwalterin der Familieneinkünfte sehr wohl, was regelmäßiges Einkommen aus gesicherter Existenz bedeuten.

Die Zeit, 30. 6. 1955, Nr. 26. [DWDS] (zeit.de)

Ich hatte Leiterin eines meist zwölf- bis vierzehnköpfigen Haushaltes und ‚Dame der großen Gesellschaft‘ zu sein, war ferner Jagdherrin des 30000 Morgen großen Goslarer Stadtforstes, Betriebsführerin von drei Fabriken und Verwalterin des mehrfachen Millionenvermögens – zu schweigen von meinem immer wachen, liebenden, heißen Herzen, das von leidenschaftlichem Schlag für Menschen und für die große Politik erfüllt war.

Die Zeit, 14. 1. 1966, Nr. 03. [DWDS] (zeit.de)

Im Januar 1966 wurde Pfarrverweser Kurt Weinschenk mit der Pfarrei St. Vitus in Bad Langenbrücken betraut.

Die Zeit, 6. 11. 1970, Nr. 45. [DWDS] (zeit.de)

Die ehemalige Kronzeugin der „alternative“-Redaktion, die Verwalterin des in Potsdam befindlichen Teils des Benjamin-Nachlasses, spricht zwar in ihrem Vorwort zu der DDR-Ausgabe des Baudelaire-Manuskripts (1970) noch von der „Überzeugung“ Benjamins „von der geschichtlichen Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Umwälzung in Europa und von der entscheidenden Rolle des Proletariats als derem künftigem Subjekt“, doch verzichtet sie klugerweise auf eine diesbezügliche Textinterpretation.

Die Zeit, 24. 11. 1972, Nr. 47. [DWDS] (zeit.de)

Sie brachten aber auch aus Amerika Ideen mit, die dem in Deutschland verbliebenen und als treuhänderischen Verwalter des Verlages eingesetzten Peter Suhrkamp spleenig vorkamen.

Berliner Zeitung, 28. 9. 1995. [DWDS]

Die Universitätsverwalter würden solche Eingriffe in ihre Entscheidungskompetenzen am liebsten zurückweisen, halten sich als pflichtbewußte Beamte jedoch lieber an die leisen Töne.

Berliner Zeitung, 28. 9. 1996. [DWDS]

Auf der Stelle nahm Heidrun Fellert ihren Resturlaub, um ihn zusammen mit Menschen, die sich Systemoperatoren und Webmaster nennen, in Räumen zu verleben, die mit Computern und anderer Technik vollgestopft sind.

Die Zeit, 9. 2. 1996, Nr. 07. [DWDS] (zeit.de)

Allein die Schulden des 100prozentigen Tochterunternehmens der Kathreiner AG (Poing bei München) gegenüber mehreren Banken beliefen sich auf rund 60 Millionen, sagte die vorläufige Verwalterin, Barbara Beutler am Montag.

Berliner Zeitung, 16. 12. 1997. [DWDS]

Als zusätzliche Sicherheit kann der Verwalter des Netzwerks auch die Zugangsrechte jeder Person mit gültigem Paßwort auf bestimmte Programme und Dateien individuell beschränken.

Der Tagesspiegel, 23. 7. 1998. [DWDS]

In ihrem Buch „Ich bin meine eigene Frau“ erzählt die legendäre Charlotte von Mahlsdorf, wie sie 1946, damals noch als Lothar Berfelde, dem Gerücht, das Schloss solle abgerissen werden, in den Friedrichsfelder Park folgt und sich der Gutsverwaltung als Schlossverwalter anbietet, um das Gebäude, das sie seit ihrer Kindheit fasziniert, zu retten.

Der Tagesspiegel, 24. 8. 1999. [DWDS]

Dabei schützt das Gesetz zwar die Eigentümer, indem es den Verwalter verpflichtet, die vereinnahmten Gelder von seinem übrigen Vermögen gesondert und treuhänderisch zu verwalten.

Berliner Zeitung, 18. 3. 2000. [DWDS]

Allein um das Risiko der Bestechlichkeit klein zu halten, tut der Staat gut daran, seine Sachverwalter angemessen zu entlohnen.

Die Zeit, 9. 3. 2000, Nr. 11, S. 13. [DWDS]

Heutzutage haben wir dafür ein öffentliches Dienstrecht und eine Bürokratie, in der die Verwaltung der Verwaltung den Verwaltern Arbeit und Brot erhält.

Die Zeit, 4. 1. 2001, Nr. 02. [DWDS] (zeit.de)

In Kassel eierten die Amtsverweser um Oberbürgermeister Hans Eichel (heute Finanzminister) herum, sie hielten in der autogerechten Metropole höchstens 60 weitere Straßenbäume für machbar, wenn überhaupt.

Der Tagesspiegel, 8. 6. 2002. [DWDS]

Präsident Putins schöner Nekrolog für seinen tschetschenischen Reichsverweser kann nicht darüber hinwegtäuschen.

Der Tagesspiegel, 10. 5. 2004. [DWDS]

An ihrer Seite kämpft ein Freund, der einmal ihr Hausverwalter war, jetzt einen Hausreinigungsservice führt und gelegentlich von der Besitzerin mit hausverwalterlichen Aufgaben betraut wird, was ihm nicht bekommt.

Berliner Zeitung, 16. 10. 2004. [DWDS]

Die neue Verwalterin der SPD-Finanzen, die auf dem Parteitag im Oktober gewählt werden soll, sorgt sich angesichts schwindender Mitgliederzahlen ganz offenkundig um die Einnahmen ihrer Partei.

Die Zeit, 17. 8. 2007, Nr. 34. [DWDS] (zeit.de)

Die Kirche braucht auch Verwalter, sie lebt nicht ohne Bürokraten, sie muss sogar ein Herz für Spießer haben.

Die Zeit, 24. 2. 2010, Nr. 8. [DWDS] (zeit.de)

Nyqvist soll den gemütlichen Verwalter eines Landsitzes spielen, auf dem es an einem langen Feiertagswochenende zu einem Familieneklat kommt.

Die Zeit, 2. 5. 2012 (online). [DWDS] (zeit.de)

In der russischen Literatur taucht der sinnfrei perfekte Deutsche gerne als Gutsverwalter auf, der ohne Not, aber auf Kosten der Bauern den Profit für den Landbesitzer erhöht.

Die Zeit, 10. 4. 2014, Nr. 16. [DWDS] (zeit.de)

Die Software ging später in dem Programm Theseus auf, das Datenbanken verwaltet.

Die Zeit, 4. 3. 2014 (online). [DWDS] (zeit.de)

Freilich tun Unternehmen das nicht aus Großherzigkeit, sondern weil sie sich gegen einen zeitnahen Weggang des geschulten Mitarbeiters schützen möchten – etwa bei einem Systemadministrator, der gerade ein Zertifikat für die allerneuste Software erworben hat.

Die Zeit, 3. 12. 2015 (online). [DWDS] (zeit.de)

Dafür fehlt Deutschland unter Angela Merkel, der großen Verwalterin, der Mut und eine Vision.

Die Zeit, 20. 9. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)

Aber ansonsten hat uns auch der Nachlassverwalter, Raimund Kolb, der im Einvernehmen mit der Witwe Regina Sieferle handelt, im Gespräch sehr deutlich gemacht, dass da absolut nichts verändert werden darf, dass bis in die Kapitelüberschriften, die Länge der einzelnen Absätze hinein alles bleiben soll, wie es ist.

Die Zeit, 5. 8. 2017, Nr. 32. [DWDS] (zeit.de)

Wenn der Insolvenzverwalter seinen Job im Sinne des Unternehmens machen will, dann müsste er Wöhrls Offerte ernsthaft prüfen.

Die Zeit, 23. 8. 2017, Nr. 35. [DWDS] (zeit.de)

Doch nun sind die Administratoren von Gruppenchats für dort gepostete Inhalte verantwortlich – um eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden, müssen Nutzerinnen und Nutzer sich gegenseitig zensieren.

Die Zeit, 5. 12. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)