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Verwaltung Selbstverwaltung · verwaltete Welt · Verwaltungsapparat · Verwaltungsstaat

Politik & Gesellschaft

Kurz gefasst

Bei dem Substantiv Verwaltung, das seit dem 15. Jahrhundert belegt ist, handelt es sich um eine Ableitung von dem Verb verwalten. In frühen Wortverwendungen bedeutet Verwaltung das Amt, die Tätigkeit des Verwaltens und bezieht sich auf die legitime Gewalt, die jemandem übertragen wird. Der Bedeutungsumfang kann administrative Regierungsaufgaben ebenso wie andere Amtstätigkeiten umfassen. Dabei handelt es sich meist um die Besorgung fremder Angelegenheiten – wie etwa die Verwaltung von Höfen, Gütern, Vermögen oder Vormundschaften. Mit der zunehmenden Bürokratisierung seit dem 18. Jahrhundert wird Verwaltung vornehmlich mit staatlichen und behördlichen Organisationsformen assoziiert, was auch durch Komposita wie Verwaltungsstaat und Verwaltungsapparat zum Ausdruck kommt.

Wortgeschichte

Verwaltung als Ableitung von verwalten

Die Abbildung zeigt die DWDS-Wortverlaufskurve des Substantivs „Verwaltung“ im Vergleich zum Verb „verwalten“. Die Kurve, die die Wortfrequenz des Substantivs darstellt, steigt seit den 1770er Jahren allmählich an und verläuft weiterhin stetig höher als die Kurve, die die Wortfrequenz des Verbs abbildet.

Abb. 1: Wortverlaufskurve zu „Verwaltung“ und „verwalten“

DWDS (dwds.de) | Public Domain Mark 1.0

Das Substantiv Verwaltung, das seit dem 15. Jahrhundert bezeugt ist, leitet sich von dem Verb verwalten ab, das seinerseits schon seit dem 12. Jahrhundert belegt ist (vgl. Pfeifer unter VerwaltungDWDS). Die Bezeugungsfrequenzen des DWDS-Wortprofils zeigen, dass das Substantiv seit den 1770er Jahren häufiger als das Verb gebraucht wird und bis heute im Sprachgebrauch dominanter ist (Abb. 1).

Die Ableitung Verwaltung trägt im frühen Wortgebrauch die Bedeutungen die Tätigkeit, Aufgabe, das Amt des Verwaltens (vgl. 1DWB 12,2105) und bleibt somit zunächst auf das semantische Spektrum von verwaltenWGd bezogen, das sich zwischen in Gewalt haben und sorgen für bewegt (vgl. Pfeifer unter verwaltenDWDS). Diese beiden Bedeutungsgehalte finden sich auch in frühen Verwendungen von Verwaltung (1552a, 1639b).

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Die Synonymie von Administration und Verwaltung

Eine frühe Synonymie besteht zwischen den Wörtern Verwaltung und Administration. Das Substantiv Administration geht auf lateinisch administrātiō zurück (vgl. Pfeifer unter AdministrationDWDS). In der frühen Wortverwendung wird unter Administration Verwaltung, Verwaltungsbehörde, Anweisung (zur Durchführung von Leitungsentscheidungen) verstanden (vgl. Pfeifer unter AdministrationDWDS). Anders als man zunächst annehmen könnte, handelt es sich bei Administration nicht etwa um ein Vorläuferwort von Verwaltung: Während Verwaltung schon im 15. Jahrhundert bezeugt ist (vgl. 1DWB 12, 2105), wird Administration erst Anfang des 16. Jahrhunderts aus dem Lateinischen entlehnt (vgl. Pfeifer unter AdministrationDWDS; 1552b). Verwaltung besteht im Deutschen als Ausdruck somit schon länger als Administration und wird schon in früher Zeit häufiger verwendet als das Lehnwort (Abb. 2). Bis in die Gegenwart begegnen beide Ausdrücke immer wieder als Wortverbindung (1635, 1718, 1840b, 1980a, 2001a).

Der Bedeutungsumfang von Verwaltung bezieht sich im weiteren Verlauf der Wortgeschichte auf verschiedene Bereiche der öffentlichen und privaten Sphäre (1676) und ist mit politischen, kirchlichen, ökonomischen und gesamtgesellschaftlichen Kontexten verwoben.

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Verwaltungsgeschichte

Die Verwaltungsgeschichte lässt sich mit Max Weber entlang der BürokratisierungWGd nachvollziehen, die sich ihrerseits durch einen hierarchisch organisierten Verwaltungsstab und das Beamtentum auszeichnet. Bürokratische Verwaltungsformen (wenn auch nicht in ihrer heutigen Reinform) finden sich nach Webers Darstellung bereits im Ägypten in der Zeit des neuen Reichs, im chinesischen Kaiserreich, im spätrömischen Prinzipat und zunehmend in der römisch-katholischen Kirche seit Ende des 13. Jahrhunderts (vgl. Weber 1922, 564). Die Verwaltung, wie sie in ihrer heutigen Form bekannt ist, etabliert sich zunehmend in den modernen (Groß-)Staaten seit der Entwicklung des fürstlichen Absolutismus. Hier ist der Übergang von feudalen zu legalen Herrschaftssystemen maßgeblich: Die tragenden Säulen des modernen Territorialstaates, die in der Militär- und Finanzverwaltung sowie in einer zunehmenden Entfaltung öffentlicher Aufgaben bestehen, machen eine Ausweitung der Verwaltung unabdingbar (vgl. Derlien/Böhme/Heindl 2011, 41). In ganz Europa ist vom 16. bis zum 18. Jahrhundert die Ausbildung von legaler Herrschaft mit bureaukratischem Verwaltungsstab1) feststellbar. Es handelt sich dabei, geprägt vom Prozess der Rationalisierung und Bürokratisierung, um den Aufbau von hierarchischen Strukturen unter einer politischen Spitze (vgl. Stolleis 2017, 26–27). In den konstitutionellen Monarchien wurden Verwaltungen erstmals nach dem Ressortprinzip (Innen-, Außen-, Kultus-, Kriegs- und Innenministerium) organisiert (vgl. Stolleis 2017, 27). Bedingt durch die Industrialisierung und die aufkommende Soziale Frage weiteten sich Verwaltungsstrukturen vermehrt in den Bereichen Industrie, Transportmittel, Telekommunikation, Wohnungsbau, Stadtplanung, Armenfürsorge sowie Schul- und Hochschulwesen aus (vgl. Stolleis 2017, 27–29). Der Übergang zum Industriezeitalter brachte also neue, auch privatrechtliche Verwaltungsformen hervor, wie sich etwa am modernen kapitalistischen Großbetrieb nachvollziehen lässt (vgl. Stolleis 2017, 28 u. Weber 1922, 564).

Verwaltung als Bestimmungsrecht über ein Gebiet

Im neuhochdeutschen Wortgebrauch von Verwaltung begegnet zunächst die Verwendungsweise die Macht und das Recht, über ein Gebiet (einen Staat, eine Provinz, ein Gemeinwesen) zu bestimmen (vgl. 1DWB 12,2105; 1648). Verwaltung in diesem Wortsinn umfasst Stadt-, Land- und Staatsverwaltungen (1639a), die Verwaltung von Klöstern (1650a), Landschaften und Meeren (1626), von Landwirtschaft (1721a), öffentliche Einrichtungen, des Gemeinwesens (1721b), von Geschäften, Gütern (1659) und Besitz verschiedener Art (vgl. 1DWB 12,2106). Verwaltung meint dabei stets eine regelnde oder sorgende Befugnis, die meist mit einer gewissen Machtstellung im Sinne einer legitimierten Gewalt verbunden ist. Neben dem Bestimmungsrecht über ein Gebiet stellt die Amtstätigkeit beziehungsweise die Amtsobliegenheit – im kirchlichen und weltlichen Bereich – einen weiteren zentralen Bereich dar, auf den sich Verwaltung seit dem Frühneuhochdeutschen bezieht (vgl. 1DWB 12,2105; 1558, 1631, 1656).

Die Besorgung fremder Angelegenheiten und Bevollmächtigung

Auch die Bevollmächtigung – etwa durch einen Vertreter, Statthalter, Repräsentanten, Beamten oder Angestellten – gehört zu den frühen Bedeutungen von Verwaltung (vgl. 1DWB 12,2105 ; 1650b, 1835c, 1847d, 1855). Der Aspekt der Bevollmächtigung betrifft auch die Verwaltung von Vormundschaften (1868) sowie die Verwaltung von Vermögen (1847a, 1911).

Ein zentraler Bedeutungsaspekt besteht seit frühneuhochdeutscher Zeit darin, dass Verwaltung im Unterschied zu Eigentum – mit seltenen Ausnahmen – die Besorgung fremder Angelegenheiten meint (vgl. 1DWB 12,2106). Dazu wird im Krünitz festgehalten: Wenn von Verwaltung gesprochen wird, hat man in der Regel fremdes Gut, Geschäfte oder Dienste, die Einem oder einer Gesammtheit von Personen gehören, und über deren Führung nur zu wachen, deren Gang zu leiten ist. (Krünitz 219,5; vor 1785) Insofern bedeutet Verwaltung auch die Handhabung der Gewalt, die jemandem über etwas übertragen worden ist (vgl. Krünitz 219,4). Dieser Bedeutungsaspekt bleibt im weiteren Verlauf der Wortgeschichte konstant erhalten (1653, 1682, 1745, 1834, 1914, 2003). Im Sinne der Besorgung fremder Angelegenheiten involviert Verwaltung auch die anvertraute Führung eines Hofs (1581), Guts oder Haushalts (1800, 1808).

Verwaltung im Industriezeitalter

Im Zuge der sich ausweitenden Verwaltungsstrukturen im Industriezeitalter entwickeln sich Verwaltungen in den unterschiedlichsten Bereichen: So unterliegen immer mehr Betriebe und Einrichtungen (1835b) wie unter anderem Bergwerke, Fabriken (1835a), Theater (1769), Schulen (1847b), Bahnhöfe und Vereine (1847c) sowie Universitäten (1882) einer Verwaltung (vgl. 1DWB 12,2106). Mit den neuen Verwaltungsbereichen geht auch die Bildung neuer Komposita wie zum Beispiel Gefängnisverwaltung (1867) und Bahnhofsverwaltung (1898b, 2017e) einher (vgl. 1DWB 12,2107).

Verwaltung im Kontext von Staat, Behörde und Institution

Das heutige Verständnis von Verwaltung, das vor allem auf behördliche, institutionelle Aspekte und das Beamtentum rekurriert und die bürokratische Organisation von administrativen Aufgaben umfasst (1909, 2009), etabliert sich im 18. und 19. Jahrhundert (1796, 1850, 1889, 1895b). Im Zuge des fortschreitenden Kapitalismus mitsamt einer umfassenden Bürokratisierung wird die Verwaltung zur dominierenden Organisationsform der Gesellschaft, die spätestens seit der soziologischen Analyse von Max Weber in seinem postum erschienenen Werk Wirtschaft und Gesellschaft (1921/22) als legale Herrschaftsform betrachtet wird (1921, 2002). In den Belegen dieser Zeit begegnet zunehmend das Kompositum Verwaltungsbehörde (1810).

Im 19. Jahrhundert wird Verwaltung vor allem mit staatlicher Verwaltung assoziiert, die in der demokratischen Gewaltenteilung als exekutive Verwaltung der Justiz und Gesetzgebung gegenübersteht (vgl. 1DWB 12,2105). Die staatliche Verwaltung ist Teil der vollziehenden Gewalt (vgl. Wikipedia unter öffentliche Verwaltung). Dem Kontext der staatlichen Verwaltung ist auch das Kompositum Ministerialverwaltung zuzuordnen (1840c, 1876b, 1993). Dass Verwaltung eng mit der Vorstellung legitimer Gewalt verknüpft ist, zeigt auch die Assoziation von Verwaltung und Verfügungsgewalt (1954, 1981c).

Die bis heute geläufigen Komposita Staatsverwaltung und Verwaltungsstaat setzen in diesem Bedeutungsfeld unterschiedliche Akzente: Während Staatsverwaltung schon in Belegen des 18. Jahrhunderts begegnet, um die Aufsicht und Fürsorgepflicht der staatlichen Lenkung im Allgemeineren zu bezeichnen (1779, 1780, 1794), ist das Kompositum Verwaltungsstaat erst im 19. Jahrhundert belegt (1840a; Abb. 3). Die Rede vom Verwaltungsstaat zielt dabei insbesondere auf die zentralistische Organisationsform in Händen der Exekutive – wie beispielsweise im Polizeistaat (1871, 2017f).

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Bedeutungsverwandtschaften: Verwaltung und Bürokratie

Die institutionelle, behördliche Verwaltung ist mit Begriffen wie Bürokratie, Bürokratismus und Rationalität assoziiert (1892, 1981b). Anders als die zumeist pejorativ gebrauchten Ausdrücke BürokratieWGd und BürokratismusWGd mutet der Wortgebrauch von Verwaltung neutraler an. Dennoch werden die Ausdrücke Bürokratie, Bürokratismus und Verwaltung auch immer wieder synonym verwendet (1896, 1902, 1910, 1985).

Der Zusammenhang von Bürokratie und Verwaltung etabliert sich insbesondere im 19. Jahrhundert im Zuge staatlicher Neuorganisation und im Kontext der Industrialisierung. Gerade für die modernen Verwaltungsstrukturen ist der enge Zusammenhang von Bürokratie und Verwaltung bezeichnend, wie Max Weber in Wirtschaft und Gesellschaft (postum 1921/22) darlegt: Der entscheidende Grund für das Vordringen der bürokratischen Organisation war von jeher ihre rein technische Überlegenheit über jede andere Form. Ein voll entwickelter bürokratischer Mechanismus verhält sich zu diesen genau wie eine Maschine zu den nicht mechanischen Arten der Gütererzeugung. Präzision, Schnelligkeit, Eindeutigkeit, Aktenkundigkeit, Kontinuierlichkeit, Diskretion, Einheitlichkeit, straffe Unterordnung, Ersparnisse an Reibungen, sachlichen und persönlichen Kosten sind bei streng bürokratischer, speziell: monokratischer Verwaltung durch geschulte Einzelbeamte gegenüber allen kollegialen oder ehren- und nebenamtlichen Formen auf das Optimum gesteigert (Weber 1922, 569–570). All jene Aspekte – wie Organisation, Schnelligkeit, Aktenkundigkeit und Unterordnung – gehören bis heute zur Semantik von Verwaltung (1963, 1968, 1977b, 2013c).

Selbstverwaltung

In dem Bedeutungsfeld der behördlichen, institutionellen Verwaltung bildet der Begriff der Selbstverwaltung einen Sonderfall. Er wird zu Beginn des 19. Jahrhunderts nach englisch self-government gebildet (vgl. Pfeifer unter SelbstverwaltungDWDS; 1876d, 1876c). Zum einen meint Selbstverwaltung die Verwaltung durch eigene, vom Staat anerkannte Institutionen (vgl. Pfeifer unter SelbstverwaltungDWDS; 1875, 1876a, 1946); zum anderen wird auch die der monokratischen Verwaltung entgegenlaufende kollektive und zumeist basisdemokratische Organisationsform von Betrieben und Projekten als Selbstverwaltung bezeichnet (1907, 1973, 2001d). Damit erhält der Ausdruck Selbstverwaltung einen gesellschaftskritischen Impetus.

Das Kompositum Verwaltungsapparat

Als Begriff für die allumfassenden Verwaltungsstrukturen begegnet seit dem 19. Jahrhundert das Kompositum Verwaltungsapparat mit der Bedeutung Gesamtheit der Einrichtungen der Verwaltung und ihrer Mitarbeiter (vgl. DWDS unter VerwaltungsapparatDWDS; 1879, 1922). Dass mit der Wortkomponente Apparat (wie auch in den Komposita Herrschaftsapparat und Beamtenapparat) ein Wort des technischen Bereichs Eingang in die Wortbildung findet, ist kaum ein Zufall: Schließlich entspricht die moderne Verwaltung mit ihren aufgegliederten Organisationsstrukturen in gewisser Weise den Bauelementen einer funktionierenden Apparatur, die ihre Selbsttätigkeit im Zusammenspiel ihrer Elemente gewinnt. In diesem Assoziationsfeld bewegen sich auch die Belege, in denen der Staat und seine Verwaltung mit einer Maschine verglichen werden (1809, 1900). Seit den 1950er Jahren wird das Kompositum Verwaltungsapparat zunehmend gebraucht, um die Behäbigkeit und Willkür der Verwaltungsorganisation in verschiedensten staatlichen und nicht-staatlichen Bereichen zu kritisieren. Um die abwertende Verwendung zu unterstreichen, hat sich insbesondere in der Presse die bis heute geläufige Wortverbindung des aufgeblähten Verwaltungsapparats etabliert (1956, 1997, 2000).

Allherrschaft von Organisation und Verwaltung: Die verwaltete Welt

In der spätkapitalistischen Massengesellschaft gibt es, wie insbesondere in der Kritischen Theorie herausgearbeitet wurde, kaum einen Bereich, der nicht verwaltet wird: Neben dem Staat und der Arbeitswelt unterliegen auch Kultur, Wissenschaft, Publizistik und sogar das Privat- und Familienleben der Verwaltung (1898a, 1950; Adorno/Horkheimer/Kogon 1989, 124–125, Adorno 2003, 122). Theodor W. Adorno und Max Horkheimer prägen für die fortschreitende Ausbreitung der Verwaltung mit ihrer dominierenden politischen und gesellschaftlichen Struktur den Begriff der verwalteten Welt (vgl. Adorno 1971, 67 u. Adorno/Horkheimer/Kogon 1989, 123, 125). Mit der Wortverbindung bezeichnet Adorno die Allherrschaft von Organisation und Verwaltung (Wiggershaus 1987, 67). In einem Radiogespräch mit Horkheimer und Kogon führt Adorno weiter aus, dass der Begriff der verwalteten Welt auf den Übergang der ganzen Welt, des ganzen Lebens, [in] ein System der Verwaltung, [in] eine bestimmte Art der Steuerung von oben verweist (Adorno/Horkheimer/Kogon 1989, 123). Das Theorem der verwalteten Welt findet seit den 1950er Jahren Verbreitung in der Presse (1957, 1964, 1979) und die Wortverbindung verwaltete Welt wird damit zu einem Terminus, der nicht nur in der Rede über die Kritische Theorie und in der nachfolgenden Wissenschaft (wie bei Habermas und Luhmann) eine Rolle spielt (1981a, 2014b), sondern auch in der Reflexion verschiedenster literarischer, kultureller, gesellschaftlicher und politischer Phänomene Verwendung findet (1961, 1975, 1977a, 1982, 1996, 2001c).

In der politischen und philosophischen Theorie dient der Begriff verwaltete Welt auch dazu, insbesondere in Hinblick auf den Faschismus und Nationalsozialismus, die Anonymisierung von Herrschaft und die Verflüchtigung von Schuld zu kritisieren (vgl. Adorno 2003, 124, 145 u. Schiller 2014, 143 f.). Gleichwohl wird in der Theorie (s. hier auch die Komposita Verwaltungsgeschichte [1913] und Verwaltungswissenschaft [2013d]), die sich mit Verwaltung befasst, auch auf die Unentbehrlichkeit der Verwaltung in der modernen Gesellschaft hingewiesen (vgl. Adorno/Horkheimer/Kogon 1989, 126). Dem entzieht sich jedoch, wie Hans-Ernst Schiller mit Bezug auf Adorno festhält, das Nichtverwaltbare.2)

Der substantivierte Infinitiv Verwalten

Als weitere Bedeutung von Verwaltung wird bisweilen der substantivierte Infinitiv das Verwalten angeführt (vgl. DWDS unter VerwaltungDWDS). In dem substantivierten Wortgebrauch wird gewissermaßen davon abstrahiert, dass Verwaltung – mit seltenen Ausnahme im IT-Kontext, in dem zum Teil Software-Programme Verwaltungsaufgaben erledigen (2011) – nicht ohne Personen zu denken ist, die Verwaltungsaufgaben ausführen. Meist findet sich in Verwaltungen eine monokratische Organisationsform, in der Aufgaben an Mitarbeiter delegiert werden (vgl. EHRI: Deutsche Verwaltungsgeschichte und -tradition 1933–1945). Mit dem Kompositum Verwaltungssprache (2001b) wird der Aspekt der formalen Versachlichung in den Verwaltungsstrukturen problematisiert. Der Terminus Verwaltungssprache bezeichnet die schwer verständlichen Sprache in einem sachlich-umständlichen Stil (vgl. auch Beamtendeutsch; Behördendeutsch; Gugel/Thorsten 2022), die im Schriftverkehr von Behörden verwendet wird.

Das Verwalten, verstanden als administrative Aufgabe, die von Angestellten, Beamten, Stellvertretern, Bevollmächtigten und Verwaltern vollzogen wird, geht mit bestimmten Pflichten und Handlungen (vgl. 1DWB 12,2105) einher, mit denen im behördlichen Kontext hierarchisch organisierte Amtsgewalten (1969) verbunden sind. Aus diesem Zusammenhang ist auch das Kompositum Verwaltungsakt (1895a) vertraut.

Der heutige Wortgebrauch

Heute wird unter Verwaltung auch verwaltende, zuständige Behörde (vgl. Pfeifer unter VerwaltungDWDS; 2017c) und Institution, die etwas verwaltet und deren Sitz (DWDS unter VerwaltungDWDS; 2005b) verstanden. Dabei wird zwischen öffentlicher Verwaltung (2017h) – mitsamt Wortverbindungen und Komposita wie kommunale Stadtverwaltung (2017g) und Bundesverwaltung (2017b) – und privater Verwaltung (1980b) – wie Hausverwaltung (2017a), Krankenhausverwaltung (2013a), Nachlassverwaltung (1999) oder Insolvenzverwaltung (2016) – unterschieden. Verwaltung umfasst im aktuellen Sprachgebrauch regelnde Zuständigkeiten über verschiedenste Angelegenheiten, Dinge, Güter, Vermögen, Besitz und Objekte von privatem Interesse und von staatlicher Tragweite. Die Bedeutungen des Substantivs Verwaltung bewegen sich damit weiterhin in dem semantischen Feld von Macht (2015b), Herrschaft (2014a, 2015a) und (Staats-)Gewalt (2008) einerseits und dem von Organisation, Sorge und Bevollmächtigung (2005a, 2013b, 2017d) andererseits.

Anmerkungen

1) Max Weber zitiert nach Stolleis 2017, 27.

2) Das Nichtverwaltbare ist aber nicht positiv da, und braucht eben deshalb Reibung und Kontakt. (Schiller 2014, 143)

Literatur

Adorno 2003 Adorno, Theodor W.: Kultur und Verwaltung (1960). In: Ders.: Soziologische Schriften 1. Frankfurt a. M. 2003, S. 122–146.

Adorno 1971 Adorno, Theodor W.: Individuum und Organisation. Einleitungsvortrag zum Darmstädter Gespräch 1953. In: Ders.: Kritik. Kleine Schriften zur Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1971, S. 67–86.

Adorno/Horkheimer/Kogon 1989 Adorno, Theodor W./Max Horkheimer/Eugen Kogon: Die verwaltete Welt oder: Die Krise des Individuums. Aufzeichnung eines Gesprächs im Hessischen Rundfunk am 4. September 1950. Abgedruckt in: Max Horkheimer: Gesammelte Schriften. Bd. 13: Nachgelassene Schriften 1949–1972. Frankfurt a. M. 1989.

Derlien/Böhme/Heindl 2011 Derlien, Hans-Ulrich/Doris Böhme/Markus Heindl: Bürokratietheorie. Einführung in eine Theorie der Verwaltung. Wiesbaden 2011.

1DWB Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Bd. 1–16. Leipzig 1854–1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971. (woerterbuchnetz.de)

DWDS DWDS. Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute. (dwds.de)

EHRI European Holocaust Research Infrastructure (EHRI). 2011 ff. (ehri-project.eu)

Gugel/Thorsten 2022 Gugel, Susanne/Thorsten Gabriel: Behördendeutsch. Ein Satz mit 81 Wörtern. In: Deutschlandfunk Kultur, 22. 8. 2022. (deutschlandfunkkultur.de)

Krünitz Krünitz, Johann Georg/Heinrich Gustav Flörke: Ökonomische Encyklopädie oder Allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft. In alphabetischer Ordnung. Berlin 1773–1858. (kruenitz1.uni-trier.de)

Pfeifer Pfeifer, Wolfgang u. a.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache. (dwds.de)

Schiller 2014 Schiller, Hans-Ernst: Erfassen, berechnen, beherrschen: Die verwaltete Welt. In: Ruschig, Ulrich/Hans-Ernst Schiller (Hrsg.): Staat und Politik bei Horkheimer und Adorno. Baden-Baden 2014, S. 129–149.

Stolleis 2017 Stolleis, Michael: Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Materialien, Methodik und Fragestellungen. Berlin u. a. 2017.

Weber 1922 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. 4. Aufl., hrsg. von Johannes Winckelmann. Bd. 2 (1922). Tübingen 1956.

Wiggershaus 1987 Wiggershaus, Rolf: Theodor W. Adorno. München 1987.

Wikipedia Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. (wikipedia.org)

Belegauswahl

Sollen sie gleicher gestalt / auß beuolhnem vñ tragenden ampt / vormünder vnd verwalter verordnen / vnd mit wal auch auffnemung vñ beuelch jres ampts vnd verwaltung / allermassen fürgon / vnd gütte fürsehung thünlassen / wie hieuor oben von den waisen vnd minder järigen gesetzt worden / außgenommen / das den alten vnd vnuermüglichẽ personen / dieweil sie noch jrer vernunfft nit ber aubt / vnd also für sich selbs oder andere jr güt verwalten mögen / kein vormünder / dann allein auff jr beger / verordnet werden soll.

N. N.: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. Tübingen 1552, S. 45. (deutschestextarchiv.de)

Vnnd dann wir in vnser angenden Regierung / fürnemlich der armen / verlassen weisen vnd minder järigen verordneten Pfleger oder vormünder verwaltung vnnd Administration halb / aller hand mengel oder geprechen / vnd darzü auch neben andern befunden / das nit allein von vilen solchen verordneten Pflegern vnnd vormündern / dergleichen den Amptleüten vnd Gerichten / kein auffsehen oder gebürlicher / schuldiger fleiß fürgewendt worden […].

N. N.: Des Fürstenthumbs Wirtemberg newe Landtsordnung/ gebessert vnd gemehret/ sampt darzu gedruckten der armen Casten/ auch Holtz vnnd Vorst ordnungen. Tübingen 1552, S. 36. (deutschestextarchiv.de)

Vnd so ein Oberer sein ampt inn der verwaltung deß Regiments auß glauben recht verwaltet / so sammlet er jm selb ein mercklichen grossen hauffen recht waarer guͦten wercken / vnd ein ewigs lob darzuͦ.

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich 1558, S. LXVIII. (deutschestextarchiv.de)

Dann ein Hof/ Hauß/ Staͤbel oder Kuͤchenmeister/ ob er gleich alle seines Herrn Hab vnnd Guͤter vnter seinen Haͤnden vnnd Verwaltung hat/ so sol er doch nicht darumb auff sich vnd seinen Nutz/ sondern auff Eidt vnd Pflicht/ vnd auff sein jm befohlenes tragendes Ampt sehen/ welches er mit aller trew vñ erheischender gebuͤrlichkeit/ zuverrichten vnd zuversorgen schuldig ist.

Rumpolt, Marxen: Ein new Kochbuch. Das ist Ein grüdtliche beschreibung wie man recht vnd wol/ nicht allein von vierfüssigen/ heymischen vnd wilden Thieren/ sondern auch von mancherley Vögel vnd Federwildpret/ dazu von allem grünen vnd dürren Fischwerk/ allerley Speiß/ als gesotten/ gebraten/ Presolen/ Carbonaden/ mancherley Pasten Füllwerck/ Gallrat/ etc. auff Teutsche/ Vngerische/ Hispanische/ Jtalianische vnnd Frantzösische weiß/ kochen vnd zubereiten solle […]. Frankfurt a. M. 1581, S. [1b]. (deutschestextarchiv.de)

Der Koͤnig Meleander ſolte Sicilien mit voͤlliger Gewalt beſitzen: Lycogenes in voriger Freundſchafft bey jhm verbleiben/ wie auch die verwaltung vber das Meer vnd Syracuſiſche Landſchafft behalten.

Barclay, John: Johann Barclaÿens Argenis Deutsch gemacht durch Martin Opitzen. Hrsg. von Martin Opitz. Breslau 1626, S. 73. (deutschestextarchiv.de)

Das dritte war ein ſehr ſtarckes Schiff […]/ Carmes genandt/ deſſen Oberſter war Jacobus de Strabis ein Rittmeiſter. Es war verſehen mit acht groſſen Metallen Stuͤcken/ vnd 200. Kriegs vnd Schiffleuten/ außgenommen die Oberſten vnd jhre Diener. Das vierdte war genandt S. Jacob/ einer groͤſſe mit dem vorigen/ hatte eben ſo viel Geſchuͤtz/ Munition vnd Volck als das vorige/ vnd war jhm fuͤrgeſetzt Hieronymus Peraco ein Feld Marſchalck. Das fuͤnffte war genandt der Roſenkrantz/ hatte vier groſſe Metallen Stuͤck/ vnd hundert vnd funffzig Schiff- vnd Kriegsleute/ vnter der Verwaltung Mingo de Apala. Das fuͤnffte Schiff war genandt S. Franciſcus/ hatte keine grobe Geſchuͤtz/ ſondern allein 70. Mußquetirer vnd 20. Schiffleute vnter der Verwaltung Ludovici Albadia […]/ welches gleich im erſten Anlauff in der Nacht zu grunde geſchoſſen vnd verſencket worden/ wie hernach ſol geſagt werden.

Gottfried, Johann Ludwig: Newe Welt Vnd Americanische Historien/ Jnhaltende Warhafftige vnd volkommene Beschreibungen Aller West-Jndianischen Landschafften […] zusampt der Natur vnd Eigenschafft deß Erdrichs […] wie auch der Thier […] sampt andern Wunderbaren Creaturen vnd Miraculn der Natur/ in diesem halben Theil deß Erdkreyses. Deßgleichen/ Gründlicher Bericht von der Jnnwohner beschaffenheit/ Sitten/ Qualiteten […] sampt vnderscheid der Nationen/ Sprachen vnd Gebräuchen. Item, Historische vnd Außführliche Relation 36. Fürnembster Schiffarten vnderschiedlicher Völcker in West-Jndien […]. Frankfurt a. M. 1631, S. 470. (deutschestextarchiv.de)

Demnach alle Schiff / Güter oder Beuten / so vermöge vnser Patenten erobert vnnd eingebracht worden / für Recht gestellet / vnnd zum Erkänntnuß deß Raths der Admiralschafft derer Oerther gebracht werden müssen / vmb darüber zu erkennen vnnd zu vrtheilen von der Güte oder Beschaffenheit derselben / soll die Administration vnd Verwaltung der obgedachten Güter nichts desto weniger in wehrendem Proceß bey der Gesellschafft bleiben.

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum. Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt a. M. 1635, S. 652. (deutschestextarchiv.de)

Es iſt wol zu mercken/ das viele Jahr/ da beſagter maſſen Hertzog Barnimb III. die Regierung loͤblich vnd maͤnlich fuͤhrete/ ſein Vater Otto I. noch im Leben geweſen/ vnd meiſtentheils im Cloſter Colbatz/ ſein Alter/ das ſich biß ins lxvij. Jahr erſtreckete/ mit ſingen vnd beten zugebracht/ vnd ſeinem Sohn die Verwaltung des Landes gantz heimgeſtellet hat.

Micraelius, Johann: Drittes Buch Deß Alten Sächsischen Pommerlandes. Darin befindlich/ Was sich seyther Suantibori Zeiten biß auff den Held Bogislaum X. in vnterscheidlichen Regierungen zugetragen habe. Stettin 1639, S. 348. (deutschestextarchiv.de)

Weil aber Philippus Julius/ der Junge Printz/ nur von achthalb Jahren war/ da jhme der Vater abgieng/ als hat/ laut des vorangeregten Teſtaments/ vñ vermoͤge der Fuͤrſtlichen Erbeinigung/ Hertzog Bogißlaff von Bahrt ſich der Vormundſchafft vnterwunden/ vnd des gantzen Vor Pom̃eriſchen Landes verwaltung auff ſich genommen/ die Regierung von newen wircklich beſtellet/ die Empter beſetzet/ vnd alles loͤblich angeordnet.

Micraelius, Johann: Ander Theil Deß Dritten Buches Vom Alten Sächsischen PommerLand. Darin vermeldet wird/ Was sich von Bogiszlao X. an biß auff den Todt Bogißlai XIII. da gleichsam daß Alte Pommerland mit den Alten Fürsten abgegangen ist/ zugetragen habe. Stettin 1639, S. 599. (deutschestextarchiv.de)

Jſt doch ſolche Forcht verſchwunden/ alſo daß man wegen deß gemeinen Weſens gute Hoffnung geſchoͤpfft/ Als man geſehen/ daß die Verwaltung Vnſers Koͤnigreichs der Koͤniginn Vnſer hochgeehrten Frawen vnnd Muttern/ deren Gottſeligkeit/ vnd andere wahre Koͤnigliche Tugenden Jedermaͤnniglichen bekandt ſind/ uͤbergeben worden.

N. N.: Friedens-Schluß/ So von der Römischen Käyserlichen/ Und Aller-Christl. Königl. May. May. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur:Fürsten und Ständ Gevollmächtigten und Hochansehenlichen Herrn Abgesandten zu Münster in Westphalen […] publicirt worden/ &c. Auß dem wahren Original, wie es bey dem Chur-Mäyntzis. Reichs-Directorio deponirt worden/ ins Teutsche versetzt. Frankfurt 1648, S. 53. (deutschestextarchiv.de)

Dieweil aber etliche Staͤnd/ etc. mit begriffen/ wie es der Stifft/ Cloͤſter vnd anderer Geiſtlichen Guͤter halben/ ſo vor dem Paſſawiſchen Vertrag/ zu Kirchen/ Schulen/ milten vnd andern Sachen angewendt/ vnd dero Poſſesſion die Geiſtlichen Zeit deß Paſſawiſchen Vertrags/ vnd ſint gehabt/ gehalten werden.

Wartmann, Sigismund Friedrich: Germaniae Pertvrbatae et Restavratae sive Vnpartheyischer wolmeynender Theologo-Politicorum Discvrsvm Ander vnd dritter Theil. […] Frankfurt a. M. 1650, S. 149. (deutschestextarchiv.de)

Seine Beſcheidenheit vnd Trew war ſo groß/ daß jhn Koͤnig Carlen/ als er nach Keyſer Maximilians Tod zum Keyſerthumb in Teutſchland beruffen/ die Verwaltung ſeiner Koͤnigreichen/ als einem Statthalter/ in ſeinem Abweſen aufgetragen/ vñ anvertrawet/ in welcher er ein gefaͤhrlichẽ Auffſtand etlicher Herꝛn/ ſo ſich wider den Keyſer verbunden gehabt/ auch mitten im Kriegsweſen/ geſtillet/ vnnd die Vhrheber Kopffs kuͤrtzer machen laſſen.

Wartmann, Sigismund Friedrich: Germania Pertubata et Restaurata: Das ist/ Vnpartheyische/ wolmeynende/ Theologo-Historica Politische Discursus, Vom Zustand deß gantzen Römischen Reichs/ dessen Auff- vnd Abnehmen/ vnd in Geistlichen vnd Weltlichen Händeln/ vorgangener Verenderungen/ Glori/ Verderben vnd Perturbation. Darauß dann zwischen dem Römischen Keyser vnd Ständen erfolgtem höchsten Mißtrawen/ offenbaren Kriegen/ Verfolgungen/ vnd endlicher Ruin: Auch allen deren Vrsachen/ nunmehr aber […] zu Münster widerumb gepflantzter Vertrawlichkeit/ auffgerichten General Frieden vnd Beruhungen […]. Frankfurt a. M. 1650, S. 259. (deutschestextarchiv.de)

Welcher geſtalt man keine Vrſach hat ſich zuverwundern/ daß die genaturte Frembde zu den aller hoͤchſten Aemptern vnd Wuͤrden der Republick/ ja gar zu Verwaltung der Geſchaͤfften gezogen werden/ wann ſie es meritiren.

Wartmann, Sigismund Friedrich: De Statu Pertvrbato Franciae et Germaniae: Vnpartheyischer wolmeynender Discursuum Supplementum, oder Fünffter Theil. Vom Zustand deß Römischen Reichs vnd angräntzenden Provintzen/ sonderlich deß Frantzösischen Reichs Mißhelligkeiten/ vnd jetziger Perturbation biß auff das 1652. Jahr. Frankfurt a. M. 1653, S. 126. (deutschestextarchiv.de)

Er uͤberꝛedet ſich: Das hohe Amt/ die maͤchtige Verwaltung/ die Fuͤrnehme Handlung und dergleichen/ wolte er weit baͤſſer verſehen/ mit mehr nutzen/ als der oder der/ der es/ ſeiner Meynung nach/ unverdient beſitze/ und deßwegen jmmer von ihm geſtochert/ gezwickt und getretten werden muß.

Wülffern, Daniel: Das vertheidigte Gottes-geschick/ und vernichtete Heyden-Glück. Das ist: Gründlicher Unterricht/ von der Göttlichen Vorseh- und Regierung/ in dem Menschlichen Glückwesen Auß H. Göttlicher Schrifft/ den Alten Kirchen-Vätern/ Geist- und Weltlichen Schrifften und Zeitgeschichten zusammen gerichtet. Nürnberg 1656, S. 395. (deutschestextarchiv.de)

Wegen Verwaltung eurer Guͤter laſſet mich nur rahten und ſorgen/ die ſollen durch mich nicht gemindert ſondern verbeſſert werden.

Bucholtz, Andreas Heinrich: Des Christlichen Teutschen Grosz-Fürsten Herkules Und der Böhmischen Königlichen Fräulein Valjska Wunder-Geschichte. Jn acht Bücher und zween Teile abgefasset Und allen Gott- und Tugendliebenden Seelen zur Christ- und ehrlichen Ergezligkeit ans Licht gestellet. Erster Teil. Braunschweig 1659, S. 452. (deutschestextarchiv.de)

So konnte demſelben nicht weher geſchehen/ als daß in dem gegentheil von Luthero gezeiget wuͤrde/ wie zu den geiſtlichen aͤmptern/ (obwol nicht deroſelben offentlicher verwaltung/ darzu die verordnung der in gleichem recht ſtehender gemeinde gehoͤret) alle Chriſten beruffen/ und nicht nur befugt/ ſondern wollen ſie anders Chriſten ſeyn/ verbunden ſeyen/ ſich derſelben anzunehmen.

Spener, Philipp Jakob: Pia Desideria. Oder Hertzliches Verlangen/ Nach Gottgefälliger Besserung der wahren Evangelischen Kirchen/ sampt einigen dahin einfältig abzweckenden Christlichen Vorschlägen/ Philipp Jacob Speners. D. Predigers und Senioris zu Franckfurt am Mayn; Sampt angehengten Zweyer Christlichen Theologorum darüber gestellten/ und zu mehrer auff-erbauung höchst-dienlichen Bedencken. Frankfurt a. M. 1676, S. 107. (deutschestextarchiv.de)

Anno 1625. ward dem Cardinal Richelieu die höchste Verwaltung von den Staats- Geschäfften in Franckreich anvertrauet; umm welche Zeit auch der zweyte Krieg wider die Hugenotten ausbrandte.

Pufendorff, Samuelis: Einleitung zu der Historie der Vornehmsten Reiche und Staaten/ so itziger Zeit in Europa sich befinden. Mit Chur-Fuͤrſtl. Saͤchſiſchen Gnaͤdigſten Privilegio. Frankfurt a. M. 1682, S. 440. (deutschestextarchiv.de)

Vornemlich muͤſſen dieſe Deputirten von den Vormuͤndern jaͤhrlich richtige Rechnung fordern und anhoͤren, und die Vormuͤnder ſchuldig ſeyn, wenn ſie hierzu erfordert werden, angeregte Rechnung zu thun, und ihrer Adminiſtration und Verwaltung halber, ohne einige Verweigerung, Beſcheid, Bericht, Red und Antwort zu geben, und in ihrer Rechnung an Einnahme und Ausgabe alles mit Umſtaͤnden, Tag, Monat, Jahr, Titul der Einnahme, und neben dem Jahr und Tag Urſache der Ausgabe eigentlich, unterſchiedlich und mit Fleiß aufſchreiben und ſpecificiren.

Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung Zur Staats-Klugheit. Oder: Vorstellung Wie Christliche und weise Regenten zur Beförderung ihrer eigenen und ihres Landes Glückseeligkeit Jhre Unterthanen Zu beherrschen pflegen. Leipzig 1718, S. 615. (deutschestextarchiv.de)

Gewiß! auf die Beſſerung und richtige Verwaltung der Land-Wirthſchafft hat man ein wachſames Auge zu haben, denn davon hat man den meiſten Unterhalt zu gewarten.

Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Und insonderheit Dem gemeinen Wesen Zu Beförderung der Glückseeligkeit des menschlichen Geschlechtes. Halle (Saale) 1721, S. 368. (deutschestextarchiv.de)

Und hieraus erkennet man, wie es nicht moͤglich iſt von der Einrichtung des gemeinen Weſens und deſſen Verwaltung gruͤndlich zu handeln, wo man nicht eine genaue Erkaͤntnis von dem Rechte der Natur und den Tugenden und Laſtern hat, wie weit ſie nemlich in der Menſchen Gewalt ſind.

Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Und insonderheit Dem gemeinen Wesen Zu Beförderung der Glückseeligkeit des menschlichen Geschlechtes. Halle (Saale) 1721, S. 167. (deutschestextarchiv.de)

Denn wie sein Vater in den ersten Jahren seiner Regierung sich der Verwaltung der öffentlichen Geschäffte angenommen, und nichts verabsäumet habe, was er zur Erweiterung der Grenzen des Reichs für dienlich erachtet: eben so habe Mustäfa die ersten Jahre seiner Regierung hindurch sich gänzlich auf Statssachen geleget und alle Pflichten eines Vaters seines Vaterlandes erfüllet, und in so ferne die Tugenden des andern nachgeahmet.

Dimitrie [Moldau, Woiwode], (Cantemir, Dimitrie): Geschichte des osmanischen Reichs nach seinem Anwachse und Abnehmen. Hamburg 1745, S. 718. (deutschestextarchiv.de)

Es wird ſich leicht errathen laſſen, daß die neue Verwaltung des hieſigen Theaters die Veranlaſſung des gegenwaͤrtigen Blattes iſt.

Lessing, Gotthold Ephraim: Hamburgische Dramaturgie. Bd. 1. Hamburg/Bremen 1769, Bl. [* 1]r. (deutschestextarchiv.de)

Die inneren Staatsbeduͤrfniſſe betreffen die ganze Landesregierung, Polizei-Finanz- und Juſtizbedienung. Weil nun der Fuͤrſt oder der Staatswirth unmoͤglich die geſezgebende Gewalt allein verwalten kann, ſo muß er ein Miniſterium zur Seite haben. Dieſes beſteht aus erfahrnen und geſchickten Staatswirthen, welche die ganze Staatsverwaltung unter der Aufſicht des Fuͤrſten verſehen.

Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Zum Gebrauche der Vorlesungen auf der Kurpfälzischen Kameral Hohenschule zu Lautern. Lautern 1779, S. 232. (deutschestextarchiv.de)

Man giebt ſich zwar ſeit einigen Jahren faſt in allen großen Staaten ſehr viel Muͤhe, die wahren Quellen des Nationalwohlſtandes zu erforſchen, und aus dieſen Unterſuchungen Grundſaͤtze und Maximen einer guten Staatsverwaltung herzuleiten.

Sulzer, Johann Georg: Tagebuch einer von Berlin nach den mittäglichen Ländern von Europa in den Jahren 1775 und 1776 gethanen Reise und Rückreise. Leipzig 1780, S. 7. (deutschestextarchiv.de)

Wenn von Verwaltung gesprochen wird, hat man in der Regel fremdes Gut, Geschäfte oder Dienste, die Einem oder einer Gesammtheit von Personen gehören, und über deren Führung nur zu wachen, deren Gang zu leiten ist.

Krünitz, Johann Georg/Heinrich Gustav Flörke: Ökonomische Encyklopädie oder Allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft. In alphabetischer Ordnung. Berlin 1773–1858, Bd. 5, S. 219.

Die ehrwuͤrdigen Zwecke dieſes Theils der Staatsverwaltung: Sicherheit und Bequemlichkeit, vereinigen ſich in dem großen Begriff von buͤrgerlicher Gluͤckſeligkeit, ohne welche ſich keine Staatsgluͤckſeligkeit denken laͤßt.

Storch, Heinrich Friedrich von: Gemählde von St. Petersburg. Erster Theil. Riga 1794, S. 157. (deutschestextarchiv.de)

Da der Regent nicht alle Theile der Staatsverwaltung ſelbſt uͤbernehmen kann, ſo muß er das Recht haben Beamte (Hof-Staats-Kriegs-Civil-Beamte) zu ernennen.

Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen 1796, S. 105. (deutschestextarchiv.de)

Nach demselben hatte er mir das Gütchen vermacht, auf dem er wohnte oder wie er sagte von seinen Geschäften ausruhte, da er aber meine Prüfungszeit nicht überlebte und ohnerachtet der Beweise von Sparsamkeit mit dem Taschengelde, noch nicht volles Vertraun in meine Gabe zu wirthschaften setzte, so hatte er die Verwaltung dieses Guts bis zum Beschluß meines 30 sten Jahres einem guten Freund aufgetragen, mir selbst aber während dieser Zeit nur ein paar hundert Thaler jährlich zu erheben fest gesetzt.

Wallenrodt, Johanna Isabella Eleonore von: Fritz, der Mann wie er nicht seyn sollte oder die Folgen einer übeln Erziehung. Bd. 2. Gera 1800, S. 465. (deutschestextarchiv.de)

Dies aber nicht allein, ſondern auch das ganze Hausweſen uͤberhaupt gehoͤrt zu dem Berufskreiſe des Weibes. Von dem unterſten Grade an, auf dem die Frau alle haͤuslichen Geſchaͤfte mit eigner Hand verrichten muß, bis zu dem hoͤchſten, auf dem ſie keine Hand mehr ſelbſt anlegt, von dem einfachſten Haushalt der aͤrmlichſten Huͤtte bis zum reichſten und glaͤnzendſten in unſern Palaͤſten, gebuͤhrt der Frau die innere Verwaltung des Hausweſens, Anordnung, Leitung und Regierung des Ganzen, ſofern es eine Familie bilden ſoll.

Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena 1808, S. 340. (deutschestextarchiv.de)

Wenn man die Verwandelung des Staats in eine Maſchine tadelt, […](ſ. oben S. 412.) ſo verſteht man unter Staat weder die Nation, noch auch nur die ganze Dienerſchaft; ſondern die Verwaltung und die Verwaltungsbehoͤrden. Auch dieſe muͤſſen geregelt ſeyn, um zu Einem Hauptzweck zu wirken; aber dieſes kann ſehr gut mit einer Freyheit des Wirkens beſtehen; und bleibt ſehr weit von der Verwaltung entfernt, die Alles in Formen ſucht, und an Formen bindet.

Ueber die Staatsverwaltung deutſcher Laͤnder, und die Dienerſchaft des Regenten, von Aug. Wilh. Rehberg. 1807.

Heeren, Arnold H. L.: Handbuch der Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien, von der Entdeckung beyder Indien bis zur Errichtung des Französischen Kayserthrons. Göttingen 1809, S. 448. (deutschestextarchiv.de)

Das Heer der Abſchreiber bei den Verwaltungsbehörden, und der Soldatenſtand kommen auf Rechnung des Staats; der unſelige Bediententroß, der die beſten Jahre vergeudet, und endlich abgelohnt dem Gemeinweſen zur Laſt fällt, gereicht keinem Staate zur Ehre.

Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck 1810, S. 424. (deutschestextarchiv.de)

Es gab immer zwei bevorzugte Nepoten, von denen der eine zum Cardinal erhoben die oberste Verwaltung kirchlicher und politischer Geschäfte in die Hand bekam, der andre, von weltlichem Stande, reich verheurathet, mit liegenden Gründen und Luoghi di Monte ausgestattet, ein Majorat stiftete und sich ein fürstliches Haus gründete.

Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin 1834, S. 458. (deutschestextarchiv.de)

Dieſe erſchienen blos als Hilfswiſſenſchaften, zum Theile weil ſie zur Verwaltung der Landgüter, Bergwerke, Fabriken und Monopolien des Staats nöthig waren, und zum Theile weil ihre Kenntniß wegen der Polizei und des Steuerweſens vorausgeſetzt wurde.

Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Handbuch der Kameralwissenschaften und ihrer Literatur für Rechts- und Verwaltungs-Beamten, Landstände, Gemeinde- Räthe und Kameral-Candidaten. Heidelberg/Leipzig 1835, S. 36. (deutschestextarchiv.de)

Obſchon ſie bei großem Betriebe oft eine ganz abgeſonderte Verwaltung haben, ſo ſtehen ſie doch mit dem Bergbaue ſo in Verband, daß ſie ſeinen Ertrag und den Ertrag des ganzen Betriebes erhöhen.

Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Handbuch der Kameralwissenschaften und ihrer Literatur für Rechts- und Verwaltungs-Beamten, Landstände, Gemeinde- Räthe und Kameral-Candidaten. Heidelberg/Leipzig 1835, S. 158. (deutschestextarchiv.de)

Denn freilich, ſollen die Miniſter fortfahren, fuͤr Thun und Laſſen ihrer Beamten in jedem Sinne verantwortlich zu ſeyn, ſo muͤſſen dieſe es wieder den Miniſtern durch unbedingte Abſetzbarkeit ſeyn; und ſollen die Miniſter fuͤr Alles, was in der Verwaltung geſchieht, einſtehen, ſo muß die ganze Verwaltung in den Haͤnden koͤniglicher Beamten ſeyn.

Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1. Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen 1835, S. 105. (deutschestextarchiv.de)

Sein Ideal war der Verwaltungsstaat Karls des Großen, aber ohne Maiversammlungen, in Verbindung mit dem Briefadel und dem Lehnswesen der spätern schlechtern Jahrhunderte des Mittelalters.

Allgemeine Zeitung, 29. 6. 1840, Nr. 181, S. 1433. (deutschestextarchiv.de)

Ein theoretisch und praktisch gebildeter Oekonom wünscht bei der Administration oder Verwaltung größerer Güter eine dauernde Stelle.

Allgemeine Zeitung, 14. 3. 1840, Nr. 74, S. 592. (deutschestextarchiv.de)

Der Vorschlag zur Umwandlung der ganzen Organisation des Staatsraths und zur Einführung einer Ministerialverwaltung wie in andern constitutionellen Ländern, ein Vorschlag, welcher schon im Ritterhause, wie im Priester- und im Bauernstande durchgegangen, wurde vorgestern auch vom Bürgerstande genehmigt.

Allgemeine Zeitung, 12. März 1840, Nr. 72, S. 573. (deutschestextarchiv.de)

Mit der Fürſorge für die Schulen hängt zuſammen die Aufſicht über die Verwaltung ihres Vermögens, welche den Schuldeputationen in Betreff der ihnen uneingeſchränkt (§. 10.) übergebenen Schulen zuſteht.

N. N.: Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Hrsg. von Adolph Heckert. Berlin 1847, S. 11. (deutschestextarchiv.de)

Die Verwaltung der äußern Angelegenheiten der Kirchen und Schulen aller Confeſſionen, insbeſondere der Aufſicht auf die Verwaltung des Kirchen- und Schulvermögens, gehört den Regierungen.

N. N.: Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Hrsg. von Adolph Heckert. Berlin 1847, S. 456. (deutschestextarchiv.de)

Die Emigranten haben längst die Ueberzeugung gewonnen, daß sie ihre Ansprüche auf die ihnen contractlich zugesicherten Ländereien im ehemaligen Fischer’schen Grant, durch das bisherige Verfahren der hiesigen Verwaltung des Vereins gefährdet, vielleicht verlieren werden.

N. N.: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Organ für Kunde aus deutschen Ansiedlungen, für Rath und That zu Gunsten der fortziehenden Brüder, sowie für Oeffentlichkeit in Auswanderungssachen überhaupt. Rudolstadt 1847, S. 282. (deutschestextarchiv.de)

Die Beſtimmungen über die Zahl der Repräſentanten, der Verwaltungsbeamten und über die Dauer ihrer Verwaltung ſoll das Statut jeder Corporation enthalten, welches die Regierung, nach Vernehmung der Repräſentanten, zu entwerfen und der Oberpräſident zu bestätigen hat.

N. N.: Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Hrsg. von Adolph Heckert. Berlin 1847, S. 209. (deutschestextarchiv.de)

Desto eifriger centralisirte man neben dieser Buntscheckigkeit in der Verwaltung, wo es galt das abstracte Beamtenthum statt einer selbstänigen technischen Intelligenz unterzuschieben.

Allgemeine Zeitung, 3. 2. 1850, Nr. 34, S. 540. (deutschestextarchiv.de)

Herr Dedecker hatte seine Vollmachten zurückgegeben, statt seiner hatte sie ein Mitglied der Linken empfangen, und Herr Tesch allein war vom Könige bevollmächtigt, eine neue Verwaltung zu bilden.

Die Grenzboten 14/2/1 (1855), S. 213. (deutschestextarchiv.de)

Wie bringt es die grosse Mehrzahl der Arbeiter, welche die Waaren weder im Grossen kauft, noch im Halbgrossen, gleich der Gefängnissverwaltung, wie bringt sie es fertig zu leben?

Marx, Karl: Das Kapital. Kritik der politischen Oekonomie. Bd. 1. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg 1867, S. 660. (deutschestextarchiv.de)

Die Verwaltung, noch im Anfange dieses Jahrhunderts nur zu sehr bereit, jeden Theil des öffentlichen Lebens unter ihre Vormundschaft im Sinne der eudämonistischen Theorien aufzunehmen, gab ihrerseits selbst Anlaß zu jener Forderung.

Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart 1868, S. 264. (deutschestextarchiv.de)

Dann nennen Sie Ihren Staat, wie Sie wollen: Machtstaat, Verwaltungsstaat, Polizeistaat, aber nennen Sie ihn nur nicht Rechtsstaat.

Verhandlungen des Reichstages. I. Legislaturperiode. I. Session. Bd. 2. Stenographische Berichte. Berlin 1871, Bl. [158 4]v. [DWDS] (digitale-sammlungen.de)

In den Gemeinden werden die Bürger zur Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten, zur Selbstverwaltung und zu bürgerlicher Freiheit erzogen. Da wird es auch — wenigstens in kleineren und vorzüglich in den Landgemeinden — noch möglich, dasz die Bürger zur Gemeindeversammlung zusammen treten. In den gröszern vorzüglich den Stadtgemeinden tritt auch da eine Repräsentation der Bürgerschaft an die Stelle der Gemeindeversammlung.

Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Fünfte umgearbeitete Auflage des ersten Bandes des Allgemeinen Statsrechts. Stuttgart 1875, S. 548. (deutschestextarchiv.de)

Gneiſt wird nicht müde, in allen ſeinen Schriften hervorzuheben, daß die Selbſtverwaltung nicht der Gegenſatz der Staatsverwaltung, sondern eine Unterart der Staatsverwaltung ist.

Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 1. Tübingen 1876, S. 95. (deutschestextarchiv.de)

Nicht die Staatsverwaltung ſondern die „Miniſterverwaltung,“ d. h. die Verwaltung durch beſoldete Berufsperſonen, bildet nach der Auffaſſung von Gneiſt den Gegenſatz zur Selbſtverwaltung und in ſeiner Schrift: „Der Rechtsſtaat“ Berl. 1872 S. 161 fg. führt er aus, daß die Wiedereinführung oder weitere Ausbildung des Ehrenamtes der „archimediſche Punkt des Rechtsſtaates“ ſei, weil die Verwaltung durch beſoldete Beamte wegen der Ernennungs- Beförderungs- und Abſetzungsbefugniß des Chefs Parteiverwaltung ſei, während das Ehrenamt ſich nicht parteimäßig behandeln laſſe.

Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 1. Tübingen 1876, S. 96. (deutschestextarchiv.de)

Man definirt die Selbſtverwaltung geradezu als „Selbſtthätigkeit“ der Bürger.

Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 1. Tübingen 1876, S. 97. (deutschestextarchiv.de)

Das Wort „Selbſtverwaltung“ iſt in Nachbildung des engliſchen Ausdrucks selfgovernment vorzugsweiſe durch die zahlreichen ausgezeichneten Schriften Gneiſt’s über das engliſche Verwaltungsrecht in allgemeinen Gebrauch gekommen und zu einem politiſchen Schlagworte geworden.

Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 1. Tübingen 1876, S. 95. (deutschestextarchiv.de)

Auch die ſchwerfällige Pedanterei und die gedankenloſe Pünktlichkeit des Beamtenthums lähmten dem Staate die Widerſtandskraft; alle Behörden beſorgten in der wilden Zeit ruhig ihr gewohntes Tagewerk, alſo daß die einrückenden Sieger überall einen geordneten Verwaltungsapparat zu ihren Dienſten vorfanden.

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Erster Theil: Bis zum zweiten Pariser Frieden. Leipzig 1879, S. 251. (deutschestextarchiv.de)

Breit und behäbig lebte die Universität Greifswald der Verwaltung ihrer großen Güter, nur aller zwanzig Jahre einmal durch eine königliche Visitation gestört; von den akademischen Instituten der reichsten deutschen Hochschule stand freilich nur eines, die Reitbahn, in gutem Rufe.

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 252. (deutschestextarchiv.de)

Durch den Untergang der ſtändiſchen Anarchie in Sachſen, der despotiſchen Willkür in Heſſen war die Verwaltung beider Länder den preußiſchen Inſtitutionen angenähert worden; früher oder ſpäter mußte die Verſtändigung erfolgen.

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Vierter Theil: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig 1889, S. 351. (deutschestextarchiv.de)

Auf unserer ganzen kommunalen Verwaltung liegt mit schwerer, schwerer Hand die Büreaukratie und die Bevorrechtung des Großgrundbesitzes, und aus diesem Umstande ist eine ungeheuer kostspielige administrative Verwaltung unserer sämmtlichen kommunalen Verhältnisse hervorgegangen.

Verhandlungen des Reichstags. VIII Legislaturperiode. I. Session. Bd. 5. Stenographische Berichte. Berlin 1892. Bl. [484 3]v. [DWDS] (digitale-sammlungen.de)

In der Zuständigkeit, ein gewisses Stück der Verwaltung zu führen und zu bestimmen, was darin geschehen soll, ist von selbst die Fähigkeit enthalten, dies durch Verwaltungsakt zu thun. Die Ämter, welche mit solcher Leitungsgewalt und folglich mit der Fähigkeit zum Verwaltungsakt ausgerüstet sind, bilden die Verwaltungsbehörden, als Seitenstücke der Justizbehörden, der Gerichte.

Mayer, Otto: Deutsches Verwaltungsrecht. Bd. 1. Leipzig 1895, S. 96. (deutschestextarchiv.de)

Im gewöhnlichen Gang der Verwaltung treten behördliche Akte dem Einzelnen ordnungsmäſsig oft ganz unvermittelt gegenüber, so daſs er erst aus der Kundgabe erfährt, was für ihn gelten soll.

Mayer, Otto: Deutsches Verwaltungsrecht. Bd. 1. Leipzig 1895, S. 172. (deutschestextarchiv.de)

Im Königreich Westfalen hatte man eine überaus einfache Verwaltung gehabt, fern von jedem Bürokratismus

Die Grenzboten 55/1 (1896), S. 8. (deutschestextarchiv.de)

Daneben iſt der bürokratiſche Druck auf das Privatleben durch die Art der Ausführung der „Selbſtverwaltung“ verſtärkt worden und greift in die ländlichen Gemeinden ſchärfer als früher ein.

Bismarck, Otto von: Gedanken und Erinnerungen. Bd. 1. Stuttgart 1898, S. 11. (deutschestextarchiv.de)

Und daß das nicht der Fall ist, beweisen die steten Klagen, die von den Bahnhofsverwaltungen und den Kommunen immer und immer wieder erhoben werden, und dem preußischen Ministerium und den Ministerien anderer Länder gelang es endlich, für Bahnhöfe das nöthige Terrain zu verwenden und sie genügend zu erweitern.

Verhandlungen des Reichstages. IX. Legislaturperiode. V. Session. Bd. 2. Stenographische Berichte. Berlin 1898, Bl. [183 3]v. (digitale-sammlungen.de)

Der automatische Charakter der modernen Maschine ist der Erfolg einer weit getriebenen Zerlegung und Spezialisierung von Stoffen und Kräften, gerade wie der gleiche Charakter einer ausgebildeten Staatsverwaltung sich nur auf Grund einer raffinierten Arbeitsteilung unter ihren Trägern erheben kann.

Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. In: Philosophie von Platon bis Nietzsche. Berlin 2000 [1900], S. 62652. [DWDS]

Dieser ordnet bekanntlich den Technikern der staatlichen Verwaltung, der Büreaukratie, eine Anzahl von Personen zu, bei denen im Wesentlichen nichts anderes vorausgesetzt wird als gesunder Menschenverstand.

Berliner Tageblatt (Sonntags-Ausgabe), 16. 2. 1902, S. 5. [DWDS]

Das Volk soll Herr im eigenen Hause sein, im Engeren wie im Weiteren soll es die Verwaltung führen. Die Selbstverwaltung ist hier eine wirklich demokratische, nicht ein Werkzeug der Besitzenden, wie dies z. B. heute in Deutschland der Fall ist. Vielmehr soll die Masse des Volkes an der Verwaltung im großen wie im kleinen Kreise teilnehmen, die Geschäfte unmittelbar oder durch von ihr frei gewählte Beamte oder Ausschüsse führen, nicht nur stets Kenntnis von der Geschäftsgebarung, sondern bestimmenden Einfluß auf diese haben. Die bureaukratische Wirtschaft, welche von oben herab alles regelt, dem praktischen Leben fernsteht, eine Kaste der Schreibstubenherren aufzüchtet und alle Selbständigkeit erstickt, soll beseitigt werden. Jn der Gemeinde, so gut wie im Kreis, in der Provinz, wie im Staat und Reich herrscht dann die freie Selbstbestimmung, die von den Bürgern der Gemeinschaft selber ausgeht. So erzieht sich das Volk selber zu politischer Tätigkeit und entwindet der Verwaltung vom grünen Tische die ihr heute eignenden Vollmachten.

Kautsky, Karl/Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. Erläuterungen zum Erfurter Programm. Berlin 1907, S. 36. (deutschestextarchiv.de)

Diese zentralisierte und stark bürokratische Verwaltung blieb trotz genauer Umschreibung der Befugnisse des Einzelnen gewiß nicht ohne Übergriffe der allregierenden Beamtenschaft, aber es war doch auch für Rechenschaftsablegung, Überwachung und freie Beschwerdeführung ausgiebig gesorgt, und gegenüber dem unbeholfenen, kraftzersplitternden Lehenswesen bedeutete sie zum mindesten unter dem Gesichtspunkte staatlicher Leistungsfähigkeit und Schlagfertigkeit einen gewaltigen Fortschritt, dem für ganz Europa die Zukunft gehörte.

Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig 1909, S. 225. (deutschestextarchiv.de)

Würde die Verwaltung selbst ein solches System erfinden, so würde ihr wahrscheinlich der Vorwurf eines üblen Bürokratismus nicht erspart.

Verhandlungen des Reichstags. XII. Legislaturperiode. II. Session. Bd. 261. Stenographische Berichte. Berlin 1910, Bl. [347 2]v. [DWDS] (digitale-sammlungen.de)

Nach der Beendigung der Vormundschaft hat der Vormund das verwaltete Vermögen dem Mündel herauszugeben, über seine Verwaltung Rechenschaft abzulegen und seine Bestallung zurückzugeben.

Kleefeld, Kurt: Bürgerkunde des Hansa-Bundes. Berlin 1911, S. 136. (gei.de)

Aus der Verwaltungsgeschichte Englands hatte er gelernt, daß ein Volk, um mit dem Staat im Zusammenhang zu bleiben, Anteil nehmen müsse an der Führung der Staatsgeschäfte; er selbst hatte als Beamter immer mit allen Kreisen der Bevölkerung Berührung gesucht und haßte nichts mehr als die „Bureaukratie“.

Bauerschmidt, Hans: Lesebuch für staatsbürgerliche Bildung. München 1913, S. 46. [DWDS] (gei.de)

Wirtschaftlich gut verwaltete Eisenbahnen haben den I., d. h. also die Gliederung der Verwaltung möglichst beschränkt, indem sie in ihren Verwaltungsordnungen die Erledigung der Geschäfte so geregelt haben, daß jedenfalls die Angelegenheiten untergeordneter Bedeutung nicht bei den höheren Stellen bearbeitet werden, sondern den unteren und womöglich den untersten Stellen zur selbständigen Erledigung überlassen sind.

Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin/Wien 1914, S. 272. (deutschestextarchiv.de)

Die rein bureaukratische, also: die bureaukratisch-monokratische aktenmäßige Verwaltung ist nach allen Erfahrungen die an Präzision, Stetigkeit, Disziplin, Straffheit und Verläßlichkeit, also: Berechenbarkeit für den Herrn wie für die Interessenten, Intensität und Extensität der Leistung, formal universeller Anwendbarkeit auf alle Aufgaben, rein technisch zum Höchstmaß der Leistung vervollkommenbare, in all diesen Bedeutungen: formal rationalste, Form der Herrschaftsausübung.

Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Fünfte, revidierte Aufl., hrsg. von Johannes Winckelmann. Bd. 1 (1921). Tübingen 1976, S. 128.

So haben wir im Reich einen Ueberfluß von Aemtern bis zu den Ministerien hinauf, und von Beamten, und einen Verwaltungsapparat, der von einem verarmten Staatswesen nicht länger getragen werden kann und abgebaut werden muß, wenn man den Steuerzahlern neue Lasten zumutet.

Berliner Tageblatt (Morgen-Ausgabe), 10. 3. 1922, S. 1. [DWDS]

Selbstverwaltung“ kann im privaten Rechtsleben niemals auftreten; sie ist vielmehr in jedem Falle Bestandteil der staatlichen Verwaltung, und in der Praxis sorgt ein vielfältiges System von Bindungen und Aufsichten für den kontinuierlichen Fortbestand dieser Verankerung im Staatsapparat.

Die Zeit, 3. 10. 1946, Nr. 33. [DWDS] (zeit.de)

Es gibt gleichsam keine Auswegmöglichkeiten mehr, und deshalb tendieren die Menschen dazu, von sich aus nochmals alle jene Prozesse der Verwaltung in sich selber zu wiederholen, die ihnen von außen angetan werden. Jeder Einzelne wird gewissermaßen zum Verwaltungsfunktionär seiner selbst […].

Adorno, Theodor W. Adorno/Max Horkheimer/Eugen Kogon: Die verwaltete Welt oder: Die Krise des Individuums. Aufzeichnung eines Gesprächs im Hessischen Rundfunk am 4. September 1950. Abgedruckt in: Max Horkheimer: Gesammelte Schriften. Bd. 13: Nachgelassene Schriften 1949–1972. Frankfurt a. M. 1989, S. 121–142, hier S. 124. (youtube.com)

Der gesunde Menschenverstand zwingt, zu sagen: die Durchführung des Mitbestimmungsrechts im öffentlichen Dienst droht eine bedenkliche Entwicklung einzuleiten, weil sie in einem ganz wesentlichen Punkt die Verfügungsgewalt von Parlament und Gesetz über die Verwaltung beschränkt und diese Steuerungs- und Kontrollrechte der Verwaltung selber überträgt.

Die Zeit, 23. 9. 1954, Nr. 38. [DWDS] (zeit.de)

Erschwerend kommt die durch einen aufgeblähten bürokratischen Verwaltungsapparat immer wieder verzögerte Anwendung der Forschungsergebnisse hinzu, so daß man auch hier eingestehen muß, den internationalen Anschluß noch nicht erreicht zu haben.

Die Zeit, 14. 6. 1956, Nr. 24. [DWDS] (zeit.de)

Was aber sogleich geschehen muß, geschehen kann und allein die Wirkung haben wird, um die es geht: nämlich in dieser verwalteten Welt einer Massengesellschaft Schulen als echte Erziehungsräume wiederherzustellen, das ist dies: daß wir kleine Schulen mit übersehbaren Klassen schaffen, daß wir die Mammutbauten einstellen, mit denen nur die Architekten brillieren und die Bauherren renommieren können, die aber der Erziehung unserer Kinder nicht zum Segen gereichen.

Die Zeit, 24. 1. 1957, Nr. 04. [DWDS] (zeit.de)

Managertum, Automatisierung, das Bild einer durch Bürokratie allseitig verwalteten Welt – alles glaubt man in prophetischer Vorwegnahme bei Kafka wiederzufinden.

Die Zeit, 13. 1. 1961, Nr. 03. [DWDS] (zeit.de)

Er hat eben kein „Gefühl" für Administration, für Verwaltung und Organisation, Erhard denkt in Funktionen, nicht aber in Institutionen.

Die Zeit, 31. 5. 1963, Nr. 22. [DWDS] (zeit.de)

Diese verwaltete Welt hat auch ihr Gutes, ja, sie ist gerechter als frühere Jahrhunderte, vor allem bietet sie so etwas wie soziale Sicherheit.

Die Zeit, 6. 11. 1964, Nr. 45. [DWDS] (zeit.de)

Die Weiterverwendung der aus dem Bereich der Verwaltung mit ihrer hierarchischen Über- und Unterordnung stammenden Amtsbezeichnung täuschten über die verfassungsrechtliche Qualifikation der Richter hinweg.

Die Zeit, 10. 5. 1968, Nr. 19. [DWDS] (zeit.de)

Weiter muß ein angemessener Schutz der Individualrechte gegen den Mißbrauch der Amtsgewalt der Verwaltung bestehen.

Archiv der Gegenwart 39, 14. 2. 1969, S. 14493. [DWDS]

Sie bringen solche Teillösungen in eine Gesamtstrategie ein, deren Ziel es ist, über die Mitbestimmung die Selbstverwaltung der Arbeiter zu verwirklichen und die heutige Arbeitsorganisation menschenwürdiger zu gestalten.

Die Zeit, 7. 12. 1973, Nr. 50. [DWDS] (zeit.de)

Eine Vorstellung von den europäischen Dimensionen der verwalteten Welt vermittelt das EG-Berufsbildungszentrum, das demnächst in Westberlin eröffnet wird.

Die Zeit, 21. 2. 1975, Nr. 09. [DWDS] (zeit.de)

Im übrigen gab es auch in der Regierungserklärung Passagen, die ihre Herkunft aus der verwalteten Welt nicht verleugneten.

Die Zeit, 14. 1. 1977, Nr. 03. [DWDS] (zeit.de)

Das Zwischenarchiv in St. Augustin bei Bonn dient dazu, die von den Bundesdienststellen ausgesonderten Akten von Ballast zu befreien und für Verwaltung und Forschung überschaubar und nutzbar zu machen.

N. N. [cu]: Bundesarchiv. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München [1977], S. 354. [DWDS]

Über die Kälte und Anonymität, die vom Staat und der verwalteten Welt ausgeht, wird links gewiß nicht anders gedacht, von Oskar Negt etwa.

Die Zeit, 10. 8. 1979, Nr. 33. [DWDS] (zeit.de)

Staatliche Verwaltung Administration, staatstragende Parteien und Parlamente, die großen Gewerkschaften und Unternehmerinteressen kooperieren zum Nutzen ihrer Klienten – auf Kosten der an den Rand gedrängten, schlecht vertretenen Restgruppen: Arbeitslose und berufslose Jugendliche, berufliche Absteiger und akademische Ausflipper, Gastarbeiter und Behinderte, schlecht ausgebildete Frauen, Extremisten und Gewerkschaftsoppositionelle.

Die Zeit, 19. 9. 1980, Nr. 39. [DWDS] (zeit.de)

Wie wird die Verwaltung – und hier ist die öffentliche wie die private Verwaltung gemeint – künftig ihren Informationsbedarf decken?

Die Zeit, 31. 10. 1980, Nr. 45. [DWDS] (zeit.de)

Diese »verwaltete Welt« war für Adorno die Vision des äußersten Schreckens; für Luhmann ist sie zur trivialen Voraussetzung geworden.

Habermas, Jürgen: Theorie des kommunikativen Handelns – Bd. 2. Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft. Frankfurt a. M. 1981, S. 462. [DWDS]

Bürokratie ist kein Übel, sondern die einzig rationale Organisationsform staatlicher Verwaltung.

Die Zeit, 13. 3. 1981, Nr. 12. [DWDS] (zeit.de)

Auf jeden Fall ist die Häuserkampfbewegung nicht so ohne weiteres bereit, das, was sie einmal erobert hat, wieder aufzugeben: nämlich die volle Verfügungsgewalt über die Häuser, das heißt schließlich auch die Verwaltung der Häuser durch die Leute, die da drin wohnen, weil die schließlich direkt davon betroffen sind, und nicht Verwaltung durch irgendwelche Schreibtischtypen bei den Wohnungsbaugesellschaften.

Die Zeit, 20. 3. 1981, Nr. 13. [DWDS] (zeit.de)

Unsere verwaltete Welt, die sonst fast jeden kleinkriegt, muß an Typen wie Michael Graeter scheitern.

Die Zeit, 23. 7. 1982, Nr. 30. [DWDS] (zeit.de)

Bürokratismus: Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind.

Zimmermann, Hartmut (Hrsg.): DDR-Handbuch – B. In: Enzyklopädie der DDR, Berlin 2000 [1985], S. 1632. [DWDS]

Generell habe sich die Struktur der Ministerialverwaltung – Leitung, Abteilung, Unterabteilung, Referate, Sachbearbeitung – bewährt.

Die Zeit, 15. 1. 1993, Nr. 03. [DWDS] (zeit.de)

Der Arbeitslose, Ausgemusterte liebt die Sprachregeln der verwalteten Welt, denn er lechzt nach der Normalität hinter dieser Sprache.

Die Zeit, 22. 11. 1996, Nr. 48. [DWDS] (zeit.de)

Einige Hilfsorganisationen verdienen das Vertrauen nicht: Sie lassen die Spenden in dunklen Kanälen versickern oder verwenden sie, um einen aufgeblähten Verwaltungsapparat zu unterhalten.

Berliner Zeitung, 29. 11. 1997. [DWDS]

Nach Nietzsches Zusammenbruch 1889 haben die beiden engsten Freunde Nietzsches, der Basler Theologe Franz Overbeck und eben Heinrich Köselitz, auf Bitten von Nietzsches Mutter und seines Verlegers die vorläufige Nachlassverwaltung übernommen.

Berliner Zeitung, 24. 12. 1999. [DWDS]

Sie haben eine so genannte Steuersenkung durchgesetzt, von der sechs Zehntel der Bürger nie etwas gesehen haben; Sie haben den Verwaltungsapparat aufgebläht und Sie haben im Bildungswesen die allgemeine Verblödung durchgesetzt, indem alle Anforderungen abgesenkt wurden.

Der Tagesspiegel, 27. 1. 2000, o. S. [DWDS]

In unserer Anstalt arbeite: außer den Beamten und Angestellten von Verwaltung Administration, mit denen Sie wohl eher wenig zu tun haben werden, vor allem Wachpersonal.

Hettche, Thomas: Der Fall Arbogast, Köln 2001, S. 65. [DWDS]

Nach Ansicht der Wissenschaftlerin muss die Verwaltungssprache generell viel verständlicher werden.

Berliner Zeitung, 11. 5. 2001. [DWDS]

Im Büro stehen ein Computer und viele Ordner, in denen nachzulesen ist, woran ein Schafunternehmer in der verwalteten Welt alles denken muss.

Der Tagesspiegel, 21. 5. 2001. [DWDS]

Die Berliner Philharmoniker sind das weltweit einzige Orchester mit basisdemokratischer Selbstverwaltung.

Der Tagesspiegel, 30. 7. 2001. [DWDS]

Die Verwaltung, die seit je unserem Volkscharakter am nächsten kommt, hat die Zügel ergriffen und die eigentliche Herrschaft übernommen.

Der Tagesspiegel, 20. 10. 2002. [DWDS]

Die Teilnehmer sollen Kenntnisse in den Bereichen Führung, Management, Organisation und Verwaltung erlernen.

Berliner Zeitung, 22. 2. 2003. [DWDS]

Die Verwaltung soll umgehend dafür sorgen, dass nicht mehr so viel gesundheitsschädlicher Feinstaub in der Luft schwebt – notfalls, in dem die Berliner Innenstadt für Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter gesperrt oder der Kfz-Verkehr anderweitig beschränkt wird.

Berliner Zeitung, 23. 3. 2005. [DWDS]

Die Verwaltung hat ihren Sitz in Genf.

Berliner Zeitung, 1. 6. 2005. [DWDS]

Es braucht, erstens, ein Staatsgebiet, also die Kontrolle über ein Territorium durch Grenzen und Gesetze; zweitens eine stabile Kernbevölkerung, also ein Staatsvolk; und drittens eine effektive Staatsgewalt in Gestalt von Verwaltung, Armee, Polizei und Regierung.

Die Zeit, 7. 2. 2008, Nr. 07. [DWDS] (zeit.de)

Bürokratie bedeutet im Wortsinn die Herrschaft der Schreibstube, moderner ausgedrückt, die der Verwaltung.

Die Zeit, 10. 2. 2009, Nr. 7. [DWDS] (zeit.de)

Unter Windows reicht der Media Player zur Verwaltung der Inhalte aus, auch andere Software kann eingesetzt werden.

Die Zeit, 5. 5. 2011 (online). [DWDS] (zeit.de)

Sie will nicht länger Teil eines Systems sein, in dem Patienten aus dem Ausland ein Spielball von Patientenvermittlern, Krankenhausverwaltungen und Kostendrucküberlegungen sind.

Die Zeit, 11. 4. 2013, Nr. 16. [DWDS] (zeit.de)

2003 – Der Weltsicherheitsrat hebt die Sanktionen gegen den Irak auf und gibt den USA und Großbritannien Vollmachten für die Verwaltung und den Wiederaufbau des Landes sowie die Bildung einer Übergangsregierung.

Die Zeit, 21. 5. 2013 (online). [DWDS] (zeit.de)

Bei vielen Franzosen ist das übrigens ähnlich: Sie schätzen an Deutschland seine Effizienz, seine Organisation der staatlichen Verwaltung und die Zuverlässigkeit des öffentlichen Nahverkehrs.

Die Zeit, 29. 5. 2013 (online). [DWDS] (zeit.de)

Davor habe ich Politik- und Verwaltungswissenschaften studiert.

Die Zeit, 5. 8. 2013 (online). [DWDS] (zeit.de)

Geschichtlich gesehen ist Verwaltung stets herrschaftlich gewesen.

Hans-Ernst Schiller: Erfassen, berechnen, beherrschen. Die verwaltete Welt. In: Ulrich Ruschig, Hans-Ernst Schiller (Hrsg.): Staat und Politik bei Horkheimer und Adorno. Baden-Baden 2014, S. 129–149, S. 136.

Sie reichen vom diffusen Unbehagen in der Kultur (Freud) bis zur entmenschlichenden verwalteten Welt (Adorno), die dem Individuum immer weniger Ausweichräume bietet.

Die Zeit, 21. 1. 2014, Nr. 4. [DWDS] (zeit.de)

Dort verübte die deutsche Verwaltung zwar keine Völkermorde wie in West- und Ostafrika, aber ihre Herrschaft war brutal.

Die Zeit, 21. 5. 2015, Nr. 21. [DWDS] (zeit.de)

Weil die Macht bleibt, wo sie war: bei der Verwaltung in Bundesbern und in den Kantonen.

Die Zeit, 15. 10. 2015, Nr. 42. [DWDS] (zeit.de)

Das Insolvenzgericht hat diesem Antrag zunächst nicht zugestimmt, sondern eine Rechtsanwältin mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beauftragt.

Die Zeit, 11. 2. 2016 (online). [DWDS] (zeit.de)

Wiener Wohnen heißt die Hausverwaltung der Gemeindebauten und ist ein Unternehmen der Stadt, das 220.000 Wohnungen, 500.000 Bewohner und 1.366 Kinderspielplätze in seiner Obhut hat.

Die Zeit, 28. 3. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)

Während etwa im Nachbarland Deutschland – auch aufgrund einer unterschiedlichen Entwicklung – ein Viertel der zentralen Behörden außerhalb von Berlin angesiedelt ist (etwa der Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder das Bundeskriminalamt in Wiesbaden), ballt sich im Wasserkopf Wien nahezu die gesamte Bundesverwaltung zusammen.

Die Zeit, 3. 4. 2017, Nr. 14. [DWDS] (zeit.de)

Wer dagegen in öffentlichen Verwaltungen oder Behörden anfängt, verdient zu Beginn im Schnitt 41.700 Euro im Jahr.

Die Zeit, 30. 4. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)

Deutschland ist viel hierarchischer organisiert als die Schweiz, besonders in der Verwaltung.

Die Zeit, 19. 9. 2017, Nr. 38. [DWDS] (zeit.de)

Fragen Sie doch die Bahnhofsverwaltung."

Die Zeit, 27. 9. 2017, Nr. 39. [DWDS] (zeit.de)

Diese Auseinandersetzung gründet in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als im Zuge der Herausbildung des modernen spanischen Zentral- und Verwaltungsstaates in der Region eine Gegenbewegung entstand, die sich auf eine eigene nationale Identität berief.

Die Zeit, 1. 11. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)

Das Hostel wird von der Stadtverwaltung in Durban geleitet, genauer gesagt vom ANC-Stadtrat Robert Mshiyeni Mzobe, einem entfernten Verwandten des Präsidenten.

Die Zeit, 16. 12. 2017, Nr. 52. [DWDS] (zeit.de)

Tatsächlich krankt das Land an seiner öffentlichen Verwaltung und der Bürokratie, an Langsamkeit und einer korrupten Justiz.

Die Zeit, 17. 12. 2017, Nr. 52. [DWDS] (zeit.de)