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verwalten walten · administrieren

Politik & Gesellschaft

Kurz gefasst

Das Verb verwalten entwickelt sich im Mittelhochdeutschen als bedeutungsgleiche Ableitung zu walten. Mit den frühen Bedeutungen in Gewalt haben und sorgen für bewegt sich die Semantik von verwalten in dem Bedeutungsfeld von Macht und Sorge, das auch in der weiteren Wortgeschichte – wenn auch mit unterschiedlichen Nuancierungen – erhalten bleibt. Je nach historischem und sachlichem Kontext können verschiedene Dinge, Güter, Besitztümer und Aufgaben bis hin zu Staaten, Behörden, Ämtern und Geschäften sowie in heutiger Zeit auch Daten und Informationen verwaltet werden. Verwalten bedeutet insofern auch leiten, regieren, führen und einer Sache vorstehen, bevollmächtigt ausführen. Ein zentraler Aspekt der Semantik ist, dass es sich bei der verwaltenden Tätigkeit meist – wie etwa im agrarökonomischen Kontext – um die Besorgung fremder Angelegenheiten handelt.

Wortgeschichte

Herkunftsgeschichte und Bedeutungsspektrum von Gewalt, Macht und Sorge

Erste Bezeugungen des Wortes verwalten finden sich im 12. Jahrhundert (vgl. 1DWB 12, 2097). Damit ist das Verb sprachhistorisch älter als das Substantiv VerwaltungWGd, das im 15. Jahrhundert von verwalten abgeleitet wird. Das Verb verwalten ist wiederum von der älteren Verbform walten abgeleitet, ohne dass zunächst ein Bedeutungsunterschied gegenüber dem einfachen Verb erkennbar wäre. Das schon im 8. Jahrhundert belegte althochdeutsche Verb waltan bedeutet seinerseits unter anderem herrschen, in Gewalt haben, besitzen, sorgen und schließlich seit dem Mittelhochdeutschen ‚herrschen, Macht und Verfügung haben über etw.’1)

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Walten im heutigen Sprachgebrauch

Im heutigen Sprachgebrauch gilt walten zum Teil als veraltet und wird entweder gehoben im Sinne von Herrschaft ausüben, Macht haben (1969) oder aber, teilweise auch scherzhaft, in Wortverbindungen wie seines Amtes walten verwendet (1993, 2014b). Gegenüber verwalten findet walten heute mehr in der Bedeutung gebieterische Macht Verwendung, was etwa auch in der Wortverbindung schalten und walten zum Ausdruck kommt, die seit dem 17. Jahrhundert als Kollokation begegnet (1670, 2005a, 2016a). Dabei enthält die Bedeutung von walten in aktuellen Verwendungen auch positive Aspekte wie nach eigenem Belieben auf positive Weise tätig sein (2006b, 2017c). Ebenfalls in einem wahlweise positiven oder negativen Sinn wird walten in Bezug auf verschiedene wahrnehmbare Dinge und Stimmungen – wie etwa Güte, Stille, Heiterkeit, aber auch Hass und Liebe – in einem ähnlichen Sinne wie herrschen gebraucht (1736, 1930c, 1938, 1992, 2015; vgl. zu all dem DWDS unter waltenDWDS).

Anknüpfend an die älteren Bedeutungen von walten findet verwalten zunächst im Sinne von in Gewalt haben sowie sorgen für Verwendung (vgl. Pfeifer unter verwaltenDWDS). Die älteren Wortbedeutungen von verwalten lehnen sich auch an lateinisch administrāre, prōcūrāre, cūrāre und gubernāre an (1DWB 12, 2098). Das frühe Bedeutungsspektrum von verwalten bewegt sich damit in dem Bereich von Macht und Sorge (1558b, 1586) – beide Bedeutungslinien bleiben auch in der weiteren semantischen Entwicklung erhalten (1988a, 2016d).

Die Synonymie von verwalten und administrieren

Eine frühe Synonymie von verwalten besteht zu dem Verb administrieren, das erst später als verwalten Eingang in den deutschen Wortschatz gefunden hat. Es wird in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts vom lateinischen Verb administrāre mit der Bedeutung beistehen, leiten, verwalten, entlehnt (vgl. Pfeifer unter administrierenDWDS). Administrieren wird bis heute – zum Teil auch im pejorativen Gebrauch im Sinne von verwalten, regieren und bürokratisch anordnen, verfügen verwendet (1875, 1988b, 2006a). Seit dem 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart hinein treten beide Wörter auch immer wieder in Verbindung miteinander auf (1617, 1653b, 1960), wobei administrieren heute – mit Ausnahme im IT-Kontext (2004c) – eher veraltet erscheint (vgl. DWDS unter administrierenDWDS).

Regieren, leiten, führen

Im Frühneuhochdeutschen finden sich weitere Bedeutungen von verwalten wie ausführen, betreiben und wirken, streben (vgl. 1DWB 12, 2097 f.). Oftmals begegnet im 17. Jahrhundert auch die Wortverbindung ein Regiment verwalten (1639, 1653a), womit auf Regierungstätigkeiten rekurriert wird. Seltener wird unter Regiment verwalten das militärische Regiment verstanden (1605a). Die in der militärischen Bezogenheit semantisch ähnliche Verbindung einen Krieg verwalten, die auch schon in älterer Zeit begegnet (vgl. 1DWB 12, 2102; 1619, 1780), ist dagegen noch heute geläufig (2010).

Dominant erscheinen im Frühneuhochdeutschen wie auch zunächst im Neuhochdeutschen die an den früheren Wortgebrauch anknüpfenden Bedeutungen regieren, ein Reich innehaben und etwas leiten, führen (vgl. 1DWB 12, 2098; 1558a, 1689). In diesem Sinne können ein Land, ein Staat, ein Gemeinwesen (1660, 1685, 1793, 1840) sowie staatliche und kirchliche Einrichtungen, Behörden, Institute (1DWB 12, 2099; 1848, 1868) verwaltet werden. Ferner gehören zu den verwaltbaren Dingen auch Klöster (1886a), Güter (1883), Höfe (1605b), Schlösser (1794) sowie Landschaften (1652b) und Gärten (1618).

Verwalten als Amtstätigkeit

Des Weiteren bezieht sich verwalten auf diverse Amtstätigkeiten und meint in diesem Zusammenhang ein Amt versehen und eine Aufgabe erfüllen (vgl. 1DWB 12, 2100). Schon im Frühneuhochdeutschen begegnet die Wortverbindung Amt verwalten, die über die weitere Wortgeschichte bis in die Gegenwart geläufig bleibt (1558c, 1612, 1900b, 2017k).

Je nach historischem und sachlichem Kontext umfassen die verwaltenden Amtstätigkeiten Kirchenämter (1667, 1729), Regierungs- und Richterämter (1727), Lehrämter (1652a) und auch – unter der Bezeichnung Amt heute eher ungewöhnlich erscheinende – Tätigkeiten wie das Hebammen-Amt (1742). Das Verwalten von Ämtern ist meist mit Befugnissen verbunden, die mit einer gewissen Machtstellung verbunden sind (1854). Im Kontext von Kirchenämtern können auch Sakramente verwaltet werden – in diesem Zusammenhang nähert sich die Bedeutung von verwalten an die Bedeutung handhaben an (vgl. Krünitz 219, 2; 1715).

Der agrarökonomische Kontext

Ein weiteres relevantes Feld, in dem Verwaltungsaufgaben eine Rolle spielen, ist der agrarökonomische Kontext. Verwalten bedeutet im Hinblick auf die Verwaltung von Hof und Landwirtschaft vorstehen, bevollmächtigt ausführen sowie die Aufsicht haben. In dieser Verwendung trägt verwalten auch die Bedeutungen fremde Angelegenheiten besorgen und mit dem Eigentum eines anderen betraut werden (vgl. 1DWB 12, 2100; 1809, 1886b). Im landwirtschaftlichen Bereich kann – neben Ländereien, Gütern und Höfen – auch Vieh verwaltet werden (vgl. 1DWB 12, 2099; 1682). Bedeutungsverwandte Wörter von verwalten in diesem Kontext sind pachten (1963), haushalten (1831), verwahren (1656) und der heute veraltete Ausdruck verwesen (1676) mit der früheren Bedeutung als Verweser verwalten (vgl. Duden online unter verwesen).

Aspekte der Sorge. Geschäfte, geistige Werte, Vormundschaft und Vermögen verwalten

Das Handhaben von Vermögen und Geschäften ist seit dem frühneuhochdeutschen Verständnis ebenfalls Teil der Semantik von verwalten (1613, 1614). Diese Bedeutung, die den wirtschaftlichen Aspekt akzentuiert, wird im Neuhochdeutschen dominanter. In diesen Bereich gehört auch das Verwalten von Geld, Vorräten und Einkäufen (1832, 1901). In diese Bedeutungslinie fällt auch das Verwalten von Vormundschaften, Vermögen, Erbe und Nachlass (1703a, 1837, 1846). Neben der Fürsorgepflicht gegenüber Kindern ist in dem Verwalten von Vormundschaften auch die Vermögensverwaltung für diejenigen eingeschlossen, die selbst nicht für ihre Besitztümer sorgen können (1709, 1970a). In diesem Sinn kann verwalten auch die Bedeutung für Schutzbefohlene und Unmündige sorgen einschließen (1680a, 1721, 1913). Des Weiteren sind hier auch die Bedeutungen schützen sowie in seiner Obhut haben und in Ordnung halten anzusetzen (vgl. Duden online unter verwalten). Im 20. Jahrhundert begegnet vermehrt in ähnlicher Bedeutung die Wortverbindung treuhänderisch verwalten (1931, 1948, 1951).

Auch das Bewahren von immateriellen Bezugsgrößen und geistigen Werten wie Recht (1749), Gerechtigkeit (1719), Wohlergehen (1584) und Geheimnissen (1895) gehört bis in die Gegenwartssprache hinein zum Bedeutungsspektrum von verwalten (2002, 2004b; vgl. 1DWB 12, 2100).

Seltener wird verwalten konkret in Bezug auf Personen verwendet. Sofern – interessanterweise gerade auch in Belegen des 21. Jahrhunderts – die Rede davon ist, dass Personen verwaltet werden (2016c, 2017l), bewegt sich die Semantik in dem Assoziationsfeld von helfen und unterstützen (Duden online setzt unter verwalten eine Synonymie mit u. a. versorgen, sich annehmen, betreuen und sich kümmern an). Entgegen diesem Sprachgebrauch wird das Verwalten von Menschen insbesondere in der Kritischen Theorie als problematisch reflektiert.2)

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Verwalten als männliche Tätigkeit?

In den Belegen fällt auf, dass verwalten bis ins 19. Jahrhundert hinein vor allem als eine von Männern vollzogene Tätigkeit betrachtet wird (1703b, 1756, 1873b), die Frauen nur in Ausnahmefällen oder in Stellvertretung zugetraut wird (1659, 1665, 1798). Das fängt auch die unterschiedliche Semantik der seit dem 16. Jahrhundert belegten Ableitungen VerwalterWGd (vgl. Pfeifer unter VerwalterDWDS) und Verwalterin ein.3) Die geschlechterdifferenten Nuancierungen in der Bedeutung von verwalten ändern sich allmählich im ausgehenden 19. Jahrhundert, in dem im Zuge der Frauenrechtsbewegung auch Frauen umfassendere Verwaltungsaufgaben zugestanden werden, wie etwa das Verwalten ihres eigenen Vermögens sowie später das Verwalten von Stellen und Ämtern (1801, 1873a, 1896, 1898). Dennoch bleibt die seit alter Zeit bestehende Assoziation, dass Frauen insbesondere den Haushalt verwalten (1680b, 1781, 1872), zumindest bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts bestehen (1954, 1957). Ende des 20. Jahrhunderts erscheint es im Sprachgebrauch jedoch nahezu selbstverständlich, dass Frauen auch unternehmerische und staatlich hochrangige Ämter verwalten (1998).

Behördliches und institutionelles Verwalten im Zusammenhang der Bürokratie

Im Zuge der zunehmenden BürokratisierungWGd und des voranschreitenden Ausbaus eines alle gesellschaftlichen Bereiche umfassenden VerwaltungsapparatsWGd seit dem 18. Jahrhundert bezieht sich verwalten immer mehr auf das Ausführen bestimmter Aufgaben in den unterschiedlichen staatlichen und nicht-staatlichen Verwaltungsbereichen. Verwalten wird im Kontext der BürokratieWGd vor allem mit Schriftlichkeit und Aktenkundigkeit in hierarchischen Strukturen assoziiert (vgl. Wikipedia unter Bürokratie, Weber 1921, 125–126 u. 1921).

Objekte, die auf staatlicher Ebene verwaltet werden und über die verfügt wird, sind unter anderem Ressorts (1930a), Ministerien (1920), Abteilungen (1930b), das Beamtentum (1900a), Arbeitskräfte (1919) und auch der Verkehr (1934). Nicht-staatliche und staatliche Bereiche – so etwa unterschiedlichste Betriebe und Institute (1827, 1942) – werden im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts immer mehr von Verwaltungsstrukturen durchzogen.

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Verwalten und Herrschaft

So wie Bürokratie, in der wörtlichen Bedeutung Schreibstubenherrschaft, auf eine (legale) Form der Herrschaft rekurriert (vgl. Weber 1921, 24–130), bewegt sich auch die Semantik von verwalten in dem Assoziationsfeld von Herrschaft. Verwalten bedeutet, wie auch schon in älterer Zeit, führen, regieren und – in einer Neuakzentuierung gegenüber älteren Bedeutungen – auch verantwortlich leiten (vgl. Duden online unter verwalten). Zugleich wird jedoch gerade der Aspekt der Verantwortung problematisch, da die hierarchisierten Strukturen von Verwaltung und Bürokratie eine Anonymisierung von Herrschaft und Verantwortung begünstigen, so dass in der verwalteten Welt eine Verflüchtigung der Schuld bemerkbar ist, die selbst, insbesondere im Faschismus und im Nationalsozialismus, Ungeheuerliche[s] betreffen kann.4)

Der heutige Wortgebrauch

Im heutigen Wortverständnis wird das Verb verwalten vor allem im Sinne der schon seit älterer Zeit bestehenden Bedeutung Tätigkeiten in einem bestimmten Verantwortungs- und Aufgabenbereich leiten, organisieren oder betreuen gebraucht (1970b, 2000c, 2004a). Dabei ist verwalten nicht ausschließlich auf Amtstätigkeiten bezogen, sondern wird in Hinblick auf verschiedene Aspekte der Lebens- und Arbeitswelt verwendet (2012). Auch Geschäfte führen oder für die ordnungsgemäße Abwicklung von verschiedenen Angelegenheiten sorgen – wie beispielsweise in Bezug auf Erbe oder Nachlass – gehört weiterhin zur Semantik von verwalten (2017a; vgl. auch DWDS unter verwaltenDWDS).

Des Weiteren findet sich verwalten auch im Sportjargon und bedeutet hier bis zum Sieg verteidigen (2005b, 2014a; vgl. Duden online unter verwalten). Bisweilen weist die Wortverwendung von verwalten hier auch pejorative Einschläge auf.

Verwalten begegnet im jüngsten Sprachgebrauch auch in vielen Bereichen der persönlichen Alltagsorganisation wie zum Beispiel in Kontexten von Online-Banking und IT, in denen das Verwalten zum Teil bisweilen ohne Personen auskommt (2000b, 2017d, 2018). In diesen Kontexten involviert das Bedeutungsspektrum von verwalten auch das Archivieren von Daten (2017f), Passwörtern und Informationen (2017j). Somit weist verwalten Bedeutungsähnlichkeiten zu Wörtern wie archivieren, managen, organisieren, kontrollieren und regeln auf und umfasst auch Bedeutungen wie die Übersicht über etwas haben und Dinge in der Hand haben. Gerade in dem Bereich des Alltags und der Privatsphäre verschiebt sich die Semantik von verwalten – was den Aspekt der Besorgung fremder Dinge betrifft – dahin, dass vermehrt die eigenen Angelegenheiten verwaltet werden (2017i). Gleichwohl sind auch frühere Bedeutungsbereiche – wie etwa das Verwalten von Land (2000a), Stadt (2017b), Staat (2016b), Schlössern und Gütern (2017h) – weiterhin in der Semantik von verwalten enthalten. Ferner wird verwalten wie schon im früheren Sprachgebrauch in Kombination mit Abstrakta verwendet (2017e, 2017g).

Anmerkungen

1) Vgl. Pfeifer unter verwaltenDWDS; vgl. Lexer 3, 659.

2) Was verwaltet wird, sind nicht nur Dinge, Tiere, Ländereien oder Vermögen, sondern vor allem die lebendigen Menschen selbst. Die Theorie der verwalteten Welt ist deshalb immer auch eine Theorie vom Schicksal der Individuen, die der Verwaltung unterworfen werden. […] Verwaltung von Menschen bedeutet deren Objektivierung, Verdinglichung. (Schiller 2014, 130).

3) Vermutlich ist die Movierung etwas später anzusetzen – im DTA findet sich ein erster Beleg zu Verwalter 1531, zu VerwalterinWGd 1634.

4) Adorno 1974, 659. Vgl. des Weiteren Schiller 2014, 143 –144.

Literatur

Adorno 1974 Adorno, Theodor W.: Unrat und Engels (1952). In: Ders.: Noten zur Literatur. Hrsg. v. Rolf Tiedemann (Gesammelte Schriften 11). Frankfurt am Main 1974, S. 658–660.

Lexer Lexer, Matthias: Mittelhochdeutsches Handwörterbuch. Zugleich als Supplement und alphabethischer Index zum Mittelhochdeutschen Wörterbuch von Benecke-Müller-Zarncke. Bd. 1–3. Leipzig 1872–1878. (woerterbuchnetz.de)

2Adelung Adelung, Johann Christoph: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der Oberdeutschen, 2. vermehrte und verbesserte Ausg. Bd. 1–4. 2. Nachdr. d. Ausg. Leipzig 1793–1801. Hildesheim u. a. 1990. (woerterbuchnetz.de)

Adorno 2003 Adorno, Theodor W.: Kultur und Verwaltung (1960). In: Ders.: Soziologische Schriften 1. Frankfurt a. M. 2003, S. 122–146.

Duden online Duden online. Hrsg. von der Dudenredaktion. Mannheim 2011 ff. (duden.de)

1DWB Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Bd. 1–16. Leipzig 1854–1961. Quellenverzeichnis Leipzig 1971. (woerterbuchnetz.de)

DWDS DWDS. Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute. (dwds.de)

Krünitz Krünitz, Johann Georg/Heinrich Gustav Flörke: Ökonomische Encyklopädie oder Allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirtschaft. In alphabetischer Ordnung. Berlin 1773–1858. (kruenitz1.uni-trier.de)

Pfeifer Pfeifer, Wolfgang u. a.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (1993), digitalisierte und von Wolfgang Pfeifer überarbeitete Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache. (dwds.de)

Schiller 2014 Schiller, Hans-Ernst: Erfassen, berechnen, beherrschen: Die verwaltete Welt. In: Ruschig, Ulrich/Hans-Ernst Schiller (Hrsg.): Staat und Politik bei Horkheimer und Adorno. Baden-Baden 2014, S. 129–149.

Weber 1921 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. 5. Aufl., hrsg. von Johannes Winckelmann. Bd. 1 (1921). Tübingen 1976.

Wiggershaus 1987 Wiggershaus, Rolf: Theodor W. Adorno. München 1987.

Wikipedia Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. (wikipedia.org)

Belegauswahl

Ihesus Christus / vnd nicht S. Peter / vnd nach jm der Bapst / noch eine Creatur jnn himel vnd erden / wie sie denn nach jrem eussern wesen / hat jre diener / verwalter vnd versorger etc.

Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen/ durch Alexium Crosner von Colditz auff dem Schlos zu Dresden jnn Meissen/ gepredigt. Mit einer vorrede Mart. Luther. Wittenberg 1531, Bl. G r. (deutschestextarchiv.de)

Dann wir sagend / das die waͤlt vonn Gott also regieret werde / wie ein land vonn einem Herren regieret vnnd verwalten wirt […]/ Dessen weibel vnnd diener haltet niemand deß Herren gesellen vnnd mittgenossen sein in der regierung deß lands / wiewol / alle sachen durch jhren dienst verwalten werdend.

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich 1558, Bl. CCCX r. (deutschestextarchiv.de)

Die Monarchy moͤgend wir nennen ein reich in dem einer den obersten gwalt fuͤrt vnd alle ding verwaltet durch gerechte vnd billiche satzungen[…] / dann wenn ein soͤlcher regent die grechtigkeit vnd billigkeit hindan setzt / vnd alle ding nach seinem muͦtwillen wider rechts vnd billichs handlet so ist er ein Tyrann / vnnd sein gwalt ein tyranney / das ist ein grimme übergwaltigung.

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich 1558, Bl. LXXVI r. (deutschestextarchiv.de)

Ein guͦte oberkeyt ist / die recht erwelt ist / vnd auch jr ampt recht verwaltet. Ein boͤse oberkeit ist / die nicht mit rechten mittlen an das regiment kommen ist / vnnd das selbig auch nicht recht sonder nach jrem muͦtwillen verwaltet.

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich 1558, Bl. LXXVII r. (deutschestextarchiv.de)

So wird doch / wegẽ dieser oeconomey / das er vnser Heil verwaltet / als ein gesanter / vnd verordneter dispensator, oder oeconomus, viel von jm geredet[…] / das für sich von jm / ausserhalb dieses ampts / sich nicht reimete.

Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Notwendige verantwortung uff das vierte Capitel der vermeinten Apologien/ zu Erfurd im Weinfass/ von dreien Theologen/ D. Timotheo Kirchner/ D. Nicolao Selnecker/ vnd D. Martino Chemnitio verfasset / Gestelt durch die Kirchendiener im Fürstenthumb Anhalt […]. Heidelberg 1584, S. 416. (deutschestextarchiv.de)

Ob nu wol der Son Gottes seiner ewigen Natur halben / mit dem Vater / vnd heiligem Geist / ist / vnd bleibt der warhafftige / einige / lebendige Gott / gleich in der herrligkeit / gleich in ewiger Maiestet: So wird doch / wegẽ dieser oeconomey / das er vnser Heil verwaltet […]/ als ein gesanter / vnd verordneter dispensator, oder oeconomus, viel von jm geredet / das für sich von jm / ausserhalb dieses ampts / sich nicht reimete.

N. N.: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst 1586, S. 416. (deutschestextarchiv.de)

Dann/ wie geſagt/ nuͤchtern ſeyn/ Vermeidung ſtaͤttiger Trunckenheit vnnd Zechens/ iſt einem Feldtherꝛn/ oder einem der deß Oberſten Regiment im Feldt verwaltet/ ja ſo noͤhtig als Geldt/ ꝛc. Dann auß Trunckenheit koͤmpt an ſolchen Orten entweder Vnachtſamkeit/ oder Vnbeſunnenheit: auß Vnbeſunnenheit/ Thollkuͤhnheit.

Becke, Berthold von der: Soldaten-Spiegel. Das ist: Historische Anweisung/ welcher Gestalt ein Guarison/ oder Vestung/ nicht allein mit aller jhrer Notturfft vnnd Zugehörung/ wohl zu versorgen/ hohen vnd nidern Aemptern recht anzuordnen. Frankfurt a. M. 1605, S. 92. (deutschestextarchiv.de)

THeodorus Gaza hett einen Meyer oder Hoffman in Apulia/ der verwaltet einen Hoff […]/ ſo den Geiſtlichen zu geſtanden/ vnd Gaze von Nicolao 5. Roͤmiſchem Pabſt war verehret worden.

Melander, Otto: Joco-seria Das ist Schimpff vnd Ernst. Bd. 1. Lich, 1605, S. 220. (deutschestextarchiv.de)

[…] O Herr/ laß mich mein Ampt alſo verwalten/ daß ich meiner Herꝛſchafft Vnterhanen/ ohne anſehen der Perſonen nicht vnterdrücke vnd außſauge/ Sondern jhnen gleich Recht mittheile/ […].

Gödelmann, Johann Georg: Geistliche Supplicationes, Oder Andächtige Gebet. Leipzig, 1612, S. 96. (deutschestextarchiv.de)

Denn darauß haben wir vngezweifelt zu schliessen / daß er nicht allein den Gottesdienst / vnd die Wercke der Gottseligkeit / sondern auch die Regierung vnd weltliche Gescheffte / nach dem Exempel Davids / angestellet vnd verwaltet habe.

Reineck, Johann: Zwo Predigten: Gehalten in der Bischöfflichen hohen Stiffts-Kirchen zu Halberstadt. […]. Halberstadt 1613, Bl. C iij v. (deutschestextarchiv.de)

Die jenigen aber/ so demselben vorgesetzet/ werden die Brüder der Barmhertzigkeit genennet/ dann sie den Schatz/ welcher von Frommer Gottsförschtiger Leuthe Almosen gesamlet wirdt/ trewlich verwalten/ darauß denn jährlich den armen dürfftigen vber die 24000. Ducaten außgetheilet werden.

Beatus, Georg: Amphitheatrvm Naturae, Schawplatz Menschlicher Herzlichkeit. In zwey unterchiedliche Theil verfasset. Frankfurt 1614, S. 53. (deutschestextarchiv.de)

Dieſe Einnahmen werden in Aerario Liberorum verwahrlich behalten/ vnd von den Deputierten Einnemmeren adminiſtrirt/ vnd verwaltet […]/ daher ſie in den 16. vnd reſpectivè 20. Jahren von den eingenommenen Geltpoſten vielleicht wol ſoviel intereſſe 6. per Cento eroberen koͤnnen/ als ſie in Hauptgut eingenommen haben/ wiewol ich hievnden in der erſten Rechnung num. 47. cum ſeqq. & num. 86. cum ſeqq. allein 5. per Cento geſetzt hab.

Obrecht, Georg: Fünff Vnderschiedliche Secreta Politica Von Anstellung/ Erhaltung vnd Vermehrung guter Policey/ vnd von billicher/ rechtmässiger vnd nothwendiger Erhöhung/ eines jeden Regenten Jährlichen Gefällen vnd Einkommmen. […] Straßburg 1617, S. 318. (deutschestextarchiv.de)

Oder aber/ wel che nichts anders thun/ als wolluſtigklich leben/ pancketiren vnnd dominiren/ aber die wacht vnd ſorg deß Weingartens durch andere verwalten vnd verſehen laſſen.

[Albertinus, Aegidius]: Hiren schleifer. München [1618], S. 448. (deutschestextarchiv.de)

VNverwundlich vnder der feindẽ hoͤhr
Macht jhn die Dapferkeit verbleibẽ/
Er kan mit Jhr/ als ſeinem ſchilt vnd woͤhr/
Was ſunſt zufoͤrchten iſt vertreiben:
Jn Jhr/ gleichſam in einem voſten ſchloß
Kan ſein gemuͤht/ maͤchtig/ einig vñ groß/
Des Lebens krieg ſicher verwalten/
Vnd die belaͤgrung frey außhalten:
[…] Mit Jhr kan Er in gutem Gluͤck
(Welches oft falſch) ſich gantz ſanftmuͤhtig naigen;
Aber wider des Vngluͤcks duͤck
Sein ſtarckes hertz allzeit ſigreich erzaigen.
Ja ſeiner ſtreitbaren fauſt macht
Wirt ſeine feind (ob Got will) noch zuſtoͤren/
Das man Jhren verluſt ſoll hoͤren
Durch meiner ſtim vnvergaͤnglichẽ pracht.

Weckherlin, Georg Rodolf: Oden vnd Gesäng. Das ander Buch. Stuttgart 1619, S. 9. (deutschestextarchiv.de)

Jhr Zuhoͤrer ſollet nicht gedencken/ wenn von Rom geredet wird/ es werde geredet/ von einem gemeinen vnd menſchlichen Wercke […]/ oder etwa einem vortrefflichem vor vielen andern: ſondern bildet ewern Gemuͤtern vor/ eine ſonderbahre vnd von allen Lobe vbermachte Hoheit der Stadt/ dergeſtalt/ daß […]die Menſchen kein groͤſſeres von GOtt bitten/ vnd GOtt kein ſtattlichers Koͤnigreich den Menſchen geben koͤnne/ denn dieſes/ welches er vor Zeiten dieſer Stadt der Herꝛſcherin deß Erdkreiſes/ vnd Verwalterin deß Himmels mit getheilet hat.

Meyfart, Johann Matthäus: Teutsche Rhetorica. Oder Redekunst/ Darinnen von aller Zuge- hör/ Natur vnd Eygenschafft der Wohlredenheit gehandelt. Coburg 1634, S. 95. (deutschestextarchiv.de)

Nur die Rugianer allein/ haben nach Teutſcher Manier mehr die Monarchey vnd Regiment/ ſo von einem verwaltet wird/ als die Ariſtocratey oder Democratey/ da viele/ oder wol das gantze Volck ins gemein regieret/ beliebet.

Micraelius, Johann: Ander Buch Deß Alten Wendischen Pommerlandes. Stettin 1639, S. 158. (deutschestextarchiv.de)

Zu seiner Zeit / da er noch sein Predig- vnd Lehrampt verwaltete / schalt er auch / gab den Phariseern jhren rechten Nahmen / vnnd nennete sie Heuchler / Mörder / Schlangen vnd Otterngezücht.

Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Nach dem Sinn vnd Anleytung der gewöhnlichen Episteln durch Gottes Gnade in öffentlichen Predigten angestellet. Frankfurt a. M./Rostock 1652, S. 694. (deutschestextarchiv.de)

Der Koͤnig ließ jhm durch den Ertzbiſchoff von Arles, vnnd durch den Herꝛn Emery, die Vrſachen ſeines Mißtrawens andeuten/ die Landſchafft muͤſte nicht eben nach deß Gubernators belieben verwaltet worden […]: durch ein Auffſtand wuͤrde er ſein Gluͤck nicht erheben: er ſolte ſeiner Voreltern Trew vnnd Dienſte nicht beſchmitzen. Weil er nun gar nichts geſtehen wollen/ ſchickte der Konig noch zum vberfluß den von Sondeuil, ſeinen vertrawteſten Freund an jhn.

Wartmann, Sigismund Friedrich: De Statv Pertvrbato Germaniae et Franciae Vnpartheyischer wolmeynender Theologo-Politicorum Discvrssvvm, Vierter vnd letzter Theil. Vom Zustand deß Römischen vnd Frantzösischen Reichs: […]. Frankfurt a. M. 1652, S. 69. (deutschestextarchiv.de)

Er hat ſein Regiment ſchon ſo viel tauſendt Jahr loͤblich verwaltet/ niemandt iſt jemals zu ſchanden worden/ der ſich ſeiner Handt vnd Regierung zuverſichtiglich ergeben/ endtlich hat man bekennen muͤſſen/ Er hab alles wol gemacht/ Er haͤtte es nicht beſſer machen koͤnnen[.]

Dannhauer, Johann Conrad: Catechismus Milch. Bd. 4. Straßburg, 1653. Vierdter Theil, S. 463. (deutschestextarchiv.de)

Gar wol vnd ordentlich hat der Koͤnig David ſeine Oeconomi angeſtellet/ alle negotia vnd Geſchaͤffte durch ſonderliche darzu beſtellete Beampten vnd Schaffener ohne confuſion in guter Ordnung adminiſtriren vnd verwalten laſſen/ […].

Reinkingk, Theodor von: Biblische Policey. Das ist: Gewisse/ auß Heiliger Göttlicher Schrifft zusammen gebrachte/ auff die drey Hauptstände: Als Geistlichen/ Weltlichen/ vnd Häußlichen/ gerichtete Axiomata, oder Schlußreden. […] Frankfurt a. M. 1653, S. 142. (deutschestextarchiv.de)

[…]Zu genugſamer Information in ſeinem von vns anbefohlenen Ambe/ ſoll er zwar ins gemein ihme alle das jenige bekand machen/ was wir in der Cammer Ordnung auch abſonderlicher Beſtallung vnſerm Cammer Rath zu[¬wiſſen vnnd bey Handen zu haben vorgeſchrieben/ abſonderlich aber ſoll Er kundig ſein/ aller einkunfften vnſerer Aembter/ oder woher ſonſten vnſerer Renth-Cammer einiger zugang vnd liefferung wiederfaͤhret/ alles vnſeres Vorraths/ an Gelde vnd Geldes werth/ aller Diener Beſtallungen/ Ordnungen vnnd anderer Orthen/ wie vnſere Guͤter gefaͤlle vnd Vorrath verwaltet vnnd verwahret werden […]: Daruͤber ſoll er alle Vhrkunden/ Contract, Pachtbrieffen/ Revers, Cautiones, Inventaria, in guter Ordnung vnnd Copialbuͤchern beyſammen/ auch die Einkuͤnfften in bequemliche Tabellen Summariſch verfaſſet haben.

Seckendorff, Veit Ludwig von: Teutscher Fürsten Stat. Frankfurt a. M. 1656, S. 388. (deutschestextarchiv.de)

So iſt meine Fr. Mutter verſtaͤndig gnug/ die Herſchafft zu verwalten/ weil ich auſſer Landes bin.

Bucholtz, Andreas Heinrich: Des Christlichen Teutschen Groß-Fürsten Herkules Und der Böhmischen Königlichen Fräulein Valjska Wunder-Geschichte. Jn acht Bücher und zween Teile abgefasset […]. Erster Teil. Braunschweig 1659, S. 13. (deutschestextarchiv.de)

So wird bißweilen in den erblichen Fuͤrſtentumen nothwendig erfordert/ daß ein Juͤnglich zum Regiment gezogen werde; und hat man auch gnugſame Exempel/ daß das Gemeine Weſen/ von Jungen Leuten/ aufs beſte iſt verwaltet/ oder regieret worden.

Zeiller, Martin: Centvria IV. Variarvm Quæstionvm. Oder/ das Vierte Hundert Fragen/ von allerley Materien und Sachen/ Samt Vnvorgreifflicher Antwort darauff/ auß Vornehmer und Gelehrter Leute Schrifften genommen/ und gesamlet. Ulm 1660, S. 32. (deutschestextarchiv.de)

So sind etwan auch fürnemme Staats sachen durch Weibspersonen verwaltet worden/ wie dann nicht allein die Weltlichen Historien bezeugen/ sondern das Wort Gottes selbst zeiget […].

Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm […] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665, S. 43. (deutschestextarchiv.de)

Gottes Amt hat Er/ nach dem dargereichten vermoͤgen/ verwaltet/ ſeine Warheit geprediget/ uͤber ſeiner Ehre geeifert/ den Himmel geweiſet/ vor ſeine Gemeine geſorget/ und ſeine anvertraute Kirche moͤglichſten/ und euſerſten Fleiſſes gewachet.

Rollius, Johannes: Letztes Ehren-Gedächtnis/ Tit: Herren Matthaei Hoffmanni Machaeropoei, Pastoris Primarii und Inspectoris, Bey der Evangel. Kirchen vor Schweidnitz. Liegnitz 1667, Bl. L ij r. (deutschestextarchiv.de)

Ich laße ihn mit dem meinigen walten und ſchalten/ wie er wil.

Zesen, Philipp von: Assenat, das ist Derselben/ und des Josefs Heilige Stahts- Lieb- und Lebens-geschicht. Amsterdam 1670, S. 113. (deutschestextarchiv.de)

Die Welt fuͤhret den Namen deß Verſtaͤndniſſes/ von den Geiſtern/ aus der Ursach; weil die Engel/ nach dem Muster der ur-bildlichen Welt/ erschaffen/ und die Haushaltung der grössern Welt verwesen oder verwalten.

Francisci, Erasmus: Das eröffnete Lust-Haus Der Ober- und Nieder-Welt. Nürnberg 1676, S. 87. (deutschestextarchiv.de)

Auch sol ein jeder Vormundt / der das Jahr über / der Unmündigen Rechnung verwaltet / der Kinder Mutter / wo fern dieselbe im Leben / und den andern Mit-Vormündern / jedes Jahrs gebührliche Rechnunge zu thun schüldig seyn.

N. N.: Der Stadt Hamburg Statuta und Gerichts Ordnung. Hamburg 1680, S. 338. (deutschestextarchiv.de)

Dannenhero selbige vor Zeiten für Gott geehrt und gehalten worden/ weil sie/ wie eine gute und getreue Hausmutter/ alle Dingezu verwalten pflegte […]: Dero Bildnus gleichte einer ansehnlichen und wolbetagten Matron.

Sandrart, Joachim von: ICONOLOGIA DEORUM. Oder Abbildung der Götter/ Welche von den Alten verehret worden […]. Nürnberg 1680, S. 6. (deutschestextarchiv.de)

Die aber allein das Viehe verwalten/ die muͤſſen erſtlich genugſame Toͤpf/ Weidling und Geſchirꝛ haben/ die Milch hinein zu thun und darinn aufwerffen zu laſſen […]/ ſie muͤſſen Sechter/ Schaͤffer mit Decken und ohne Decken/ Sieb und Reuter/ die Milch ſauber durchzuſeyhen/ Ruͤhr- oder Butterfaß/ groͤſſer und kleiner/ ſaubere ſcharffe Loͤffel/ den Milchraum abzunehmen/ Butterwannen oder Schaͤffer/ darinnen ſie den Butter ausmachen/ und zuſammen richten.

Hohberg, Wolf Helmhard von: Georgica Curiosa. Oder: Des auf alle in Teutschland übliche Land- und Haus-Wirthschafften gerichteten/ hin und wieder mit vielen untermengten raren Erfindungen und Experimenten versehenen/ auch einer mercklichen Anzahl Kupffer gezierten Adelichen Land- und Feld-Lebens. Anderer Theil. Nürnberg 1682, S. 263. (deutschestextarchiv.de)

Als Keyser Domitius noch die Provintz Sicilien verwaltete/ ließ er um einer gefällten Saue willen einen Hirten kreutzigen/ ob er gleich dieselbe nicht genossen.

Neuer Lust- und Lehrreicher Schau-Platz/ Worinnen Allerhand nachdenkliche Geschichten/ heilsame Sitten-Lehren/ Politische Erinnerungen/ gefasste denkwürdige Sprüche/ wie nicht weniger Welt- Religion- Estats- Jagt- Bergwerks- Münz- und andere dergleichen nützliche Dinge mehr enthalten. […] Nürnberg 1685, S. 223. (deutschestextarchiv.de)

Teuta verwaltete das Reich mit einer maͤnnlichen Klugheit/ und einer heldenmaͤßigen Tapfferkeit.

Lohenstein, Daniel Casper von: Großmüthiger Feldherr Arminius oder Herrmann. Als Ein tapfferer Beschirmer der deutschen Freyheit/ Nebst seiner Durchlauchtigen Thußnelda Jn einer sinnreichen Staats- Liebes- und Helden-Geschichte Dem Vaterlande zu Liebe Dem deutschen Adel aber zu Ehren und rühmlichen Nachfolge Jn Zwey Theilen vorgestellet […]. Leipzig 1689, S. 536. (deutschestextarchiv.de)

Wann ein Vater ohne Teſtament verſtorben/ ſo wird denen nechſten maͤnnlichen Geſchlechts Anverwandten/ als Patronen/ Vettern oder aͤlteſten Bruͤdern/ die Vormundſchafft zu verwalten auffgetragen/ biß die Kinder vollmuͤndig/ weilen die Erbnachfolgere auch die Guͤter beſchuͤtzen moͤgen/ daß ſie nicht zu Grunde gehen […]; Bey allen im Teſtament verordneten Vormuͤndern aber hoͤret Betrugs Argwohn auf wegen Urtheil und Gutduͤncken des verſtorbenen Vateꝛs/ weicher ſeinen Kindern am beſten vorzuſtehen gewolt haben/ vermuthet wird/ dahero auch ein leibeigener Knecht mit ſeiner Freyheit zugleich im Teſtament/ nicht aber von Obrigkeit zum Vormuͤnder kan geſetzt werden.

Geise, Heinrich Anton: Teutsches Corpus Juris Oder Verfassung derer/ des Heil. Röm. Reich[s] Teutscher Nation Käyserl. Bürgerl. Peinlichen/ Lehn/ Geistlichen/ See/ Land- und Kriegs-Rechten. Mit Einer deutlichen Anweisung/ wie in denen Gerichten von denen Richtern/ Advocaten und Partheyen nach denenselben ordentlich und gründlich zu procediren. […] Hannover 1703, S. 300. (deutschestextarchiv.de)

[Registereintrag:] Weiber koͤnnen Richter-Amt nicht verwalten[.]

Geise, Heinrich Anton: Teutsches Corpus Juris Oder Verfassung derer/ des Heil. Röm. Reich[s] Teutscher Nation Käyserl. Bürgerl. Peinlichen/ Lehn/ Geistlichen/ See/ Land- und Kriegs-Rechten. Mit Einer deutlichen Anweisung/ wie in denen Gerichten von denen Richtern/ Advocaten und Partheyen nach denenselben ordentlich und gründlich zu procediren. […] Hannover 1703, Bl. Mmmmm 2r. (deutschestextarchiv.de)

DJe jenigen Perſohnen/ […]die da under dem Vaͤtterlichen Gewalt nicht ſtehen/ ſondern frey ſind/ wer den underſcheiden in zweyerley Gattung/ die einten/ welche wegen allzugroſſer Jugend/ oder wegen anhangender Gemuͤths-oder Leibs-Schwachheiten/ als Sinnloſigkeit/ Thum̃heit und deßgleichen/ Jtem wegen Liederlichkeit ſich ſelbſten und das Jhrige nicht regieren/ ſchuͤtzen und verwalten koͤnnen: Die andern dann/ die ihr gezimmendes Alter erꝛeicht/ und gnugſammer Vehigkeit ſind/ ſelbſten ſich zu regieren und ihre Sachen zuverwalten.

Der erſtern Gattung Perſohnen werden Voͤgtliche Pfleger oder Vormuͤnder verordnet/ durch welche der Vogts anvertrauten Perſohnen und Mittel getreulich beſchirmet und verwaltet werden ſollen.

Mutach, Samuel: Substantzlicher Vnderricht/ Von Gerichts- und Rechts-Sachen. Bern, 1709, S. 26. (deutschestextarchiv.de)

Weil der prediger in der kirchen namen das ſacrament verwaltet, hat er darin keine mehrere macht zu brauchen, als ſo viel ihm die kirche committiret.

Spener, Philipp Jakob: Theologische Bedencken. Und andere Briefliche Antworten auf geistliche/ sonderlich zur erbauung gerichtete/ materien zu unterschiedenen zeiten aufgesetzt/ endlich auf langwiehriges anhalten Christlicher freunde in einige ordnung gebracht und zum dritten mal herausgegeben. Vierter und letzter Theil. […] 3. Aufl. Halle (Saale) 1715, S. 695. (deutschestextarchiv.de)

Als nun Cambyſes ſolches erfahren/ hat er […]dieſen ungerechten Urtheil-Sprecher/ lebendig ſchinden/ und deſſen Haut uͤber den Richter-Stuhl ſpannen laſſen/ nachmahls aber darunter ſeinen Sohn zu einem neuen Richter eingeſetzet/ mit ernſthafften Befehl/ er ſolte unter dieſen vaͤterlichen Futeral die Gerechtigkeit beſſer verwalten […]/ wofern er dergleichen Recompens auch nicht erwarten wolte; Ungeachtet nun dieſes Tribunal aͤrger als eine Schinder-Gruben geſtuncken/ ſo iſt doch das rechte Recht nachmahlen ſo gemein/ und ſpott wohlfeil worden/ daß es auch die armen Wittwen und Waͤyſen ohne eintziges ſpendiren haben erhalten koͤnnen.

Ettner von Eiteritz, Johann Christoph: Des getreuen Eckarths Medicinischer Maul-Affe Oder der Entlarvte Marckt-Schreyer. […] Mit Beyfügung Sinn- und Lehrreichen/ erschröcklichen und lustigen Begebenheiten vermehrter und unter gewissen Capiteln vorgestellet worden. [2. Aufl.] Frankfurt a. M./Leipzig 1719, S. 1065. (deutschestextarchiv.de)

[…]Perſonen, die nach dem Tode der Eltern in der Auferziehung der Kinder ihre Stelle vertreten, werden Vormuͤnde genennet. Da nun zu der Auferziehung erfordert wird, daß die Kinder verſorget und regieret werden (§. 82); ſo iſt ein Vormund nicht allein verbunden das von den Eltern ihren Kindern hinterlaſſene Vermoͤgen wohl zu verwalten, ſondern auch im uͤbrigen fuͤr alles dasjenige zu ſorgen, was zu guter Aufferziehung der Kinder den Eltern oblieget […].

Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 105. (deutschestextarchiv.de)

Alcaide, heiſſet in Spanien derjenige/ welcher ſowohl in Buͤrgerlichen als peinlichen Sachen/ das Richterliche Amt und die Aufſicht uͤber eine Stadt verwaltet.

Gladov, Friedrich: A la Mode-Sprach der Teutschen Oder Compendieuses Hand-Lexicon. Jn welchem die meisten aus fremden Sprachen entlehnte Wörter und gewöhnliche Redens-Arten, So in denen Zeitungen, Briefen und täglichen Conversationen vorkommen, Klar und deutlich erkläret werden. Nürnberg 1727, S. 24. (deutschestextarchiv.de)

Noch deutlicher ſiehet man hieraus, da Paulus des Petri keine Erwaͤhnung gethan, daß Petrus zu der Zeit nicht muͤſſe zu Rom geweſen und daſelbſt das biſchoͤfliche Amt verwaltet haben.

Lange, Joachim: Apostolisches Licht und Recht, oder Richtige und erbauliche Erklärung Der sämtlichen Apostolischen Briefe. Bd. 1. Halle 1729, S. 173. (deutschestextarchiv.de)

Lobet den HErren alle Heyden, preiſet ihn alle Voͤlcker, dann ſeine Guͤte waltet uͤber uns und die Wahrheit in Ewigkeit Halleluja.

Lutz, Samuel: Ein Wohlriechender Straus Von schönen und gesunden Himmels-Blumen. Basel 1736, S. 314. (deutschestextarchiv.de)

Meine Abſicht war ſonderlich, das Frauenzimmer in Sachen, welche die Geburt angehen, zu unterrichten, ſo daß ſelbiges noͤthigen Falls das Amt der Heb-Ammen verwalten koͤnte, ohne daß man jemals noͤthig haͤtte, zu Manns-Perſonen, welche ſich heutiges Tages in das metier der ſo genanten weiſen Frauen mengen, ſeine Zuflucht zu nehmen […], es waͤre denn daß dieſe vorher ſich gefallen lieſſen, daß man bey ihnen die Operation vornaͤhme, welcher die Verſchnittenen, ſo zu Conſtantinopel den Damen im Serail des Sultaus aufwarten, unterwerfen wolten.

Bachstrom, Johann Friedrich: Die Kunst zu Schwimmen. Oder Erfindung, vermittelst welcher man sich allemal aus einem Schiffbruch retten, auch bedürfenden Falls ganze Arméen über die breitesten Flüsse bringen, kan. Berlin 1742, S. 24. (deutschestextarchiv.de)

Es verwaltet alle Rechte der Majeſtaͤt in geiſtlichen und weltlichen Sachen, und dirigiret alle herrſchaftliche Beamte und Landescollegia.

Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken, zum Gebrauch in seinen Academischen Vorlesungen. Göttingen 1749, S. 23. (deutschestextarchiv.de)

Jnſonderheit iſt zum Vertriebe der Waaren im Einzelnen die Gegenwart des Kaufmanns nothwendig, da Frau und Kinder die Sachen nicht ſowohl verwalten koͤnnen […]; vorzuͤglich wenn Waaren auf Credit, als wobey viele Behutſamkeit anzuwenden iſt, (§. 93.) verkaufet werden ſollen.

Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon, woraus sämmtliche Handlungen und Gewerbe, mit allen ihren Vortheilen, und der Art, sie zu treiben, erlernet werden können; […]. Fünfter Theil. T bis Z. nebst einem dreyfachen Anhange. Leipzig 1756, S. 111. (deutschestextarchiv.de)

Er entzog den einheimischen Familien von türkischer und mogolischer Herkunft, welche bisher die vornehmsten Kriegs- und andere öffentliche Dienste verwaltet hatten, diesen Vorzug, und nahm dafür eine Menge Ausländer zu seinen Soldaten.

Schröckh, Johann Matthias: Allgemeine Weltgeschichte für Kinder. Zweyter Theil. Leipzig 1780, S. 428. (gei.de)

Welcher ſie ehrt, wie nirgends ein Weib auf Erden geehrt wird, Keines von allen, die jezo das Haus der Maͤnner verwalten.

Homerus: Homers Odüssee, übersezt von Johann Heinrich Voß. Hrsg. von Johann Heinrich Voß. Hamburg 1781, S. 129. (deutschestextarchiv.de)

Ein ſo ungeheurer Staat wuͤrde keiner Verwaltung faͤhig ſeyn. Er muͤßte ſich alſo in mehrere kleine Staaten vertheilen, die alle nach den naͤmlichen Geſetzen verwaltet wuͤrden.

Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Zweite Sammlung. Riga 1793, S. 133. (deutschestextarchiv.de)

Kleine Diebe haͤngt man so weg, es haben die großen
Starken Vorsprung, moͤgen das Land und die Schloͤsser verwalten.

Goethe, Johann Wolfgang von: Reinecke Fuchs. In zwölf Gesängen. Berlin 1794, S. 283. (deutschestextarchiv.de)

Auch war sie ein braves, kluges Weib, das während der Abwesenheit meines Vaters die Güter beinahe ohne männliche Beihülfe einige Jahre hindurch ganz nach dem Sinne ihres Mannes verwaltete.

Caroline von Wolzogen: Agnes von Lilien. Bd. 1. Berlin 1798, S. 228. (zeno.org)

Die Frau verwaltete das Amt eines Cassiers mit grossen Ehren, kein falscher Laubthaler, ia kein verrufener Sechsser ward angenommen, und die Herrschaft im Hause war wie billig die Folge ihrer Thätigkeit und Sorgfalt, durch die sie nach Verlauf von zehn Jahren ihren Mann in den Stand sezte, den Gasthof mit allem, was dazu gehörte, zu kaufen und zu behaupten.

Goethe, Johann Wolfgang: Die guten Frauen, als Gegenbilder der bösen Weiber, auf den Kupfern des dießjährigen Damenalmanachs. In: Taschenbuch für Damen auf das Jahr 1801. Tübingen 1801, S. 171–196, hier 192. (ub.uni-freiburg.de)

Da indeſſen manche Gutsbeſitzer verhindert werden, ihre Guͤter ſelbſt zu verwalten, und die Adminiſtration durch andere, ohne das unmittelbare Auge des Herrn, oft große Schwierigkeiten und Bedenklichkeiten hat; ſo ſcheinen Verpachtungen nothwendig zu ſeyn, und eine Einrichtung, die den Verpaͤchter, den Paͤchter und das Gut ſelbſt moͤglichſt ſicherte, waͤre nicht nur fuͤr Gutsbeſitzer und fuͤr Landwirthſchaft Treibende, ſondern auch fuͤr das allgemeine Beſte, von groͤßter Wichtigkeit.

Thaer, Albrecht Daniel: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Begründung der Lehre des Gewerbes. Oekonomie oder die Lehre von den landwirtschaftlichen Verhältnissen. Berlin 1809, S. 86. (deutschestextarchiv.de)

Die Bergwerke sind theils Eigenthum der Krone, theils Privateigenthum, und der Besitzer kann sie gegen eine mäßige Abgabe ganz nach Gutdünken verwalten.

Meineke, Wilhelm: Lehrbuch der Geographie. 2. umgearb. u. verm. Aufl. Erfurt 1827, S. 264. (gei.de)

Gedenke der Rechenschaft.
[…]

Laß, Herr, mich stets gewissenhaft
  Mein zeitlich Gut verwalten,
Gieb du mir Weisheit, gieb mir Kraft,
  Damit wohl hauszuhalten;
Auf daß ich, im Geringen treu,
Durch deine Gnade fähig sey
  Dereinst zu höhern Gütern.

Rochow, Friedrich Eberhard von: Der neue Kinderfreund. 4. Aufl., Brandenburg 1831, S. 193. (gei.de)

Ihr wißt mit dem Gelde doch nicht umzugehen, wir wollen es Euch verwalten.

Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Erster Theil. Hamburg 1832, S. 177. (deutschestextarchiv.de)

Albrecht verwaltete noch immer dessen väterliches Erbe als Vormund, und wollte es ihm nicht herausgeben, selbst da er schon zum Jünglinge herangewachsen war; es schien, als wenn er es ihm ganz vorzuenthalten gedächte.

Kohlrausch, Friedrich: Kurze Darstellung der deutschen Geschichte. 4. verb. u. verm. Aufl. Elberfeld 1837, S. 109. (gei.de)

Das neueste Kieler Korrespondenzblatt enthält einen Artikel über die administrativen Verhältnisse Dänemarks und debitirt mit großer Zuversicht, daß es die Absicht des Königs sey, das Land durch Minister zu verwalten und die collegiale Regierungsform aufzuheben.

Allgemeine Zeitung, 17. 3. 1840, Nr. 77, S. 615. (deutschestextarchiv.de)

Er machte, wenn hohe Reisende zu bewillkommen waren, die conservativen Honneurs der Revolution, und um jenen Nachlaß besser verwalten zu können, wurde er auch zum Freiherrn erhoben.

Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München 1846, S. 633. (deutschestextarchiv.de)

Wir, die wir im Centrum derselben wohnen, in deren Mitte der Sitz derjenigen Behörde ist, welche die gesammte Knappschaftsangelegenheit verwaltet und mit uns viele tausend Tagearbeiter, haben vor dem Erscheinen desselben in öffentlichen Blättern noch kein Wort hiervon gewußt.

Neue Rheinische Zeitung, 7. Juni 1848, Nr. 7, S. 26. (deutschestextarchiv.de)

Denn wie er ſein Amt zu verwalten hatte, wie weit ſich ſeine Macht erſtreckte u. ſ. w., das lehrten ihn die Geſetze nur zum allergeringſten Theil, das mußte ihm ſein Takt ſagen, oder mußte er der öffentlichen Meinung ablauſchen.

Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Zweiter Theil. Erste Abtheilung. Leipzig 1854, S. 40. (deutschestextarchiv.de)

In ökonomiſcher Beziehung werden dieſelben von den Stadt- und Landgemeinden, von Privatperſonen und denjenigen Reſſorts verwaltet, auf deren Koſten ſie gegründet ſind; in pädagogiſcher Beziehung ſind ſie den Schulräthen untergeordnet, die durchaus nicht den Charakter bureaukratiſcher Inſtitutionen haben.

Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Fünfter Theil. Die Jnnere Verwaltung. Stuttgart 1868, S. 64. (deutschestextarchiv.de)

Der Mann wird vom Gesetze angewiesen, seine Familie anständig zu erhalten; für die Frau gibt es kein solches Gesetz, aber ihre moralische Verpflichtung, das was der Mann erwirbt, im Hause möglichst pflichtgetreu zu verwalten, ist darum nicht minder groß.

Luise Büchner: Die Frauen und ihr Beruf. 4. Aufl., Leipzig 1872 [zuerst 1855], S. 216. (zeno.org)

Die immensen Fähigkeiten, die dazu gehören, ein bürgerliches Amt zu verwalten, sich durch Handel ein Vermögen zu erwerben, eine Kunst oder Wissenschaft zu treiben, hat die Frau von jeher besessen.

Dohm, Hedwig: Der Jesuitismus im Hausstande. Ein Beitrag zur Frauenfrage. Berlin 1873, S. 196. (deutschestextarchiv.de)

Die Frauen konnten nach deutschem Recht nicht einmal ihre Güter verwalten.

Wander, Karl Friedrich Wilhelm (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon. Bd. 3. Leipzig 1873, Sp. 394. (deutschestextarchiv.de)

Nicht zu verwechseln mit dem regieren (gouverner) ist das blosze verwalten (administriren).

Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Fünfte umgearb. Aufl. des ersten Bandes des Allgemeinen Statsrechts. Stuttgart 1875, S. 491. (deutschestextarchiv.de)

Denn ich lebe beglückt mit beiden liebenden Eltern,
Denen ich treulich das Haus und die Güter helfe verwalten,
Als der einzige Sohn, und unsre Geschäfte sind vielfach.

Beyer, Conrad: Deutsche Poetik. Theoretisch-praktisches Handbuch der deutschen Dichtkunst nach den Anforderungen der Gegenwart. Bd. 2. Stuttgart 1883, S. 328. (deutschestextarchiv.de)

Iſt nicht das Johanniskloſter
Eins der ältſten ſeines Ordens?
Hab’ ich nicht mein Amt verwaltet,
Gut gemehrt und Würd’ gehoben,
Wie kein andrer Abt je vor mir?

Eschstruth, Nataly von: Katz’ und Maus. Berlin 1886, S. 19. (deutschestextarchiv.de)

Wenn ich komme, ſo iſt es meine erſte Sorge und Pflicht, die Pachtgüter zuerſt gehörig zu bearbeiten und zu verwalten.

St. Galler Volksblatt, 24. 03. 1886, Nr. 24 , S. 2. (deutschestextarchiv.de)

Dieser Teil der heiligen Messe, Kanon oder Regel genannt, weil er sich immer gleich bleibt, wird stille gebetet, zum Zeichen, daß hier ein Geheimnis verwaltet wird.

Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. St. Gallen 1895, S. 307. (deutschestextarchiv.de)

Das Vermögen der Frau

Bei der Beratung des bürgerlichen Gesetzbuchs im letzten Reichstage ist in allen drei Lesungen von einer aus verschiednen Parteien zusammengesetzten Minderheit gefordert worden, daß die Frau in der Ehe ihr Vermögen selbständig solle verwalten können, und nachdem die Forderung zurückgewiesen worden ist, fährt man fort, ihre Ablehnung als eine soziale Ungerechtigkeit gegen das andre Geschlecht hinzustellen.

Die Grenzboten 55/3 (1896), S. 109. (deutschestextarchiv.de)

Was nun die Fähigkeit der Frauen anbetrifft, nicht allein das Wahlrecht auszuüben, sondern selbst Aemter zu verwalten, mit denen eine wichtige Verantwortung der Oeffentlichkeit gegenüber verbunden ist, so habe ich bereits bemerkt, dass diese Erwägung für die praktische Behandlung der vorliegenden Frage nicht wesentlich ist, da jede Frau, die in einem freien Gewerbe etwas leistet, dadurch den besten Beweis liefert, dass sie dafür geeignet ist.

Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin 1898, S. 40. (deutschestextarchiv.de)

So hat das moderne Beamtentum die meiſten europäiſchen Staaten zu einer Zeit einheitlich zu verwalten angefangen, ehe noch der Lokal- und Provinzialgeiſt vom nationalen beherrſcht war.

Schmoller, Gustav von: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Erster größerer Teil. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. Leipzig 1900, S. 18. (deutschestextarchiv.de)

Herr von Frege hat durch seine Unfähigkeit, das gegebene Amt zu verwalten, Stürme von Heiterkeit erregt.

Kerr, Alfred: Posten und Positionen. In: Ders.: Mein Berlin. O. O. 2002 [18. 11. 1900], S. 38. [DWDS]

Wenn man allmählich einkauft und seine Schätze gut verwaltet, wird man leicht einen hübschen Vorrat guter Sorten haben können.

Baudissin, Wolf von u. Baudissin, Eva von: Spemanns goldenes Buch der Sitte. In: Zillig, Werner (Hrsg.): Gutes Benehmen. Berlin 2004 [1901], S. 2034. [DWDS]

Es muß demnach offenbar einfacher sein, fremder Leute Angelegenheiten erfolgreich zu verwalten und fremder Kinder Erziehung zu leiten und zu bestimmen, als seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen, seine eigenen Kinder erziehen zu können.

Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Aufgaben der Frauenbewegung. Berlin 1913, S. 281. (deutschestextarchiv.de)

Der Universalstaat und seine wohlbestallten geistigen und weltlichen Beamte verwalten mit abgefeimter Arroganz die gesamte Arbeitskraft leibeigener Sklaven.

Ball, Hugo: Zur Kritik der deutschen Intelligenz. Bern 1919, S. 230. (deutschestextarchiv.de)

Das Reichsschatzministerium, das gewaltige Reichswerte zu verwalten und zum Teil allmählich zu „versilbern“ hat, ist nun schon seit vielen Wochen unbesetzt.

Berliner Tageblatt (Abend-Ausgabe), 5. 3. 1920, S. 1. [DWDS]

Es gilt das Prinzip der Aktenmäßigkeit der Verwaltung, auch da, wo mündliche Erörterung tatsächlich Regel oder geradezu Vorschrift ist: mindestens die Vorerörterungen und Anträge und die abschließenden Entscheidungen, Verfügungen und Anordnungen aller Art sind schriftlich fixiert. Akten und kontinuierlicher Betrieb durch Beamte zusammen ergeben: das Bureau als den Kernpunkt jedes modernen Verbandshandelns.

Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Fünfte, revidierte Aufl. Hrsg. von Johannes Winckelmann. Bd. 1 (1921). Tübingen 1976, S. 126.

Schoene hatte sein Ressort vertretungsweise fast ein Jahr verwaltet, seine wichtigste Aufgabe, einen Nachfolger zu finden, hatte er aber nicht gelöst, so daß der Minister schließlich selbst entschied und, auf Vorschlag von General von Manteuffel, den Professor Friedrich Althoff in Straßburg an die Stelle berief.

Bode, Wilhelm von: Mein Leben. 2 Bde. In: Simons, Oliver (Hrsg.): Deutsche Autobiographien 1690–1930. Berlin 2004 [1930], S. 10618. [DWDS]

Jede dieser Abteilungen, die ich unter sehr viel günstigeren Verhältnissen durch Jahrzehnte allein im Nebenamt verwaltet, ja erst geschaffen hatte, einem eigenen Direktor zu unterstellen, war unmöglich.

Bode, Wilhelm von: Mein Leben. 2 Bde. In: Simons, Oliver (Hrsg.): Deutsche Autobiographien 1690–1930. Berlin 2004 [1930], S. 10959. [DWDS]

Im Sommer des Jahres 1918 wurde die ästhetische Stille, die bis dahin gewaltet hatte, prickelnd unterbrochen.

Tucholsky, Kurt: Fünfundzwanzig Jahre. In: Ders.: Kurt Tucholsky, Werke – Briefe – Materialien. Berlin 2000 [1930], S. 7658. [DWDS]

Die G. J. C. ist ermächtigt, dieses Abkommen als Bevollmächtigte des Bankenkonsortiums mit der D. G. H. abzuschließen und die zu stellenden Sicherheiten für das Bankenkonsortium treuhänderisch zu verwalten.

Anlage 2 zur 28. Sitzung vom 24. 6. 1931: Gutachten des Universitätsprofessors Dr. Göppert. In: Verhandlungen des Reichstages. V. Wahlperiode. Bd. 451. Stenographische Berichte. Berlin 1932, S. 9 [Paginierung beginnt mit Gutachten neu]. (digitale-sammlungen.de)

Schweden verfügt über ein Straßennetz von 70.000 km, das zentral verwaltet wird.

Archiv der Gegenwart 4, 12. 1. 1934, S. 1223. [DWDS]

So waltete in unserm Hause stets jugendliche Heiterkeit, auch als die eigenen Töchter daraus geschieden waren.

Witkowski, Georg: Von Menschen und Büchern, Erinnerungen 1863–1933. In: Simons, Oliver (Hrsg.): Deutsche Autobiographien 1690–1930. Berlin 2004 [1938], S. 74933. [DWDS]

Steinitz hatte mir geschrieben, dort wohne Herr Hammer, der die Gemeindebibliothek verwalte und wohl Bücher von Herzl haben würde.

Klemperer, Victor: [Tagebuch] 1942. In: Ders.: Ich will Zeugnis ablegen bis zum letzten. Berlin 1999 [1942], S. 88. [DWDS]

In der amerikanisches und in der britischen Zone wird dies Eigentum des Gemeinschaftswerkes von den neu entstandenen Genossenschaftsorganisationen treuhänderisch verwaltet.

Die Zeit, 22. 1. 1948, Nr. 04. [DWDS] (zeit.de)

Die Aktien der neuen Gesellschaften sind bis zur Regelung der Eigentumsfrage treuhänderisch zu verwalten.

Archiv der Gegenwart 21, 25. 7. 1951, S. 3040. [DWDS]

Welches Maß an Einflußmöglichkeit liegt in der Tatsache beschlossen, daß Zweidrittel des gesamten Volksvermögens von den Hausfrauen verwaltet werden, welche Möglichkeiten, durch ihre Kaufwünsche die Produktion zu lenken, Schlechtes auszumerzen, Zweckmäßigem zum Siege zu verhelfen!

Oheim, Gertrud: Das praktische Haushaltsbuch. Gütersloh 1967 [1954], S. 28. [DWDS]

Das Haushaltsgeld sollte am besten die Frau verwalten – nicht, weil es besser bei ihr aufgehoben ist, sondern weil sie meistens einkauft, was im Haushalt benötigt wird.

Smolka, Karl: Gutes Benehmen von A – Z. In: Zillig, Werner (Hrsg.) Gutes Benehmen. Berlin 2004 [1957], S. 14635. [DWDS]

Es wird viel verwaltet, viel administriert, die Zahl der Stabsstellungen in der Kirche hat sich vermehrt, aber wichtige Positionen an der Front der Seelsorge und der Diakonie sind verwaist.

Die Zeit, 18. 11. 1960, Nr. 47. [DWDS] (zeit.de)

Seit 1895 hatte Großbritannien diesen Landstreifen gepachtet und als Teil der Kolonie Kenia verwaltet.

Archiv der Gegenwart 33, 12. 12. 1963, S. 10957. [DWDS]

Nach wie vor waltet in Deutschland Identifikation mit der Macht; darin lauert das gefährliche Potential, mit Machtpolitik nach innen und außen sich zu identifizieren.

Die Zeit, 27. 6. 1969, Nr. 26. [DWDS] (zeit.de)

Er überschrieb ihr einen Bauernhof am Stadtrand, mit Land, Scheune und Nebengebäuden, bis zu ihrer Mündigkeit zu verwalten von ihrem Vater, Heinrich Cresspahl, Kunsttischler, Richmond, Greater London.

Johnson, Uwe: Jahrestage. Bd. 1. Frankfurt a. M. 1970, S. 250. [DWDS]

Ein Staatspräsident nimmt die üblichen Aufgaben eines Staatsoberhauptes und einen Teil der bisher vom Ministerpräsidenten erfüllten Aufgaben wahr; sein Stellvertreter verwaltet den übrigen Teil der bisherigen Aufgaben des Premierministers.

Archiv der Gegenwart, 40, 27. 5. 1970, S. 15511. [DWDS]

Der Mensch hat die Macht über die Welt in die Hand genommen, und er muß so werden, daß er diese Macht verwalten kann.

Weizsäcker, Carl Friedrich von: Bewußtseinswandel. München 1988, S. 375. [DWDS]

Gorbatschows Demokratisierungspläne, so wie er sie in atemlosem Stakkato vortrug, erscheinen westlichen Ohren zunächst einmal kompliziert und von oben administriert.

Die Zeit, 1. 7. 1988, Nr. 27. [DWDS] (zeit.de)

Bei vielen Aristokraten waltet spätestens von nun an der blanke Haß auf diesen König.

Die Zeit, 20. 3. 1992, Nr. 13. [DWDS] (zeit.de)

Es muß der Tonfall gewesen sein, der den Polizisten irritierte, so daß er um so strenger seines Amtes waltete.

Die Zeit, 24. 12. 1993, Nr. 52. [DWDS] (zeit.de)

Das paßt zu den Ressorts Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen, die hier unter der Leitung von Senatorin Christine Bergmann verwaltet werden.

Berliner Zeitung, 7. 1. 1998. [DWDS]

Jelzin ist jämmerlich gescheitert bei dem Versuch, ein großes, kompliziertes und unübersichtliches Land gut zu verwalten.

Berliner Zeitung, 3. 1. 2000. [DWDS]

Da sich die Bankgeschäfte auch offline vorbereiten lassen, ist das WISO-Homebanking auch für alle interessant, die ihr Konto bisher über den Browser verwalten.

Berliner Zeitung, 5. 1. 2000. [DWDS]

Die Stiftung wird nun durch die Erweiterung ihres Aufgabenbereiches in die Lage versetzt, künftig auch große Naturschutzflächen in Bundesbesitz zu verwalten und zu betreuen.

Berliner Zeitung, 3. 2. 2000. [DWDS]

Nicht als Richter oder Beteiligter im Krieg sollten Führungsmächte auftreten, sondern als „Schiedsrichter, die den Frieden verwalten“.

Berliner Zeitung, 18. 6. 2002. [DWDS]

Um die Aufgaben der Kliniken rechtlich möglichst günstig zu organisieren, könnte die Krankenversorgung zunächst als Anstalt öffentlichen Rechts verwaltet werden, um nach einer Übergangszeit in eine private GmbH umgewandelt zu werden.

Der Tagesspiegel, 24. 1. 2004. [DWDS]

Europa verwaltet ein moralisches Erbe, das gleichermaßen auf Schuld und Weisheit, auf überwundenen Kriegen und auf seiner Fähigkeit zur Selbstkritik beruht.

Die Zeit, 9. 6. 2004, Nr. 25. [DWDS] (zeit.de)

Wir sind überzeugt, dass wenn unsere Absolventen mit einem Abschluss in Musikwissenschaft und Musikinformatik sich zum Beispiel bei einem Musikverlag bewerben, wo erwartet wird, dass sie sich mit anspruchsvollen Notensatzprogrammen auskennen und vielleicht Archivierungsprogramme auch mal selber verwalten und administrieren können, bessere Chancen haben.

Die Zeit, 30. 12. 2004, Nr. 01. [DWDS] (zeit.de)

Wo kämen wir hin, wenn jeder wie er will schalten und walten würde in unserer Stadt.

Berliner Zeitung, 27. 4. 2005. [DWDS]

Nur ein Aufschub der Meisterfeier wäre es gewesen, hätte Konkurrent Schalke seinen Vorsprung bis zum Sieg verwalten können.

Die Zeit, 4. 5. 2005, Nr. 18. [DWDS] (zeit.de)

Es wird angehört und abgestimmt, regiert und administriert.

Die Zeit, 1. 6. 2006, Nr. 23. [DWDS] (zeit.de)

Den Anachronismus einer Barockoper kurz vor der Französischen Revolution nutzte er, um im alten Genre völlig frei zu walten.

Die Zeit, 6. 7. 2006, Nr. 28. [DWDS] (zeit.de)

Es ist die Geschichte von Männern, die diesen Krieg verwalten müssen, ohne ihn führen zu dürfen – die Geschichte einer Täuschung und Selbsttäuschung.

Die Zeit, 4. 3. 2010, Nr. 10. [DWDS] (zeit.de)

15 Mitarbeiter hat Fischer, die einen Künstler und Handwerker, die anderen Büromitarbeiter, die seine Arbeit organisieren und verwalten.

N. N.: Ganz große Kunst. In: Zeit Magazin, 2. 2. 2012, Nr. 06. [DWDS] (zeit.de)

Leverkusen verwaltete seinen Vorsprung nur noch, in Gefahr geriet dieser wichtige Sieg aber nicht mehr.

Die Zeit (online), 3. 5. 2014. [DWDS] (zeit.de)

Wenn das berühmte Posthorn-Solo aus Gustav Mahlers Dritter Symphonie nicht klingt, als tue sich ein Himmelsfenster auf, sondern als öffne sich die Tür zur Garderobe nebenan, wo der Posthorn-Spieler sitzt und seines Amtes waltet („wie aus weiter Ferne“, notiert Mahler in der Partitur, ppp, dreifaches Pianissimo) – dann zeigt sich die Gefahr.

Die Zeit, 8. 5. 2014, Nr. 20. [DWDS] (zeit.de)

Dass es sinnvoll sein könne, Konflikte zu meiden, dass man das Kind in sich begraben müsse und, statt um sein Recht zu streiten, bedingungslose Liebe walten lassen solle.

Die Zeit, 27. 8. 2015, Nr. 35. [DWDS] (zeit.de)

Gleichzeitig zeichnete sie das Bild eines autoritären Staates, in dem Putin nach Belieben schaltet und waltet.

Die Zeit (online), 14. 3. 2016. [DWDS] (zeit.de)

Wie verwaltet man einen Staat, wenn erhebliche Teile der Beamtenschaft völlig neu anfangen und sich einarbeiten müssen?

Die Zeit (online), 22. 7. 2016. [DWDS] (zeit.de)

Mehr Menschen würden etwa gebraucht, um Flüchtlinge zu betreuen, zu verwalten und unterzubringen.

Die Zeit (online), 27. 7. 2016. [DWDS] (zeit.de)

Hier verwalten die Beamten das Wohl von mehr als 150.000 Kindern in der Hauptstadt.

Die Zeit (online), 7. 12. 2016. [DWDS] (zeit.de)

Sie leiten mit Ihrem Mann das Yves-Klein-Archiv in Paris und verwalten den Nachlass Ihres ersten Mannes.

Zeit Magazin, 3. 1. 2017, Nr. 01. [DWDS] (zeit.de)

Er verwaltet eine wachsende Stadt.

Die Zeit, 10. 2. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)

Seit der Mensch glaubt, frei über die Geschicke der Welt zu walten, stellt sich aber auch die Theodizee-Frage anders.

Die Zeit, 2. 3. 2017, Nr. 08. [DWDS] (zeit.de)

Eine Art Register, das von einer Vielzahl an über das Internet verbundenen Rechnern verwaltet wird.

Die Zeit (online), 30. 5. 2017. [DWDS] (zeit.de)

Es kommt immer drauf an, wer den Fortschritt verwaltet: Einstein oder Naidoo, ein Demokrat oder ein Despot.

Die Zeit (online), 11. 6. 2017. [DWDS] (zeit.de)

Als Gegenmodell zu den Internet-Konzernen will er gemeinnützige Orte im Netz bauen, wo Nutzer ihre Daten selbst verwalten und verwerten können.

Die Zeit, 7. 9. 2017, Nr. 37. [DWDS] (zeit.de)

Aber auch Wunder müssen verwaltet werden.

Die Zeit (online), 15. 9. 2017. [DWDS] (zeit.de)

Einige der Schlösser und Burgen verwaltet das Land selbst, 30 von ihnen durch eine landeseigene Stiftung, darunter Ruinen wie die Burg Gleichen und national bedeutsame Denkmäler wie Schloss Friedenstein in Gotha.

Die Zeit (online), 21. 9. 2017. [DWDS] (zeit.de)

Andererseits sollen sie wissen, wie sie ihre Privatsphäre verwalten können.

Die Zeit (online), 27. 9. 2017. [DWDS] (zeit.de)

Neben Passwörtern können Informationen zu zahlreichen Identitäten verwaltet werden, etwa Führerscheine.

Die Zeit (online), 10. 10. 2017. [DWDS] (zeit.de)

Entlassen kann sie ihn nicht, weil er das Amt bis zur Berufung eines Nachfolgers weiter verwalten muss.

Die Zeit (online), 28. 11. 2017. [DWDS] (zeit.de)

Zugespitzt könnte man sagen: Hamburgs Jobboom beruht darauf, dass sich die Einwohner der Stadt gegenseitig pflegen, helfen und verwalten.

Die Zeit, 21. 12. 2017, Nr. 49. [DWDS] (zeit.de)

Hier wird der Bitcoin als digitales Geld gesehen, das nicht durch Politik und Interessen, sondern durch Mathematik, Verschlüsselung und Algorithmen verwaltet und von unten, von den Menschen, die es nutzen, betrieben und organisiert wird.

Die Zeit, 16. 2. 2018, Nr. 47. [DWDS] (zeit.de)