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Asylbewerber · Asylwerber Asylberechtigter

Politik & Gesellschaft

Kurz gefasst

Sowohl Asylbewerber als Ausdruck der BRD als auch das gleichbedeutende österreichische Asylwerber sind Wortbildungen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit auch rechtlichen Bedeutungsaspekten. Sie tragen seither die Lesart jemand, der (bei den zuständigen staatlichen Stellen) um politisches Asyl nachsucht. Daneben steht mit Asylberechtigter jemand, dem das Recht auf Asyl zuerkannt wurde ein weiteres Substantiv mit rechtlichen Bedeutungsaspekten. Namentlich Asylbewerber findet ab den 1970er Jahren weitere Verbreitung. Es begegnet wertneutral, wird je nach Standpunkt in den asylpolitischen Debatten aber auch negativ konnotiert verwendet.

Wortgeschichte

Asylbewerber und Asylwerber: Wortbildung des 20. Jahrhunderts

Anders als das ältere AsylantWGd und auch als das vereinzelt bereits im 19. Jahrhundert nachweisbare AsylsuchenderWGd handelt es sich bei der Personenbezeichnung Asylbewerber um eine Wortbildung der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts (1965a, 1977). Seither bedeutet das Kompositum jemand, der (bei den zuständigen staatlichen Stellen) um politisches Asyl nachsucht (1983, 1992b, 1994a, 2008; vgl. auch 2DWB III, 363). Hintergrund ist wohl die Aufnahme des Artikels 16 Absatz 2 Satz 2 Politisch Verfolgte genießen Asylrecht als Rechtsnorm in das Grundgesetz 1949. In etwa zeitgleich ist zudem die Verbindung sich um Asyl bewerben in entsprechender Bedeutung belegt (1966). Asylbewerber bezieht sich wesentlich auf die Phase zwischen Asylantrag und Entscheidung über denselben (1991b), kann sich etwa in den Verbindungen abgelehnter Asylbewerber (1986a, 1994b), geduldeter Asylbewerber (1996, 2000a) sowie anerkannter Asylbewerber (1999b, 2024f) aber auch auf die sich der Entscheidung über den Antrag anschließende Phase beziehen.

In Österreich, seltener auch in der Schweiz (vgl. DWDS unter AsylwerberDWDS), wird das gleichbedeutende Asylwerber gebraucht (1999a, 2004, 2007), eine Bildung mit dem in der österreichischen Amtssprache zumeist in Zusammensetzungen gebräuchlichen Werber Bewerber, Antragsteller (vgl. 39ÖWB, 698 sowie online unter Werber und Duden online unter Werber). Es begegnet in etwa zeitgleich zum bundesdeutschen Asylbewerber erstmals (1969). Eine Kollokation um Asyl werben scheint nicht verbreitet zu sein. Asylwerber ist ein auch der Behördensprache zugehöriges Wort (2024e).

Rechtliche Bedeutungsaspekte

Asylbewerber trägt von Beginn an rechtliche Bedeutungsaspekte (1992a, 1998a) mit daraus abgeleiteten Rechten und Pflichten (1991a, 1993). Im Asylbewerberleistungsgesetz – das das Wort Asylbewerber im Titel trägt, es in der derzeitigen Fassung aber nicht weiter verwendet – werden Leistungen sowie Pflichten u. a. für Ausländer, die […] ein Asylgesuch geäußert haben geregelt: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die existenzsichernden Leistungen für bestimmte Ausländergruppen mit unsicherem bzw. zeitlich begrenztem Aufenthaltsstatus, überwiegend (abgelehnte) Asylbewerber:innen und Duldungsinhaber:innen. (Lorenz-Ruffini 2024). Sehr wohl wird Asylbewerber allerdings in anderen Gesetzestexten verwendet, um diejenige Personengruppe zu bezeichnen, die ein Asylgesuch gestellt hat (2024b, 2024c, 2024d). Wohl aufgrund dieser rechtlichen Bedeutungsaspekte ist in der Forschung auch davon ausgegangen worden, dass Asylbewerber zunächst als Ausdruck der bundesdeutschen Amtssprache geprägt wurde und von dort aus in die Allgemeinsprache übergegangen ist (vgl. Poutrus 2023, 7).

Ein genuiner Rechtsstatus verbindet sich im Deutschen daneben auch mit dem Substantiv Asylberechtigter jemand, dem das Recht auf Asyl zuerkannt wurde (1965c, 1995; vgl. DWDS unter AsylberechtigteDWDS). Das Wort ist seit der Mitte des 20. Jahrhunderts nachweisbar (1965b, 2000b) und begegnet explizit auch in Gesetzestexten (1998b, 1998c, 2024a).

Verbreitung

Die DWDS-Wortverlaufskurve zu „Asylbewerber“, „Aslysuchender“ und „Asylant“ im DWDS-Zeitungskorpus zwischen 1946 und 2024 zeigt Verwendungsspitzen von „Asylbewerber“ in den 1980er und 1990er Jahren sowie 2015/2016; zugleich zeigt sie, dass „Asylbewerber“ das verbreitetste Wort ist.

Abb. 1: Wortverlaufskurve zu Asylbewerber, Aslysuchender und Asylant

DWDS (dwds.de) | Bildzitat (§ 51 UrhG)

Weitere Verbreitung findet das Kompositum Asylbewerberab den 1980er Jahren (vgl. Abb. 1 sowie die entsprechende Wortverlaufskurve des Google NGram Viewers). Diese Entwicklung ist vermutlich auch in Zusammenhang mit sach- und rechtsgeschichtlichen Entwicklungen im bundesrepublikanischen Raum zu verstehen, genauer im Kontext einer veränderten Migrationspolitik ab 1973, einer sich allmählich liberalisierenden Asylpraxis und einem Anstieg der Asylanträge in der Bundesrepublik ab den 1970er Jahren.

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War Deutschland vom 19. Jahrhundert bis zum Ende des Ersten Weltkriegs eher Ausgangs- als Zufluchtsort für politisch Verfolgte und unter nationalsozialistischer Herrschaft noch viel stärker Ausgangspunkt für Fluchtbewegungen, wird 1949 mit Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 Politisch Verfolgte genießen Asylrecht ein weitreichender Schutz als Rechtsnorm in das Grundgesetz aufgenommen (vgl. Poutrus 2023, 1–2). Gleichwohl zeichnet sich erst allmählich eine sich liberalisierende Asylpraxis ab (zu den Details Poutrus 2023, 4–6), die in Verbindung mit einer veränderten Migrationspolitik, genauer der Wende von der aktiven Anwerbung zur restriktiven Zuwanderungsbeschränkung 1973, sowie einem Wandel der modernen Kommunikations- und Transportmittel ab den 1970er Jahren zu einem Anstieg der Asylanträge in der Bundesrepublik führte (Poutrus 2023, 6).

Diskursgeschichtlich führt der Anstieg der Asylanträge in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Übrigen zu einer Abwehrhaltung gegenüber Asylbewerbern und einer Politisierung der Asylpolitik:

Mit dem kontinuierlichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen [nach Ende der Wirtschaftswunder-Euphorie] erschienen beschäftigte Ausländer bald als unerwünschte Konkurrenten am Arbeitsmarkt, während arbeitslose Gastarbeiter als soziale Kostgänger diskreditiert wurden.
Ähnliche Abwehrhaltungen traten gegenüber der Aufnahme von Asylbwerbern hervor, als deren Zahl seit Ende der 1970er Jahre stark anstieg. Die bewusste Politisierung des Asylantenproblems zeigte sich erstmals deutlich im Wahlkampf 1980. [Bade 2015]
Die DWDS-Wortverlaufskurve auf Basis der DWDS-Zeitungskorpora zeigt einen Verwendungsanstieg ab der Jahrtausendwende.

Abb. 2: Wortverlaufskurve zu Asylwerber

DWDS (dwds.de) | Bildzitat (§ 51 UrhG)

Das hat Auswirkungen auf die Konnotationen, die nicht nur Asylbewerber, sondern auch Asylsuchender und Asylant tragen. Asylbewerber wird – gerade in Gesetzestexten (2022) – neutral gebraucht (1997, 2006), vor allem in politischen Diskursen begegnet es in Abhängigkeit vom politischen Standort jedoch häufig in Zusammenhängen, in denen Asylbewerber und Asylrecht negativ betrachtet werden (1986b, 1989, 1992c).

Vergleichbar mit Asylbewerber findet auch Asylwerber um die Jahrtausendwende weitere Verbreitung (vgl. Abb. 2 Sowie die Wortverlaufskurve des Google NGram Viewers).

Literatur

Bade 2015 Bade, Klaus J.: Zur Karriere und Funktion abschätziger Begriffe in der deutschen Asylpolitik. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Jg. 65 H. 25 (2015), S. 3–8.

2DWB Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. Neubearbeitung. Hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (vormals Deutsche Akademie der Wissenschaften) und der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Bd. 1–9. Stuttgart 1983–2018. (woerterbuchnetz.de)

DWDS DWDS. Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute. (dwds.de)

Poutrus 2023 Poutrus, Patrice: Asylsuchende. In: Inken Bartels et al. (Hrsg.): Inventar der Migrationsbegriffe, 15. 3. 2023. (doi.org)

Duden online Duden online. Hrsg. von der Dudenredaktion. Mannheim 2011 ff. (duden.de)

Lorenz-Ruffini 2024 Lorenz-Ruffini, Annegret: Asylbewerberleistungsgesetz. 8. 11. 2024. (socialnet.de)

39ÖWB Österreichisches Wörterbuch. Mit den neuen amtlichen Regeln. 39. Aufl., Neubearb. Wien/Wien 2001.

Belegauswahl

Der Asylbewerber folgt dem Arbeitnehmer.

Schoeppe, Günter: Die „Wirtschaftsflüchtlinge“ im deutschen Asylverfahren. In: 2. Internationales Asyl-Colloquium Garmisch-Partenkirchen 1964. Köln u. a. 1965, S. 87–108, hier S. 102.

Einem Ausländer, der ausgewiesen oder dessen Abschiebung angeordnet worden ist, und der die Anerkennung als Asylberechtigter beantragt hat, kann für die Dauer des Anerkennungsverfahrens eine auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkte Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Ausländers im Sammellager für Ausländer nach der Entscheidung des Leiters des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nicht erforderlich ist.

N. N.: Neues Ausländergesetz vom Bundestag verabschiedet. In: Archiv der Gegenwart, Bd. 35, 21. 2. 1965, S. 11707 [ff.]. Zit. n. CD-ROM-Ausgabe 2001 [zuerst 1965]. [DWDS]

Als Asylberechtigte werden auf Antrag anerkannt: 1. Flüchtlinge im Sinne von Artikel I des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 2. sonstige Ausländer, die politisch Verfolgte nach Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes sind, sofern sie nicht bereits in einem anderen Land Anerkennung nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge oder anderweitig Schutz vor Verfolgung gefunden haben. Über den Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird in einem besonderen Anerkennungsverfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) entschieden.

N. N.: Neues Ausländergesetz vom Bundestag verabschiedet. In: Archiv der Gegenwart, Bd. 35, 21. 2. 1965, S. 11707 [ff.]. Zit. n. CD-ROM-Ausgabe 2001 [zuerst 1965]. [DWDS]

Ich meine Personen, die sich insbesondere als Alleinstehende auf Gesellschaftsreisen, sei es nach Österreich, sei es nach Skandinavien, sei es nach Italien, als deutsche Volkszugehörige um Asyl und um Zuflucht in der Bundesrepublik bewerben.

Plenarprotokoll vom 11. 10. 1966. In: Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll Nr. 05/63, S. 3052. [DWDS] (bundestag.de)

Für Asylwerber, die sich im Flüchtlingslager Traiskirchen aufhalten, ist während der Dauer dieses Aufenthaltes die Sicherheitsdirektion für Niederösterreich zuständig (§ 12, Abs. 2).

Pfeifer, Helfried: Das Asylrecht in Österreich. In: Theodor Veiter (Hrsg.): Asylrecht als Menschenrecht. Flüchtlingsfragen im Weltjahr der Menschenrechte. Wien/Stuttgart 1969, S. 94–105, hier S. 102.

Sie fördert ferner Asylbewerber und Asylanten aus mehr als 80 Ländern und Bewerber aus Entwicklungsländern, die in ihrer Heimat benachteiligt sind („de-facto-flüchtlinge“) oder aus Ländern kommen, „dessen Gesellschaftssystem unserer freiheitlichen Grundordnung nicht entspricht.“

N. N. [cu]: Otto Benecke Stiftung. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München 2000 [1977], S. 354. [DWDS]

ZIMMERMANN widersprach auch HARTLINGs Vorschlag, den im deutschen Asylrecht gemachten Unterschied zwischen Asylbewerbern, deren Begehren offensichtlich unbegründet sei, und den eigentlichen Asylanten dahingehend nutzbar zu machen, daß die politisch Verfolgten nicht unter Maßnahmen leiden dürften, die die sog. Wirtschaftsasylanten abschrecken sollten.

N. N.: Hartling in Bonn. In: Archiv der Gegenwart, Bd. 53, 8. 12. 1983, S. 27241 [ff.]. Zit. n. CD-ROM-Ausgabe 2001 [zuerst 1983]. [DWDS]

Als Beispiel führte ZIMMERMANN Hannover an, wo vom 1. bis zum 31. Januar 1985 von 78 unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbern tatsächlich 68 in der Bundesrepublik blieben.

N. N.: Asylantenfrage und 25. Jahrestag des Mauerbaus. In: Archiv der Gegenwart, Bd. 56, 13. 8. 1986, S. 30164 [ff.]. Zit. n. CD-ROM-Ausgabe 2001 [zuerst 1986]. [DWDS]

Zur Eindämmung des Zustroms von Asylbewerbern hat die Bundesregierung vor kurzem die Auslandsvertretungen aufgefordert, bei der Erteilung von Sichtvermerken noch restriktiver als bisher zu verfahren.

N. N. [sti.]: Anschlußvisum. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München 2000 [1986], S. 188. [DWDS]

Die Bundesrepublik habe schon heute an den Lasten der Aufnahme von Flüchtlingen, Asylbewerbern und deutschen Aussiedlern schwer zu tragen.

N. N.: Internationale Flüchtlingskonferenz. In: Archiv der Gegenwart, Bd. 59, 14. 6. 1989, S. 33419. [DWDS]

Das generelle Arbeitsverbot für Asylbewerber soll aufgehoben werden.

N. N.: Innenpolitische Entwicklung. In: Archiv der Gegenwart, Bd. 61, 17. 1. 1991, S. 35272 [ff.]. Zit. n. CD-ROM-Ausgabe 2001 [zuerst 1991]. [DWDS]

Die Wartezeiten für Asylbewerber sollen jedoch verkürzt werden und die Personen das Recht auf Arbeit während des Prüfungsprozesses erhalten.

N. N.: Sieg der Konservativen bei Reichstagswahlen; Bildt neuer Ministerpräsident. In: Archiv der Gegenwart, Bd. 61, 3. 10. 1991, S. 36084 [ff.]. Zit. n. CD-ROM-Ausgabe 2001 [zuerst 1991]. [DWDS]

Die Armutsflüchtlinge, die bei uns anklopfen und nicht Asylbewerber im Sinne des Artikel 16 des Grundgesetzes sind, kommen ja nicht zu uns aus Übermut, sondern aus echter Not, und weil sie sich bei uns zu Recht ein besseres Leben erhoffen.

Kinkel, Klaus: Aufbau des Rechtsstaates in den neuen Bundesländern – Rede des Bundesministers der Justiz an der Uni Leipzig, 4. 2. 1992. [DWDS] (bundesregierung.de)

Allein in diesem Jahr werden rund eine halbe Million Asylbewerber nach Deutschland kommen, von denen nur ein verschwindend geringer Bruchteil daheim aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt ist.

Kohl, Helmut: In der europäischen Einigung liegt unsere nationale Zukunft (Rede). 11. 11. 1992. [DWDS]

Wenn Sie nur die Zahlen vom Oktober 1992 betrachten – rund 50000 Asylbewerber in meinem Land -, dann haben Sie eine Vorstellung von der Dramatik, die dieses Problem nicht zuletzt für uns Deutsche hat.

Kohl, Helmut: In der europäischen Einigung liegt unsere nationale Zukunft (Rede). 11. 11. 1992. [DWDS]

Ich möchte hier ausdrücklich meinen Landtagskollegen und Oberbürgermeister von Bietigheim, Manfred List, lobend erwähnen, der im Vorgriff auf das neue Leistungsgesetz für Asylbewerber auch jetzt schon in seiner Stadt die Leistungen für Asylbewerber auf Sachleistungen umgestellt hat.

Plenarprotokoll vom 26. 5. 1993. In: Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll Nr. 12/160, S. 13678. [DWDS] (bundestag.de)

Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland hat sich im zweiten Halbjahr 1993 halbiert. Bei den Behörden gingen 98500 Anträge ein.

Berliner Zeitung, 6. 1. 1994. [DWDS]

Es sei keine Frage, daß Bürgerkriegsfluchtlinge und abgelehnte Asylbewerber in befriedete Gebiete zurückgeschickt werden müßten.

Berliner Zeitung, 10. 3. 1994. [DWDS]

Anerkannte Asylberechtigte stehen „sozial besser“, wie der Vorsitzende sagte.

Berliner Zeitung, 8. 11. 1995. [DWDS]

Es handele sich vor allem um geduldete abgelehnte Asylbewerber.

Berliner Zeitung, 19. 9. 1996. [DWDS]

Verschiedene Bürgerrechtsgruppen organisieren seither den Ungehorsam. Das erfolgreichste Modell ist die „Aktion für abgelehnte Asylbewerber“ (AAA) von Heidi und Peter Zuber. „Wir müssen etwas tun“, sagt er.

Berliner Zeitung, 7. 2. 1997. [DWDS]

§ 100 Übergangsregelung für ehemalige Asylbewerber. Einem Ausländer, kann eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden, wenn er sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes seit mindestens acht Jahren auf Grund einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz oder geduldet im Bundesgebiet aufhält; Aufenthaltszeiten vor Stellung des Asylantrages bleiben außer Betracht.

Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet (Ausländergesetz – AuslG). In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München 1998, S. 8. [DWDS]

Die Voraussetzungen des Absatzes 1 liegen vor bei Asylberechtigten und sonstigen Ausländern, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge genießen oder die außerhalb des Bundesgebiets als ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt sind.

N. N.: Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet (Ausländergesetz – AuslG). In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland. München 1998, S. 8. [DWDS]

Ist ein Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes geboren oder gestorben, so kann der Standesfall auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsbehörde von dem Standesbeamten des Standesamts I in Berlin (West) beurkundet werden.

N. N.: Personenstandsgesetz. In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland. München 1998, S. 2679. [DWDS]

Wir würden auch ganz gerne wissen, wie es möglich war, daß im Jahre 1998 5 000 Asylwerber – das muß man sich vorstellen: 5 000 Asylwerber! – in laufenden Verfahren plötzlich in der Illegalität verschwunden sind, und wieso es möglich war, über Flüchtlingsorganisationen zu Scheinadressen zu kommen, um Illegalen den Schein der Legalität zu geben.

Scheibner, Herbert: Rede in der 168. Sitzung des Nationalrates zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend den Tod des Flüchtlings Marcus Omofuma. 10. 5. 1999. [DWDS] (parlament.gv.at)

Bei dem 37jährigen handelt es sich um einen seit 1995 in Nordrhein-Westfalen lebenden anerkannten Asylbewerber.

Berliner Zeitung, 22. 7. 1999. [DWDS]

Ein zwar abgelehnter, aber geduldeter Asylbewerber aus Westafrika tötet beim Versuch, sich der Festnahme durch die Polizei zu entziehen, zwei Beamte und verletzt drei weitere schwer, bevor er selbst erschossen wird.

Berliner Zeitung, 16. 3. 2000. [DWDS]

Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge haben ebenso einen Anspruch darauf.

Berliner Zeitung, 30. 12. 2000. [DWDS]

Asylwerber beschäftigen die innenpolitische Debatte seit Jahren.

Berliner Zeitung, 20. 12. 2004. [DWDS]

Jedem und jeder soll in Freundschaft begegnet werden, auch dem Asylbewerber in jener Zeit, während der er in unserem Land ist.

Leuenberger, Moritz: Rede von Bundespräsident Moritz Leuenberger am Schweizer Ferientag. 4. 5. 2006. [DWDS]

Da versteht kein Österreicher mehr, was mit unseren Gesetzen nicht in Ordnung sein kann, wenn diese Herrschaften hier weiterhin als Asylwerber durchgehen und wenn sie nicht abgeschoben werden bei solchen ganz eindeutig begangenen Straftaten und Gesetzesbrüchen.

Strache, Heinz-Christian: Rede in der 21. Sitzung des Nationalrates zum BFG 2007/2008 (2). 3. 5. 2007. [DWDS] (parlament.gv.at)

Was erlebt ein Asylbewerber, der sich nach Deutschland in Sicherheit gebracht hat?

DokumentarfilmerInnen gesucht! In: Wut im Bauch… (Blog), 6. 1. 2008. [DWDS] (wordpress.com)

Die Ausnahme von der Meldepflicht nach Absatz 2 gilt nicht für 1. Spätaussiedler und deren Familienangehörige, wenn sie nach § 8 des Bundesvertriebenengesetzes verteilt werden, und 2. Asylbewerber oder sonstige Ausländer, die vorübergehend eine Aufnahmeeinrichtung oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft beziehen.

§ 27 Bundesmeldegesetz (BMG), 2022 [2013], S. 27. [DWDS] (gesetze-im-internet.de)

Asylberechtigte genießen im Bundesgebiet die Rechtsstellung nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.

Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) geändert worden ist. § 2 Abs. 1. [DWDS] (gesetze-im-internet.de)

Im Übrigen kann einem Asylbewerber, der sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält, gemäß § 4a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist.

Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) geändert worden ist. AsylG §61 Erwerbstätigkeit, Abs. 2. [zuerst 1992]. § 61 Abs. 2. [DWDS] (gesetze-im-internet.de)

Solange die Länder für die Verteilung keinen abweichenden Schlüssel vereinbart haben, gilt der für die Verteilung von Asylbewerbern festgelegte Schlüssel.

Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) geändert worden ist. AufenthG §24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz, Abs. 3. [zuerst 2004]. § 24 Abs. 3. [DWDS] (gesetze-im-internet.de)

Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden, […]1. wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt, 2. wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erteilt wird, sobald er als Inhaber des Reiseausweises für Ausländer die Passpflicht erfüllt, 3. um dem Ausländer die endgültige Ausreise aus dem Bundesgebiet zu ermöglichen oder, 4. wenn der Ausländer Asylbewerber ist […], für die Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer ein dringendes öffentliches Interesse besteht, zwingende Gründe es erfordern oder die Versagung des Reiseausweises für Ausländer eine unbillige Härte bedeuten würde und die Durchführung des Asylverfahrens nicht gefährdet wird.

Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) geändert worden ist. AufenthV §6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland. [zuerst 2004]. § 6. [DWDS] (gesetze-im-internet.de)

Begriffsbestimmungen

§ 2. (1)

Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist […]

10. die Grundversorgungsvereinbarung: die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich, BGBl. I Nr. 80/2004 […].

Rechtsinformationssystem des Bundes: Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), Fassung vom 14. 11. 2024. (ris.bka.gv.at)

Als Flüchtlinge definiert die Studie Asylbewerber, anerkannte Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber mit Duldung.

Flüchtlingskrise in Deutschland 2015/2016. In: Wikipedia: Die freie Enzyklopädie. 19. 9. 2024. [DWDS] (wikipedia.org)