Wortgeschichte
Erste Bezeugungen im Althochdeutschen
Das Substantiv Gewalt weist eine lange Wortgeschichte auf: Erste Belege des Wortes finden sich im Althochdeutschen im 8. Jahrhundert. Bei althochdeutsch giwalt, auch gawalt, handelt es sich um eine Ableitung des althochdeutschen Verbs waltan, das ebenfalls seit dem 8. Jahrhundert belegt ist (vgl. Pfeifer unter GewaltDWDS; 1DWB 4, 4913). Waltan trägt seinerseits die Bedeutungen herrschen, in Gewalt haben, besitzen, sorgen, pflegen, tun, bewirken
(vgl. Pfeifer unter waltenDWDS), die auch in anderen Derivationen von waltenWGd – wie verwaltenWGd und VerwaltungWGd – anklingen. In eben diesem Spektrum zwischen Sorge und Herrschaft entfalten sich die frühen Bedeutungen von Gewalt wie Kraft haben, Macht haben, über etwas verfügen, etwas beherrschen
(vgl. 1DWB 6, 4911). Bis ins Frühneuhochdeutsche hinein begegnet Gewalt auch im Maskulinum (vgl. 1DWB 4, 4910; 1584a).
Blickt man in die älteren Sprachepochen zurück, fällt auf, dass Gewalt – anders als im heutigen allgemeinen Verständnis – zunächst mit positiven Bedeutungsaspekten verbunden und die heute dominierende Bedeutungslinie von Gewalt als Gewalttätigkeit
noch nicht ausgebildet ist (vgl. 1DWB 4, 4913). Zu den Assoziationen der älteren Wortverwendungen von Gewalt – insbesondere im Zusammenhang der Vorstellungen von göttlicher und majestätischer Gewalt – gehören, bis ins Neuhochdeutsche hinein, auch Ansehen
, Glanz
, Majestät
und Herrlichkeit
(vgl. 1DWB 4, 4912; 1610a, 1654a, 1659b, 1672, 1724; zu früheren Belegen vgl. DRW 4, 674) sowie positiv konnotierte Aspekte von Herrschaft, Kraft, Stärke und Macht (1592a, 1592b, 1654b).
Mittelhochdeutsche Differenzierung: legitime und illegitime Gewalt
Im Mittelhochdeutschen etabliert sich die bis heute zentrale Differenzierung von legitimer und illegitimer Gewalt, die auf die lateinischen Wörter potestās (Kraft, Macht, Gewalt, Befugnis
) und violentia (Gewalttätigkeit, Ungestüm, Heftigkeit, Wildheit
) referiert (vgl. 1DWB 4, 4939). So wird unter Gewalt im Deutschen seit dem Mittelhochdeutschen einerseits legitimierte Macht
bzw. Verfügungsgewalt über Menschen und Güter in verschiedenen Lebensbereichen
verstanden, andererseits ebenso auch Gewalttätigkeit
(vgl. MWB unter gewalt; 1995a).
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Die wortgeschichtlich erst spätere Differenzierung der zwei Bedeutungslinien von Gewalt lässt sich auch mit Blick auf die Wortbildungen gewaltig und gewaltsam nachvollziehen. Die Adverb- und Adjektivbildung gewaltig, die bis heute auch mit Bedeutungen wie außerordentlich
, imposant
, üppig
assoziiert ist (2017r), leitet sich im 9. Jahrhundert von Gewalt ab (vgl. 1DWB 4, 5113). Sie gehört zu den ältesten Ableitungen des Substantivs (vgl. 1DWB 4, 5112). Die (bis heute) positiv konnotierte Semantik von gewaltig deutet darauf hin, dass Gewalt in dieser Zeit, in der sich die Ableitung gewaltig gebildet hat, ebenfalls mit positiven Bedeutungen versehen war. Das Adjektiv gewaltsam dagegen, das zunächst in der Bedeutung was mit Waffengewalt gegen Recht und Ordnung geschieht
verwendet wird, bildet sich erst im Ausgang des 15. Jahrhunderts (vgl. 1DWB 4, 5199–5200) und trägt bis heute eine ähnliche Bedeutung wie gewalttätig (2017n). Daraus lässt sich schließen, dass auch das Substantiv Gewalt in dieser Zeit – im Unterschied zu älteren Sprachepochen – bereits stärker mit dem Bedeutungsgehalt von lateinisch violentia verknüpft ist.
Aufgrund der ambigen Bedeutung von Gewalt wird in der theoretischen Reflexion – so etwa in der Philosophie und Politikwissenschaft – teilweise zur Diskussion gestellt, ob Gewalt nicht für zwei Begriffe steht, die voneinander zu unterscheiden sind (vgl. Müller-Salo 2018, 12).
Frühneuhochdeutsche Synonymien: Kraft, Stärke, Macht
Abb. 1: Wortverlaufskurve zu Gewalt
DWDS (dwds.de) | Bildzitat (§ 51 UrhG)
Im Frühneuhochdeutschen sind die Bedeutungen von Gewalt durch die uneinheitliche Übersetzung der lateinischen Wörter vīs (Kraft, Stärke, Gewalt
), virtūs (Tapferkeit, Entschlossenheit, Mannhaftigkeit
) und fortitūdō (Stärke, Tüchtigkeit
) geprägt (vgl. 1DWB 4, 4946–4950). Insbesondere in den Bibelübersetzungen dieser Zeit zeigt sich, dass noch keine scharfe Differenzierung zwischen Gewalt, Macht, Kraft und Stärke vollzogen wird (vgl. 1DWB 4, 4949–4950).
In fremdsprachlichen Parallelentwicklungen – etwa im Englischen und Französischen – hat sich eine stärkere lexikalische Differenzierung etabliert, so im Englischen die Unterscheidung von power und violence und im Französischen die von pouvoir und violence (vgl. 3OED u. 1DHLF 2, 1729 bzw. 2, 2427–2428). Anders verhält es sich im Deutschen: Gewalt meint auch heute noch sowohl (körperliche) Gewalttätigkeit
als auch behördliche Amts- und Staatsgewalt
respektive Macht
(2017e, 2017i, 2017o, 2018a; vgl. Imbusch 2002, 29).
Macht und Gewalt bleiben im Deutschen noch längere Zeit weitgehend austauschbar. Erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts treten die semantischen Unterschiede deutlicher zutage (vgl. Imbusch 2002, 30). Im Neuhochdeutschen erhält zudem Kraft
als Bedeutung von Gewalt ein stärkeres Profil (vgl. 1DWB 4, 4968; 1649, 1797b).
Eine große Kontinuität lässt sich in Hinblick auf die Bereiche feststellen, in denen Gewalt vorrangig Verwendung findet. Seit dem Mittelhochdeutschen sind dies vor allem Religion, Gesellschaft und Natur (vgl. MWB unter gewalt). Die Relevanz des Wortes Gewalt in diesen Zusammenhängen unterstreichen Wortverbindungen und Komposita wie Gottes Gewalt (1610b, 1962a, 2000d), geistliche Gewalt, weltliche Gewalt (1603a), Naturgewalt (1807, 2017c) und Urgewalt (1846, als attributives Adjektiv schon in 1819).
Gottes Gewalt und höhere Gewalt
Die Wortverbindung Gottes Gewalt (1522b, 1603c, 1887) wird in der Entwicklung zum Neuhochdeutschen in rechtssprachlichen Zusammenhängen durch die Wortverbindung höhere Gewalt ergänzt (vgl. 1DWB 4, 4951; vgl. DRW 4, 675–676; 1645, 1701). Besonders in der Volksmedizin bleibt jedoch die Wortverbindung Gottes Gewalt als Ausdruck der medizinischen Machtlosigkeit noch länger geläufig (vgl. 1DWB 4, 4951; 1607). Heute wird höhere Gewalt nicht mehr ausschließlich als göttliche Gewalt verstanden, sondern als ein von außen einwirkendes schädigendes Ereignis (z. B. Naturkatastrophe, Epidemie, Krieg, Terrorakt), das von den Betroffenen nicht beeinflusst werden kann
(vgl. DWDS unter höherer GewaltDWDS; 2004e).
Naturgewalt
Die Natur wird immer wieder als Träger der Gewalt erachtet (vgl. 1DWB 4, 5021). Das Kompositum Naturgewalt, das im Ausgang des 18. Jahrhunderts vermehrt begegnet, bezeichnet überwältigende Naturphänomene (1809, 1968, 2017c) und korrespondiert mit den Bedeutungen Kraft
, Stärke
und Rohheit
(1824, 1995f). In älterer Zeit ist Naturgewalt noch enger mit göttlicher Gewalt assoziiert (1610b). Insbesondere im Wortgebrauch des 19. Jahrhunderts verbinden sich vitalisierende, dynamische Aspekte mit Naturgewalt und geben dem Wortbestandteil -gewalt – damals wie heute – auch positiv konnotierte Akzente (1793, 1845, 1851, 1985, 2017k). In diese Bedeutungslinie fallen auch Assoziationen, die Gewalt mit Leidenschaftlichkeit
und Ungestümheit
verbinden (vgl. 1DWB 4, 4972). So finden sich etwa bei Goethe positiv konnotierte Verwendungen von Gewalt, die sich auch auf die geistige Schöpferkraft
beziehen (vgl. GWB unter Gewalt; 1780).
Macht
, Besitz
, Vollmacht
Im gesellschaftlich-politischen Kontext lassen sich verschiedene Bereiche differenzieren, in denen Gewalt mit unterschiedlichen semantischen Nuancierungen gebraucht wird. Auf den gesellschaftlichen Bereich bezogen, bezeichnet Gewalt ein personales, physisches oder politisches Gefälle (vgl. FWB-online unter gewalt).
In die grundlegende Bedeutungslinie von Gewalt im Sinne von Herrschaft
und Macht
fällt auch die seit dem Frühneuhochdeutschen gebräuchliche Verbverbindung Gewalt haben (vgl. 1DWB 4, 5074–5081; 1610c, 1617, 1650). Diese bezieht sich unter anderem auf territoriale Bereiche im Sinne eines Machtgebiets (vgl. 1DWB 4, 4938; 1558a, 1618, 1652). Die semantisch nahestehenden Wortverbindungen in Gewalt nehmen und in seine Gewalt bringen bedeuten so viel wie in Besitz nehmen
(1625, 1652) und Verfügungsgewalt ausüben
(1603d, 1844, 2017l). Geschieht die Ingewaltnahme widerrechtlich, handelt es sich um eine Usurpation, die im älteren Sprachgebrauch auch als Vergewaltigung bezeichnet wird.
In der Bedeutung Verfügungsgewalt
weisen Gewalt und Besitz (1791c), aber auch Befugnis und Vollmacht eine semantische Nähe zueinander auf (vgl. 1DWB 4, 4930; 1754a; zu früheren Belegen vgl. DRW 4, 689–992). Diese semantische Verschränkung von Gewalt und Vollmacht
(im Sinne von lateinisch potestās) betrifft bis in den heutigen Sprachgebrauch hinein das Kompositum Amtsgewalt, das seit dem 16. Jahrhundert belegt ist. Die Semantik von Amtsgewalt umfasst verschiedene Befugnisse und Vollmachten, mit denen ein Amtsinhaber ausgestattet ist (1584c, 1790b, 1821, 1965, 1995a, 2014c).
Zu der Bedeutungslinie von Gewalt im Sinne von Befugnis
und Vollmacht
gehören auch die Komposita Gewalthaber, Gewaltgeber und Gewaltbrief. In dem Wortverständnis von Gewalt als Vollmacht
wird mit Gewaltgeber und Gewalthaber ein relationales Verhältnis bezeichnet – zwischen demjenigen, der die Macht innehat, und demjenigen, dem die Macht übertragen wird (vgl. 1DWB 4, 5104, Pfeifer unter GewaltDWDS; 1756a). Gewaltgeber und Gewalthaber werden im Neuhochdeutschen durch spezifischere Ausdrücke wie Mandant, Klient oder Anwalt ersetzt (vgl. 1DWB 4, 4951; 1709b, 1756c).
Heute ist lediglich das Kompositum Gewalthaber mit dem Bedeutungsgehalt wer Macht hat, Herrscher
noch geläufig (vgl. Pfeifer unter GewaltDWDS). Auch dieser Wortgebrauch von Gewalthaber findet sich schon in älterer Zeit, wobei die von einem Gewalthaber verfügte Herrschaft noch bis ins frühe 20. Jahrhundert hinein auch als Vormundschaft verstanden wird (1668, 1703a, 1906b). Die Bedeutung wer die Macht hat
wird im Laufe des 18. Jahrhunderts durch einen negativen, pejorativen Bedeutungsgehalt abgelöst, indem unter Gewalthaber – als Verdeutschung von Despot – nunmehr vorrangig ein illegitimer, rücksichtsloser Machthaber
verstanden wird (vgl. 1DWB 4, 5106, Pfeifer unter DespotDWDS, DWDS unter GewalthaberDWDS; 1877, 1882, 1994c).
Interpersonale Relationen
In frühneuhochdeutschen Texten lassen sich zwei Bezugsgrößen unterscheiden: eine über Gewalt verfügende Größe und eine von Gewalt betroffene Größe (vgl. FWB-online unter gewalt). Beachtenswert ist dabei, dass die gewaltausübende Instanz in den Belegquellen meist näher spezifiziert wird – so etwa als göttliche Gewalt (1584b), päpstliche Gewalt (1673a) und kaiserliche Gewalt (1635a) – während das gewalterfahrende Subjekt meist nicht näher benannt wird (vgl. FWB-online unter gewalt). In diesen frühneuhochdeutschen Verwendungsweisen wird Gewalt als unhinterfragte Allmacht verstanden, die die heutige Semantik von Gewalt im Sinne von Zwang
und Unterdrückung
noch nicht involviert.
Gewalt als Unrecht
Dass daneben die Bedeutungslinie, die Gewalt mit Unrecht
, Überwältigung
und Zwang
assoziiert, zum Neuhochdeutschen hin immer größeres Gewicht gewinnt (vgl. 1DWB 4, 4969; 1509, 1522a, 1603b, 1654c), unterstreichen Komposita und Ableitungen wie Gewalttat (1602), Gewalttäter (1659a) und Gewalttätigkeit (1615), die sich im 16. Jahrhundert bilden (vgl. Pfeifer unter GewaltDWDS). Gewalt wird dabei als rohe brutale Kraftanwendung verstanden und involviert unrechtmäßige Gewalttaten wie Totschlag
, Mord
und Körperverletzung
(1538, 1558b, 1748, 1870a, 2017a). Zu dieser semantischen Linie gehört auch die Wortverbindung Gewalt antun (auch: sich Gewalt antun; 1635b, 1639), die seit dem 17. Jahrhundert belegt ist und Bedeutungen wie jemandem Schaden zufügen
, jemandem etwas zumuten
und jemanden dem eigenen Willen unterwerfen
trägt (vgl. 1DWB 4, 5090–5092). Auch Wortverbindungen wie Frevel und Gewalt (1653), Gewalt und Unrecht (1524) und List und Gewalt (1585), die seit dem Frühneuhochdeutschen begegnen, verdeutlichen, dass Gewalt an der Schwelle zum Neuhochdeutschen vermehrt im Sinne von lateinisch violentia gebraucht wird.
Das Kompositum Gewaltopfer begegnet indes erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts (1986). Eine Asymmetrie in der Bezeichnungspraxis von Gewalttätern und Gewaltopfern ist auch heute noch zu verzeichnen: Während es diverse spezifizierende Ausdrücke für Gewalttäter1) gibt und diese auch im medialen Diskurs präsent sind, findet die Opferperspektive meist weniger Beachtung (vgl. Kahr 2016).
Im weiteren Verlauf der Wortgeschichte wird Gewalt zunehmend mit einem schädigenden physischen Einwirken auf eine Person – mit Misshandlung
(1703b), Körperverletzung
(1870a) und Folter
(1962b) – assoziiert. Gewalt in dieser Bedeutungslinie bedeutet eine personal ausgeübte, oftmals grobe bis brutale Verletzung des Körpers und der Freiheit des gewalterleidenden Subjekts
(vgl. Pfeifer unter GewaltDWDS; 1900). Das heutige strafrechtliche Verständnis knüpft an diese Bedeutungsgehalte an. Es versteht Gewalt als körperlichen Zwang
, die Entfaltung von Kraft
und physische Einwirkung sonstiger Art
, die die Freiheit oder den Willen eines anderen aufhebt oder einschränkt. Das strafrechtliche Verständnis umfasst daneben auch Formen der psychischen Gewalt wie etwa die Gewaltandrohung.2)
Dass die negativen Bedeutungen von Gewalt (im Sinne illegitimer Gewalt) im Laufe der Zeit immer dominanter werden, zeigt sich etwa auch an Komposita wie Gewaltakt (1866) und Gewaltverbrechen (1949), die sich im 19. und 20. Jahrhundert bilden. Unter Gewaltakt (19. Jahrhundert) wird eine rohe, brutale Handlung, Aktion mit viel Kraftaufwand
verstanden (vgl. Pfeifer unter GewaltDWDS). Diese Bedeutung zählt noch heute zu den geläufigsten Wortverwendungen (vgl. Duden online unter Gewalt). Gewalt wird in dieser Bedeutungslinie auch mit Aggression (1860) und Zerstörung (1875) in Verbindung gebracht.
Rechtssprachliche Relevanz
In der Rechtssprache des Neuhochdeutschen verfestigen sich weitere Bedeutungen von Gewalt, die sowohl staatsrechtliche, strafrechtliche als auch privatrechtliche Aspekte umfassen (vgl. 1DWB 4, 4951). Der staatsrechtliche Wortgebrauch bezieht sich auf staatliche Organisation und Macht (s. auch Staatsgewalt: 1790a, Gewaltenteilung: 1859b sowie später Gewaltmonopol: 1939a) und erfährt – im Zuge philosophischer Staatstheorien im Zeitalter der Aufklärung (John Locke, Montesquieu, Kant) – eine Differenzierung in Wortverbindungen wie gesetzgebende Gewalt (1779) und vollziehende Gewalt (1786; vgl. 1DWB 4, 4951). Dieses Verständnis von Gewalt knüpft an die Bedeutung von lateinisch potestās im Sinne der legitimierten Gewalt an und schließt im früheren Verständnis auch Gerichtsbarkeit
und Gewalt über Leib und Gut
sowie die richterliche Gewalt ein (1654d; vgl. DRW 4, 678–679). Während die Wortverbindungen gesetzgebende Gewalt und vollziehende Gewalt erst im Sprachgebrauch des 18. Jahrhunderts im Zuge staatsphilosophischer Theorien (und der Idee der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative) anzutreffen sind, begegnet die Wortverbindung richterliche Gewalt schon früher in religiösen Kontexten, um auf die göttliche Allmacht oder die päpstliche Macht im Sinne einer Rechtsgewalt zu verweisen (1673b).
Gewalt wird im staatsrechtlichen Kontext bis heute vor allem mit (legitimierter) Macht assoziiert (1797c, 1801, 1981, 2016c, 2017e) – so etwa auch in der heutigen Formulierung von GG Art. 20: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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Historische Vordenker des heutigen Begriffs der Staatsgewalt waren Jean Bodin (1529–1596) und Thomas Hobbes (1588–1679). Nach Bodins Verständnis besteht die Staatsgewalt in der souveränen Ausübung der Gewalt unabhängig von inneren und äußeren Mächten. Nach Hobbes ist die Staatsgewalt legitimes Mittel zur Herstellung von Rechtssicherheit (vgl. Wikipedia unter Staatsgewalt). Auch im heutigen Verständnis umfasst Staatsgewalt die Bedeutung der staatlichen Legitimation, das bestehende Recht durchzusetzen und dabei auch physischen Zwang auszuüben (s. auch Gewaltmonopol). Indem mit dem Gewaltmonopol dem Staat das alleinige Recht zur Ausübung von physischem Zwang übertragen ist, wird jedwede Form von individuell ausgeübter Gewalttätigkeit zu Unrecht (vgl. Wikipedia unter Gewaltmonopol des Staates). Zur Vorbeugung des Machtmissbrauchs zählt auch die Idee der Vierten Gewalt. Unter Vierte Gewalt wird die publizistische Macht der öffentlichen Medien als mögliches Korrektiv und Druckmittel gegenüber den Staatsgewalten verstanden (2004c).
Politische Gewalt: Staatsgewalt, Gewaltenteilung, Gewaltmonopol und Gewaltherrschaft
Im Bereich staatlicher Gewalt (auch im Sinne von Macht
und Herrschaft
) lassen sich ebenfalls legitime und illegitime Formen der Gewalt unterscheiden, was in verschiedenen begrifflichen Differenzierungen verbürgt ist, die unterschiedlichen historischen Kontexten und ideengeschichtlichen Vorstellungen von Herrschaft entstammen. In den Komposita Gewaltherrschaft (18. Jahrhundert), Staatsgewalt (18. Jahrhundert) und Gewaltenteilung (19. Jahrhundert) trägt der Wortbestandteil Gewalt- unterschiedliche Bedeutungen (vgl. Pfeifer unter GewaltherrschaftDWDS). Gewalt- wird hier einerseits, wie in den Komposita Staatsgewalt (1790a) und Gewaltenteilung (1859b), als legitimierte Macht verstanden, andererseits aber auch, wie in Gewaltherrschaft (1804; s. auch Despotie und Tyrannis sowie Gewalthaber), als illegitime Herrschaft.
Im Begriff der Staatsgewalt zeigt sich die Schwierigkeit, die sich bis heute mit Gewalt in seiner Mehrdeutigkeit verbindet, da auch Staatsgewalt sowohl mit den Bedeutungen Macht
, Herrschaft
, aber auch Gewalttätigkeit
verknüpft wird. Die Polysemie führt in der politischen Theorie zu definitorischen Unklarheiten, wie besonders prominent Hannah Arendt in ihrem 1970 publizierten Essay Macht und Gewalt reflektiert (1970a).3)
In der Studentischen Linken der 1960er Jahre wird Gewalt schließlich als Stigmawort gebraucht (vgl. Protestdiskurs 1967/68 unter Gewalt), das die Ambiguität des deutschen Gewaltbegriffs insofern ausschöpft, als beispielsweise auch Staatsgewalt im Sinne von lateinisch violentia ausgelegt wird und in der Bedeutung Aggression, unberechtigter körperlicher und seelischer Zwang, mutwillige Gefährdung bzw. Verletzung von Leib und Leben
Verwendung findet (Protestdiskurs 1967/68 unter Gewalt; 1967a, 2016b). In eine ähnliche Richtung weist das Verständnis, das Gewalt als Herrschaft
fasst (2007).
In Herrschaftsgewalt (1895b) und Befehlsgewalt (1880) klingen – ebenso wie in Gewaltmonopol – noch Bedeutungsaspekte von Gewalt an, die mit dem älteren Wortgebrauch im Sinne von Befugnis
korrespondieren. So ist Gewaltmonopol heute definiert als die ausschließlich den Organen des Staates zustehende Befugnis, auf seinem Staatsgebiet physische Gewalt (körperliche Zwangsgewalt) einzusetzen
(BPB Kriege und Konflikte unter Gewaltmonopol des Staates; 1972). Daneben gibt es im allgemeinsprachlichen Gebrauch Akzentuierungen, die Gewaltmonopol mit Gewalt im Sinne von lateinisch violentia in Verbindung bringen (1983a, 2016b).
Des Weiteren wird Gewalt im Protestdiskurs der 1960er Jahre mit Bürokratie und Verwaltung in Beziehung gebracht und dabei unter anderem als Aggressivität der Gesellschaft und ihrer Institutionen
verstanden (1967c). Eine zentrale Referenz des Protestdiskurses ist Marxʾ Position, die politische Gewalt als organisierte Gewalt der Unterdrückung versteht (1848a). Die kritische Theorie greift Marx’ Position auf und erweitert diese in Hinblick auf die Industriegesellschaft als Ganze (1944; vgl. im Allgemeinen Protestdiskurs 1967/68 unter Gewalt).
Kollektive Gewalt
Mit der Staatsgewalt sind spätestens seit dem 19. Jahrhundert diverse staatliche und militärische Formen der Gewalt assoziiert, wie Polizeigewalt (1817), Waffengewalt (1859a), Heeresgewalt (1865), Feindesgewalt (1926) und Kriegsgewalt (1868), die meist – wie auch die Wortverbindungen kriegerische Gewalt (1754b) und revolutionäre Gewalt (1836) – kollektive Formen der Gewalt bezeichnen. Krieg wird – auch in älterer Zeit schon – als besonders gravierendes Gewaltphänomen verstanden (1614; vgl. Müller-Salo/Schmücker 2016, 392). Eine begriffliche Abgrenzung ist indessen zwischen Gewalt und Konflikt zu ziehen, auch wenn beide Wörter immer wieder aufeinander bezogen werden (2017f).4)
Was das Kompositum Polizeigewalt betrifft, hat der Wortbestandteil -gewalt im 20. Jahrhundert eine Bedeutungsveränderung erfahren: Während Polizeigewalt in älteren Zeiten als legitimierte Gewalt begriffen wurde, handelt es sich bei Polizeigewalt im heutigen Sprachgebrauch um einen pejorativen Ausdruck, der vor allem die illegitime Gewalttätigkeit von Polizisten bezeichnet (2017p). Zu dieser Bedeutungsveränderung hat der Protestdiskurs der späten 1960er Jahre beigetragen, der in verschiedenen Bereichen einen Missbrauch staatlicher Gewalt beanstandet (1967b).
Andere Formen kollektiver Gewalt, die sich der Staatsmacht entziehen (oder gegen eine Obrigkeit angehen), werden unter Gegengewalt gefasst (1635c; s. auch Notwehr u. Widerstandsrecht; vgl. Müller-Salo/Schmücker 2016, 394–395). Weitere Bezeichnungen für Formen der Gegengewalt sind ProtestWGd (2014a), Aufruhr (1988b), AufstandWGd (2011a), Krawall (2017q), RebellionWGd (1681) und RevolteWGd (1895a).
Strafrechtliches Verständnis
Das neuhochdeutsche strafrechtliche Verständnis von Gewalt schließt an die Bedeutungen von lateinisch violentia und vīs (Gewalttat, Gewalttätigkeit, Zwang
) an und versteht Gewalt als Unrecht (vgl. 1DWB 4, 4951 u. DRW 4, 693). Zu diesem Bedeutungsspektrum gehören Rechtsverletzungen verschiedener Art wie Zwang
, Nötigung
, Erpressung
, Überfall
, Raub
und Vergewaltigung
(vgl. DRW 4, 692–695; 1983c, 1997c, 2000c, 2004b, 2008b, 2014b).
Gewalt als Vergewaltigung
Bis ins späte 19. Jahrhundert hinein bezeichnet Gewalt (ebenso wie Notzüchtigung, Notzucht, Schändung u. Stuprum; vgl. DRW 4, 694) auch eine personale, unrechtmäßige und sexuelle Gewaltausübung meist eines Mannes gegenüber einer Frau beziehungsweise den (außerehelichen) erzwungenen Beischlaf
(1709a, 1797a, 1870b, 1892, 1995c). Ob es sich bei der Verwendung von Gewalt zur Bezeichnung sexueller Gewalttaten um einen verhüllenden Wortgebrauch handelt, wie das DWDS unter GewaltDWDS mit Verweis auf Goethes viel zitierten Vers Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt
aus der Ballade Erlkönig (1782) anmerkt, lässt sich nicht mit Sicherheit bestätigen. Es ist hingegen festzustellen, dass der Bedeutungsumfang von Vergewaltigung bis ins 20. Jahrhundert hinein noch weiter ist als im heutigen Verständnis des Wortes (1919). Noch in den 1970er Jahren finden sich Belege, die von einer nationalen Vergewaltigung sprechen und damit die Usurpation einer Nation meinen (1871, 1970b). Das wiederum entspricht dem älteren Wortverständnis von Vergewaltigung, wie es das Deutsche Wörterbuch in der Auflage von 1889 festhält: Vergewaltigung bedeutet diesem älteren Verständnis nach gewaltsames unterwerfen, gewaltsamer eingriff in fremde rechte, fremden besitz
und werde nur speciell […] für stuprum
gebraucht (1DWB 7, 429; 1930b). Stuprum ist seinerseits eine veraltete Bezeichnung für Vergewaltigung (vgl. DWDS unter StuprumDWDS). Im heutigen Sprachgebrauch wird unter Vergewaltigung die mit einem Eindringen in den Körper verbundene oder sonst besonders erniedrigende Vornahme sexueller Handlungen an einer anderen Person (bzw. das Vornehmenlassen dieser Handlungen an sich selbst durch eine andere Person) ohne deren erkennbaren Willen
verstanden (DWDS unter VergewaltigungDWDS).
Einerseits wird bis ins 19. Jahrhundert mit Gewalt also auf den erzwungenen Geschlechtsverkehr referiert, andererseits wird bis ins 20. Jahrhundert hinein mit Vergewaltigung auch auf andere, nicht-sexuelle Formen der Gewaltausübung Bezug genommen. Die Wortverwendung von Vergewaltigung hat demnach im Laufe des 20. Jahrhunderts eine Bedeutungsverengung erfahren.
Privatrechtrechtliches Verständnis
Privatrechtliche Verwendungsweisen von Gewalt bewegen sich in dem Bedeutungsspektrum von Verfügungsgewalt
, Vollmacht
und Beglaubigung
und knüpfen an lateinisch potestās an (vgl. 1DWB 4, 4951, 4961, 4963 u. DRW 4, 683–687; 1717, 1721, 1756b). Zu dieser semantischen Linie gehören auch all jene Bedeutungsgehalte, die sich mit der Befugnis und Erlaubnis verbinden, über etwas oder jemanden – einschließlich sich selbst – zu bestimmen (vgl. DRW 4, 680–681). Somit gehören auch Vormundschaft
, Mündigkeit
, Eigenmacht
und Selbstständigkeit
zu den Bedeutungen von Gewalt (vgl. DRW 4, 683). Das Verhältnis von Gewalt und Willensunterwerfung kommt etwa auch in der Wortverbindung sich in der Gewalt haben zum Ausdruck, mit der ein hohes Maß an Selbstbeherrschung im Sinne eines selbstauferlegten Willensakts bezeichnet wird (1777, 1994a).
Gewalt in der Semantik von lateinisch potestās betrifft auch diverse Stellvertreterfunktionen, Aspekte der Amtsgewalt (vgl. 1DWB 4, 5016) und die elterliche Gewalt im Sinne der Fürsorgepflicht (vgl. 1DWB 4, 5017; 1757). Aus diesem rechtssprachlichen Zusammenhang, der sich auf Verfügungsgewalten, Befugnisse und Bevollmächtigungen bezieht, erklären sich auch Wortbildungen wie Anwalt (vgl. 1DWB 4, 4937 u. 4965) und heute nicht mehr geläufige Komposita wie Gewaltbrief mit der Bedeutung Urkunde zur Erteilung einer Vollmacht
(vgl. 1DWB 4, 4963; 1648).
Familiengewalt
In Wörtern und Wortverbindungen aus dem privatrechtlichen Bereich wie zum Beispiel Familiengewalt (vgl. DRW 4, 682; 1840), elterliche Gewalt, väterliche Gewalt und mütterliche Gewalt (vgl. 1DWB 4, 5017), die im Familienrecht bis ins 20. Jahrhundert hinein Verwendung finden (1757, 1791b, 1906a, 2004g), klingt noch der Bedeutungsgehalt der Sorge
an (1976). Der schon in früheren Zeiten gebräuchliche Ausdruck mütterliche Gewalt ist dabei allerdings nicht so emanzipatorisch, wie er aus heutiger Perspektive zunächst anmuten könnte. Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein meint mütterliche Gewalt nur eine bedingte und keine der väterlichen Gewalt gleichberechtigte Vormundschaft über die eigenen Kinder (1767, 1913, 1918, 1957).
In der Sorgerechtsreform der 1980er Jahre wird die Wortverbindung elterliche Gewalt im Bürgerlichen Gesetzbuch durch den Ausdruck elterliche Sorge ersetzt (1978c). Die Gesetzestextänderung spricht dafür, dass hier einem Bedeutungswandel von Gewalt Rechnung getragen wird: Unter Gewalt im familiären Bereich werden im Laufe des 20. Jahrhunderts zunehmend körperliche Übergriffe bis hin zu Missbrauch und Misshandlung verstanden (1999, 2000b, 2002). Auch Familiengewalt wird nunmehr vor allem im Sinne von Gewalttaten im familiären Kontext verwendet (2003). Der Bedeutungsaspekt der Sorge
, der in der früheren Bedeutung von elterliche Gewalt noch eine Rolle spielt, tritt somit im Laufe des 20. Jahrhunderts fast gänzlich in den Hintergrund (1952, 1978b, 2000e).
Häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt
Ein ähnlicher Bedeutungswandel lässt sich für die Wortverbindung häusliche Gewalt feststellen: Während häusliche Gewalt mindestens bis ins späte 19. Jahrhundert hinein die rechtlich legitimierte Vormundschaft des Vaters über die Familie meint (1791a, 1896), dient diese Wortverbindung seit dem 20. Jahrhundert dazu, Gewalttaten im familiären oder partnerschaftlichen Rahmen zu bezeichnen (1995d, 2015b).
Neben häusliche Gewalt gehören heute die Wortverbindungen sexuelle Gewalt und sexualisierte Gewalt (1983b) zu den häufigsten Attributverbindungen des Wortes Gewalt (vgl. DWDS-Wortprofil unter GewaltDWDS). Aus den Wortverbindungen geht nur unter Einbezug der sprachlichen Kontexte hervor, dass die gewaltausübenden Personengruppen vor allem Männer und die gewalterleidenden Personen mehrheitlich Frauen und Kinder sind (s. auch die Worthäufigkeit von Gewalt gegen Frau u. Gewalt gegen Kind; vgl. DWDS-Wortprofil unter GewaltDWDS; 1997d, 1998d).
Physische Gewalt
Im allgemeinsprachlichen Wortgebrauch wird Gewalt bis ins 20. Jahrhundert hinein vor allem als körperliche Gewalt verstanden (1808, 1939b). Meyers Großes Konversationslexikon führt zu Beginn des 20. Jahrhunderts Gewalttätigkeit als Synonym von Gewalt an und akzentuiert die Anwendung erhöhter körperlicher Kraft zur Überwindung eines Widerstandes
als wesentlichen Bedeutungsaspekt von Gewalt (1908). Dieses Verständnis ist auch heute noch zentral (2017d). Unter die Verwendungsweise von Gewalt im Sinne von Gewalttätigkeit
fällt nicht nur die Gewaltausübung gegen Menschen, sondern auch die gegen Tiere und Gegenstände (s. auch Tierquälerei u. Vandalismus: 1838, 2006a).
Der Bedeutungslinie, die unter Gewalt Gewalttätigkeit
versteht, lässt sich auch die seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunehmende Assoziation von Gewalt und Aggression (1860) zuordnen, die insbesondere in der Psychoanalyse ihre theoretische Fundierung erhält (1930a; vgl. Röttgers 1974, 570). Diese Assoziation besteht auch heute noch. So bucht etwa das Elexico Gewalt mit der Bedeutung aggressives Vorgehen
und führt aus: Mit Gewalt wird eine Handlung bezeichnet, bei der eine Person gegen eine andere Person in unrechtmäßiger und aggressiver Weise vorgeht.
(Elexico unter Gewalt; 2009c, 2010a).
Der Wortgebrauch von Gewalt in der heutigen Zeit bezieht sich auch auf vermeintlich gemäßigtere Formen aggressiver Handlungen, was in Komposita wie Schulhofgewalt (2001a) und Jugendgewalt (1991b) anklingt. Auch Handgreiflichkeiten oder Schlägereien gehören zum Bedeutungsumfang von Gewalt (1997a). Jüngere Entlehnungen wie Mobbing und Stalking werden dem Begriff der Gewalt ebenfalls subsumiert (1998e, 2004d). Gemeinsam ist diesen Wörtern, dass sie an die Bedeutung von Gewalt im Sinne von lateinisch violentia, also einer als illegitim verstandenen Gewalt, anknüpfen und oftmals mit Kriminalität assoziiert sind (2009a).
Gewaltexzess
Zu den noch jüngeren Wortbildungen von Gewalt gehört – neben Gewaltverbrechen (20. Jahrhundert) – auch das Kompositum Gewaltexzess, das seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend begegnet und besonders ausufernde und vernichtende Formen der Gewalt bezeichnet – wie etwa terroristische Gewalt, Folter, Kriegsgewalt, Genozide und Gewaltverbrechen des Nationalsozialismus (1997b, 1998a, 2004f, 2011b, 2015a, 2018b; s. auch Gewalt des Antisemitismus in 1980b). Zu den bedeutungsverwandten Wörtern von Gewalt in dieser Bedeutungslinie gehören – wie teilweise auch schon im Verständnis älterer Zeit – unter anderem Grausamkeit (1647), Brutalität (1848b), Hass (2009b), TerrorWGd (1939c), Extremismus (2000a), RadikalismusWGd (2012) und Vernichtung (1825). Im 20. Jahrhundert bildet sich vor dem Hintergrund positiver Darstellung von Gewalttätigkeit das Kompositum Gewaltverherrlichung (1973).
Zu den zehn häufigsten zusammen mit Gewalt verwendeten Substantiven gehören im heutigen Sprachgebrauch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (vgl. DWDS-Wortprofil unter GewaltDWDS; 1993, 1994b; s. auch rassistische Gewalt, rechte Gewalt, rechtsextreme Gewalt u. antisemitische Gewalt in 1978a, 1991a, 1998b bzw. 2004a).
Psychische Gewalt und verbale Gewalt
Im Laufe des 20. Jahrhunderts werden neben der körperlichen und der Rechtsgewalt auch Gewaltformen, die keinen physischen oder juristischen Charakter haben, als Gewalt verstanden, darunter psychische und verbale Gewalt. Frühe Belege für die Wortverbindung psychische Gewalt, allerdings in der Bedeutung von Beherrschung
, finden sich schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts (1814). Rechtlich relevant wird psychische Gewalt in der heutigen Bedeutung einer nötigenden Einflussnahme Ende des 19. Jahrhunderts (1881). Eine umfänglichere Verbreitung auch im öffentlichen Diskurs findet das Konzept der psychischen Gewalt in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts (1969, 1996, 2017g). Die Wortverbindung verbale Gewalt ist seit den 1980er Jahren belegt (1980a, 2001b) und trägt dem Umstand Rechnung, dass im Laufe des 20. Jahrhunderts auch Worte (Beleidigungen und verbale Degradierungen) als Form von Gewalt gewertet werden (vor 2023). Im digitalen Zeitalter stellt die sogenannte hate speech (1998c, 2011c), die Hassrede (2016a), ein Problem der medialen Gewalt dar (vgl. Müller-Salo 2018, 21). Die Wortverbindung mediale Gewalt begegnet vermehrt seit den 1990er Jahren (1995e).
Subjektlose Gewalt: strukturelle Gewalt
Im Gewaltdiskurs der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts spielt der von der Friedensforschung geprägte Begriff strukturelle Gewalt eine wesentliche Rolle (1971, 1977b, 1984, 2008a; vgl. Müller-Salo 2018, 33). Strukturelle Gewalt bezeichnet in der Theorie des Soziologen und Politologen Johan Galtung die Vorstellung, dass Gewalt in jedweden gesellschaftlichen Strukturen, bestehenden Werten und Normen sowie Machtverhältnissen als subjektlose Gewalt
in Erscheinung tritt (Müller-Salo 2018, 35; 1977c, 1990a, 2006b). Nach Galtung liegt Gewalt […] dann vor, wenn Menschen so beeinflußt werden, daß ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung.
(Galtung 1975, 9) Das bedeutet dieser Auffassung zufolge, dass strukturelle Gewalt nicht einzelner Personen bedarf, die direkte physische oder psychische Gewalt ausüben, sie zeigt sich vielmehr in Prozessen und in den gesellschaftlichen Strukturen. Damit erfährt Gewalt in dieser Wortverbindung eine Bedeutungserweiterung, die neben der direkten Gewalt von unsichtbaren
Gewaltformen ausgeht, die gesellschaftlich internalisiert sind und alle Formen der Diskriminierung sowie ungleiche Teilhabe und Verteilung umfassen (1990b, 1995b, 2017b). In jüngeren Diskursen und identitätspolitischen Bewegungen hat das Konzept der strukturellen Gewalt Konjunktur (2017h), erfährt aber auch Kritik. Beanstandet wird, dass der Begriff definitorisch zu unscharf, ideologisch aufgeladen und bisweilen beliebig sei (vgl. Riekenberg 2008; 1977a, 1988a, 2017j). Galtung selbst weist darauf hin, dass anstelle von struktureller Gewalt auch von sozialer Ungerechtigkeit gesprochen werden könne (Galtung 1975, 13).
Positive Konnotationen: die Komposita Wortgewalt und Stimmgewalt
Neben der dominierenden Bedeutung von Gewalt als illegitimer Eingriff in die Freiheit oder die körperliche und psychische Unversehrtheit und Selbstbestimmung einer Person
(2017m) umfasst der heutige Sprachgebrauch auch weiterhin positive Bedeutungsgehalte. Diese treten jedoch meist nur in Form von Komposita auf, wie zum Beispiel in Wortgewalt, Urgewalt und Stimmgewalt. In diesen Zusammensetzungen wird Gewalt als vitalisierende Kraft und energische Stärke verstanden, der eine einnehmende Präsenz innewohnt (2010b, 2015c, 2016d).
Anmerkungen
1) Zu den Synonymen von Gewalttäter gehören etwa Attentäter, Schläger, Mörder, Amokläufer, TerroristWGd sowie in neuerer Zeit auch Entführer, Geiselnehmer, Kidnapper (vgl. DWDS-Wortprofil unter GewaltDWDS).
2) Vgl. hierzu den Artikel Was ist Gewalt und welche Formen gibt es? im JuraForum – Rechtslexikon.
3) Wesentliche Beiträge zur Gewalt-Forschung liegen des Weiteren vor mit Benjamin 1993, Fanon 1961, Galtung 1975, Reemtsma 2008, Rosenberg 2016 und Sorel 1908.
4) Imbusch 2002, 32 hält dazu fest: Die enge Verbindung, die zwischen Konflikt und Gewalt hergestellt wird, schuldet sich wesentlich medial vermittelter Fehlperzeptionen bzw. einer eingeschränkten Wahrnehmung, denn beide Begriffe liegen nicht auf einer Ebene. […] Gewalt wäre an sich also kein Konflikt, sondern würde einen solchen bestenfalls indizieren. In diesem Sinne könnte Gewalt entweder Merkmal eines Konfliktes oder eine Konfliktaustragungsform sein
.
Literatur
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Wikipedia Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. (wikipedia.org)
Belegauswahl
N. N.: Fortunatus. Halle a. d. S. 1914 [zuerst 1509], S. 37. [DWDS] (github.com)er verhoffte, das er nit schuldig wäre tzu sagen, von wannen ym sein gelt käme, wäre aber yemand, der yn züge, dem er gewalt oder vnrecht gethan het, dem wolt er ains rechtens vor sinen gnaden sein.
Luther, Martin: Das Newe Testament Deutzsch. Wittenberg 1522, Bl. [LIV] v. (deutschestextarchiv.de)Denn da ſehen wyr/ wie S. Paulus ſich des armen Oneſimos annympt/ vñ yhn gegen ſeynen herrn vertrit/ […]mit allem das er vermag/ vnd ſtellet ſich nicht anders/ denn als ſey er ſelbs Oneſimus/ der ſich verſundigt habe/ Doch thut er das nicht mit gewalt odder zwang/ als er wol recht hette/ ſzondern euſſert ſich ſeynes rechten […]/ damit er zwingt/ das Philemon ſich ſeynes rechten auch vertzeyhen muſz.
Johannes Pauli: Schimpf und Ernst. Bd. 1. Berlin 1924 [zuerst 1522], S. 23. [DWDS] (github.com)Also auch es grebt einer eim ein Grub, und felt er selber daryn; und wan sie schon dem weltlichen Richter entlauffen, der sie nicht strafft, so mögen sie doch dem Gottes Gewalt nit entlauffen, der sie straffen würt, das sie im in seinen Gewalt gegriffen haben.
Luther, Martin: Das Elltern die kinder zur Ehe nicht zwingen noch hyndern/ Vnd die kinder on der elltern willen sich nicht verloben sollen. Wittenberg 1524, Bl. Aiij r. (deutschestextarchiv.de)Aber der groͤſte knotte ynn diſer frage iſt der/ Ob eyn kind ſchuͤldig ſey dem vater gehorſam zu ſeyn/ der es zur ehe/ odder zu der perſon dringet/ da es nicht luſt zu hatt/ […]Denn das der vater daran vnrecht vnd als eyn teuffel odder tyrann thut/ nicht als eyn vater/ iſt leichtlich beſchloſſen vnd verſtanden/ Aber ob das kind/ ſolch gewalt vnd vnrecht leyden ſolle/ vnd ſolchem tyrannen folgen/ Da ſtoͤſſet es ſich […]/ Weyl Chriſtus Matt. 5 oͤffentlich vnd duͦrr gepeut/ man ſolle dem boͤſen nicht widder ſtehen/ vnd zwu meyle gehen mit dem/ der eyne meyl foddert/ vnd den mantel zum rock faren laſſen/ vnd auch den andern backen her halten.
Voith, Valentin: Spiel vom Menschen. In: Dramen von Ackermann und Voith. Tübingen 1884 [zuerst 1538], S. 34. [DWDS]Drumb must ihn bezalen balt Dissen mordt und große gewalt, Die du an ihm hast begangen, Must auch sein stetz sein gefangen.
Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich 1558, Bl. CCXC r. (deutschestextarchiv.de)Dieweyl nun vnser Herr ein Künig ist / so muͦß er zwar ein Küngkreich haben. Ein küngkreich aber heißt nicht nur die herrschafft / die verwaltung / der gewalt / vnnd die regierung an jhr selber / sonder auch das land vnnd gebiet / so einem Künig vnderworffen ist.
Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich 1558, Bl. XLVII v. (deutschestextarchiv.de)So sind auch von den Heiden treffenliche satzungen gemacht worden wider den todtschlag / wider allen muͦtwilligen gewalt vnbill vnd fraͤuel.
Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg 1584, S. 246. (deutschestextarchiv.de)Zum andern / ob er vns könne erhören / das ist / ob er nicht allein die Krafft / sondern auch die Macht / oder den gewalt habe / vns armen Sündern zu helffen.
Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg 1584, S. 230. (deutschestextarchiv.de)Wenn der Son Gottes seiner angenomenen menschlichen Natur seine göttliche gewalt mitteilet / so teilet er keiner andern / oder frembden Creatur ausserhalb seiner Person / seine göttliche Maiestet mit […]/ sintemal in Christo non est alter, & alter, ist kein ander / vnd ander / sondern ein andere Natur / etc.
Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg 1584, S. 59. (deutschestextarchiv.de)Dieweil auch der HERR dieselbige seine empfangene Amptsgewalt / die jm als einem Legaten mit gewissem Decret / schlus / vnd abschied (also zu reden) von seinem ewigen Vater vbergeben ist / selbst mit den beyden wörtlein Himels / vnd Erden gleich vmbschrencket / damit anzuzeigen / das seine sendung / vnd dazu verwilligte Amptsgewalt / durch ein gewissen abschied determinirt sey / vnd sich weiter nicht erstrecke […]/ denn das durch sein verdienst / vnd krafft die Menschen in allen dingen wider zu recht gebracht / vnd seinem Vater ein ewige Kirchen aus dem Menschlichen geschlecht gesamlet / erworben / vnd zugefüret würde / vermöge der Apostolischen erklerung / Rom. 8.
Hesshus, Tilemann: Bekendtnis Doctoris Tilemanni Heshvsii Von der Persönlichen vnd in alle Ewigkeit vnzertrenlichen Vereinigung/ beyder Naturen in JHesu CHristo […]. Eisleben 1585, Bl. Biij v. (deutschestextarchiv.de)Die grawsame list vnd gewalt des Satans vnd der Todt selbs wie grausam vnd bitter er ist / mögen vns nicht schrecken / noch bekummert machen.
Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg 1592, Bl. 79 r. (deutschestextarchiv.de)[…]Zum sechtzehenden / geben sie fuͤr / es sey ein lauter Gedicht / das sie lehren solten / das Christo nach seiner Aufferstehung alle Macht sol wider gegeben sein / gleich als hette er sie vor der Aufferstehung nicht gehabt / etc. Nun ist es am hellen Tage vñ Weltkuͤndig / das solche Lehr von jrer Gesellen etlichẽ fuͤr dieser Zeit oͤffentlich in schola Vviteberg eben mit diesen Worten dictiert / das / Mir ist alle Gewalt gegebẽ / solle so viel heissen / als / Mir ist alle Macht wider gegeben oder restituiret.
Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg 1592, Bl. 119 r. (deutschestextarchiv.de)Vnd ist eine grewliche Laͤsterung fuͤrgeben / das der Heyland der Welt die Macht / Krafft vnd Gewalt / die Suͤnder lebendig / selig vnd herrlich zu machen / nicht von Ewigkeit gehabt / sonder auch nach seiner Goͤttlichen Natur allererst in der Zeit habe empfangen muͤssen.
Fürstliche Privilegia, Statuta und Ordnunge der Heinrichstadt Anno Domini 1602. Heinrichstadt 1602, Bl. Fij r. (deutschestextarchiv.de)Es sol keiner von Bürgern […]/ frembden oder auch vnsern Dienern bey Poen eines halben Gülden mit einer Wehre bey Nechtlicher weile ohne Lucht auff der Strassen gehen / Darzu ein jeder des schreyens vnd jauchtzens vnd andern mutwillens vnd gewaltthaten / sich auff der Strassen enthalten […]/ welches dann ein jeder seinem Gesinde vnd Gesten anzeigen / oder vor sie die straffe erleggen sol.
Corpus Doctrinae. Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt 1603, Bl. 163 r. (deutschestextarchiv.de)Derhalben sol man geistliche vnd weltliche Gewalt recht wissen zu vnterscheiden / daß sich geistliche Gewalt nicht vnterstehe weltlicher Empter / als gehören sie zu jhrem Ampt / auß Christus befehl. Geistlich gewalt hat befehl das Euangelium zu predigen / vnd Sacrament zureichen / Hat nicht befehl von Christo / daß sie sich zum Herrn setze aller Güter vnd Königreich in der Welt / daß sie Könige setze oder entsetze / daß sie weltlich Recht von Zinsen / oder andern Weltlichen sachen mache […].
Corpus Doctrinae. Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt 1603, Bl. 142 v. (deutschestextarchiv.de)Denn fahe nur an / vnd stelle dich / als wolstu from werden / vnd beym Euangelio bleiben / vnd siehe zu / ob dir niemand werde feind werden / dazu Leid / Vnrecht / Gewalt thun / Item / zu Sünden vnd Vntugend vrsach geben.
Rollenhagen, Gabriel: Vier Bücher Wunderbarlicher biß daher vnerhörter/ vnd vngleublicher Jndianischer reysen/ durch die Lufft/ Wasser/ Land/ Helle/ Paradiß/ vnd den Himmel. Magdeburg 1603, S. 192. (deutschestextarchiv.de)Da ſagte er: Jch gebiete euch vnter ewern Fuͤrſten/ daß jhr jhn nicht mehr peiniget/ denn jr pfleget/ denn jr habt ſeiner keine macht/ ſondern es iſt Gottes gewalt.
Rollenhagen, Gabriel: Vier Bücher Wunderbarlicher biß daher vnerhörter/ vnd vngleublicher Jndianischer reysen/ durch die Lufft/ Wasser/ Land/ Helle/ Paradiß/ vnd den Himmel. Magdeburg 1603, S. 192. (deutschestextarchiv.de)Jch bin ſein Knecht/ vnd was ich euch in ſeinem namen gebiete/ daß muͤſſet jr thun/ die gewalt hat er mir gegeben.
Dilich, Wilhelm: Kriegsbuch/ darin die Alte und Neue Militaria eigentlich beschrieben, und allen Krigßneulingen/ Bau und Büchsenmeistern/ zu nutz und guter anleitung. Kassel 1607, S. 163. (deutschestextarchiv.de)Wann einer von dem Feindt/ ader ſonſt ehrlicher weiß beſchaͤdigt/ oder von Gottes gewalt kranck wirdt/ ſoll ſein ſelbs Beſoldung dannoch ihren fortgang haben.
Arndt, Johann: Von wahrem Christenthumb. Bd. 1. Magdeburg 1610, S. 5. (deutschestextarchiv.de)Darumb auch Got alle Ehr/ Lob/ Ruhm/ Preis/ Herrligkeit/ Stercke/ Gewalt vnd Krafft gebuͤhret/ Vnd keiner Creatur/ ſondern allein Gott/ der diß alles ſelbſt weſentlich iſt.
Arndt, Johann: Von wahrem Christenthumb. Bd. 2. Magdeburg 1610, S. 314. (deutschestextarchiv.de)Auch dienet vns der ſtarcke Donner/ Blitzen/ Hagel/ etc. daß wir GOttes gewalt darin erkennen.
Arndt, Johann: Vom wahren Christenthumb. Bd. 4. Magdeburg 1610, Bl. [Aviii] v. (deutschestextarchiv.de)Durch der Creaturen Dienſt/ kan der Menſch Augenſcheinlich ſehen/ das GOtt nothwendig alle ding in ſeiner Hand vnd Gewalt habe/ vnd erhalte.
Beatus, Georg: Amphitheatrvm Naturae, Schawplatz Menschlicher Herzlichkeit. Frankfurt a. M. 1614, S. 18. (deutschestextarchiv.de)Das [englische] Volck ist gemeiniglich lang von Leib/ hat grawe Augen/ von Gemüth kühn/ raachgierig/ im Kriege vnerschrocken/ in Bogenschiessen wolgeübet/ zu allen Kriegsschäfften vnverdrossen/ führen auch jhre Kriege mehr mit gewalt/ dann mit gutem Raht/ vnd bedachtsam.
Albertinus, Aegidius: Der Landtstörtzer: Gusman von Alfarche oder Picaro genannt. München 1615, S. 326. (deutschestextarchiv.de)Die andere vrſach der vneinigkeit iſt der mangel der Iuſtici: Die fuͤrderliche/ gerechte vnnd vnpartheyiſche adminiſtrirung der Iuſtici erhelt ein Landt in Friden/ aber die vnbilliche gewaltthaͤtigkeiten vnnd die vnſtraffmaͤſſigkeit der Boßheiten verurſachen rebelliones, Auffruhr vnnd weitlaͤuffigkeiten.
Obrecht, Georg: Fünff Vnderschiedliche Secreta Politica. Straßburg 1617, S. 144. (deutschestextarchiv.de)So ſollen ſie macht vnd gewalt haben/ nicht allein durch die Inquiſitores, vnnd andere nottürfftige Perſohnen/ dieſes alles ins Werck zuſetzen […]/ vnſeren Vnderthanen/ vnd auch frembden ſolche Oede/ vnd vnerbawene Guͤter mit gewiſſen conditionibus in guten Baw zubringen/ zuuͤbergeben/ damit in vnſeren Landen kein Orth oͤd/ vnnd vnerbawen verbleibe: oder nicht zum beſten oder nutzlichſten erbawen/ vnd gepflantzet werde: Sonderen alles auch dahin zurichten/ damit alle vnſere Landtſchafften alles das jenige tragen/ vnd geben moͤgen/ was nach art derſelben zutragen vnnd zugeben jmmer muͤglich iſt.
Weigel, Valentin: Gnothi seauton. Nosce te ipsum. Erkenne dich selber O Mensch. Neustadt 1618, S. 26. (deutschestextarchiv.de)Zum Andern/ Baweten ſie auch darůmb/ das ſie Goͤtter wůrden auff Erden/ groß vnd Mechtig/ an Gewalt/ herrſchafft/ Koͤnigreichen/ vber alle Landt/ vnnd Voͤlcker Herren were/ Alſo weren ſie auch GOtte gleich/ der da iſt ein mechtiger HErre vber alle Creaturen.
Harer, Peter: Eigentliche Warhafftige beschreibung deß Bawrenkriegs/ Wie derselbe vor hundert Jahren/ nemblich im Jahr 1525. fast an allen enden Teutsches Landes angangen/ vnd wider gedempfet worden. Frankfurt a. M. 1625, S. 53. (deutschestextarchiv.de)[…] Darnach ruͤckt er fuͤr Heydelßheim die Statt/ ſo zwiſchen Bretten vnd Bruſſel gelegen/ die er auch ſolcher geſtalt erobert/ nam ferner allerhand Doͤrffer/ ſie wehren Pfaltz/ der Edeln oder anderer Herꝛſchafften in ſein Gewalt/ deßgleichen den Flecken Hilſpach/ darinn der Churfuͤrſt ein new gebawt Kellerey hatte/ fingen den Keller/ pluͤnderten die Kellerey/ der Pfaffen vnnd Edelleut Haͤuſer/ […].
Abelin, Johann Philipp: Theatrvm Europaeum. Oder Außführliche/ vnd Wahrhafftige Beschreibung aller vnd jeder denckwürdiger Geschichten/ so sich hin vnd wider in der Welt/ fürnämlich aber in Europa/ […] vom Jahr Christi 1617. biß auff das Jahr 1629 […] zugetragen haben. Frankfurt a. M. 1635, S. 407. (deutschestextarchiv.de)Da wolten nun sie / als einfältige Idioten gern gründliche Information haben / wie doch dieses in den Rechten / oder auch der Vernunfft selbsten köndte Bestandt haben? Daß der Römische Keyser in einer frembden vnnd solchen Sach / darinn er selbsten Parthey / sich deß Keyserlichen Gewalts gebrauchte […]/ den Ständen deß Reichs / die doch ausserhalb seiner Keyserlichen Dignität vnnd höchsten Ampts / in andern Fällen Jhrer Majest. im wenigsten nicht vnderworffen / auff Keyserlicher Macht / committirte / gebiete / verbiete / mit Achts Processen dieselben angreiffe / blutige Executiones anbefehlen vnd alles deß jenigen sich vndernehme / was einem Richter vnnd Obrigkeit in vnmittelbaren Amptsfällen eignete.
Abelin, Johann Philipp: Theatrvm Europaeum. Oder Außführliche/ vnd Wahrhafftige Beschreibung aller vnd jeder denckwürdiger Geschichten/ so sich hin vnd wider in der Welt/ fürnämlich aber in Europa/ […] vom Jahr Christi 1617. biß auff das Jahr 1629 […] zugetragen haben. Frankfurt a. M. 1635, S. 685. (deutschestextarchiv.de)Der Genuinus gieng mit einer starcken Anzahl gewaffneter in der Statt hin vnd her / richteten viel vngebührliche Sachen auß. Vnd sonderlich für allen andern der Costa / zwischen diesem vnd einem Jüngling auß der Clerisey / gab es […]in der newen Marien Kirchen / ein harten Streit. Dann als seine Diener gedachtem Jüngling / Gewalt anthun wolten / zoge er ein Rohr herfür / vnd schoß einen zu todt […]/ den andern verwundet er an der Stirn mit seinem Degen / vnd als Costa davon flohe / folgte er jhm mit solchem Ernst nach / daß wo er nicht von den Dienern were vbermannet vnd hingerichtet worden / were Costa in grosser gefahr gewesen.
Abelin, Johann Philipp: Theatrvm Europaeum. Oder Außführliche/ vnd Wahrhafftige Beschreibung aller vnd jeder denckwürdiger Geschichten/ so sich hin vnd wider in der Welt/ fürnämlich aber in Europa/ […] vom Jahr Christi 1617. biß auff das Jahr 1629 […] zugetragen haben. Frankfurt a. M. 1635, S. 331. (deutschestextarchiv.de)[…]Wir versehen vns aber gegen allen friedliebenden Teutschen Gemüthern gäntzlich / Sie werden auß dem bißhero continuirtem Verlauff […]/ vnd denen hiervon in Truck gegebenen Informationibus, so viel haben erkennen können / daß zu Abhelffung der angezogenen Beschwerungen […]nach Anweisung Göttlichen Worts vnnd der allgemeinen Rechten / sich wol andere Mittel hetten finden mögen / dann daß vmb deren Vrsachen willen das gantze Vatterlandt / in solche eusserste Gefahr vnd Verderben / mit Vergiessung so viel vnschuldigen Bluts gesetzt / vnd der Oberkeit / zu Verthädigung deß jhrigen mit zuläßlichem Gegengewalt / gleichsamb nothgetrangte Vrsach geben werden müssen […]/ inmassen dann gar in keinen Zweifel zusetzen / da schon das in dem Majestätbrieff vorgeschehene Mittel / die von dannen rührende Mißhelligkeiten / durch einen vnpartheyischen Außtrag / von beyden Religions Ständen zu erledigen / nicht genugsamb gewesen / auch jhnen alles Gehör abgeschnitten worden seyn solte / daß doch / auff solchen vnerwiesenen Fall / sich wolmeynende Chur vnd Fürsten befunden haben würden / welche sich jhrer / der Böhmen / zu jhrem Rechten Intercedendo angenommen / vnd es zu diesen extremis nicht würden haben kommen lassen.
Micraelius, Johann: Fünfftes Buch Der Pommerschen Jahr-Geschichten. Vom 1627. Jahr/ Biß auff den Todt Bogislai XIV. des letzten Hertzogen in Pommern. Stettin 1639, S. 211. (deutschestextarchiv.de)Daß iſt ſonſt war/ daß ſich viele/ die der Qual loß ſein wolten/ ſelbſten gewalt angethan/ vnd daß Leben abgekuͤrtzet haben.
Klaj, Johann: Lobrede der Teutschen Poeterey. Nürnberg 1645, S. 4. (deutschestextarchiv.de)Eines aber und das ander muß zuzeiten dieſer Kunſt Ergebenen nachgeſehen werden/ weil ſie mit ihren Gedanken etwas freyer und ſicherer gehen: Maſſen die Verrichtung anderer Geſchaͤffte die Poe tiſchen Gedanken hintertreibet […]/ wie ein truͤbes Waſſer des Angeſichts Bildung nicht rein und eigentlich vorweiſen kan. Dahero allezeit darvorgehalten worden/ daß der/ ſo bey ihm ſelbſt/ uͤmſonſt an der Muſen Thuͤr klopfe: Das iſt/ es muͤſſe ein guter Poet von einer hoͤhern Gewalt angetrieben werden/ Goͤttliche Regungen und himmliſche Einfluͤſſe haben […].
Schlegel, Christoph: Glückseliger Reichthumb Eines Lob-seligen Richters/ Bey sehr ansehnlichem und Volckreichem Leichbegängnis Deß Edlen/ Vesten/ Hoch- und Wolweisen Herrn Johan Langens von Krugberg […]. Leutschau 1647, Bl. F v. (deutschestextarchiv.de)Abſtraffung Vnrechtes Werckes. Davon ſagt er alſo: Jch zubrach dis Backenzaͤhne des Vngerechten. Weil gemeiniglich die Wilden Thiere/ […]und auch etliche unter denen/ die bey den Menſchen in Haͤuſern ſich auff halten/ als da ſind die Hunde/ am meiſten mit jhren Zaͤhnen kaͤmpfen […]/ damit beiſſen/ hauen/ ſich nicht allein wehren/ ſondern auch andere Thiere verletzen/ zerreiſſen/ jhr Fleiſch zerkawen/ und jhnen alſo zur ſpeiſe bereiten; Da hingegen/ wenn man jhnen die Zaͤhne/ unter welchen die Backzaͤhne die ſtaͤrckſten ſind/ ausreiſſet oder zubricht/ ſie nachmahls jhre Boßheit nicht mehr alſo ausuͤben und ſchadẽ […]/ ja auch der jhnen ſonſt zugelaſſenen Speiſe nicht mehr wohl genieſſen koͤnnen: Als pfleget die H. Schrifft nach verbluͤhmter art zu reden/ durch die Zaͤhne/ und allermeiſt durch die Backen-Zaͤhne zum offtern anzudeuten aller hand Macht und Gewalt/ […]grimm und boßheit der Blut oder Geld-gierigen Leute/ wie hingegen das ſchlagen auff jhre Zaͤhne oder Backenzaͤhne […]/ das zubrechen oder zerſchmettern derſelben bedeutet jhre ſtraffe/ das ſtewren und verſtoͤren jhrer unrechten gewalt/ grauſamkeit und boßheit.
Friedens-Schluß/ So von der Römischen Käyserlichen/ Und Aller-Christl. Königl. May. May. […] vnderschrieben vnd bekräfftiget […]. Frankfurt a. M. 1648, S. 3. (deutschestextarchiv.de)Nach Anruffung Goͤttlichen Beyſtands/ vnd ordentlicher Außwechſelung beyderſeits gevollmaͤchtigten Gewaltbrieffen […](welcher Copeyen/ zu End gegenwaͤrtigen Inſtruments, von Wort zu Wort eingefuͤhrt werden) in Anweſenheit/ Genehmhaltung/ vnd Mitbewilligung deß Heyl. Roͤm. Reichs Chur: Fuͤrſten vnd Staͤnden/ zu Goͤttliches hochheyligen Namens Ehre/ vnd Nutze der gantzen Chriſtenheit/ [ist] allerſeits Fried: vnd Freundſchafft geſtifftet: vnd folgender maſſen verglichen worden. Nemblich:
Es ſeye ein Chriſtlicher/ allgemeiner/ jmmerwehrender Friede/ vnd wahre/ vffrichtige Freundſchafft/ zwiſchen der Roͤm. Kayſ. May. vnnd der Aller Chriſtlichſten May. […].
Butschky, Samuel von: Die Hochdeutsche Kantzeley […]. Breslau/Leipzig 1649, S. 242. (deutschestextarchiv.de)MEin Herr/
Weil in ſeinem Abreiſen/ meine Zufriedenheit und Ruhe/ Verluſt und Scha de/ erleiden mus; wil Jch ſeine vorgebrachte Entſchuldigung/ nicht genugſam hinſtreichen laſſen/ und mich der/ uͤber ſeinen Willen/ mier freymuͤhtig verſtatten/ Gewalt gebrauchen; Kraft welcher Jch Jhme hiermit anbefehle/ ſeine Reiſe einzuſtellen […].
Freyberger, Sigismund: Germania Pertubata et Restaurata: Das ist/ Vnpartheyische/ wolmeynende/ Theologoe-Historica Politische Discursus. Frankfurt a. M. 1650, S. 62. (deutschestextarchiv.de)Vnd ſind gar nicht ſo viel hundert Jahr verfloſſen/ daß man zu Rom vnter den Chriſten vber die Geiſtliche Aempter/ auch das Bapſthumb ſelbſten/ in den geweyheten Orten vnd Kirchen/ biß auff das Blut gekaͤmpffet; als etwan in verfloſſenen Zeiten die Heydniſche Roͤmer […]auß dem Liecht der Natur/ nach Anweiſung der Tugend/ vnd Eyffer eines ruͤhmlichen Namens/ vber den Jaͤhrigen/ oder doch zeitlichen Ehrenaͤmptern haben geſtritten. Vnd alles reifflich zuvberlegen […]/ ſagt ja der Heyland ſelbſt/ ſein Reich ſey inwendig in dem Menſchen/ vnd nicht von dieſer Welt/ ſein Geiſt werde die Juͤnger in alle Warheit laiten/ die Welt werde meynen/ ſie thue GOtt einen Dienſt daran/ wann ſie die Kinder Gottes toͤdte: Erkannt/ daß die weltliche Fuͤrſten herꝛſchen/ vnd die Oberherꝛn Gewalt haben/ aber vnter den Apoſteln (vnd deren Nachfolgern) es nicht alſo ſeyn ſoll.
Freyberger, Sigismund: Germaniae Pertvrbatae et Restavratae sive Vnpartheyischer wolmeynender Theologo-Politicorum Discvrsvm, Ander vnd dritter Theil. Frankfurt a. M. 1652, Bl. )( ij r. (deutschestextarchiv.de)Ander Theil. Summariſcher Jnhalt dieſer Diſcurſen.
[…]
III. Wie der Krieg wider die Proteſtierenden angangen/ vnd der Kaͤyſer wegen der Religion, durch die Finger geſehen: gantz Ober-Teutſchland in ſeinen Gewalt gebracht.
Reinkingk, Theodor von: Biblische Policey. Frankfurt a. M. 1653, S. 112. (deutschestextarchiv.de)Jhr habts lang gnug gemacht jhr Fuͤrſten Jſrael/ laſſet ab von Frevel vnd Gewalt vnd thut was recht vnd gut iſt.
Dannhauer, Johann Conrad: Catechismus Milch. Bd. 5. Straßburg 1654, S. 712. (deutschestextarchiv.de)Er iſt begabet mit der Herꝛligkeit deß gewalts/ der groͤſſer iſt/ als Him̃el vnd Erden/ ſintemahl Er empfangen allen gewalt im Himmel vnd auff Erden.
Dannhauer, Johann Conrad: Catechismus Milch. Bd. 5. Straßburg 1654, S. 1140. (deutschestextarchiv.de)Vnſer Gott Meſſias iſt Koͤnig/ vnd ſitzet auff ſeinem gewaltigen Stul/ darumb lobſinget/ lobſinget Gott […]/ lobſinget/ lobſinget vnſerm Koͤnige! dann Gott iſt König auff dem gantzen Erdboden/ lobſinget ihm kluͤglich. […]Gott iſt König uͤber die Heyden/ Gott ſitzet auff ſeinem heiligen Stul. Er ſagt kluͤglich. das iſt/ mit groſſem Verſtand vnd Geiſtlicher Weißheit dann es iſt nicht die geringſte Weißheit vnd Erkandnuß/ wann man die Hoheit/ Herrſchafft/ Gewalt vnd Herrligkeit recht verſtehet/ zu welcher Chriſtus erhoͤhet iſt/ auch nach ſeiner Menſchheit […].
Dannhauer, Johann Conrad: Catechismus Milch. Bd. 5. Straßburg 1654, S. 588. (deutschestextarchiv.de)Endlich auch ſolte er [der „Jndianiſche Koͤnige“] die vermeinten vnd falſchen Goͤtter abſchaffen/ vnd den Chriſtlichen Glauben annehmen: wo er diſes nicht freywillig thaͤte/ ſolte er vor gewiß haben/ daß man ihn durch Gewalt vnd Waffen dahin zwingen wuͤrde.
Dannhauer, Johann Conrad: Catechismus Milch. Bd. 5. Straßburg 1654, S. 1309. (deutschestextarchiv.de)So kan freylich ſein [Jesu] allerheiligſte/ allerherrlichſte Menſchliche Natur/ als welche er der Sohn Gottes deßwegen mit vn maͤßlich-groſſer Goͤttlicher/ Richterlichen Gewalt vnd Macht außgeruͤſtet/ nicht außgeſchloſſen werden.
Gryphius, Andreas: Großmüttiger Rechts-Gelehrter/ Oder Sterbender Æmilius Paulus Papinianus. Trauer-Spil. Breslau 1659, Bl. [Gvj] r. (deutschestextarchiv.de)[Anmerkung zu] v. 704. Wo Minos Urtel ſpricht. Dantes in ſeinem XII. Gedichte der Hoͤllen/ ſtellet die Gewaltthaͤter und Tyrannen in eine bluttig-ſidende See.
Zeiller, Martin: Centvria III. Variarvm Quæstionvm. Oder/ das Dritte Hundert Fragen/ von allerley Materien vnd Sachen. Ulm 1659, S. 17. (deutschestextarchiv.de)So ſeyn auch ſolche Wort nicht wider den Glauben/ werden deßgleichen faſt alſo im 1. Buch der Chronick […]/ am 30. Cap. v. 11. geleſen; als daſelbſt ſtehet: Gelobet ſeyſtu HErr Gott Jſrael/ unſers Vatters ewiglich/ dir gebuͤrt die Majeſtet/ und Gewalt/ Herrlichkeit/ Sieg und Danck.
Eigentlicher Abriß Eines verständigen/ tapfferen und frommen Fürsten/ Von dem fürtrefflichsten Poeten Virgilius/ […] Verteutschet und in Heroische oder Alexandrinische Reime übergesetzet Von M. Michael Schirmer […]. Cölln a. d. Spree 1668, Bl. )( 4 r. (deutschestextarchiv.de)Dieſes verleyhe Ewren Hoch-Fuͤrſtlichen Durchlaͤuchtigkeiten/ Gnaͤdigſter Chur-Printz Carol Æmilius, Printz Friedrich/ Printz Ludowig/ der hoͤchſte gewalthaber menſchlicher Koͤnigreiche/ und erhalte ſeinen Geſalbten Ewrer Durchlaͤuchtigkeiten hochgeliebten Herrn Vater noch viel jahr bey guter geſundheit/ gluͤcklicher und geſegneter regierung.
Dannhauer, Johann Conrad: Catechismus Milch. Bd. 9. Straßburg 1672, S. 22. (deutschestextarchiv.de)Mir iſt gegeben aller Gewalt im Him̃el und auff Erden/ aller Gewalt/ Vollmacht/ Majeſtaͤt/ ſam̃t allen goͤttlichen Regalien/ ein ungemeſſener ewiger Gewalt.
Dannhauer, Johann Conrad: Catechismvs Milch. Bd. 10. Straßburg 1673, S. 222. (deutschestextarchiv.de)Nun aber hat der Antiocheniſche Biſchoff Petro im Paͤpſtlichen Gewalt uͤber die gantze Kirch nicht ſuccedirt/ dann keiner kan in des andern Stelle tretten […]/ es ſeye dann daß ſie der andere quittirt/ entweder durch natuͤrlichen Tod/ oder durch rechtmaͤſſigen Tod das iſt/ Abſetzung/ oder freywillige Auffgab und Abſagung.
Dannhauer, Johann Conrad: Catechismus Milch. Bd. 10. Straßburg 1673, S. 225. (deutschestextarchiv.de)[…]Nicht allein aber den Juͤngern/ ſondern auch allen deroſelben Succeſſoren; dann weil die Juͤnger nicht wuͤrden unſterblich ſeyn/ und in der Kirche bleiben biß ans Ende der Welt/ ſo hat Gott Hirten und Lehrer verordnet […]/ Epheſ. 4/ 11. Denen hat Er eben ſo wol als jenen die Schluͤſſel anvertrauet/ als œconomis und Haußhaltern uͤber Gottes Geheimnuͤſſe […]/ 1. Cor. 4/ 1. als Legaten und Bottſchafften an GOttes Statt […]/ 2. Cor. 5. und zwar als œconomis vocatis & ordinatis, die per χειροτονίαν καὶ χειροϑεσίαν, durch Hand-Aufflegung beruffen/ und alſo ordentlich und rechtmaͤſſig geſand werden/ wie Chriſtus. Oeconomis organicis, die nichts auß eigener richterlicher Gewalt/ wie im Papſtthum gelernet wird/ ſondern als Diener verrichten […].
Bauller, Johann Jacob: Hell-Polirter Laster-Spiegel. Ulm 1681, S. 1016. (deutschestextarchiv.de)Alſo war es kein Aufruhr/ da Matathias [sic] und ſeine Soͤhne/ unter der Tyranney deß Koͤnigs Antiochia/ laut durch die gantze Stadt ſchrien […]: Wer um das Geſetz eifert/ und den Bund halten wil/ der ziehe mit uns auß der Stadt! Dann ſie beſchuͤtzten ihre Religion/ Recht und Freyheit/ daran ſie und das gantze Volck hoͤchlich verletzet worden/ 1. Macc. 2. Sondern ein Aufruhr/ eine Rebellion, Empoͤrung und gemeiner Aufſtand und Auflauff heiſſet und iſt eigentlich/ wann die Unterthanen ſich wider ihre ordentliche von GOtt vorgeſetzte Obrigkeit/ auflehnen/ einer den andern aufwickelt/ ſich haͤuffig rottiren/ und dermaſſen empoͤren/ daß ſie mit gewoͤhrter Hand die Obrigkeit uͤberlauffen/ ſie von ihrer Regierung mit Gewalt abſtoſſen/ gar erwuͤrgen/ oder doch ihrer ſelbſt Herꝛen werden wollen.
Spener, Philipp Jakob: Theologische Bedencken. Bd. 2. Halle a. d. S. 1701, S. 199. (deutschestextarchiv.de)Wo die gefahr der unterthanen nicht kan abgewendet werden/ und man zuſchwach iſt/ ſie dagegen zu ſchuͤtzen/ da nemlich eine hoͤhere gewalt aus GOttes verhaͤngnuͤß uns uͤberlegen iſt/ […]oder andere mit-conſorten, unſre fernere vorſorge unfruchtbar machen/ ſo ſind wir ohne ſchuld […]/ daß wir nicht hindern koͤnnen/ was in unſerer macht nicht ſtehet/ und alsdann frey haben/ zu ſorgen/ ob wir unſers zeitlichen noch etwas retten moͤgen.
Geise, Heinrich Anton: Teutsches Corpus Juris. Hannover 1703, S. 231. (deutschestextarchiv.de)Jhr ſaͤmtliche Adel- und Unadeliche/ Hohe und Niedrige/ Reich und Arme/ des gantzen Reich- oder Landes Erb-Angebohrne/ […]oder darinn wohnhafft Geſeſſene/ ob ſchon von Geburt ſonſt auſſerhalb[ ]ſo wohl als innlaͤndiſche Hinterſaſſen und Unterthanen/ auch Frembdlinge/ die hohen obrigkeitlichen Schutz begehren/ Chriſten oder Juden/ ſollet geloben und ſchweren/ daß ihr wollet dem Aller- oder Durchlaͤuchtigen und Groß- oder Maͤchtigen Kaͤyſer- oder Koͤnig-Chur- oder Fuͤrſten und andern Reichs Stande/ Tit. inſonderheit aber als Vormund und Gewalthabern des gantzen Heſſen-Landes/ dem Durchl. Herrn Herrn Carl oder Friedrich mit Nahmen […]/ Landgraf zu Heſſen-Caſſel/ Fuͤrſten zu Hirſchfeld/ Grafen zu Catzen-Elenbogen/ Dietz/ Ziegenhain/ Nidda und Schauenburg/ und nach deren Ableben ihren ehelichen maͤnnlichen Leibes-Lehn-Erben; und in Mangel oder Abgang Deroſelben/ dem Fuͤrſten des Hauſes Heſſen-Darmſtaͤdtiſchen Linie/ und ihren ehelichen maͤnnlichen Leibes-Lehns-Erben; und im Fall der gantze maͤnnliche Stamm derer Fuͤrſten zu Heſſen Todes abgangen und verſtorben waͤre/ denen Chur- und Fuͤrſten zu Sachſen/ in Krafft der Erb-Verbruͤderung/ auf angezeigte Faͤlle wie vorſtehet/ hold/ getreu/ gewaͤrtig und gehorſam ſeyn […].
Geise, Heinrich Anton: Teutsches Corpus Juris. Hannover 1703, S. 714. (deutschestextarchiv.de)§. 20. Niemand ſoll ſich erkuͤhnen zu einigen Kauffardey- oder andern Schiffen ohne ausdruͤcklichen Befehl und Verordnung ſeines Capitains uͤberzugehen/ ſelbigen [also diesen Schiffen] Gewalt anzuthun/ mit Schlagen/ Verwunden und andern Mißhandlungen/ oder etwas daraus zu entwenden nach der Thaten Beſchaffenheit geſtrafft zu werden […]; wann auch Gefangene auffgebracht/ ſoll ſich niemand unterſtehen/ dieſelbe zu haͤhlen oder verbergen/ ſondern ohn einigen Vertrag vor den Admiral oder Ober-Befehlshaber bringen/ uͤber alles nach Gelegenheit verhoͤret und befraget zu werden/ wie auch deren keine rançonniren laſſen/ ohne Schiff-Directoris und Raͤthe Vorwiſſen bey Galgen Straffe.
Mutach, Samuel: Substantzlicher Vnderricht/ Von Gerichts- und Rechts-Sachen. Bern 1709, S. 163. (deutschestextarchiv.de)Die Nothzucht iſt/ da jemand einer unverleumbdeten Ehe-Frauen/ Wittib oder Jungfrauen mit Gwalt und wider ihren Willen ihre Fraͤuliche/ oder Jungfraͤuliche Ehr nimbt; Ein ſolcher Ubelthaͤter hat das Leben verwuͤrckt/ und wird auf Beklagung der benoͤthigten Perſohn in Auß fuͤhrung der Miſſethat einem Raͤuber gleich/ mit dem Schwerdt vom Leben zum Tod gerichtet […].
Mutach, Samuel: Substantzlicher Vnderricht/ Von Gerichts- und Rechts-Sachen. Bern 1709, S. 178. (deutschestextarchiv.de)Dem Klaͤger und Antworter iſt in Civiliſchen Sachen […]/ als welche ſonderbahr die Gegenwart ihrer Perſohnen nicht erforderen/ zugelaſſen/ durch Gwalthabere und Anwaͤlt ſich vor dem Gricht zuſtellen/ […]und ihre Sreitigkeiten vortragen zu laſſen/ jedoch ſind ſie ſchuldig/ bey Antrettung der Rechtigung ihre Gwalthabere mit gnugſammer Procur zu verſehen […]/ damit keintwedere Parthey auß Mangel gnugſamer Procur deß Gegen-Saͤchers/ an dem Fortgang deß Rechtens verſaumt werde.
Marperger, Paul Jacob: Der allzeit-fertige Handels-Correspondent. 4. Aufl. Hamburg 1717, S. 18. (deutschestextarchiv.de)Vollmacht-Briefe erſtrecken ſich in einer Gewalt dieſes oder jenes fuͤr einen zu thun/ zu handeln/ einzuwilligen/ zu verrichten/ zu proſeqviren/ und als eigen damit zu verfahren […]/ man wolle ſolches als ſelbſtgethan confirmiren/ fuͤr genehm halten/ hiemit de rato caviret/ den Gevollmaͤchtigten in allem Schade loß gehalten/ fuͤr allen An- und Zuſpruch/ kuͤnfftigen Præjuditz/ freygeſprochen haben;
Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig 1721, S. 15. (deutschestextarchiv.de)Es ist doch gewiß/ daß ein Bischoff mehr Gewalt hat/ als eben ein gemeiner Priester: so muß ja dieser Gewalt bestehen in der/ ihm für andern/ zugehörigen Vollmacht Priester zu weyhen/ und einzusalben.
Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo 1724, S. 304. (deutschestextarchiv.de)Der Himmel lasse auch dieses hohe haus in eine noch mehrere Gewalt/ Glantz und Ansehen aufsteigen/ und gebe / daß der brandenburgischen Zepter/ von einem grossen Theil der Welt verehret und gefürchtet werde.
Richardson, Samuel: Clarissa. Die Geschichte eines vornehmen Frauenzimmers, […] und nunmehr aus dem Englischen in das Deutsche übersetzt. Bd. 2. Göttingen 1748, S. 416. (deutschestextarchiv.de)Sie glaubte gewiß, daß ich meine Einwilligung zu einer ſolchen Gewalthaͤtigkeit nicht gegeben haͤtte, die ſich auf ein oder anderen Seite, oder wohl gar an beyden Seiten auf Mord und Todſchlag endigen koͤnnte.
Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts, worinn alle Verbindlichkeiten und alle Rechte aus der Natur des Menschen in einem beständigen Zusammenhange hergeleitet werden. Halle a. d. S. 1754, S. 128. (deutschestextarchiv.de)Den Beſitzer (poſſeſſor) nennt man denjenigen, welcher eine Sache, mit dieſem Vorſatz, bey ſich behaͤlt. Weil nun eine Sache in unſerer Gewalt iſt (in poteſtate noſtra eſt), wenn wir im Stande ſind, mit derſelben vorzunehmen, was wir wollen; ſo wird durch den Beſitz eine Sache in unſere Gewalt gebracht […]; und folglich kann man ohne den Beſitz das Eigenthum nicht ausuͤben (§. 195.), oder ſein Recht gebrauchen.
Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts, worinn alle Verbindlichkeiten und alle Rechte aus der Natur des Menschen in einem beständigen Zusammenhange hergeleitet werden. Halle a. d. S. 1754, S. 906. (deutschestextarchiv.de)Derjenige bricht alſo den Frieden, welcher um eben der Urſache halber, weswegen der Krieg gefuͤhrt worden, oder um deswegen, was darinn geſchehen iſt, kriegeriſche Gewalt ausuͤbet […](§. 1227.), ſo daß auch die Bundesgenoſſen hierunter mit begriffen ſind […](§. 1228.) ; nicht aber wird der Friede gebrochen, wenn dies einer neuen Urſach wegen geſchieht, als wohin der Friede nicht gezogen werden darf (§. 1221.): folglich iſt aus eben der Urſache kein Friedensbruch vorhanden, wenn man ſich gleich nachher zu einem andern ſchlaͤgt, welcher den, mit dem wir Friede gemacht haben, mit Kriege uͤberzieht.
Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig 1756, Sp. 513. (deutschestextarchiv.de)Eine Vollmacht wird ertheilet, entweder muͤndlich, wenn der Gewaltgeber ſeinen Gewalthaber vorſtellet, und ſich deswegen hinlaͤnglich erklaͤret; oder ſchriftlich, nach gewiſſen vorgeſchriebenen oder ſonſt gewoͤhnlichen Formeln, in welchen der Name des Gewalthabers, die Sache, wozu die Gewalt ertheilet, ſamt andern nuͤtzlichen Clauſeln enthalten, und des Gewaltgebers Name, ganz ausgeſchrieben, darunter zu ſetzen iſt.
Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig 1756, Sp. 513. (deutschestextarchiv.de)Vollmacht, oder Gewalt, lat. Mandatum, franz. Pouvoir oder Procuration, iſt eine Handlung wodurch einem etwas an eines andern ſtatt zu thun und zuverrichten aufgetragen wird.
Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig 1756, Sp. 513. (deutschestextarchiv.de)Derjenige, ſo die Vollmacht ertheilet, wird der Gewaltgeber, lat. Mandans, und derjenige, der ſie empfaͤngt, der Gewalthaber, oder Bevollmaͤchtigte, lat. Mandatarius, oder Procurator, franz. Procureur, genennet, ſiehe Gevollmaͤchtigter.
Estor, Johann Georg: Bürgerliche rechtsgelehrsamkeit der Teutschen. Bd. 1. Marburg 1757, S. 370. (deutschestextarchiv.de)Die aͤlterliche gewalt iſt eine gerechtſame der aͤltern, ire kinder zu erzihen, auch deren handlungen zu iren und des ſtates beſten zu lenken.
Estor, Johann Georg: Teutsche rechtsgelahrtheit. Bd. 3. Frankfurt a. M. 1767, S. 16. (deutschestextarchiv.de)Das Burgundiſche geſaͤz leget uns die muͤtterliche gewalt uͤber ire kinder, nach abſterben des ehemannes; den beiſiz; den nuͤßbrauch derſelben; die teutſche verjaͤrung von 30 jaren; die todesſtraͤfe der dibe, und die wiedererſtattung des geſtolenen […], auch vile andere brauchbare materien vor augen.
Tetens, Johann Nicolaus: Philosophische Versuche über die menschliche Natur und ihre Entwickelung. Bd. 2. Leipzig 1777, S. 6. (deutschestextarchiv.de)Die Selbſtmacht uͤber ſich, die poſitive Kraft, wodurch wir uns in unſerer Gewalt haben, wenn wir thaͤtig ſind, erfordert ein gleichzeitiges inneres Vermoͤgen oder Faͤhigkeit, unter denſelbigen Umſtaͤnden das Gegen- theil von demjenigen zu thun, was wir thun, wie man ſich kurz erklaͤren kann.
Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern 1779, S. 177. (deutschestextarchiv.de)Staat nenne ich einen durch gewiſſe Grenzen beſtimmten bevoͤlkerten Strich Landes, in welchem durch eine geſezgebende Gewalt alle Menſchen, Erwerber und Gewerbe zu einem einzigen ganzen Koͤrper zuſammen geordnet ſind, und durch eben dieſe Kraft in ihren Handlungen zur einzelnen und allgemeinen Gluͤckſeligkeit geleitet werden ſollen.
Goethe, Johann Wolfgang: An Charlotte v. Stein. In: Goethes Werke. Abt. IV. Bd. 4. Weimar 1889, S. 216. (archive.org)Wir haben gekannegiesert und gegörzt, und aus allem was ich von den vier Enden der Erde höre, zieh ich immer meine eigne Nuzzanwendung. Im Stillen Krafft und Fähigkeit (das heist Gewalt) zu sammeln, zu halten, und auszuarbeiten und auf Glück zu warten wo das mögte zu brauchen seyn!!
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1. Göttingen 1786, S. 308. (deutschestextarchiv.de)Fehlt es aber an Gerichten, oder ſind dieſe nicht in dem gehoͤrigen Anſehen, oder nicht mit der noͤthigen vollziehenden Gewalt verſehen; ſo haͤlt es ſchwer der Selbſthuͤlfe zu wehren, weil doch Mittel zum Rechte zu gelangen einmal ſeyn muͤßen.
Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Bd. 1. Erlangen 1790, S. 81. (deutschestextarchiv.de)Aber das Politiſche davon muß, wie alles, was auf den Staat Einfluß hat, ſeiner Leitung und Anordnung unterworfen ſeyn; es aͤuſſern ſich dabey demnach nicht blos negative, ſondern auch poſitive Einwirkungsrechte der Staatsgewalt.
Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Bd. 1. Erlangen 1790, S. 507. (deutschestextarchiv.de)Mandate wurden an die Gouverneurs der Provinzen und andere roͤmiſche Magiſtratsperſonen erlaſſen, und es waren ihnen darinn die Grenzen ihrer Amtsgewalt und Gerichtsbarkeit vorgezeichnet.
Glück, Christian Friedrich von: Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Bd. 2. Erlangen 1791, S. 183. (deutschestextarchiv.de)Diejenigen werden nun im Gegentheil homines alieni iuris genennt, die der haͤuslichen Gewalt oder Herrſchaft eines Paterfamilias unterworfen ſind, und dieſe ſind wieder von zweyerley Art, entweder Soͤhne und Toͤchter, die unter der vaͤterlichen Gewalt ſtehen, filii filiaeve familias; oder Sclaven und Sclavinnen, die der herrſchaft lichen Gewalt eines Paterfamilias unterworfen ſind; Servi et ancillae.
Glück, Christian Friedrich von: Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Bd. 2. Erlangen 1791, S. 222. (deutschestextarchiv.de)Unſere heutige vaͤterliche Gewalt hat durch Vermiſchung der roͤmiſchen und teutſchen Rechte ihr Daſeyn erhalten; ſie ſtehet nicht dem Vater allein zu, ſondern die heutigen Rechte und Sitten laſſen auch die Mutter, ob zwar nicht gleichen, aber doch gewiß keinen geringen Antheil, daran nehmen. Der Inbegriff aller den Eltern uͤber die Kinder zuſtehenden, und fuͤrnehmlich auf den Zweck der Erziehung ſich beziehenden, Rechte iſt demnach die vaͤterliche oder vielmehr elterliche Gewalt nach heutigen Rechten.
Glück, Christian Friedrich von: Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Bd. 2. Erlangen 1791, S. 505–506. (deutschestextarchiv.de)Das Wort beſitzen, poſſidere, bedeutet eigentlich, und im grammatiſchen Sinn genommen, ſo viel als in ſeiner Gewalt haben. In dieſem urſpruͤnglichen Verſtande heißt alſo Beſitz, Poſſeſſio, die koͤrperliche Detenzion einer Sache, das iſt, die koͤrperliche Handlung, vermoͤge welcher man eine Sache dergeſtalt in ſeiner Gewalt hat, daß man daruͤber ungehindert ſchalten und disponiren kann.
Friedrich Schiller: Fortgesetzte Entwicklung des Erhabenen. In: Neue Thalia 4 (1793), S. 52–73, hier S. 62. (wikisource.org)Ob es eine rein moralische Gesinnung oder ob es bloß eine mächtigere sinnliche Reizung war, was den Selbsterhaltungstrieb bey dem Schwärmer Peregrin unterdrückte, darauf achte ich bey der ästhetischen Schätzung nicht, wo ich das Individuum verlasse, von dem Verhältniß seines Willens zu dem Willensgesetz abstrahiere, und mir den menschlichen Willen überhaupt, als Vermögen der Gattung, im Verhältniß zu der ganzen Naturgewalt denke.
Goethe, Johann Wolfgang: Taschenbuch für 1798: Hermann und Dorothea. Berlin 1797, S. 101. (staatsbibliothek-berlin.de)Dann ist sein Gemüth auch erhitzt, und es kehrt die Verzweiflung
Aus dem Herzen hervor das frevelhafte Beginnen.
Nichts ist heilig ihm mehr; er raubt es. Die wilde Begierde
Dringt mit Gewalt auf das Weib, und macht die Lust zum Entsetzen.
Lukian von Samosata: Lucian. Sein Freund. In: Lucians von Samosata Sämtliche Werke. Übersetzt von Christoph Martin Wieland. Bd. 1. Wien/Prag 1797, S. 22–55, hier S. 52. (google.de)Einige spannen die Sehne zu straff und drücken den Pfeil mit größerer Gewalt ab als nöthig ist: sie treffen also zwar geradesweges, aber ihre Pfeile bleiben nicht stecken, sondern dringen durch und lassen die Seele mit einer weitoffenen Wunde zurück, um deren Heilung sich niemand bekümmert.
Pahl, Johann Gottfried: Wohlgemeyntes, in Vernunft und Schrift bestgegründetes, jedoch unmaaßgebliches Gutachten, über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten in Wirtemberg. O. O. 1797, S. 49. (deutschestextarchiv.de)Die erstre, die regierende [Klasse], hat ihre Macht von dem Fürsten, in dessen Person alle Staatsgewalt koncentrirt ist, und ob sie gleich nur stellvertretend handelt, und nur ein von der Willkühr des höchsten Oberhauptes abhängiges Recht besizt, so muß in ihr doch die Person des Fürsten respektirt werden […]: hingegen die leztre, die gehorchende Klasse, ist im Staate eine blosse Null, sie ist in der Hand der erstern eine Maschine ohne Selbstständigkeit und Persönlichkeit, sie hat keinen eigenen Willen, und muß sich in allen Fällen nur passiv verhalten.
Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen 1801, S. 183. (deutschestextarchiv.de)Die Unterthanen im Staat haben die Verbindlichkeit, den Befehlen der Staatsgewalt zu gehorchen und ſich der executiven Macht, durch welche ſie ausgeführt werden, zu unterwerfen.
Schiller, Friedrich: Wilhelm Tell. Tübingen 1804, S. 88. (deutschestextarchiv.de)[Stauffacher:] Nein, ſo verhaͤlt ſich alles wie ihr ſprecht, Gewaltherrſchaft ward nie bei uns geduldet.
Rudolphi, Caroline Christiane Louise: Gemälde weiblicher Erziehung. Bd. 2. Heidelberg 1807, S. 374. (deutschestextarchiv.de)Als Gefühl der eignen Schwäche, der Abhängigkeit von den großen Naturgewalten, kann dieſe bange Verzagtheit das Mittel zu ſchönern heiligern Regungen in der Seele werden.
Fichte, Johann Gottlieb: Reden an die deutsche Nation. Berlin 1808, S. 483. (deutschestextarchiv.de)Euch iſt das groͤßere Geſchik zu Theil worden, uͤberhaupt das Reich des Geiſtes und der Vernunft, zu begruͤnden, und die rohe koͤrperliche Gewalt insgeſammt, als beherrſchendes der Welt, zu vernichten.
Becker, Karl Friedrich/Johann Gottfried Woltmann: Die Weltgeschichte für die Jugend. Bd. 10. Berlin 1809, S. 609. [DWDS] (gei.de)Er [Lessing] glich daher der elektrischen Kraft, welche die weiteste und tiefste Naturgewalt, alles anregt, und sein Styl war wie der Blitz, hell, rasch und schlagend.
Schubert, Gotthilf Heinrich von: Die Symbolik des Traumes. Bamberg 1814, S. 154. (deutschestextarchiv.de)Der Stimmnerve […]und der ganze mit ihm verbundene Kreis der Sprachorgane, gehoͤret zu einem Syſteme unſers Koͤrpers; deſſen Geſchaͤft jenes des ſchaffenden Wortes iſt — eine ganze ihm untergeordnete kleine Welt zu erzeugen und zu bilden. Wenn auch dieſer Kreis ſehr verengert iſt, ſo zeigen uns doch mehrere Erſcheinungen, unter andern jene pſychiſche Gewalt welche der Magnetiſeur uͤber die ganz von ihm verſchiedene Perſon der Somnambuͤle, noch mehr jene, welche der Menſch in gewiſſen Faͤllen uͤber die ganze ihn umgebende Natur ausuͤbt, daß das Ganglienſyſtem […], ſo wie es noch jetzt der Sinn iſt, auf welchen alle Einfluͤſſe einer hoͤheren geiſtigen Region einwirken, auch urſpruͤnglich das Organ ſey, durch welches der Menſch bildend und veraͤndernd auf die ihm umgebende Natur einwirken konnte.
Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt a. M. 1817, S. 487. (deutschestextarchiv.de)Natürliche Freiheit und wohlerworbene Rechte der Einwohner, sind einer Einschränkung, durch Gebot oder Verbot der Polizeigewalt, nur so weit unterworfen, als bei der SicherheitsPolizei der Staatszweck, bei der WohlfahrtPolizei die im Voraus, oder gleichzeitig ertheilte, ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung der StaatsgesellschaftGenossen es gestattet.
Goethe, Johann Wolfgang: West-östlicher Divan. Stuttgart 1819, S. 15. (deutschestextarchiv.de)Weiſs der Sänger dieser Viere
Urgewalt’gen Stoff zu mischen,
Hafis gleich wird er die Völker
Ewig freuen und erfrischen.
Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 2. Stuttgart 1821, S. 445. (deutschestextarchiv.de)Sie [die Kriegsverträge] sind verbindlich, auch ohne besondere Einwilligung oder nachfolgende Genehmigung der beiderseitigen Souveraine, wenn die Befehlhaber, welche sie schlossen, in gutem Glauben und ohne Ueberschreitung ihrer Amtsgewalt oder Vollmacht handelten.
Reuscher, Samuel Friedrich August: Lehrbuch der Geschichte der Völker und Staaten des Alterthums. Berlin 1824, S. 370. [DWDS] (gei.de)So wich die rohe Naturgewalt der stillen Macht des Geistes und der Freiheit: dem sammelnden Fleiße, dem ordnenden Sinn, dem Gefühle, der Gesetzlichkeit, der Idee des bürgerlichen Zusammenlebens nach gleichen Mitteln und zu denselben Zwecken […]– aus der Furche ging die Saat der Menschlichkeit, die Blüthe und Frucht der Humanität hervor!
Herbart, Johann Friedrich: Psychologie als Wissenschaft, neu gegründet auf Erfahrung, Metaphysik, und Mathematik. Bd. 2. Königsberg 1825, S. 17. (deutschestextarchiv.de)Und wo physische Gewalt ins Spiel kommt, da geht die Hemmung nicht bloſs bis zur Unterdrückung, sondern manchmal bis zur Vernichtung der Kraft.
Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste, ihre Kirche und ihr Staat im sechszehnten und siebzehnten Jahrhundert. Bd. 3. Berlin 1836, S. 207. (deutschestextarchiv.de)Mit jener unwiderſtehlichen Wuth, einer Miſchung von Enthuſiasmus, Begierde und Schrecken, die in dem innern Kampfe entwickelt worden, ergoß ſich die revolutionaͤre Gewalt auch uͤber die franzoͤſiſchen Grenzen.
Blumröder, Gustav: Vorlesungen über Esskunst. Leipzig 1838, S. 238. (deutschestextarchiv.de)Doch geſchehen auch in Deutſchland immer bedeutendere Schritte zur Abſtellung der grauſamen Thierquaͤlereien, und Zartgefuͤhl und Menschlichkeit wird herrschend.
Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 1. Berlin 1840, S. 350. (deutschestextarchiv.de)Es wird alſo hier keinesweges geläugnet, daß zum Weſen der Ehe Treue und Hingebung, ſo wie zur väterlichen Gewalt Gehorſam und Ehrfurcht gehöre; allein dieſe […]an ſich wichtigſten Elemente […]jener Verhältniſſe ſtehen unter dem Schutz der Sitte, nicht des Rechts, gerade ſo wie der edle und menſchliche Gebrauch, den der Hausvater von ſeiner Familiengewalt machen ſoll, auch nur der Sitte überlaſſen bleiben kann […], für welchen letzten Fall die irrige Auffaſſung, als ob es eine Rechtsregel wäre, nur zufällig weniger möglich iſt.
Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin 1844, S. 148. (deutschestextarchiv.de)Niemals kann ferner eine Handlung oder Unterlaſſung wider unbeſtreitbare Rechte eines Dritten […], oder dasjenige, was man bereits einem Dritten ausſchließlich bewilligt hat, Gegenſtand einer Vertragsverbindlichkeit ſein, ſo wenig als eine Handlung oder das Recht eines Dritten, worüber man keine Botmäßigkeit oder Verfügungsgewalt hat.
Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig 1845, S. 15. (deutschestextarchiv.de)An Naturgewalten üben Wir Unſere erſten Kräfte.
Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 1: Die Metaphysik des Schönen. Reutlingen/Leipzig 1846, S. 228. (deutschestextarchiv.de)Dieſe abſpringenden Formen reiſſen die Phantaſie aus dem erwarteten Zuſammenhang der ihr geläufigen Grundform des Berges heraus, dieſe kecke Unregelmäßigkeit kündigt eine Maſſenthürmende Urgewalt an, die fähig wäre, in’s Unendliche fortzuthürmen, und für die Phantaſie wächst daher die abſpringende Linie in’s Unendliche fort.
Marx, Karl/Friedrich Engels: Manifest der Kommunistischen Partei. London 1848, S. 16. (deutschestextarchiv.de)Die politische Gewalt im eigentlichen Sinn ist die organisirte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer andern.
Neue Rheinische Zeitung, 12. 11. 1848, Nr. 141, S. [5]. (deutschestextarchiv.de)Die Bourgeoisie ist feig; die Gewalt und die Brutalität bezeichnen ihre Spuren.
Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3.1: Die Kunst überhaupt und ihre Theilung in Künste. Reutlingen/Leipzig 1851, S. 128. (deutschestextarchiv.de)Ob man die erſte Stufe in der Entwicklung des Genius, wo er wie eine Naturgewalt hervorbricht […](§. 411), als Manier oder als Styl zu bezeichnen habe, kann zweifelhaft ſcheinen.
Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen 1859, S. 455. (deutschestextarchiv.de)Das Weſen des Krieges beſteht in der Bekämpfung und in der Vernichtung der Vertheidigungsmittel des Gegners durch Anwendung von Waffengewalt.
Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen 1859, S. 341. (deutschestextarchiv.de)In den meiſten Fällen, doch nicht in allen und nicht nothwendig, kam hierzu noch die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der Gewaltentheilung zum vermeintlichen Schutze des Rechtes und der Freiheit.
Allgemeine Zeitung, 5. 6. 1860, Nr. 157. (deutschestextarchiv.de)Gerade weil dieses Kaiserthum nicht liberal seyn kann, ist es nicht der Friede, sondern der Krieg, sein innerstes Wesen drängt es von Gewalt zu Gewalt, zur Ueberfluthung fremder Nationen, zu immer neuer Aggression, bis die sittliche Kraft eines im innersten empörten Volksgeistes es zu Boden schlägt.
Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 1. Stuttgart 1865, S. 264. (deutschestextarchiv.de)Es iſt der Kriegsherr, als Inhaber der Heeresgewalt; es iſt die ſanktionirende geſetzgebende und vollziehende Gewalt im Staatsrath, und es iſt in der Mitte der höchſten Würden die Krone.
Berg, Albert: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin 1866, S. 275. (deutschestextarchiv.de)Doch lässt sich die Katastrophe sicher unter die Zahl der Gewaltacte rechnen, welche aus fanatischem Fremdenhass verübt wurden […]; wenn nicht etwa die Regierung, durch den Einspruch des Mikado wirklich beunruhigt, von der Besitznahme der Engländer ernste Verwickelungen fürchtete und selbst die Zerstörung bewirkte.
Bluntschli, Johann Caspar: Das moderne Völkerrecht der civilisirten Staten. Nördlingen 1868, S. 9. (deutschestextarchiv.de)In nichts mehr bewährt und zeigt ſich die Macht und das Wachsthum des Völkerrechts herrlicher als darin, daß es vermocht hat, die ſpröde Wildheit der Kriegsgewalt allmählich zu zähmen und ſelbſt die zerſtörende Wuth des feindlichen Haſſes durch Geſetze der Menſchlichkeit zu mäßigen und zu bändigen.
Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. Vom 31. Mai 1870. Berlin 1870, S. 63. (deutschestextarchiv.de)§. 251.
Mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus wird der Räuber beſtraft, wenn bei dem Raube ein Menſch gemartert oder durch die gegen ihn verübte Gewalt eine ſchwere Körperverletzung oder der Tod deſſelben verurſacht worden iſt.
Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. Vom 31. Mai 1870. Berlin 1870, S. 46. (deutschestextarchiv.de)§. 176.
Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird beſtraft, wer
1) mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frauensperſon vornimmt oder dieſelbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nöthigt […].
Die Grenzboten 30/2 (1871), S. 560. (deutschestextarchiv.de)Die Deutsch-Oestreicher sind schon lange von ihrer bevorrechteten Stellung herabgestiegen und haben so bald keine Aussicht, dieselbe wieder zu erringen, aber sie sind stark genug, sich einer nationalen Vergewaltigung zu erwehren und so blind sind die östreichischen Staatsmänner trotz alledem doch nicht, daß sie das deutsche Element als solches unter die andern Stämme des Reiches Herabdrücken sollten.
Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Bd. 1. 5. Aufl. Stuttgart 1875, S. 334. (deutschestextarchiv.de)Wo die Gewalt in der Geschichte für sich selbst in ihrer barbarischen Rohheit auftritt, da ist sie regelmäszig nicht von schöpferischer Wirkung, sondern ein Instrument der Zerstörung und des Todes.
Stacke, Ludwig: Erzählungen aus der neuesten Geschichte. Abriß der Geschichte der neuesten Zeit (1815–1871). 3., verb. u. verm. Aufl. Oldenburg 1877, S. 511. [DWDS] (gei.de)Aus den ununterbrochenen inneren Kämpfen erheben sich Gewalthaber, die unter republikanischen Formen als Despoten regieren und gewöhnlich nach einiger Zeit von gleichgesinnten Gegnern und Nebenbuhlern gestürzt werden.
Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 3.1. Tübingen 1880, S. 212. (deutschestextarchiv.de)Namentlich hat die militairiſche Befehlsgewalt über Untergebene ihr rechtliches Fundament niemals in dem Dienſtvertrage, ſondern ausſchließlich in dem Amtsauftrage, d. h. in einer ſtaatlichen Delegation.
Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin/Leipzig 1881, S. 251. (deutschestextarchiv.de)Die Nötigung des R StGB. (§. 240), d. h. die Nötigung zu irgend einer Handlung, Duldung oder Unterlaſſung, wenn durch gewiſſe Mittel bewirkt. Dieſe Mittel ſind:
a) […]phyſiſche Gewalt, nicht notwendig an der Perſon des zu Nötigenden (in homine), aber gegen denſelben (Vergewaltigung anderer Perſonen oder Gewalt an Sachen) gerichtet (in hominem), als Mittel, ſeine Entſchließung zu beſtimmen.
b) pſychiſche Gewalt oder Bedrohung, und zwar: Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen. Die Drohung braucht keine ernſtlich gemeinte […], d. h. die Ausführung derſelben braucht nicht beabſichtigt zu ſein, ſie muß aber dem Bedrohten als eine ernſtliche erſcheinen. Die Drohung muß gegen den zu Nötigenden gerichtet, d. h. zur Beeinfluſſung ſeiner Entſchließung beſtimmt und geeignet ſein; nicht erforderlich iſt, daß das angedrohte Verbrechen oder Vergehen an dem zu Nötigenden begangen werden ſoll.
Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig 1882, S. 312. (deutschestextarchiv.de)Die kräftigen Lieder ſchollen weit über Schwabens Grenzen hinaus und ſchürten mächtig die unklare Aufregung der Zeit. So würdig und maßvoll die Form war, aus allen ſprach doch die radikale Lehre „Alles oder Nichts“, aus allen der ſcharfe Vorwurf, daß die Bosheit ruchloſer Gewalthaber die Völker um ihre verbrieften Rechte betrüge.
Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart 1887, S. 511. (deutschestextarchiv.de)[Aus Sophokles’ Philoktetes:] Hin, wo das gewaltige Schicksal führt
Und der Freunde Geheiß und des Gottes Gewalt,
Der dies allmächtig verhängte!
Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 2. Leipzig 1892, S. 563. (deutschestextarchiv.de)Eine mit peinlicher Genauigkeit abgestufte Skala von Versuchsdelikten stellen manche Volksrechte bei Handlungen auf, die sich als näherer oder entfernterer Versuch rechtswidrigen Beischlafs darstellen können. So hat die Lex Baiuwariorum eine Buſse von sechs Schillingen für unzüchtiges Anfassen […](hôrcrift), von zwölf für Auflösen der Haartracht (walcwurf), für unzüchtiges Zerren der Kleider (himilzorunga), für Beschreiten fremden Ehebettes uno pede, während der vollendete Ehebruch mit dem Wergelde, die Vergewaltigung einer Jungfrau mit vierzig Solidi gebüſst wird.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens in technischer und kulturgeschichtlicher Beziehung. Bd. 2. Braunschweig 1895, S. 1043. (deutschestextarchiv.de)Die Hüttenberger Knappen, die noch schwerer litten, brachen in offene Revolte und Ausstände [sic] aus und drangen mit Gewalt in die Marktstädte Althofen und Krapffeld ein.
Mayer, Otto: Deutsches Verwaltungsrecht. Bd. 1. Leipzig 1895, S. 108. (deutschestextarchiv.de)Für den Staat bedeutet das Rechtsverhältnis bald nur die Abgrenzung einer bestimmten rechtlichen Gebundenheit seiner allgemeinen Herrschaftsgewalt; möglicherweise auch, daſs diese wirksam geworden ist in ein Stück des Einzeldaseins hinein; oder es ist ihr wenigstens ein neuer Spielraum darin eröffnet, ein besonderes Gewaltverhältnis, wie man das ausdrückt, ist über den Einzelnen begründet worden.
Die Grenzboten 55/4 (1896), S. 374. (deutschestextarchiv.de)Wie im konstitutionellen Staatswesen der Fürst der Höchste und der Vertreter des Staates nach außen ist, während die ausschlaggebende Bedeutung der Volksvertretung zukommt, so verhält es sich mit dem Anteil des Mannes und des Weibes an der häuslichen Gewalt.
Schmoller, Gustav von: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig 1900, S. 67. (deutschestextarchiv.de)Man wird mit allen Mitteln ſuchen müſſen, an die Stelle roher, mit brutaler Gewalt durchgeführter Kraftproben, an Stelle von Kämpfen mit zufälligem Ergebnis billig vernünftige Entſcheidungen von Schiedsgerichten oder Behörden zu ſetzen.
Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon, Berlin 2001 [zuerst 1906], S. 20239. [DWDS]Elterliche Gewalt, die den Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern zustehenden Rechte und Pflichten.
Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon, Berlin 2001 [zuerst 1906], S. 57363. [DWDS]Pfleger, […]s.v.w. Vormund (Kurator), insbes. im Deutschen Bürgerl. Gesetzb. § 1909 fg. der mit der Fürsorge für eine einzelne Angelegenheit einer unter elterlicher Gewalt oder Vormundschaft stehenden Person Beauftragte, wenn der Gewalthaber oder der Vormund aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen sie nicht besorgen kann […], oder der zur Besorgung der Angelegenheiten eines volljährigen, nicht unter Vormundschaft stehenden geistig oder körperlich Gebrechlichen Bestellte.
Meyers Großes Konversationslexikon. Bd. 7. 6. Aufl. Leipzig u. a. 1906, Sp. 775. (woerterbuchnetz.de)Gewalt (Gewalttätigkeit) ist die Anwendung erhöhter körperlicher Kraft zur Überwindung eines Widerstandes […], mag dieser durch den Körper eines Menschen oder durch einen Gegenstand geleistet werden (physischer Zwang, vis absoluta oder atrox). Sie unterscheidet sich dadurch von der Drohung (psychischer Zwang […], vis compulsiva oder major), obwohl sie wie diese Mittel sein kann, die Freiheit der Willensbetätigung auszuschließen oder zu beeinflussen. Zu diesem Zwecke kann sie sich entweder unmittelbar gegen die Person des zu Vergewaltigenden richten, oder aber gegen dritte Personen […](den Führer des Blinden) oder gegen Sachen […](Zertrümmerung eines Reisewagens, um die Weiterreise zu verhindern).
Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Aufgaben der Frauenbewegung. Berlin 1913, S. 284. (deutschestextarchiv.de)Während doch seit jeher sowohl die körperliche Pflege als auch die Erziehung der Kinder in den Händen der Mutter lag […]und dies heute mehr denn je der Fall ist, da der Vater anerkanntermaßen von den Berufssorgen so in Anspruch genommen ist, daß er für Haus und Kind absolut keine Zeit hat, geben die meisten Gesetze dem Vater das Recht, über ihre Erziehung und ihre Person zu bestimmen, die sogenannte elterliche Gewalt. Nur in einer verhältnismäßig geringen Zahl durchaus fortgeschrittener Länder ist es den Frauen neuerdings gelungen, die elterliche Gewalt den Müttern zu gleichen Teilen mit den Vätern zu erwirken […], so in 13 Staaten Nordamerikas, seit 3 Jahren in Norwegen und seit dem 1. Januar 1912 in der Schweiz.
Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin 1918, S. 10. (deutschestextarchiv.de)Elterliche Gewalt ist auch in jedem Konfliktsfall väterliche Gewalt. Selbst bei der Scheidung behält der schuldige Vater elterliche Gewalt, auch die Vertretung des Kindes in Rechtssachen.
Ball, Hugo: Zur Kritik der deutschen Intelligenz. Bern 1919, S. 186. (deutschestextarchiv.de)Die Vergewaltigung ist nicht die Fabrik, die Maschine, die Entpersönlichung durch Akkordarbeit, sondern nur die Usurpation dieser Abstrakta durch ein noch abstrakteres Abstraktum, das privilegierte Kapital, das Geld.
Grimm, Hans: Volk ohne Raum, München: Langen 1932 [zuerst 1926], S. 1213. [DWDS]Wie Deutsche sind, sangen die Verbannten nach der Ausschiffung in Rotterdam, da sie zum ersten Male wieder aus Feindesgewalt waren, zuweilen das Deutschlandlied.
Freud, Sigmund: Das Unbehagen in der Kultur. Wien 1930, S. 82. [DWDS]Die gröbsten Ausschreitungen der brutalen Gewalt hofft sie zu verhüten, indem sie sich selbst das Recht beilegt, an den Verbrechern Gewalt zu üben, aber die vorsichtigeren und feineren Äußerungen der menschlichen Aggression vermag das Gesetz nicht zu erfassen.
Meißner, Hermine: Das richtige Benehmen in der Familie, in der Gesellschaft und im öffentlichen Leben. In: Werner Zillig (Hrsg.): Gutes Benehmen. Berlin 2004 [zuerst 1930], S. 13840. [DWDS]Auch den Kindern und Dienstboten gestatte man keinerlei Vergewaltigung fremden Eigentums.
Elias, Norbert: Über den Prozeß der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen. Bd. 1. Frankfurt a. M. 1992 [zuerst 1939], S. 77. [DWDS]Da ist, um eine Seite seiner Bildungs- und Strukturgeschichte herauszugreifen, das Problem des „Gewaltmonopols“.
Elias, Norbert: Über den Prozeß der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen. Bd. 2. Frankfurt a. M. 1992 [zuerst 1939], S. 109. [DWDS]Wie überall dort, wo die Männer zum Verzicht auf körperliche Gewalt gezwungen sind, stieg das soziale Gewicht der Frauen.
N. N.: 1 Fusstritt = 10 Cents. In: Gelbe Post, 1. 5. 1939, S. 2. [DWDS]Thomas Mann hat in seiner berühmten Rede, die er in Amerika über die Zukunft der Demokratien gehalten hat, u. a. darüber gesprochen, wie Terror den Menschen verdirbt, wie der geschändete Mensch die Gewalt, die ihn überwältigt, schliesslich selbst anbetet.
Adorno, Theodor W./Max Horkheimer: Dialektik der Auflärung. Frankfurt a. M. 2017 [zuerst 1944], S. 135.Die Gewalt der Industriegesellschaft wirkt in den Menschen ein für allemal.
Die Zeit, 18. 8. 1949, Nr. 33. [DWDS] (zeit.de)Bis zur Währungsreform ruhte das Karlsruher Nachtleben auf den Schultern eines einzigen müden Pianisten, der Schwarzhandel stützte sich auf zwei arbeitslose Kellner und einen Studenten, und auch sonst geschahen keine Gewaltverbrechen.
Die Zeit, 31. 7. 1952, Nr. 31. [DWDS] (zeit.de)Vater und Mutter üben zum Wohl des Kindes die elterliche Gewalt gemeinschaftlich aus.
Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater. Gütersloh 1968 [zuerst 1957], S. 269. [DWDS]Die Eltern – nach Inkrafttreten der Gleichberechtigung nicht mehr der Vater allein – haben kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen […]; die Sorge für die Person und das Vermögen umfaßt die Vertretung des Kindes.
Baus, Karl: Von der Urgemeinde zur frühchristlichen Großkirche. In: Hubert Jedin (Hrsg.): Handbuch der Kirchengeschichte. Berlin 2000 [zuerst 1962], S. 1032. [DWDS]Auch Tertullian ist bei aller Kühnheit in der Verteidigung christlicher Gewissensfreiheit gegenüber dem römischen Staat zutiefst davon überzeugt, daß er unter Gottes Gewalt gestellt ist […]; der Kaiser ist dann groß, wenn er sich Gott unterordnet.
Die Zeit, 7. 9. 1962, Nr. 36. [DWDS] (zeit.de)Die Folter ist [k]ein Experiment; denn es handelt sich nicht um physikalische Belastungsproben des menschlichen Körpers, es handelt sich um die Brechung des Willens mit physischer Gewalt.
Die Zeit, 5. 3. 1965, Nr. 10. [DWDS] (zeit.de)In der konstitutionellen Demokratie trennen sich die Begriffe auctoritas (Ansehensmacht) und potestas (Amtsgewalt).
Habermas, Jürgen: Rede über die politische Rolle der Studentenschaft in der Bundesrepublik. In: Ders.: Protestbewegung und Hochschulreform. Frankfurt a. M. 1969, S. 137–146, hier S. 138. (owid.de)In der vergangenen Woche hat die Reaktion der Staatsgewalt auf Studentenproteste eine neue Qualität angenommen […], eine Qualität, die wir seit den Tagen des Faschismus in Berlin und in der Bundesrepublik zum ersten Mal wieder kennenlernen. Wenn die Augenzeugenberichte […], die zuverlässig dokumentiert sind, nicht Wort für Wort widerlegt werden, hat die Polizei am Freitag, den 2. Juni, vor dem Opernhaus in Berlin Terror ausgeübt, und der Berliner Senat hat am selben Abend diesen Terror gedeckt. […]Terror heißt: gezielte Einschüchterung, heißt: faktische Einschränkung geltender Rechte. Terror zielt nicht auf die gewaltsame Unterdrückung eines augenblicklichen Protestes, sondern auf die Abschreckung künftiger Proteste.
Krahl, Hans-Jürgen: Diskussionsbeitrag. In: Bernward Vesper (Hrsg.): Bedingungen und Organisation des Widerstandes. Der Kongreß in Hannover. Voltaire Flugschrift 12. Frankfurt a. M. 1968, S. 71–72, hier S. 72. (owid.de)Ich würde von daher sagen, daß das blutige und brutale Dreinschlagen der losgelassenen und jederzeit gegen die Studenten mobilisierbaren staatlichen Gewaltmaschinerie nur möglich ist auf Grund einer nicht organisierten und chaotisch reagierenden Studentenschaft.
Ein Gespräch über die Zukunft mit Hans-Magnus Enzensberger, Rudi Dutschke, Bernd Rabehl und Christian Semler. In: Kursbuch 14 (1967), S. 146–174, hier S. 166. (owid.de)Die Bürokratie als Gewaltorganisation muß zerstört werden. Die Tausende und Zehntausende von menschlichen Arbeitsvermögen, die heute in der Bürokratie absorbiert sind, müssen aber produktiv ausgebildet werden. [… W]ir haben […] zigtausende von Menschen, die ausgebildet werden müssen, und zwar sehr schnell, sobald die Gewaltorganisationen zerstört sind.
Die Zeit, 29. 3. 1968, Nr. 13. [DWDS] (zeit.de)Vergeblich wies Freud auf jene anderen Quellen der Unlust, des Leidens, der Verzweiflung hin, die soziologisch nicht einzufassen sind: die zerstörende Kraft der Naturgewalten, die Hinfälligkeit des Körpers, die weder politischen noch ökonomischen Spannungen im Verhältnis eines Menschen zu einem anderen.
Die Zeit, 14. 3. 1969, Nr. 11. [DWDS] (zeit.de)Und sein Theaterdirektor unterstützte ihn noch, indem er meinte, die physische Gewalt […], die Bergman dem Kritiker angetan habe, sei noch milde im Vergleich zu der psychischen Gewalt, mit der der geohrfeigte Kritiker seit längerer Zeit die Schauspieler mißhandelt habe.
Arendt, Hannah: Macht und Gewalt (1970). Aus dem Englischen von Gisela Uellenberg. München 2019, S. 57.Macht und Gewalt sind Gegensätze: wo die eine absolut herrscht, ist die andere nicht vorhanden. Gewalt tritt auf den Plan, wo Macht in Gefahr ist; überläßt man sie den ihr selbst innewohnenden Gesetzen, so ist das Endziel, ihr Ziel und Ende, das Verschwinden von Macht.
Die Zeit, 27. 2. 1970, Nr. 9. [DWDS] (zeit.de)Es ist der Tod des jungen Tschechen Jan Palach, der sich selber in eine Flamme verwandelte, um gegen die Vergewaltigung seines Vaterlandes durch die roten Armeen des Ostens zu protestieren.
Papcke, Sven: Gewaltlos, aber revolutionär? In: Hans-Jürgen Haug/Hubert Maessen (Hrsg.): Kriegsdienstverweigerer – Gegen die Militarisierung der Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1971, S. 138. [DWDS]„Wollte sich die Friedensforschung“, so argwöhnt er, „nun aber schwergewichtig oder ausschließlich auf die Überwindung struktureller Gewalt festlegen, liefe sie Gefahr, zu einer Revolutionsforschung zu werden, welche die Anwendung persönlicher Gewalt zur Beseitigung struktureller Gewalt für zulässig hält“.
Enzensberger, Hans Magnus: Der kurze Sommer der Anarchie. Frankfurt a. M. 1972, S. 234. [DWDS]In den letzten Apriltagen des Jahres 1937 werden Absichten der Regierung bekannt, die Arbeiter von Barcelona zu entwaffnen und das Gewaltmonopol der Polizei wiederherzustellen.
Die Zeit, 15. 6. 1973, Nr. 25. [DWDS] (zeit.de)Gewaltverherrlichung und -verharmlosung sowie Anreiz zum Rassenhaß werden unter Strafe gestellt.
Die Zeit, 19. 11. 1976, Nr. 48. [DWDS] (zeit.de)Der Begriff „elterliche Gewalt“ wird vom Gesetz selbst definiert als „das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen“.
Die Zeit, 30. 9. 1977, Nr. 40. [DWDS] (zeit.de)Und die Denker werden sich künftig penibler fragen müssen, welches Chaos ihre Gedanken in den Hirnen ungefestigter, neurotischer Fanatiker anrichten mögen – vor allem dort, wo es um pseudo-wissenschaftlichen Mumpitz wie „strukturelle Gewalt“ geht und um die Verteufelung demokratisch legitimierter Herrschaft als „Repression“, gegen die jede Gewaltanwendung legitimiert sei.
Die Zeit, 28. 10. 1977, Nr. 44. [DWDS] (zeit.de)Alle Fälle, in denen Wille oder Würde oder Wohlleben durch die Gesellschaft und die Institutionen irgendwie beeinträchtigt werden, unter einem Begriff wie „Brutalität“ oder „strukturelle Gewalt“ zu versammeln, ist darum zunächst weder unsinnig noch unerlaubt, sondern durchaus eine Erkenntnisleistung.
Die Zeit, 9. 12. 1977, Nr. 50. [DWDS] (zeit.de)Die verführerische Theorie von der „Gegengewalt“, die gegen die „strukturelle Gewalt“ des Staates und der angeblichen Klassengesellschaft erlaubt und geboten sei, spielt hier eine wichtige Rolle.
Die Zeit, 10. 2. 1978, Nr. 7. [DWDS] (zeit.de)Die Verfassungsschützer jedenfalls, die von etwa 15 neonazistischen Gruppen mit ungefähr tausend Mitgliedern sprechen, stellen seit 1975 eine jährliche Zunahme an rechter Gewalt fest, die sich nicht mehr tarne, sondern offen Antisemitismus predige.
Die Zeit, 28. 7. 1978, Nr. 31. [DWDS] (zeit.de)Seit einem Jahr ist deshalb das „Wohl des Kindes“ einziges Kriterium für die richterliche Entscheidung über die elterliche Gewalt.
Die Zeit, 15. 12. 1978, Nr. 51. [DWDS] (zeit.de)Was das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bisher „elterliche Gewalt“ nannte, soll künftig „elterliche Sorge“ heißen.
Die Zeit, 30. 5. 1980, Nr. 23. [DWDS] (zeit.de)Auf Schroeters Gewalt-Gerede folgte ein Ausbruch verbaler Gewalt (im Gewande moralischer Entrüstung), der die Schrecklichkeit von Schroeters Auslassungen weit übertrifft.
Die Zeit, 15. 8. 1980, Nr. 34. (zeit.de)Daß diese Lebensgeschichte von den Zerrissenheiten des Jahrhunderts bestimmt ist, geht allein schon daraus hervor, daß sieben der neun Philosophen Juden waren beziehungsweise sind […]: Wittgenstein, Popper, Levi-Strauss, Hannah Arendt, Bloch, Horkheimer, Adorno. Die [grass?]ierende Gewalt des Antisemitismus, so schreibt der Herausgeber, habe jedem klargemacht: Du gehörst nicht dazu.
Habermas, Jürgen: Theorie des kommunikativen Handelns – Bd. 2. Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft. Frankfurt a. M. 1981, S. 525. [DWDS]Auf der anderen Seite autorisiert das öffentliche Recht eine über das Gewaltmonopol verfügende souveräne Staatsgewalt als einzige Quelle legaler Herrschaft.
Die Zeit, 6. 5. 1983, Nr. 19. [DWDS] (zeit.de)Da aber die Gewaltenteilung à la Montesquieu in unserem Land nicht mehr funktioniere, unsere Gesellschaft Gewalt erzeuge und auf Gewalt gegründet sei, nehmen sie für die „außenparlamentarischen Bewegungen“ ein Widerstandsrecht dann in Anspruch, „wenn das staatliche Gewaltmonopol gerade nicht Recht, Frieden und Gleichheit aller Bürger gewährleistet“.
Die Zeit, 16. 9. 1983, Nr. 38. [DWDS] (zeit.de)Sie sind lediglich durch den Nötigungsparagraphen vor sexueller Gewalt ihrer Männer geschützt[.] Ein Schutz jedoch, der oft ohne Wirkung ist, denn über das Ausmaß von sexueller Nötigung in der Ehe gibt es keine Zahlen.
Die Zeit, 2. 12. 1983, Nr. 49. [DWDS] (zeit.de)„Gewalt ist Zwang, aber nicht jeder Zwang ist Gewalt.“
Luhmann, Niklas: Soziale Systeme. Frankfurt a. M. 1984, S. 453. [DWDS]Frieden ist nicht nur die Abwesenheit von Krieg, sondern auch die Abwesenheit jeglicher Form von personaler wie struktureller Gewalt.
Die Zeit, 16. 8. 1985, Nr. 34. [DWDS] (zeit.de)Die beiden Torsi der „Two-Piece Reclining Figure“, die ebenfalls auf einem roh behauenen Naturfelsen ruhen, wirken dagegen gewaltig, fast dramatisch, strahlen Kraft und Stärke aus, wie in Jahrzehnten von den Naturgewalten geformt, wie der Landschaft selbst entwachsen.
Die Zeit, 10. 1. 1986, Nr. 3. [DWDS] (zeit.de)Denn die Rechtsstellung vergewaltigter Frauen und anderer Gewaltopfer sei unbefriedigend.
Die Zeit, 10. 6. 1988, Nr. 24. (zeit.de)Die strukturelle Intoleranz hat mit jenem unseligen Begriff der strukturellen Gewalt zwar keineswegs Inhalt und Ziel, wohl aber die Bedingung des Entstehens gemein […]: Die Entwicklung moderner Technologien läßt die Risiken schneller wachsen als die Fähigkeit, mit ihnen umzugehen.
Die Zeit, 12. 8. 1988, Nr. 33. [DWDS] (zeit.de)Vier Kriege wurden seit 1948 um dieses Stück Territorium geführt, Gewalt und Gegengewalt werden erst jetzt wieder, in dem bereits acht Monate andauernden Aufruhr der Palästinenser unter israelischer Besatzung, um seinen Besitz geübt.
N. N.: Niedergang der Guerrilla. Fujimori Sieger der Präsidentschaftswahl. In: Archiv der Gegenwart, Bd. 60, 10. 6. 1990, S. 34598 ff. Zit. n. CD-ROM-Ausgabe 2001. [DWDS]Der eine Aspekt sei die strukturelle Gewalt, die durch soziale Ungerechtigkeit, Armut, Elend und Hunger hervorgerufen werde, der andere sei die Bekämpfung der Subversion durch die Streitkräfte.
Die Zeit, 26. 10. 1990, Nr. 44. [DWDS] (zeit.de)Soziologen haben dafür den Begriff „strukturelle Gewalt“ erfunden und damit Umstände bezeichnet, die dem Menschen alle Chancen rauben: Arbeitslosigkeit und Alkoholismus, Not, Entwurzelung und Verzweiflung, schließlich das Verbrechen.
Die Zeit, 11. 10. 1991, Nr. 42. [DWDS] (zeit.de)Wahlweise geraten Städte wie Cottbus, Ostberlin, Dresden, Görlitz und nun Hoyerswerda als Zentren rechtsextremer Gewalt in die Schlagzeilen, was nicht bedeutet, daß hier eine überdurchschnittliche Konzentration von Neonazis die Straße beherrscht.
Die Zeit, 18. 10. 1991, Nr. 43. [DWDS] (zeit.de)Eine problematische Rolle bei der Eskalation von Jugendgewalt spielen die Medien.
Die Zeit, 13. 8. 1993, Nr. 33. [DWDS] (zeit.de)In der Auseinandersetzung um Fremdenfeindlichkeit, Gewalt und Rechtsextremismus geht es immer auch um die öffentliche Durchsetzung von Erklärungen, die zur Absicherung von politischen Maßnahmen benutzt werden können.
Röhrich, Lutz: Gewalt. In: Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten. Berlin 2000 [zuerst 1994], S. 2178. [DWDS]Sich in der Gewalt haben: die Selbstbeherrschung nicht verlieren.
Berliner Zeitung, 6. 6. 1994. [DWDS]Aber die Spuren des vergangenen Rassismus, der in die Vernichtung von Millionen von Juden, Sinti und Roma führt – diese Spuren müssen wir heute im Aufflammen rassistisch motivierter Gewalt betroffen wiedererkennen.
Die Zeit, 2. 9. 1994, Nr. 36. [DWDS] (zeit.de)Das ist für diese Clique von Gewalthabern und Gewalttätern denn doch ein zu edler Begriff.
Schaub, Horst/Karl G. Zenke: Gewalt. In: dtv-Wörterbuch Pädagogik. Berlin 2002 [zuerst 1995], S. 942. [DWDS]Gewalt wird darüber hinaus im gesellschaftlichen und politischen Bereich als legitimes Zwangsmittel zur Sicherung von Recht und Ordnung (lat. potestas = Amtsgewalt), aber auch als unrechtmäßiges Mittel zur Durchsetzung von Herrschaft gegen den Willen der Opfer (lat. violentia = Gewalttätigkeit, Unterwerfung, Terror) verstanden.
Schaub, Horst/Karl G. Zenke: Gewalt. In: dtv-Wörterbuch Pädagogik. Berlin 2002 [zuerst 1995], S. 942. [DWDS]Auf die Vielgestaltigkeit der Gewalt verweisen Attribute wie direkte oder indirekte, offene oder versteckte, personale, institutionelle oder strukturelle Gewalt
Berliner Zeitung, 17. 2. 1995. [DWDS]Als Vergewaltigung soll außerdem nicht mehr nur der erzwungene „Beischlaf“, sondern auch der erzwungene Anal- und Oralverkehr gelten.
Die Zeit, 7. 4. 1995, Nr. 15. [DWDS] (zeit.de)Sie sind Opfer häuslicher Gewalt, vom Freund oder Ehemann geschlagen.
Berliner Zeitung, 13. 5. 1995. [DWDS]Wenn man aber die Medien für so einflußreich hält, dann kann man nicht auf der anderen Seite einfach behaupten, mediale Gewalt sei völlig wirkungslos.
Berliner Zeitung, 10. 6. 1995. [DWDS]Maler und Dichter fühlen sich seit jeher angezogen von der Weite der Landschaften an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins, von dem besonderen Licht, der Kraft der Naturgewalten, dem Wolkenspiel.
Berliner Zeitung, 22. 5. 1996. [DWDS]„Herablassung und Überheblichkeit sind Formen von psychischer Gewalt, ein einfaches Zuschlagen auf der anderen Seite wäre vielleicht eine Folge.“
Berliner Zeitung, 30. 4. 1997. [DWDS]So beschränke sich die Gewalt nicht mehr auf Handgreiflichkeiten.
Berliner Zeitung, 20. 5. 1997. [DWDS]Im Rückblick auf die Morde der 70er und 80er Jahre stellte sie die Gewaltexzesse der RAF kritisch in Frage.
Der Tagesspiegel, 5. 9. 1997. [DWDS]Wie bei der zwischen Sex / Lust in Gewalt / Nötigung changierenden Video-performance von Stephanie Smith und Edward Stewart.
Der Tagesspiegel, 30. 11. 1997. [DWDS]Untersuchungen ergaben, daß in der Bundesrepublik fast jeder dritten Frau Gewalt durch ihren Ehemann oder Partner widerfährt.
Der Tagesspiegel, 18. 2. 1998. [DWDS]Den Schlußsequenzen, die Greuel- und Gewaltexzesse von Krieg und Bürgerkrieg wieder zurückleiten in das ruhige Fahrwasser proletarischer Humanität, unterlegt er nicht etwa die Internationale, sondern die […]von einer Dame und acht Herren des Ernst-Senff-Chores in C-Dur wieder und wieder abgesungene Zaren-Hymne.
Berliner Zeitung, 28. 2. 1998. [DWDS]Das Pariser Strafgericht befand Garaudy der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und „Rassenverleumdung“ für schuldig, sprach ihn aber von der Anstiftung zum Rassenhaß und zur rassistischen Gewalt frei.
Der Tagesspiegel, 25. 3. 1998. [DWDS]Da die „Sphäre des Rechts der Ort ist, an dem man “sich mit gesellschaftlichen Verletzungen befaßt„, kommt „Hate Speech“, in den USA häufiger als bei uns, vor Gericht.
Die Zeit, 29. 4. 1998, Nr. 19. (zeit.de)Es ist ein offenes Geheimnis, daß Gewalt an Kindern durch Prügel, Mißhandlung, Vernachlässigung in vielen Familien an der Tagesordnung ist, die Kinder also Opfer von tabuisierter Gewalt sind.
Berliner Zeitung, 20. 11. 1998. [DWDS]Neben dem Schlagen, Bedrohen und Androhen von Gewalt gehören auch Beleidigungen und „Mobbing“ dazu.
Berliner Zeitung, 15. 5. 1999. [DWDS]Kinder, die Opfer von familiärer Gewalt würden, neigten als Erwachsene sehr viel häufiger zu Auseinandersetzungen als Kinder mit gewaltfreien Vorbildern.
Vorstand des Aktionsbündnisses gegen Gewalt tritt geschlossen zurück. Berliner Zeitung, 17. 3. 2000. [DWDS]Schönbohm hatte zuvor im Landtag eingeräumt, dass sich die Aktionsfelder im Bereich von Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Gewalt überlappen würden.
Der Tagesspiegel, 22. 3. 2000. [DWDS]Fast immer waren Eltern, die ihre Kinder misshandeln, in ihrer Kindheit […] ebenfalls der elterlichen Gewalt ausgesetzt.
Der Tagesspiegel, 4. 5. 2000. [DWDS]Die Palette der Gewalt reicht von zum Erpressungen und Entführungen bis zu Bombenanschlägen und Mord.
Die Zeit, 31. 5. 2000, Nr. 23. [DWDS] (zeit.de)Dieses Gelübde am Ende einer harten Prüfung einzulösen, galt es fürderhin, und die mit einigem Glimpf davongekommen waren, wollten ihrer Furcht vor Gottes Gewalt für kommende Zeiten ein Zeichen setzen.
Der Tagesspiegel, 18. 8. 2000. [DWDS]Und 1999 kam das Recht hinzu, Nachkommen des Partners adoptieren zu können: die sogenannte „Stiefkinderadoption“; darüber hinaus erhielten die Lebenspartner das Recht, gemeinsam die elterliche Gewalt auszuüben.
Der Tagesspiegel, 7. 10. 2001. [DWDS]Müssen wir sie nicht schon seit Jahren gegen Kinderschänder feien und mit Verhaltensalternativen gegen Schulweg-, Schulbus- und Schulhofgewalt stark und gegen den Drogeneinstieg immun machen?
Die Zeit, 6. 12. 2001, Nr. 50. [DWDS] (zeit.de)Die verbale Gewalt, ohnehin die häufigste Gewaltform an Schulen, hat sich seit 1994 gesteigert.
Berliner Zeitung, 29. 1. 2002. [DWDS]In Schweden wurde nur ein Jahr später ein Gesetz verabschiedet, das die Prügelstrafe und andere elterliche Gewalt gegen Kinder verbot.
Die Zeit, 13. 11. 2003, Nr. 47. [DWDS] (zeit.de)Wir in München haben etwa 300 körperliche Untersuchungen von überlebenden Opfern der Familiengewalt – darunter zahlreiche vergewaltigte Frauen.
Die Zeit, 19. 2. 2004, Nr. 9. [DWDS] (zeit.de)Antisemitische Gewalt in Europa wird heute zu einem Gutteil von Kräften geschürt, die als arabische oder türkische Muslime selbst unter Rasssismus und Fremdenfeindlichkeit leiden.
Berliner Zeitung, 15. 3. 2004. [DWDS]Die Mitglieder sollten demnach auch „unmittelbaren Zwang“ ausüben dürfen – also Personen festhalten oder gar mit körperlicher Gewalt gegen sie vorgehen.
Berliner Zeitung, 22. 5. 2004. [DWDS]Die Medien verstehen sich gerne als „Vierte Gewalt“, die die Handlungen der Akteure in Politik und Wirtschaft kritisch beleuchtet und auf Missstände aufmerksam macht.
Berliner Zeitung, 12. 7. 2004. [DWDS]Unter Stalking versteht man das dauerhafte Belästigen, Bedrohen und Verfolgen eines Menschen, etwa durch wiederholte Telefonanrufe bis hin zu körperlicher Gewalt.
Berliner Zeitung, 15. 9. 2004. [DWDS]In Fällen höherer Gewalt wie orkanartigen Stürmen oder Terroranschlägen haftet die Bahn nicht.
Berliner Zeitung, 22. 10. 2004. [DWDS]Je deutlicher wird, dass die Folterungen keineswegs individuelle Übergriffe, Gewaltexzesse enthemmter Soldaten waren, sondern von der militärischen und/oder der politischen Führung angeordnet, jedenfalls aber geduldet wurden, desto fragwürdiger ist die strafrechtliche Verurteilung des Fußvolks.
Berliner Zeitung, 11. 12. 2004. [DWDS]Ausgestattet mit hoher Intelligenz und Vitalität, überlebt das Mädchen eine Mutter, die ihm Leib und Seele zertrampelt, die es hungern lässt, es je nach Laune und derzeitigem Liebhaber weggibt oder wieder in die mütterliche Gewalt holt.
Die Zeit, 18. 5. 2006, Nr. 21. [DWDS] (zeit.de)Es häuften sich Berichte über Gewalt in den Schulen, über den Verfall öffentlicher Räume, über Vernachlässigung und Vandalismus.
Die Zeit, 14. 9. 2006, Nr. 38. [DWDS] (zeit.de)Die alte Frauenbewegung führte den Slogan »Das Private ist politisch« im Munde und wollte Bewusstsein dafür schaffen, dass Unterdrückung zu Hause nicht nur ein Privatproblem, sondern auch Ausdruck der strukturellen Gewalt in einer patriarchalischen Gesellschaft sei.
Die Zeit, 6. 9. 2007, Nr. 37. [DWDS] (zeit.de)„Gewalt ist Herrschaft, aber Einsamkeit“, schreibt Emmanuel Lévinas.
Die Zeit, 15. 5. 2008, Nr. 21. [DWDS] (zeit.de)Der positive Frieden zeichnet sich hingegen durch die Abwesenheit sowohl physischer als auch struktureller Gewalt, mithin durch Gewaltfreiheit und Gerechtigkeit aus.
Die Zeit, 11. 7. 2008 (online). [DWDS] (zeit.de)„Aus Angst vor Festnahme und Ausweisung bleiben sie lieber im Untergrund, was sie anfällig macht für andere Formen von Gewalt und Ausbeutung, wie Raub und Vergewaltigung“, sagte Hassan.
Die Zeit, 10. 6. 2009, Nr. 25. [DWDS] (zeit.de)Die Kriminalität insgesamt – und vor allem die Zahl der Fälle von Jugendgewalt und Messerstechereien – ist in den vergangenen fünf Jahren dennoch dramatisch gestiegen, unabhängig von der Ausweitung des Überwachungsnetzes.
Die Zeit, 6. 7. 2009 (online). [DWDS] (zeit.de)Die rechte Szene schaffe seit Jahrzehnten ein Klima des Fremdenhasses, das solche Explosionen der Gewalt erst ermögliche.
Die Zeit, 22. 10. 2009, Nr. 44. [DWDS] (zeit.de)Innerhalb der Aggressionen wird zwischen emotionaler und instrumenteller Gewalt unterschieden, das heißt, die Aggressionsausübung kann durch Tätlichkeiten oder durch Machtausübung über die Gefühlswelt erfolgen.
Die Zeit, 20. 9. 2010 (online). [DWDS] (zeit.de)Von daher neigen Männer eher dazu, ihre Aggressionen in Gewalt umzuwandeln, weil die Gewaltausübung ihr Gefühl von Ohnmacht in ein kurzzeitiges Erleben von Allmacht wandelt.
Die Zeit, 27. 9. 2010 (online). [DWDS] (zeit.de)Was von dem Kölner Auftritt bleibt, ist die Erinnerung an eine Band, die mit ihren sehr eigenständigen und ausgereiften Folk-Interpretationen und mit der Stimmgewalt ihres Sängers überzeugte.
Die Zeit, 5. 5. 2011, Nr. 19. [DWDS] (zeit.de)So könnten in einer Weltgesellschaft, die nicht mehr von Gewalt und Gegengewalt in Schach gehalten wird, neue Spielräume der Freiheit entstehen und despotischen Regimen die Luft abschnüren – mit dem arabischen Aufstand als Vorboten.
Die Zeit, 14. 7. 2011, Nr. 29. [DWDS] (zeit.de)Niemand konnte über die Gewaltexzesse des Stalinismus schreiben, ohne ein Bekenntnis zur Einzigartigkeit des nationalsozialistischen Mordprogramms abzugeben.
Die Zeit, 26. 10. 2011, Nr. 43. [DWDS] (zeit.de)Bei YouTube wurden 583 Videos entfernt, die Hälfte wegen „hate speech“, also extremistischer Äußerungen.
Die Zeit, 23. 2. 2012 (online). [DWDS] (zeit.de)Immer, wenn ein Einwanderer von Gewalt betroffen ist, dann muss auch in die Richtung Radikalismus ermittelt werden.
Die Zeit, 5. 2. 2014, Nr. 6. [DWDS] (zeit.de)Der rücksichtslose Umgang von Präsident Viktor Janukowitsch mit den jüngsten Protesten hat nun zu einem Bruch mit dieser Tradition geführt und ein erhebliches Potenzial an Gegengewalt in der Bevölkerung mobilisiert.
Die Zeit, 13. 3. 2014, Nr. 12. [DWDS] (zeit.de)Die Bindung zwischen den beiden ist tief und eng, aber der Puls der Gewalt schlägt: Straßenkämpfe, Überfälle, Schlägereien.
Die Zeit, 3. 11. 2014, Nr. 45. [DWDS] (zeit.de)Zum Beispiel, dass die Amtsgewalt des Bundespräsidenten allein auf der Kraft seiner Worte beruhe, und dass er sich nicht in die Tages- und Parteipolitik einmischen dürfe.
Die Zeit, 22. 1. 2015, Nr. 4. [DWDS] (zeit.de)Damit war eine Trennlinie gezogen zwischen dem vermeintlichen „Normalkrieg“, den die Wehrmacht geführt hatte, und den nationalsozialistischen Gewaltexzessen, die man der SS zurechnete und zu denen man in erster Linie die Vernichtung der Juden zählte.
Die Zeit, 24. 6. 2015, Nr. 25. [DWDS] (zeit.de)Dies gelte etwa in Fällen von häuslicher Gewalt, wenn der schwächere Partner unterdrückt werde oder um „kleine Kinder vor schweren Verletzungen durch Einschüchterung und Gewalt, Demütigung und Ausbeutung oder auch Gleichgültigkeit“ zu schützen.
Die Zeit, 20. 9. 2015 (online). [DWDS] (zeit.de)Sie war eine wahre Inspiration, eine Vorreiterin für Frauen in der Literatur und eine kreative Urgewalt.
Die Zeit, 18. 1. 2016 (online). [DWDS] (zeit.de)„Facebook ist kein Ort für die Verbreitung von Hassrede oder Aufrufe zu Gewalt“, sagte die Geschäftsführerin des US-Unternehmens, Sheryl Sandberg, am Montag in Berlin.
Die Zeit, 8. 4. 2016, Nr. 14. [DWDS] (zeit.de)Die Justiz ist ein klassischer Gegenstand linker Kritik des Gewaltmonopols, weil man da leicht sehen kann, wie sich der Staat des Einzelnen bemächtigt.
Die Zeit, 10. 6. 2016 (online). [DWDS] (zeit.de)Denn die angestrebte Rechtsgrundlage stünde im Widerspruch zur sogenannten Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes, nachdem bestimmte Artikel unveränderlich sind, darunter etwa die Achtung der Menschenwürde oder die Bindung der Staatsgewalt an die Grundrechte.
Die Zeit, 17. 10. 2016 (online). [DWDS] (zeit.de)„Dem Deutschen Bundestag werden sein Humor, seine Wortgewalt und seine geistige Originalität fehlen.“
Die Zeit, 31. 1. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)Die Beschreibung der Palette von Gewalttätigkeiten kommt selten ohne Mord, Totschlag, schwerste Körperverletzungen aus, obgleich diese Delikte, wie nicht anders zu erwarten, außerordentlich selten sind und auch nicht wesentlich zugenommen haben.
Die Zeit, 12. 3. 2017, Nr. 9. [DWDS] (zeit.de)Heute sehen viele die strukturelle Gewalt nicht, die noch meine Mutter dazu gebracht hat, mit 15 Jahren von der Schule abzugehen, angeblich weil sie es aus freien Stücken so wollte.
Die Zeit, 6. 4. 2017, Nr. 13. [DWDS] (zeit.de)Mit der einer Naturgewalt eigenen Zerstörungskraft fegt Hurrikan Sandy über die Stadt und beschert weiten Straßenzügen mehrere Tage ohne Strom, ohne Wasser und ohne Internet.
Die Zeit, 7. 6. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)Ich wurde mit Gewalt von linken Studenten daran gehindert, den Hörsaal und das Gebäude zu betreten. Das war massive körperliche Gewalt.
Die Zeit, 12. 7. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)Ebenso offenkundig und selbstverständlich ist seit etwa 250 Jahren, dass „Polizei“ die Macht, also die Gewalt des Staates verkörpert.
Die Zeit, 7. 8. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)Die Konflikte sind uns egal, bis sie zu Gewalt und Streit führen.
Die Zeit, 2. 9. 2017, Nr. 36. [DWDS] (zeit.de)Geändert habe sich in den fast 40 Jahren das Verständnis dafür, dass es sich bei psychischer Gewalt ebenso um eine Form von Gewalt handle, sagt sie.
Die Zeit, 31. 10. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)Ende August hatte der Asta der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin gegen ein Gedicht von Eugen Gomringer an einer Hauswand protestiert, das nach Ansicht der Studierenden strukturelle Gewalt gegen Frauen spiegelte […], und brachte damit die Diskussion über die Zerstörung von Kunstwerken wegen sexistischer oder rassistischer Inhalte nach Deutschland.
Die Zeit, 2. 11. 2017, Nr. 45. [DWDS] (zeit.de)Der Staat des Grundgesetzes ist säkular, weil sich staatliche Gewalt in rechtlicher Perspektive alleine demokratisch, nicht religiös legitimiert.
Die Zeit, 22. 11. 2017, Nr. 48. [DWDS] (zeit.de)In Anbetracht dessen, was Frauen in zahlreichen Ländern tatsächlich an Gewalt angetan […]und was Jahr für Jahr von Amnesty International und Terre de Femmes aufgelistet wird […](Genitalverstümmelung, Prostitutionsversklavung, staatlich sanktionierte Züchtigung, Massenvergewaltigung als Kriegsmittel …), braucht es schon ein robustes Maß an subjektiver Leidensüberschätzung, um in einem Blick ins Dekolleté, einem schlüpfrigen Kompliment, einer missglückten Anmache ein Symptom dessen zu sehen, was sich großräumig strukturelle Gewalt nennt.
Die Zeit, 1. 12. 2017, Nr. 49. (zeit.de)Ich mag, dass das Meer immer stärker ist als ich […], dass ich weiß, dass ich darin klein bin wie ein Fisch und nicht einmal zu Hause. Dass ich mich einschmiegen muss in das wilde Wasser des Atlantiks, um überhaupt darin zu überleben mit meinem Brett. Ich mag diese Naturgewalt.
Die Zeit, 1. 12. 2017, Nr. 49. [DWDS] (zeit.de)Männer deuten Frauen, deren Körper und Lebensentwürfe nicht ihre eigenen sind und über die sie sich eigentlich keine Verfügungsgewalt anmaßen dürften.
Die Zeit, 5. 12. 2017 (online). (zeit.de)Noch viel weiter aber gehen der Frauennotruf, bff: Frauen gegen Gewalt e. V. […], und in dessen Gefolge eine Vielzahl von Eiferern. Der Verein definiert „Gewalt“ auf seiner Homepage so: „[…]Gewalt (…) beginnt mit der ‚alltäglichen Anmache‘, mit frauenfeindlicher Sprache, Witzen und Beschimpfungen. (…) Auch wo Frauen in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt werden (…), handelt es sich um eine Form von Gewalt. Frauen erleben auch Gewalt und Diskriminierungen in Form von Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, Homophobie (…) auf der Straße, aber auch in Behörden und Institutionen (…). Direkte Erscheinungsformen von Gewalt (…) sind z. B.: Belästigung, Demütigung, Beleidigung, Prügel, Bedrohung, soziale Kontrolle, Nötigung, Stalking, Vergewaltigung“.
Die Zeit, 8. 12. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)Nach einem feuchtfröhlichen Abend begegnet die Titelheldin (DeWanda Wise) auf dem Heimweg einem Mann, der sie beschimpft und gewaltsam am Handgelenk packt.
Die Zeit, 15. 12. 2017, Nr. 52. [DWDS] (zeit.de)Auch negative Erlebnisse wie Angst, Missbrauch oder Gewalt können uns aus den Grenzen unserer Person herausreißen.
Die Zeit, 20. 12. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)Eine solche Fehlentwicklung müsse so weit reichen, „dass aus ihr eine grundsätzliche Bereitschaft zu Begehung schwerster Straftaten“ hervorginge und Bevölkerungsteile sich „ernsthaft willkürlicher Polizeigewalt ausgesetzt sähen“.
Die Zeit, 30. 12. 2017 (online). [DWDS] (zeit.de)Dass Gewalt und Krawalle zu den politischen Mitteln der Autonomen gehören, schreckt nicht nur Rechte und große Teile der politischen Mitte, sondern auch viele Linke ab.
Die Zeit, 30. 12. 2017, Nr. 1. [DWDS] (zeit.de)So gewaltig ist der 2013 fertiggestellte Bau, dass er im Winterhalbjahr die Mittagssonne blockiert und die Schaukeln des Spielplatzes dahinter im Schatten versenkt.
Die Zeit, 8. 1. 2018, Nr. 2. [DWDS] (zeit.de)Herrschaft bezog ihre größte Legitimation nicht aus Machtstreben, sondern aus dem menschlichen Wunsch, die Menschheit von den Lebensnotwendigkeiten zu emanzipieren; um das zu erreichen, bedurfte es der Gewalt, der Zwangsmittel, damit viele die Last der wenigen trugen, sodass zumindest einige frei sein konnten.
Van der Bellen, Alexander: Rede von Bundespräsident Alexander Van der Bellen anlässlich des Gedenkens an den 12. März 1938. [DWDS] (bundespraesident.at)Mit diesem Schlussstrich öffnete sich gleichzeitig das Tor zu Enteignung, Verschleppung, Gewaltexzessen, Folter, Krieg und industriellem Massenmord.
Verbale Gewalt. In: Polizei für dich. (polizeifuerdich.de)Wenn man den Begriff „Gewalt“ hört, hat man Bilder vor Augen, in denen geschlagen, getreten und auf andere Weise körperlich verletzt wird. Doch jeder weiß vermutlich, dass man jemanden auch mit Worten verletzen kann. In diesem Fall spricht man von verbaler Gewalt.